Starten auf öffentlichem Gelände sollte eigentlich fast immer möglich sein und eine "Überfluggenehmigung" oder ähnliches braucht man, meines Wissens, nicht.
Das Problem ist, dass es für kommerzielle "Piloten" in der AE ganz klar beschrieben steht, dass in Ortschaften bestimmte Regeln eingehalten werden müssen.
Einen öffentlichen Grund findet man kaum.
Beispiele - soweit ich es weiß - ohne Gewähr auf absolute Korrektheit:
Olympiapark München: Ist komlett Privatgelände bis auf den Aussichtshügel.
Englischer Garten: Gehört der Bay. Schloßerverwaltung und ist "luftrechtlich" somit kein öffentliches Gelände.
Theresienwiese (natürlich nicht zur Oktoberfestzeit):
Dazu hatte ich den zuständigen in München mal angerufen, er sagte sinngemäß: Da wird es wohl auch irgendeine Verwaltung geben, ob dies über das KVR (Kreisverwaltungsreferat) oder eine andere Behörde geregelt wird, wusste er auch nicht...
Deshalb meine Frage an T. Emmerich, ob er schon einige Erfahrungen hat und diese weitergeben würde.
Strassen und Gehwege, einige wenige Parkplätze usw. sind "öffentlich" - genau da aber kommt eine andere Vorschrift ins Spiel:
Der öffentliche Strassenverkehr darf nicht "gestört" werden.
Deshalb steht in der (bayrischen, ne andere hab ich derzeit nicht) AE:
Innerhalb geschl. Orte ist der Einsatz der zuständigen Polizeistelle rechtzeitig vorher anzuzeigen und es sind evtl. notwendige Absperrmaßnahmen abzusprechen.
Selbst wenn es "ungefährlich" für Mensch und Verkehr wäre, weil zu dem Zeitpunkt ("Sonntag morgens 6:00 Uhr") fast niemand unterwegs ist, ist die Formulierung in der AE derart gestaltet, dass dem Pilot immer der Strick gedreht werden könnte, z.B der Satz:
Das Luftfahrtsystem ist so zu betreiben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden.
Personen dürfen nicht an- oder überflogen werden.
Wie kommt man an so eine generelle Aufstiegserlaubnis?
Hier in Leipzig sind die entsprechenden Behörden zurückhaltend bei Anfragen.
Da sollte die
Landesluftfahrtbehörde Sachsen zuständig sein und den ANtrag für eine AE zusenden können:
Landesdirektion Sachsen
Referat 36
- Luftverkehrsamt Sachsen -
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon: +49 351 825-3600
Fax: +49 351 825- 3690
E-Mail:
post@lds.sachsen.de
Internet: lds.sachsen.de/luftverkehr