Das ändert aber nichts an dieser Tatsache...
Zitat Die Software darf
(a) nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.
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Wohnort: Dortmund
Beruf: Luftbildfotografie, Luftbildpanoramen, Videoflüge für Film und Fernsehen, Fotograf
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »D_i_r_k« (18. Oktober 2012, 14:56)
Sobald jemand für seine Fotografie Werbung betreibt um an Aufträge zu kommen, fällt er unter Gewerbe.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »D_i_r_k« (18. Oktober 2012, 15:08)
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