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Xside

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  • »Xside« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 10. Mai 2013, 20:44

Rechtsfrage: YouTube-Videos ins Panorama einbinden (Einbettfunktion)

Hi Leute,

ich wollte mal fragen ob ihr wisst wie es mit Einbindung von YouTube-Videos rechtlich bestellt ist.
Ich wollte demnächst mal ein Panorama machen, in dem in einem Monitor oder Fernseher ein Musik-Video (Plattform: YouTube) läuft.
Bei den Videos auf YouTube gibt es ja den Einbett-Code mit dem das ganz einfach realisierbar ist.
Bei einigen Videos ist diese Funktion aktiviert, bei anderen deaktiviert.

Meine Frage wäre, ob ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe wenn ich z.B. diese Video hier einbette:
http://www.youtube.com/watch?v=D1ZYhVpdXbQ

Übrigens, ein großartiger Film... :-)

Man ließt im Netz viel darüber, dass es wohl verboten wäre. Dann ließt man aber auch wieder "wenn das einbetten verfügbar ist, ist es auch erlaubt"...
oder auf der Seite eines Anwalts ließt man auch dies hier:

"Damit wird – abstrakt gesprochen – ein Container auf der Webseite integriert und dargestellt, über den der ausgewählte Inhalt vom Server der jeweiligen Videoplattformen abgerufen werden kann. Darin liegt bereits ein klarer, technischer Unterschied zu sonstigen Inhalten, die direkt auf dem eigenen Server liegen und bei denen der jeweilige Webseitenbetreiber für (Urheber-)rechtsverletzung natürlich sofort rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann."

Habt ihr schon mal damit beschäftigt und könnt da eine klare Aussage treffen?

Danke
Gruß Thomas

2

Samstag, 11. Mai 2013, 00:30

Um eine halbwegs rechtssichere Antwort auf deine Frage zu bekommen, musst du mindestens noch bis zum 16.05. warten. Dann entscheidet der BGH eventuell diese Frage. Es kann aber auch sein, dass er sie dem EuGH verlegt, dann wirst du noch eine ganze Weile - vielleicht 1 Jahr, oder so - warten müssen. Solange befindest du dich auf unsicherem Terrain, obwohl ich nicht glaube, dass im Moment für freigegebene Videos wirklich ein großes Abmahnrisiko besteht.

Gérard

3

Donnerstag, 16. Mai 2013, 12:15

Die Antwort auf deine Frage wird noch ein wenig dauern. Der BGH hat - wie sich schon abzeichnete - an den EuGH verwiesen.

Gérard

4

Donnerstag, 16. Mai 2013, 12:25

Hi Leute,
ist.
Bei einigen Videos ist diese Funktion aktiviert, bei anderen deaktiviert.

Meine Frage wäre, ob ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe wenn ich z.B. diese Video hier einbette:
http://www.youtube.com/watch?v=D1ZYhVpdXbQ

Übrigens, ein großartiger Film... :-)

Man ließt im Netz viel darüber, dass es wohl verboten wäre. Dann ließt man aber auch wieder "wenn das einbetten verfügbar ist, ist es auch erlaubt"...
oder auf der Seite eines Anwalts ließt man auch dies hier:

"Damit wird – abstrakt gesprochen – ein Container auf der Webseite integriert und dargestellt, über den der ausgewählte Inhalt vom Server der jeweiligen Videoplattformen abgerufen werden kann. Darin liegt bereits ein klarer, technischer Unterschied zu sonstigen Inhalten, die direkt auf dem eigenen Server liegen und bei denen der jeweilige Webseitenbetreiber für (Urheber-)rechtsverletzung natürlich sofort rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann."

Habt ihr schon mal damit beschäftigt und könnt da eine klare Aussage treffen?

Danke
Gruß Thomas



ich glaube wenn in ein panorama ein link einbindest und der originalfilm aufgerufen wird , kann nichts passieren.
wenn den film kopierts und zeigst , dann ist auch unterschiedlich .
- für sich selbst , wenn nicht veröfentlichst - ist auch ok.
-wenn über interent zeigen willst ( veröffentlichug) und dazu komerzell man muss genau schaunen, was steht in der lizenez.
meistens die schreiben " youtube std lizenz". Dort steht alles, was erlaubt ist.

Gefühlmässig - wenn das pano weiter komerziell verkaufst ( wenn film kopiert wird ) kannst nicht machen.

link aufrufen - ja.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Panpan« (16. Mai 2013, 16:23)