Die Sache mit dem nächtlichen Eiffelturm ist nicht ganz korrekt. Hätte der Autor seine nette Tischnachbarin gefragt, ob er sie fotografieren darf und der beleuchtete Eiffelturm wäre irgendwie im Hintergrund mit auf dem Bild, wäre alles in Ordnung und er könnte das Bild auch veröffentlichen. Den unbeleuchteten Eiffelturm darf jeder fotografieren und das Bild auch veröffentlichen. Den beleuchteten Eiffelturm darf auch jeder fotografieren und das Bild zu Hause an die Wand hängen. Veröffentlichen darf er das Bild aber nur mit der eben kostenpflichtigen Genehmigung.
Man sollte auch wissen, dass es in Frankreich keine Panoramafreiheit so wie in Deutschland gibt.
Gérard