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Jeder den ich fotografiere, muß ich vorher fragen"
Vondaher die Frage, darf man überall auf öffentlichen Wegen Panoramen machen egal wieveile Leute mit auf dem Bild sind? Gibts es Einschränkungen?! Ist schonmal jemand angesprochen worden nach dem Motto ich möchte nicht mit auf Ihr Bild?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Panpan« (12. Juli 2013, 17:40)
Persönlichkeitsrechtsverletzungen beginnen tatsächlich erst mit der Veröffentlichung.
Problematisch erscheint mir hierbei zunächst die Verarbeitung mehrerer Einzelbilder zu einem Spährischen Bild, das zumeist aber nicht als Equirectangular veröffentlich wird, sondern als 360 Grad Bild in einem Panoramaviewer. Damit wird das tatsächliche Bildnis ja nie in seiner Gesamtheit gezeigt, sondern der Betrachter kann selbst Bildausschnitte wählen. So ist es ja Beispielsweise möglich, an eine Person hernzuzoomen...
Bis vor einigen Jahren war das so. Ist inzwischen aber geändert. Der Grund ist einfach und logisch nachvollziehbar. Denn der Fotografierte hat nach dem Ablichten keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten, auf eine – wenn auch unzulässige - Veröffentlichung Einfluss zu nehmen. Diese Schutzlosigkeit wird nicht mehr geduldet.
Also ich würde halt gerne wissen, was kann mir im extremsten Fall passieren?
... wir haben die frage der persönlichkeitsrechte bei panoramen mit der justitiar-abteilung eines sehr grossen wirtschaftsunternehmens diskutieren müssen (!) und sind übereingekommen, dass solange kein gesetz die panoramafreiheit ausdrücklich garantiert, der bonbon immer am hemd des fotografen kleben bleibt ... immer...
Hast du dazu Literaturhinweise für mich?
wie kann den ein stehenbleiben als Einverständniss gelten für ein Foto? Den Zusammenhang verstehe ich überhaupt nicht ?!?
Gehört "Persönlichkeitsrechte" und "Panoramafreiheit" nicht irgendwie zusammen? Die Einen sagen doch immer, ich möchte mich schützen durch meine Persönlichkeitsrechte und die Gegenargumente sind, ich habe aber die Panoramafreit als Fotograf...
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