Angeblich können wir von dieser dubiosen Firma eine Lizenz erwerben für die Darstellung auf mobilen Endgeräten.
Das klingt sehr nach Abzocke.
Hieße dann erstmal das "Patent" anzusehen. Sollte eigentlich nicht patentrechtlich schützbar sein.
Gruß
Es geht darum, dass wir angeblich irgendwelche Patente verletzt habe. Hauptsächlich geht es darum, dass der Rundgang auf mobilen Endgeräten dargestellt wird und gewissen Navigationselemete benutzt werden können und eben die anklickbaren HotSpots.
Wir haben alle Lizenzen. Benutzt wird Panotour Pro (inkl. der Lizenzen für die panotools)
Hat der Anwalt dargelegt, daß er vertretungsberechtigt und beauftragt worden ist?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EOS1D« (9. Juli 2013, 15:13)
Hier soll es um ein Patent gehen, nicht um ein Geschmacksmuster oder eines rein urheberreichtlich geschütztes Werk.
"Runde ecken" virtuell dargestellt sind defintiv nicht patentfähig.
Gruß
Sorry, im amerikanischen Recht bin ich nicht drin.
Ob Patent oder Geschmacksmuster, darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, daß mit Hilfe willfähriger Anwälte heutzutage auch noch der letzte Sch..., Allgemeingut, und Banalitäten geschützt werden kann.
Runde Ecken sind schutzfähig. Siehe: http://www.kleinurl.de/?ttt4csms91
mfg Chris
Sorry, im amerikanischen Recht bin ich nicht drin.
EDIT: Allerdings musst du auch hier die Vorausstzungen beachten und kommst damit eben dann oft doch zu diesem Ergebnis. Alles als "Allgemeingut" und "Banalität" abzutun ist auch etwas weltfremd, wenn man nicht die genauen Hintergründe erforscht hat.
Sorry, im amerikanischen Recht bin ich nicht drin.
EDIT: Allerdings musst du auch hier die Vorausstzungen beachten und kommst damit eben dann oft doch zu diesem Ergebnis. Alles als "Allgemeingut" und "Banalität" abzutun ist auch etwas weltfremd, wenn man nicht die genauen Hintergründe erforscht hat.
Heise bringt regelmäßig Artikel über Abmahnungen von Banalitäten. Im deutschen Recht wird es also nicht sehr viel besser aussehen als im amerikanischen.
Nein, hast recht, nicht alles ist banal. Aber vieles *1). Und ein Patent auf Banales ist ein Patent auf Banales und muß beachtet werden. Die Abmahnklitschen verdienen sich eine goldene Nase daran.
mfg Chris
*1)
add: deshalb hatte ich auch nach den Patentnummern gefragt.
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