Nachdem der Anbieter eine 7tägige Rückgabe und eine 6monatige Garantie gibt, kann man wohl nur schwer von Abzocke reden.
Süßes Werbeargument. Dank der Schuldrechtsreform ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Innerhalb der ersten 6 Monate greift dabei die Beweislastumkehr, sprich es wird fingiert, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag.
Man hat hier also die Pflicht die man ohnehin zu tragen hat als niedliches Werbeargument verkauft.