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1

Dienstag, 9. Juli 2013, 13:48

Post vom Patentanwalt

Hallo liebe Gemeinde,

heute erhielten wir ein Schreiben von einem Patentanwalt in Gütersloh.

Es geht darum, dass wir angeblich irgendwelche Patente verletzt habe. Hauptsächlich geht es darum, dass der Rundgang auf mobilen Endgeräten dargestellt wird und gewissen Navigationselemete benutzt werden können und eben die anklickbaren HotSpots.

Wir haben alle Lizenzen. Benutzt wird Panotour Pro (inkl. der Lizenzen für die panotools)

Hat irgendjemand etwas ähnliches oder schon Erfahrung damit?

Würde mich über Feedback sehr freuen!

Liebe Grüße,
Chris

2

Dienstag, 9. Juli 2013, 13:56

Welche Patente?

3

Dienstag, 9. Juli 2013, 13:59

Nun, wenn es tatsächlich ein Patent auf diese Darstellunsform gibt, kannst du noch so viele Lizenzen haben.

Was ist denn der Punkt des Schreibens? Abmahnung? Unterlassungsaufforderung?

Gruß

4

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:03

Angeblich können wir von dieser dubiosen Firma eine Lizenz erwerben für die Darstellung auf mobilen Endgeräten.

Wenn das wirklich patentiert sein sollte, was für eine Welle würde das schlagen!

Au Backe!

5

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:05

Welche Patente?


Es wurden angeblich die Darstellung virtueller Rundgänge und die darin dargestellten Symbole zur Navigation patentiert.

6

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:06

Angeblich können wir von dieser dubiosen Firma eine Lizenz erwerben für die Darstellung auf mobilen Endgeräten.

Das klingt sehr nach Abzocke.

Hieße dann erstmal das "Patent" anzusehen. Sollte eigentlich nicht patentrechtlich schützbar sein.

Gruß

7

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:11

Es wurden angeblich die Darstellung virtueller Rundgänge und die darin dargestellten Symbole zur Navigation patentiert.

Von welcher Firma? Deutsche Patente, amerikanische Patente?

8

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:19

Patent liegt angeblich bei einer deutschen firma in olching. Den namen möchte ich hier nicht nennen, jedoch nichts namhaftes.

9

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:24

Klopf mal bei Jürgen vom IVRPA an: https://www.facebook.com/jurgen.schrader.1

10

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:48

Angeblich können wir von dieser dubiosen Firma eine Lizenz erwerben für die Darstellung auf mobilen Endgeräten.

Das klingt sehr nach Abzocke.

Hieße dann erstmal das "Patent" anzusehen. Sollte eigentlich nicht patentrechtlich schützbar sein.

Gruß


In einer Zeit, in der selbst "runde Ecken" schützenswert sind (oops, war das jetzt Patentrecht oder Markenrecht?), wäre ich mit der Behauptung "nicht patentrechtlich schützbar" sehr vorsichtig.

Dubios klingt es mir aber auch.

mfg Chris
Bedenke immer, die Welt ist eine flache Scheibe ein Kugelpanorama.
http://360.haifischbar.de

11

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:53

Hier soll es um ein Patent gehen, nicht um ein Geschmacksmuster oder eines rein urheberreichtlich geschütztes Werk.

"Runde ecken" virtuell dargestellt sind defintiv nicht patentfähig.

Gruß

12

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:57

Es geht darum, dass wir angeblich irgendwelche Patente verletzt habe. Hauptsächlich geht es darum, dass der Rundgang auf mobilen Endgeräten dargestellt wird und gewissen Navigationselemete benutzt werden können und eben die anklickbaren HotSpots.

Wir haben alle Lizenzen. Benutzt wird Panotour Pro (inkl. der Lizenzen für die panotools)


Hallo Namensvetter,
das Du / ich / andere hier im Forum im Besitz ordentlich erworbener Lizenzen seitens Kolor oder panotool sind, würde im Zweifelsfalle leider keine Rolle spielen. Mir klingt das ganze auch suspect, aber in Zeiten von runden Ecken weiß man heutzutage ja nie...

- Welche Patente sollen denn verletzt worden sein? Gib mal die Patentnummern an, ich würde da mal gerne selber reinsehen.

- Hat der Anwalt dargelegt, daß er vertretungsberechtigt und beauftragt worden ist?

- Was verlangen die denn für die Nutzung der Patente?


Sollte es wirklich hart auf hart kommen, sofort selber einen (Patent-) Anwalt nehmen, und eventuell auch einmal die Heise-Redaktion kontaktieren, die haben solche Fälle wie Sand am Meer und vieleicht noch den einen oder anderen Tipp auf Lager.

Und sei so gut und frage auch einmal im Forum von Kolor nach, was die zu dem Fall sagen.

mfg Chris
Bedenke immer, die Welt ist eine flache Scheibe ein Kugelpanorama.
http://360.haifischbar.de

13

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:07

Hat der Anwalt dargelegt, daß er vertretungsberechtigt und beauftragt worden ist?

Was tut das zur Sache? Wegen § 174 BGB? Halte ich das für heilbaren Formmangel und nur für relevant wenn es aufgrund dessen innerhalb enger Frist zurück gewiesen wird.

Aber generell enthalten solche Anschreiben zumindest einen Textbaustein á la "Vollmacht wird anwaltlich versichert" und dann kommst du wohl über § 174 II raus.

Gruß

Hinweis: Beitrag stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.

EDIT: 174, nicht 147!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EOS1D« (9. Juli 2013, 15:13)


14

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:08

Hier soll es um ein Patent gehen, nicht um ein Geschmacksmuster oder eines rein urheberreichtlich geschütztes Werk.

"Runde ecken" virtuell dargestellt sind defintiv nicht patentfähig.

Gruß

Ob Patent oder Geschmacksmuster, darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, daß mit Hilfe willfähriger Anwälte heutzutage auch noch der letzte Sch..., Allgemeingut, und Banalitäten geschützt und abgemahnt werden kann.

Runde Ecken sind schutzfähig. Siehe: http://www.kleinurl.de/?ttt4csms91

mfg Chris
Bedenke immer, die Welt ist eine flache Scheibe ein Kugelpanorama.
http://360.haifischbar.de

15

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:10



Ob Patent oder Geschmacksmuster, darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, daß mit Hilfe willfähriger Anwälte heutzutage auch noch der letzte Sch..., Allgemeingut, und Banalitäten geschützt werden kann.

Runde Ecken sind schutzfähig. Siehe: http://www.kleinurl.de/?ttt4csms91

mfg Chris
Sorry, im amerikanischen Recht bin ich nicht drin.

EDIT: Allerdings musst du auch hier die Vorausstzungen beachten und kommst damit eben dann oft doch zu diesem Ergebnis. Alles als "Allgemeingut" und "Banalität" abzutun ist auch etwas weltfremd, wenn man nicht die genauen Hintergründe erforscht hat.

16

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:20

Sorry, im amerikanischen Recht bin ich nicht drin.

EDIT: Allerdings musst du auch hier die Vorausstzungen beachten und kommst damit eben dann oft doch zu diesem Ergebnis. Alles als "Allgemeingut" und "Banalität" abzutun ist auch etwas weltfremd, wenn man nicht die genauen Hintergründe erforscht hat.

Heise bringt regelmäßig Artikel über Abmahnungen von Banalitäten. Im deutschen Recht wird es also nicht sehr viel besser aussehen als im amerikanischen.

Nein, hast recht, nicht alles ist banal. Aber vieles *1). Und ein Patent auf Banales ist ein Patent auf Banales und muß beachtet werden. Die Abmahnklitschen verdienen sich eine goldene Nase daran.
mfg Chris

*1)
add: deshalb hatte ich auch nach den Patentnummern gefragt.
Bedenke immer, die Welt ist eine flache Scheibe ein Kugelpanorama.
http://360.haifischbar.de

17

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:25

Sorry, im amerikanischen Recht bin ich nicht drin.

EDIT: Allerdings musst du auch hier die Vorausstzungen beachten und kommst damit eben dann oft doch zu diesem Ergebnis. Alles als "Allgemeingut" und "Banalität" abzutun ist auch etwas weltfremd, wenn man nicht die genauen Hintergründe erforscht hat.

Heise bringt regelmäßig Artikel über Abmahnungen von Banalitäten. Im deutschen Recht wird es also nicht sehr viel besser aussehen als im amerikanischen.

Nein, hast recht, nicht alles ist banal. Aber vieles *1). Und ein Patent auf Banales ist ein Patent auf Banales und muß beachtet werden. Die Abmahnklitschen verdienen sich eine goldene Nase daran.
mfg Chris

*1)
add: deshalb hatte ich auch nach den Patentnummern gefragt.

Im deutschen Recht sieht es prima aus. Ein Patent auf banales gibt es eben schon mal nicht. Subjetiv vielleicht, objektiv nicht. Und im allgemeinen Urheberrecht haben wir bereits eine Abmahnkostendeckelung und die nächste ist auf dem Weg. Insofern sind die Massenabwahnwellen und damit die große Abzocke Geschichte.

Was ist denn nun bezüglich Beitrag 13, das verstehe ich noch nicht so ganz.

Gruß

18

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:40

Hi zusammen,

so, das habe ich mal von der DPMA Seite gezogen, versteht das jemand?

Danke und Gruß,
Chris
»Krischan« hat folgende Datei angehängt:

19

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:51

Ist eine Offenlegungsschrift (A1), also nur die Bescheidung einer Patentanmeldung, NICHT einer Patenterteilung.

Darauf kann keine Verletzungsklage erhoben werden. Für Unterlassungsansprüche muss das Patent bereits erteit sein.

Gruß

Hinweis: Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

20

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:51

Hallo liebe Gemeinde,

heute erhielten wir ein Schreiben von einem Patentanwalt in Gütersloh.

Es geht darum, dass wir angeblich irgendwelche Patente verletzt habe. Liebe Grüße,
Chris


klingt wie betrugsversuch.
vergessen , wegschmeissen, nicht beanworten.
In keinem fall was zahlen , kaufen.

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