Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Panorama Community. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Montag, 29. Oktober 2012, 12:45

AGB - Zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht und kommerzielles Nutzungs- und Verwertungsrecht

Würdet ihr auf diesem Portal eure Panoramen veröffentlichen, wenn ihr dem Seitenbetreiber damit sogar das kommerzielle Nutzungsrecht auf unbeschränkte Zeit überlasst? Also, ich würde da erst mal eine Sonderregelung aushandeln.
Bin gespannt auf eure Meinungen!

Zitat

1. Mit dem Einstellen von Texten und/oder Bildern garantiert der Nutzer, dass er der Rechteinhaber ist und überträgt der ECP-GmbH das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht sowie auch das kommerzielle Nutzungs- und Verwertungsrecht an den eingestellten Texten und/oder Bildern. Dieses Recht umfasst insbesondere die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Zusammenstellung, das Vortrags- und Senderecht sowie das Recht, die Inhalte ohne Einwilligung zu bearbeiten und umzugestalten und ohne Zustimmung einfache Nutzungsrechte an Dritte einzuräumen. Genannt sei insbesondere die Veröffentlichung im Internet. Der Nutzer bleibt dabei Urheber seiner Inhalte (Texte, Fotos). Eine weitere Verwendung durch den Urheber ist möglich.


http://www.bargteheideaktuell.de

2

Montag, 29. Oktober 2012, 13:24

ja , natürlich aber gegen bezahlung nach der formel :

preis = foto länge +breite ( in kpx)*künstlerfactor

bei pano 10*5 kpx wäre es 10+5 =15 kpx *artistfactor
mein factor ist leider nur 10 also pano ist wert 150 euro.

bei pano 40*20 mpx es wäre 600 euro.


ps. artistfactor habe mir jetzt selbst zugeteilt ;-)) , aber so werden die bilder verkauft : länge + breite in cm mal künstlerfactor. Warum auch nicht fotos ?

marijonas

Mega-User

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

3

Montag, 29. Oktober 2012, 13:46

Hallo panox,

das kommt ganz auf die Ausrichtung des Portals an. Wenn es sich um das hier handelt:

http://www.entertainmentcapital.de/uberuns.html

hätte ich keine Bedenken. Dass sich ein Auftraggeber das Recht einräumen lässt, das Panorama weiter zu bearbeiten, oder wie auch immer für seine Zwecke zu nutzen, finde ich nicht beängstigend. Und wenn dieser als Zwischenhändler fungiert, braucht er auch das Nutzungsrecht für Dritte.

Wenn es ein Fotoportal ist, würde ich mir das gut überlegen. Denn wenn die gut im Vermarkten sind, bekommst Du nur einen geringen Gegenwert. Wenn Dir der ausgehandelte Preis genügt und Dir die weitere Verbreitung, Bearbeitung etc. egal ist, dann passt es auch.

Gruß

Richard

4

Montag, 29. Oktober 2012, 17:44

Danke erst mal für eure Meinungen. Ich hätte den Link weiter oben platzieren müssen, so habt ihr ihn nicht gesehen:

http://www.bargteheideaktuell.de/

Um diese Seite handelt es sich.

5

Montag, 29. Oktober 2012, 18:12

Nachdem ich mir die gesamten AGBs und auch die GmbH die dahinter steckt angesehen habe, würde ich bei denen nichts veröffentlichen - auch wenn es juckt da ein schönes Pano für viele zugänglich zu machen: Alle Rechte bei diesem Verein und alle Pflichten - vermutlich auch die, die sich durch Veränderungen seitens der GmbH ergeben - beim Einsteller und natürlich kein Honorar!

Gérard

marijonas

Mega-User

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

6

Montag, 29. Oktober 2012, 18:18

Ach so, den Link hatte ich mir schon angeschaut, aber nicht damit in Zusammenhang gebracht.

Ob eine Mitmachzeitung solche AGBs braucht?! Das macht in meinen Augen gar keinen Sinn.
Die sollten die Betreffenden vermutlich etwas anpassen, oder konkreter formulieren, was sie mit den Bildern eigentlich noch vorhaben, außer sie zu veröffentlichen.

Gruß

Richard

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

7

Montag, 29. Oktober 2012, 18:24

Ob eine Mitmachzeitung solche AGBs braucht?! Das macht in meinen Augen gar keinen Sinn.


Ohne recherchiert zu haben:

Warum soll das für diese Firma keinen Sinn machen?

Jegliche kommerzielle Verwendung an fremden Werken für lau, ist doch klasse...

Wer mitmachen will ist halt selber schuld, hinterher jammern, wenn eines der Bilder dann evtl. doch auf einer Titelseite irgendeiner großen Zeitschrift steht und man dafür eben nicht die paar hundert Euro erhält, sondern diese Firma, die sich die Rechte an einer - eben kommerziellen - Verwendung durch die AGBs sichert...

marijonas

Mega-User

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

8

Montag, 29. Oktober 2012, 18:38

Wer mitmachen will ist halt selber schuld, hinterher jammern, wenn eines der Bilder dann evtl. doch auf einer Titelseite irgendeiner großen Zeitschrift steht und man dafür eben nicht die paar hundert Euro erhält, sondern diese Firma, die sich die Rechte an einer - eben kommerziellen - Verwendung durch die AGBs sichert...


Genau aus diesem Grund würde ich dann auch Abstand nehmen, dort etwas zu veröffentlichen. Das finde ich sehr einseitig. Und eine Mitmachzeitung lebt erst Mal davon, dass viele Leute mitmachen, viele Leute drauf klicken und man dann Werbung platzieren kann.

Wenn auf Grund solcher AGBs keiner mitmacht, hilft es den Betreibern auch nicht wirklich.

Ja, panox. Da würde ich nur mit einer Sonderregelung an Deiner Stelle veröffentlichen.

Gruß

Richard

9

Montag, 29. Oktober 2012, 19:20

Ob eine Mitmachzeitung solche AGBs braucht?! Das macht in meinen Augen gar keinen Sinn.




Warum soll das für diese Firma keinen Sinn machen?

Jegliche kommerzielle Verwendung an fremden Werken für lau, ist doch klasse...
...



ich weiss nicht ob die firma tatsächlich nicht en blötzchen macht.
bekommt kostenlos div artikel , fotos usw. Mit so formullierten vertrag es sind geschenke. Die geschenke sollte versteuern werden - von welchem grundwert?


Wahrscheinlich gescheider wäre für die firma selbst die sachen um einen euro kaufen als sich von den leuten beschenken lassen.
Bin neugierig ob FA irgendwann kommt auf die idee sollche firmen zu prüfen .

Gibt es anderer trick noch. Die agenturen organiesieren ein wettbewerb , gibt es ein gewinnpreis , aber die teilnehmer übergeben sämtliche finanzreche an den organisatoren.
Die können dann mit den fotos machen , was die wollen. Um den gewinnpreis bekommen die kostenlos viele oft sehr gute arbeiten.

Aber konkrett , in dem fall tatsächlich hätte eine erlösbeteiligung von evtl. verkauften arbeiten erwartet, sonnst wenn nicht verkauft wird , ok kann man die fotos dort kostenslos hängen lassen.
Die frage ob evtl verkauft lässt sich prüfen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Panpan« (29. Oktober 2012, 19:40)


soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

10

Montag, 29. Oktober 2012, 19:42

Das finde ich sehr einseitig.


Natürlich ist es das, genau wie hunderte andere/ähnliche Firmen, die vom content der Nutzer leben.

Ein Vergleich:
Die Plattform qype wurde vom großen amerikanischen "Original" namens yelp gekauft.

Was macht da den Wert aus?
Nur die Inhalte, die von Millionen Usern kostenlos generiert werden.

Der Preis für die Übernahme beträgt rund 50 Millionen Euro.
Beide Portale bieten Suchfunktionen nach Geschäften und Gelegenheit, Produkte und Dienstleistungen zu bewerten.

Was ist mit den anderen, Facebock und co?
Da gibt es sicher noch genügend weitere Plattformen und Beispiele, dass der klassische Herden- und "jden Mist-" Mitmachtrieb der Menschen ausgenutzt wird, NUR um selbst Kasse zu machen.

Eine Mitmachplattform, eine Mitmachzeitung ....alles dasselbe Prinzip....

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

11

Montag, 29. Oktober 2012, 19:53

Wahrscheinlich gescheider wäre für die firma selbst die sachen um einen euro kaufen als sich von den leuten beschenken lassen.
Bin neugierig ob FA irgendwann kommt auf die idee sollche firmen zu prüfen .


Das dürfte dem FA herzlich egal sein, ob die Texte/Berichte/Bilder/Panos völlig umsonst, oder für 1.- oder für 100.- angeschafft werden.

Den Mitmachern sollte es aber nicht egal sein, dass andere auf Ihre Kosten tatsächlich Geld verdienen.

Und ob das Geld nun mit einer Weiterverwendung/Weiterverkauf oder nur durch Werbeeinnahmen auf der eigenen Plattform verdient wird ist ja wohl grad egal, für den Urheber, der bei solchen Geschäftspraktiken eben gar nix davon sieht.

Mich wundert die Wirtschaftskrise nicht mehr, denn zum Teil - da werde ich mir immer sicherer, je länger ich darüber sinniere - sind genau solche Unternehmen daran schuld.
Egal in welcher Firma, die ich zum Teil selbst kenne (ich war vor der Selbstständigkeit ja lange Zeit auch Angestellter) oder aus dem Freundes-, Bekannten- und Verwandtenkreis berichtet wird...
...fast überall sind die Angestellten bis zu mehreren Stunden nur privat im Netz aktiv und dass dadurch die Produktivität nicht steigt ist sogar dem dümmsten DAU klar.

PS:
Die sogenannten "Vorteile" der user solcher Plattformen sind mir bestens bekannt, ich weiss, dass es sozusagen nicht nur ein einseitiges Nehmen ist, aber dennoch stimmt die Aussage grunsdätzlich...

marijonas

Mega-User

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

12

Montag, 29. Oktober 2012, 20:06

Vermutlich bin ich da zu naiv, wenn ich sagte, dass es für eine Mitmachzeitung keinen Sinn macht.

Ich dachte einfach an eine dörfliche gemeinsame Aktion zur Unterhaltung. In diesem Sinne wäre ein Weiterverkauf von irgend welchen Bildern nicht notwendig und auch nicht der eigentliche Zweck. Dann bräuchte man nicht eine solche AGB.

Wenn man ein Bild beschneiden möchte oder "Aufhübschen", dann macht der Passus, die Bilder verändern zu dürfen ja Sinn.

13

Montag, 29. Oktober 2012, 20:26

Wenn man ein Bild beschneiden möchte oder "Aufhübschen", dann macht der Passus, die Bilder verändern zu dürfen ja Sinn.


Ja, genau so sehe ich das auch. Solche Bestimmungen schützen ja auch den Betreiber der Seite, wenn er redaktionell nötige Veränderungen am Bild vornehmen muss. Aber der kommerzielle Teil dann ist doch reine Ausnutzung.
Ich werde da mal anfragen, ob das verhandelbar ist. Hervorgegangen ist diese Seite übrigens aus einem Schulprojekt ohne Gewinnabsicht, wie ich von den früher verantwortlichen Schülern erfahren habe. Mit dem Relaunch hat sich das dann wohl geändert.

14

Montag, 29. Oktober 2012, 21:42

Das ist ja eine Lachnummer.
Schlimm genug, daß sie nichts bezahlen wollen, das Modell ist ja nicht neu.
Aber daß sie sich alle Nutzungs- und Verwertungsrechte geben lassen ist krass.

Wenn du deine Bilder einstellen willst, um sie bzw. deine Dienstleistung in eurer Gegend kostenlos zu verbreiten, ist das eine Überlegung wert. Du solltest aber darauf bestehen, daß ALLE anderen Klauseln ersatzlos gestrichen werden. Die dürfen die Bilder weder weiter geben, noch an anderer Stelle verwenden und schon gar nicht verändern!

15

Montag, 29. Oktober 2012, 22:00

Wahrscheinlich gescheider wäre für die firma selbst die sachen um einen euro kaufen als sich von den leuten beschenken lassen.
Bin neugierig ob FA irgendwann kommt auf die idee sollche firmen zu prüfen .


Das dürfte dem FA herzlich egal sein, ob die Texte/Berichte/Bilder/Panos völlig umsonst, oder für 1.- oder für 100.- angeschafft werden.

Den ...


nein ist nicht egal , eben nicht.

wenn von jemanden alte möbel um 10 euro kaufst, zahlst kein erwerbsteuer.
wenn die gleiche möbel hättes kostenlos bekommen , kriegst ein geschenk. IN der EU von den geschenken zahlt man ein steuer. Kann pasieren das FA lässt Deine möbel bewerten , sagen wir die sind 2000 euro wert und musst steuer vom geschenk 2000 euro abführen. Hättest um 10 euro gekauft , hättest gar nichtz zahlen müssen.

Ähnlich ist mit bilder. Wenn eine komerzielle agentur 1 bild kostenlos kriegt , kein mensch wird um steuer fragen , aber wenn solsche agentur 1000 bilder/ fotos monatlich kostenlos kriegt und ein bild 100 euro wert sein kann, dann die agentur ein geschenk von 100 000 euro kriegt . Und da steuerfrage ist nicht egal. Wenn da es keine besondere regelung gibt , da bin der meinnug das bei so formuliertem vertrag - alle materiele rechte übernimmt kostenlos die agentur, wäre geschenksteuerfrage aktuell. Anders wäre , wenn alle materiele rechte bei Dir bleiben , und eventuel übenimmt die agentur erst dann, wenn Dein bild weiter verkauft wird ( gleichzeitig verkauft die rechte weiter).

Falls die agentur die kostenlose bilder verkauft, das in dem fall bezahlte schenkungsteuer gilt als aufwand und um den betrag vermindert sich steurebarer gewinn.


Ich weiss nicht wie funktioniert diese zeitung , aber wenn ganz normal als ein komerzelles unternehmen , dann glaube ich , diese steuerfrage von geschenken kann sehr wichtig sein und ich weiss nicht ob es den leuten überhaupt bewusst ist. Oder vielleicht gibt es hier irgendwelche besondere regelung ?

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Panpan« (29. Oktober 2012, 22:17)