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1

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 09:31

Schutzrechtsverletzungen in diesem Panorama ?

Hallo,

kann irgendwer Schutzrechtsverletzungen in diesem Panorama erkennen?
Wenn nicht, würdet ihr eine Freistellungserklärung für evtl. Schutzrechtsverletzungen abgeben ?
Um eine solche Erklärung abgeben zu können müsste ich das Pano von einem spezialisierten Anwalt prüfen und freigeben lassen, was wohl echt bissl zu teuer ist.
Und auch dann hätte ich wohl keine Sicherheit dass nicht doch irgendwann irgendwer kommt und vielleicht doch ein solches Recht geltend macht.

Wie ist die Meinung hier im Forum ?

Gruß

Uwe

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Uwe S.« (10. Oktober 2013, 15:28)


2

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 10:25

Welche Rechte, meinst Du, sollten hier ggf. verletzt sein?
Und wie soll das Panorama verwendet werden?
Für mich sieht das nämlich nach einem klassischen Fall der Panoramafreiheit aus!

Ahoi
Claudia

3

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 10:38

Keine Ahnung Claudia, wo da die Rechtsverletzung stecken soll. Jemand hat im Nachhinein Interesse an dem -Urlaubs- Pano angemeldet und hat nun Angst das er, wenn er das Pano auf seiner Homepage einbindet, von irgendwem belangt werden könnte, was evtl. Schutzrechtsverletzungen betrifft.
Er will mir auch einen Obolus bezahlen, will aber dazu eine Freistellungserklärung. Ich sehe es wie Du, das Pano fällt unter die Panoramafreiheit. Ich will einfach mal andere Meinungen dazu haben. Das diese Meinungen keine Rechtsberatung darstellen weiß ich, um diese Gedanken bei einigen Usern hier mal vorweg zu nehmen :-)

Würdest Du in diesem Fall eine solche Freistellungserklärung abgeben? Das Pano soll auf einer Firmenseite eingebunden werden mit einem weiteren Hotspot in ein Gebäude, welches auf dem Pano zu sehen ist.

Gruß
Uwe

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Uwe S.« (9. Oktober 2013, 10:46)


5

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 11:12

Watty, nein, ganz sicher nicht. :-)

lichttraeumer

Power-User

Beiträge: 121

Wohnort: Waldbronn

Beruf: Business Engineer

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6

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 11:32

Hallo Uwe,

also ich sehe hier keinerlei Probleme bei diesem Panorama.

Das ist ein öffentlicher Platz, die Menschen auf dem Bild sind das was man in der Panoramafreiheit als "Beiwerk" bezeichnet, und die Nummernschilder der PKW's sind alle verpixelt.

Also ich würde mir da keinen Kopf machen ...


Grüße vom Träumer
Deine Zeit ist begrenzt, also verbrauche sie nicht, um das Leben anderer zu leben.

marijonas

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Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

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7

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 11:41

Also ich würde mir da keinen Kopf machen ...


Ich mir auch nicht.

Gruß
Richard

8

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 12:40

Also ich würde mir da keinen Kopf machen ...

Ich mir auch nicht.
Wenn Personen das Hauptmotiv wären, dann hättest Du Dir ein Model-Release einholen müssen/können/sollen, aber das ist ja nicht der Fall.
Ich denke schon, dass Du die Freistellungserklärung unterschreiben kannst, denn es ja nüscht im Anmarsch, was verzwickt sein könnte.
Wer sich bei solchen Panos beschwert, wird Argumentationsnot haben.
An Deiner Stelle würde ich mich stur auf die Panoramafreiheit beziehen (§59 UrhG).

Ahoi
Claudia

9

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 13:51

Hier mal ein Zitat eines "Beraters" des Interessenten:

"
Bei
derartigen Aufnahmen sollte man sich immer die Frage nach möglichen
Rechtsverletzungen in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht stellen. Bei
vorliegender Aufnahme könnte das Recht am eigenen Bild verletzt sein. Es gibt
hier bestimmte Abstufungen:

1)
Personen abbilden darf man ohne deren Einwilligung, wenn sie Personen der
Zeitgeschichte sind (Künstler, Politiker, auch temporär)

2)Personen abbilden darf man auch ohne deren Einwilligung z.B. bei
Versammlungen, Großveranstaltungen – wenn also die Person erkennbar nicht
einzeln getroffen werden sollte, sondern innerhalb einer Masse miterscheint


3)
Personen abbilden darf man auch ohne deren Einwilligung, wenn sie als
Beiwerk auf einer Landschaftsaufnahme oder einer Gebäudeaufnahme erscheinen –
also der Vorbeilaufende, der zufällig „in das Bild“ gerannt ist

In allen anderen Fällen benötigt man die Einwilligung des Abgebildeten!

Bei der 360° Kugel ist die Frage, ob dies
noch unter Ziffer 3 fällt, z.B. die Dame, die gerade in das Auto ein- oder
aussteigt und direkt in die Kamera guckt oder das händchenhaltende Pärchen am
Bürgergarten oder die wartenden Radfahrer auf dem großen Markt. Für meine
Begriffe ist hier diese Grenze überschritten – sie sind nicht mehr nur
zufälliges Beiwerk. Insofern wäre die Firma zu fragen, inwieweit sie sich
Einwilligungen der abgebildeten Personen eingeholt hat oder wie sie zu dieser
Problematik stehen."

-------------------------------------------------------------------------

Ich denke ja da wurde jemand gefragt der sich nicht wirklich gut auskennt auf dem Gebiet, was natürlich bei meinem Interessenten Unsicherheit verursacht hat......

Andererseits bin ich auch kein großer Kenner der Materie :-)

10

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 14:03

z.B. die Dame, die gerade in das Auto ein- oder
aussteigt und direkt in die Kamera guckt oder das händchenhaltende Pärchen am
Bürgergarten oder die wartenden Radfahrer auf dem großen Markt. Für meine
Begriffe ist hier diese Grenze überschritten – sie sind nicht mehr nur
zufälliges Beiwerk.


Häääää?
Was denn sonst als nur Beiwerk?
:huh:
Nee, also ehrlich ...
Aber vielleicht haben wir Glück es kommt hier noch ein Jurist vorbei.
Ansonsten würde ich Dir empfehlen, in der fotocommunity zu posten! Auch dort findet zwar keine Rechtsberatung statt, doch ich denke, Du erreichst einfach mehr Leute.

Ahoi
Claudia

11

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 14:29


... Aber vielleicht haben wir Glück es kommt hier noch ein Jurist vorbei. ...

Ich weiß nicht, ob das ein Glück wäre. Das oben geschriebene war schon eine typische Juristenantwort. Nach meiner Erfahrung sind die Auskünfte von Juristen in solchen Fällen eher weniger brauchbar, weil die nun mal von Berufswegen immer ein Problem finden (müssen).

Aus meiner Sicht sind die hier abgebildeten Personen alle Beiwerk - gerade auch, weil es Kugelpanoramen sind und ein öffentlicher Raum dieser Art eher selten ohne Personen ist und die die offensichtlich zufällig - wie die Aussteigende oder die Radfahrer - da sind, auch kaum vor einer Aufnahme befragbar sind. Wenn es anders wäre, müsste es eigentlich schon haufenweise Probleme mit Kugelpanoramen gegeben habe. Bisher ist das Thema zwar als theoretisches Problem recht häufig in der Diskussion, Beispiele mit wirklichen Problemen kommen aber eigentlich nicht vor.

Ich hätte keine Probleme mit der geforderten Erklärung und würde solche Panoramen z.B. auch auf meinen eigenen Websites veröffentlichen.

Gérard

12

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 14:41

Warum sollst du Ihn eigentlich von Verantwortung freisprechen, wenn er das Pano auf seiner Homepage veröffentlichen will? Es ist dein Urlaubspano, solange dafür nicht nachträglich Geld fließt würde ich von vorneherein keine Verantwortung übernehmen. Der andere will veröffentlichen und sich vom Risiko der Rechteverletzung freisprechen.

13

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 14:43

Es sind ja sogar Kennzeichen unkenntlich gemacht, obwohl keinerlei Grun dafür besteht.

14

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 14:51

Warum sollst du Ihn eigentlich von Verantwortung freisprechen, wenn er das Pano auf seiner Homepage veröffentlichen will? Es ist dein Urlaubspano, solange dafür nicht nachträglich Geld fließt würde ich von vorneherein keine Verantwortung übernehmen. Der andere will veröffentlichen und sich vom Risiko der Rechteverletzung freisprechen.

wenigstens ist er ja bereit etwas zu bezahlen... :-) Ich weiß nicht, ich glaube sein "Berater" hat ihm diesen Floh ins Ohr gesetzt. Er schreibt ja so schön schwammig: "Für meine

Begriffe
ist hier diese Grenze überschritten". Ich denke ja an einen Jura-Studenten, oder so........ :-)

15

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 14:54

Warum sollst du Ihn eigentlich von Verantwortung freisprechen, wenn er das Pano auf seiner Homepage veröffentlichen will? Es ist dein Urlaubspano, solange dafür nicht nachträglich Geld fließt würde ich von vorneherein keine Verantwortung übernehmen. Der andere will veröffentlichen und sich vom Risiko der Rechteverletzung freisprechen.

wenigstens ist er ja bereit etwas zu bezahlen... :-) Ich weiß nicht, ich glaube sein "Berater" hat ihm diesen Floh ins Ohr gesetzt. Er schreibt ja so schön schwammig: "Für meine

Begriffe
ist hier diese Grenze überschritten". Ich denke ja an einen Jura-Studenten, oder so........ :-)
Das ist nicht schwammig geschrieben, sondern nennt sich Gutachtenstil, was deiner Aussage sonst aber nicht weiter entgegensteht ;-). Wenngleich auch "feritge" Juristen solche Fragestellungen nicht viel anders sprachlich lösen würden.

Gruß

http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachtenstil

Der Flo

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16

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 14:58

Ja, jetzt haben hier viele Leute Ihre Sichtweise geäußert, und vielleicht ist diese Sicht richtig.
Mir würde die Durchschnittsmeinung im Forum nicht reichen.
Anders ausgedrückt: Es bleibt immer ein "Wenn aber doch..."
Und wenn Du die Verantwortung für die Rechtssicherheit (die Dein Kunde scheinbar genauso gut oder schlecht wie Du selbst einschätzen kann) nicht übernehmen möchte, solltest du Dir das sehr gut bezahlen lassen.
Ich persönlich würde die Rechtssicherheit für Kunden bei Bilder mit Menschen nicht übernehmen wollen. Einfach, weil immer ein Restrisiko bleibt, dass das ganze ein teurer Spaß für Dich wird.

17

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 15:03

Im Zweifel einfach 30€ bei frag-einen-anwalt.de einsetzen und dem Kunden dann eine tatsächliche juristische Meinung eines Medienrechtlers präsentieren.

Gruß

18

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 15:05

Und wenn Du die Verantwortung für die Rechtssicherheit (die Dein Kunde scheinbar genauso gut oder schlecht wie Du selbst einschätzen kann) nicht übernehmen möchte, solltest du Dir das sehr gut bezahlen lassen.
Ich persönlich würde die Rechtssicherheit für Kunden bei Bilder mit Menschen nicht übernehmen wollen. Einfach, weil immer ein Restrisiko bleibt, dass das ganze ein teurer Spaß für Dich wird.
Ich könnte ja die Gesichter dezent unkenntlich machen... Damit wäre doch das Thema für dieses Pano erledigt, oder?
Was die gute Bezahlung betrifft, die Übernahme des Risikos würde doch niemand bezahlen wollen. Ist doch eh immer alles schon zu teuer, in der "Geiz ist Geil- Gesellschaft".

marijonas

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19

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 15:30

Ich würde an Deiner Stelle, das Panorama so lassen, wie es ist. Jede Verpixelung schadet einem Panorama.
Ich würde dem Kunden das Thema "Panoramafreiheit" noch Mal verdeutlichen, dann sollte es auch ohne Unterschrift gut sein.

Was kann passieren?

Eine abgebildete Person ist nicht mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden.
Dann muss es halt wieder vom Netz genommen werden.

Gruß

Richard

lichttraeumer

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20

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 15:41

Eine 100% tige Rechtssicherheit wirst Du gerade bei Panoramen zu 99,9 % nicht haben.
Selbst wenn Du alle Nummernschilder und Gesichter verpixelst, kommt der "Graffityjunkie" um die Ecke und verklagt Dich, weil Du ihn nicht gefragt hast, ob Du "sein Kunstwerk an der Wand" ins Internet stellen darfst.
Oder der Künstler der das Wappen auf dem Oblisken entworfen hat. Hast Du denn alles verpixelt, dann ist das Bild nichts mehr wert :)

Ich würde das so handhaben wie Richard es geschrieben hat ... mein Tipp :)
Deine Zeit ist begrenzt, also verbrauche sie nicht, um das Leben anderer zu leben.

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