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1

Mittwoch, 15. August 2012, 15:31

Persilschein? Was würdet Ihr tun?

Liebe Wissenden,

mich erreicht gerade eine Freigabeerklärung mit unten stehendem Text. Es geht um ein Bild, für das ich einen Preis für die explizite Verwendung auf deren Webseite genannt habe. Nun bläst es mich aus den Puschen, denn hier ist von einer unbegrenzten Nutzung die Rede.
DAS kann (Bild wird bei einer Makrostockagentur geführt) und will ich gar nicht.
Verwendung Webseite "Ja" – unbeschränktes Nutzungsrecht "Nein".

Was meint Ihr dazu? Don't do it, oder?!

Sorry, übrigens, ich war hier längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv.


Ahoi
Claudia

Edit: Ich habe den Titel mal geändert von wegen "geschützte Rechtsberatung" (die es ja nicht sein soll)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Text:

(1)
Ich räume den Goethe-Instituten in Deutschland (GID) unwiderruflich ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht an dem von mir angefertigten Foto ein. Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auf mein Urheberrecht (Recht am eigenen Bild) und erstreckt sich auch auf das Recht, das Foto einzeln oder in Verbindung mit anderen, nicht vom Fotografen stammenden Fotos sowie in retuschierter Form oder anderweitig verfremdet (z.B. in Fotomontagen) zu Werbezwecken zu nutzen.

(2)
Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Nutzung der Fotos in folgender Weise:
a)Vervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung (Printrecht). Das Printrecht umfasst insbesondere Werbeflyer, Lehrbücher, Hardcoverausgaben, Paperbackausgaben, Zeitschriften, Zeitungen, Sammelwerke sowie fotomechanische Verfahren und zwar auf allen Vertriebswegen.
b)Vervielfältigung und Verbreitung auf elektronischen/digitalen - auch interaktiven - Datenträgern (elektronisches/digitales Offline-Recht) ohne Stückzahlbegrenzung. Das Offline-Recht umfasst insbesondere Kassette, Video, CD, CD-ROM, DVD.
c)Elektronische/digitale Speicherung und öffentliche Zugänglichmachung (auch in Datenbanken) mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, derart, dass Nutzer von einem von ihnen individuell gewählten Ort und zu einer von ihnen individuell gewählten Zeit Zugang zu der vertragsgegenständlichen Leistung haben und diese mittels PC oder sonstigen Geräten mit oder ohne Draht beispielsweise via Internet, UMTS, Kabel, Satellit oder anderer Übertragungswege downloaden, wiedergeben, interaktiv nutzen und/oder auch an Dritte weiterleiten können (Online-Recht). Dieses Recht umfasst insbesondere die Veröffentlichung des Fotos auf den Webseiten www.goethe.de sowie www.facebook.com.
d)Bearbeitung und Verwertung im Zusammenhang mit anderen Werken, insbesondere Sprachwerken in allen Sprachen und Dialekten. Dies umfasst auch die Nutzung der Bearbeitung gemäß Ziff. a bis c.

(3)
Die GID sind nicht verpflichtet, mich bei der Nutzung der Fotos namentlich zu nennen.

(4)
Die GID sind verpflichtet, mein Persönlichkeitsrecht zu wahren und die Fotos nicht in einer Form zu nutzen, die geeignet ist, mich in meinem Ansehen herabzusetzen.

(5)
Mit dieser Vereinbarung sind alle meine Ansprüche gegen die GID abgegolten.

(6)
Sollte eine Bestimmung in dieser Erklärung unwirksam oder ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Erklärung im Übrigen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unwirksamen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.Ich habe die oben stehenden Regelungen aufmerksam zur Kenntnis genommen und bin mit ihnen einverstanden.Ein Exemplar dieser Erklärung habe ich für meine Unterlagen erhalten.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »rosalinse« (15. August 2012, 19:12)


Der Flo

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2

Mittwoch, 15. August 2012, 16:50

Im folgenden Mal meine ganz persönliche Laienmeinung.
Habe das ganze nur kurz überflogen.
-Wenn du denen ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährst, darfst nicht mal mehr Du selbst die Bilder zeigen, außer ihr schreibt das extra auf.
Das Kunden versuchen, möglichst viele Rechte zu kriegen, die sie wahrscheinlich überhaupt gar nicht mal benötigen, ist nicht ungewöhnlich.
Ich persönlich finde, es ist auch okay, so umfangreiche Rechte rauszugeben - aber halt nur, wenn der Preis stimmt und entsprechend hoch ist. Dann kannst Du das Bild aus der Stock-Agentur ja auch rausnehmen.
Wahrscheinlicher ist aber, dass sie die umfangreichen Rechte gar nicht benötigen, und es einfach normal ist, erstmal alles zu fordern.
Entscheide zuerst mal für Dich, ob Du generell, und wenn ja für wieviel Asche Du Bereit wärst alle Rechte rauszugeben.
Und dann melde Dich bei denen, und sage dass, dass umfangreichere Rechte eben mehr kosten. Frage sie, warum sie so viel mehr Rechte brauchen und versuche, Dich zu einigen.

PS: Was mir jetzt aber nicht klar ist: Was ist Deine Rechtsfrage?

3

Mittwoch, 15. August 2012, 17:35

Dem muß man eigentlich nichts mehr hinzu fügen.
Was die wollen ist ein komplettes Buyout und das kostet. Die wollen ja nicht mal deinen Namen nennen müssen, was ansonsten urheberrechtlich verbrieft ist.

Auch weil das GID ein weltweit operierendes Unternehmen ist (natürllich haben die alle kein Geld, haha) muß der Preis entsprechend hoch sein.
Ausgehend von MFM kann das den Faktor 4 bis 5 ausmachen.

Konfrontiere den Kunden damit und frage, ob er die Recht wirklich braucht.
Meistens schicken die ja auch nur irgendwelche vorgefertigten AGBs raus, um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein.

Der Rest ist dann dein Verhandlungsgeschick.

Frank360

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4

Mittwoch, 15. August 2012, 18:36

Ich arbeite schon länger für das GI. Es gibt hier klare Richtlinien, von denen nicht abgewichen wird / werden kann/ werden darf was die Rahmenverträge angeht. Entweder alles oder nix. Verhandlungen bringen in der Regel nichts.

5

Mittwoch, 15. August 2012, 18:39

PS: Was mir jetzt aber nicht klar ist: Was ist Deine Rechtsfrage?
Moin Flo,
ich wollte einfach nur eine Meinung in Rechtsfragen einholen. Vielleicht nen büschen unglücklich von mir ausgedrückt.
Ich gehe mit Deiner Einschätzung konform, dass der Kunde erst einmal alles haben will (am liebsten für'n Appel und nen Ei). In diesem konkreten Fall gehe ich sogar fast davon aus, dass die Mitarbeiterin sich mit Bildrechten gar nicht so auskennt, weil das nicht ihr Gebiet ist (sondern eher die Programmgestaltung). Und irgendjemand hat ihr nun das Formular in die Hand gedrückt. Ich denke, sie selbst weiß gar nicht, was darin genau gefordert wird.
Ich werde die Dame morgen mal anrufen und das mit ihr klären.
Ich danke Dir für Deine Einschätzung.

Ausgehend von MFM kann das den Faktor 4 bis 5 ausmachen.
Ok, ich ahne, dass dieser Tag nicht umsonst gewesen sein wird, weil ich wieder etwas dazugelernt habe.
;-)
MFM = Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
Richtig?
Kannst Du für mich bitte konkretisieren, was es mit diesen Faktoren auf sich hat? Die Broschüre habe ich ja aktuell nicht vorliegen.

Ahoi
Claudia

6

Mittwoch, 15. August 2012, 19:06


Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auf mein Urheberrecht (Recht am eigenen Bild)
(...)
Die GID sind verpflichtet, mein Persönlichkeitsrecht zu wahren und die Fotos nicht in einer Form zu nutzen, die geeignet ist, mich in meinem Ansehen herabzusetzen.

Kann es sein, dass die da was zusammenschmeißen, was nicht zusammengehört? Hört sich wie ein Zwitter aus model release und Nutzungsvertrag an. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich m.W. auf die Abbildung deiner selbst, der zweite Passus hört sich ebenfalls danach an. Aber egal, der Rest dreht sich ja um (weitestmögliche) Einräumung von Verwertungsrechten.

Die MFM kannst Du hier bestellen: http://www.bvpa.org/index.php?option=com…id=24&Itemid=80
http://www.premiumpano.de
 
Unterstützerlink für eine andere Weltsicht: http://www.worldmapper.org/
Heiteres Augenöffnen für die deutsche Medienlandschaft oder: was man mit Bild und Text nicht alles anstellen kann http://www.bildblog.de/

7

Mittwoch, 15. August 2012, 19:26

Ich arbeite schon länger für das GI. Es gibt hier klare Richtlinien, von denen nicht abgewichen wird / werden kann/ werden darf was die Rahmenverträge angeht. Entweder alles oder nix. Verhandlungen bringen in der Regel nichts.
Danke für die wertvolle Info.
Dann bleibt mir nüscht anners über, als abzusagen oder den "angemessenen" Preis zu nennen (von uneingeschränkten Nutzungsrechten war nämlich im Vorfeld nicht die Rede).

Kann es sein, dass die da was zusammenschmeißen, was nicht zusammengehört? Hört sich wie ein Zwitter aus model release und Nutzungsvertrag an. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich m.W. auf die Abbildung deiner selbst, der zweite Passus hört sich ebenfalls danach an. Aber egal, der Rest dreht sich ja um (weitestmögliche) Einräumung von Verwertungsrechten.
Gel? Das ist auch mein Eindruck.
Für mich ist die Erklärung eine, die man mit einem Auftragsfotograf vereinbart (also GI sacht "mach' Fotos nur für uns" --> Fotograf macht --> Fotos sollen nur vom GI genutzt werden dürfen).
So macht die Sache für mich einen Sinn, aber kaum bei Bestandsfotos.
Ich danke auch Dir für die Einschätzung.

Ahoi
Claudia

8

Mittwoch, 15. August 2012, 20:01

...wo ist das problem ...

... wo ist das problem mit uneingeschränkten nutzungsrechten ?.... warum kannst oder willst du die nicht abtreten ?

... kannst oder willst du das betreffende bild anderweitig nutzen / verkaufen / vermieten / sonst was, was dem entgegen
sprechen würde, einem interessenten die uneingeschränkten nutzungsrechte zu 'verkaufen' ?

... oder bietet du z.b. ein panorama für € 50,- an, so dass du dich weit unter preis anbietest ? wo ist das problem ? was
hast du mit dem pano sonst nocht so vor ( ausser es in der schublade zu lagern ) ?

... du solltest wissen, was dir das bild wert ist und diesen preis fordern ... dann ist feilschen erlaubt .... ansonsten kommt
es m.e. noch darauf an, welchen profit die nutzer später damit noch erzielen wollen / können / beabsichtigen ... und an der
stelle solltest du dann das pokerface aufsetzen ...

... aber die uneingeschränkten nutzungsrechte .... ich gebe die bei jedem ( !!! ) auftrag mit ....

... warum ? ... weil mir das viel zu umständlich und zu blöd und teuer ist, ein agentur damit zu beauftragen, die dann prüft,
was, wann und in welchem umfang mit meinem bild zu irgendeinem späteren zeitpunkt mal geschieht .... ich selbst kann
das ja nie kontrollieren ...

... so what ? ...

fragt
mthrills


...edit: d.h. ja nicht, dass du nicht jemandem anderen auch die uneingeschränkten nutzungsrrechte übertragen kannst oder du selbst
mit dem bild später gar nichts mehr machen darfst ....
make tomorrow today.

9

Mittwoch, 15. August 2012, 20:51

Hallo erst mal.

... so what ? ...
Take that!
;-)
... oder bietet du z.b. ein panorama für € 50,- an, so dass du dich weit unter preis anbietest ?
Himmel, nein – soll sich niemand, der solche Preise anbietet, bei mir blicken lassen.
... du solltest wissen, was dir das bild wert ist und diesen preis fordern ... dann ist feilschen erlaubt .... ansonsten kommt
es m.e. noch darauf an, welchen profit die nutzer später damit noch erzielen wollen / können / beabsichtigen ... und an der
stelle solltest du dann das pokerface aufsetzen ...
Das ist der Punkt. Ich habe den Preis für die Nutzung auf der Webseite genannt und nun flattert mir diese globale Freigabeerklärung ins Haus. Und dieses Bild ist mir viel wert. D.h., ich muss einen deutlich höheren Preis nennen, auch und gerade weil es sich nicht um den Friseur nebenan handelt, sondern um ein profitorientiertes, großes Unternehmen.
... kannst oder willst du das betreffende bild anderweitig nutzen / verkaufen / vermieten / sonst was, was dem entgegen
sprechen würde, einem interessenten die uneingeschränkten nutzungsrechte zu 'verkaufen' ?
S.o.. Dieses Pano ist eines der besseren in meinem Sortiment und es steht schon unter Vertrag bei einer Makrostockagentur. Dort ist es RF/exklusiv gelistet. Natürlich kann ich das Bild auch selbst vermarkten, aber nicht über eine andere Agentur. Meinetwegen kann GI das Bild haben – als RF quasi – nur dann wird's finanziell deutlicher für beide Seiten.
;-)
S.u. – im Grunde ist damit meine Frage beantwortet.
...edit: d.h. ja nicht, dass du nicht jemandem anderen auch die uneingeschränkten nutzungsrrechte übertragen kannst oder du selbst
mit dem bild später gar nichts mehr machen darfst ....
Siehste. Das ist es nämlich genau, worüber ich die ganze Zeit gegrübelt habe. "Uneingeschränkt" heißt ja nicht "exklusiv".
Danke für diesen letzten Satz.
:-)
Manchmal ist es einfach gut, sich mit anderen Leuten zu unterhalten, so dass die Dinge klarer werden. Das war meine Intention bei Eröffnung des Themas.

Ich wünsche Dir noch einen wunderbaren Abend.
Ahoi
Claudia

10

Mittwoch, 15. August 2012, 22:23

Lest gründlich!

Zitat

ausschließliches Nutzungsrecht

11

Mittwoch, 15. August 2012, 23:07

... hihihi ...

.... ausschliessliches nutzungsrecht ? ....

... häh ... wer macht denn so was ? ...

... das geht NATÜRLICH gar nicht ... oder kostet richtig teuer ... wie jürgen schon schrieb : 4-5-fach ...

grüsst
mthrills

edit: DAS würde ich dem inschtituuut auch mal stecken, dass sie anno 2012 so eine klausel nicht mehr bringen können ... wer sind die denn ?

edit: im übrigen: mit dem bild, was ich mache, kann ich IMMER machen, was ich will ... das lasse ich mir mit keinem geld abkaufen ....
make tomorrow today.

12

Donnerstag, 16. August 2012, 02:56

Lest gründlich!

Zitat

ausschließliches Nutzungsrecht

Yepp ... Du hast recht ... die Sache ist einfach ein Unding.
Danke für den zusätzlichen Hinweis!
Und was ist nun mit den Faktoren?
Broschüre habe ich noch nicht!

Der Flo

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13

Donnerstag, 16. August 2012, 09:32

Jürgen meinte, dass für das gewüschte Nutzungsrecht der Preis vier bis fünf mal so hoch sein sollte wie für ein einfaches Nutzungsrecht für die einmalige Verwendung.
MFM funnktioniert so, dass der Preis von Medium (z.B. Plakat oder Werbeflyer), Auflagenhöhe und Abbildungsgröße abhängig ist. Bei Internet geht es glaube ich nach Verwendungsdauer.
Daraus ergeben sich für die einfache Nutzung Basispreise, die man versuchen sollte zu bekommen.
Ich habe keine Liste da. Ich glaube es gibt Listen im Netz mit identischen Preisen, ich weiss aber gerade nicht wo. Interaktives Kram ist aber meines Wissens in MFM nicht drin.

14

Donnerstag, 16. August 2012, 11:43

Lest gründlich!

Zitat

ausschließliches Nutzungsrecht

Broschüre habe ich noch nicht!

Hallo Claudia,

falls Du die Liste inzwischen bestellt hast und die Informationen schneller benötigst, könnte ich heute Abend einmal nachsehen.
Dazu wären noch einige Zusatzinfos, wie Medium, Auflagenhöhe, Bildgröße u.s.w. notwendig.
Falls nicht, ist die LISTE eine gute Investition und unterstützt die entsprechenden Verbände finanziell.

Gruß
Karsten

15

Donnerstag, 16. August 2012, 12:44

...
Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auf mein Urheberrecht (Recht am eigenen Bild) und erstreckt sich auch auf das Recht, das Foto einzeln oder in Verbindung mit anderen, nicht vom Fotografen stammenden Fotos sowie in retuschierter Form oder anderweitig verfremdet (z.B. in Fotomontagen) zu Werbezwecken zu nutzen.
Das ist ein Punkt, dessen Bedeutung ich nicht verstehe. Kann man ein Urheberrecht überhaupt veräußern? Wer hat das Bild danach denn gemacht?
Oder geht es hierbei nur darum, dass die mögliche Verfremdung nicht mehr vom Urheberrecht eingeschränkt wird?
Gruß vom pano-toffel

Frank360

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16

Donnerstag, 16. August 2012, 13:30

Hier gibt es die Liste, die Karsten ansprach, in Auszügen online:

17

Donnerstag, 16. August 2012, 13:33

Das Urheberrecht ist unveräußerlich, allein das Nutzungsrecht kann veräußert werden...

Wenn ich mir die Bedingungen so durchlese hoffe ich dass da ein angemessener Preis bei rumkommt.
Laut der angesprochenen Publikation "Bildhonorare 2012" schlägt schon die Mehrfachnutzung (Werbung/PR/Publishing) für ein Motiv und im Nutzungszeitraum von einem Jahr OHNE Exklusivität mit einem fünfstelligen Betrag zu buche.

Der Illusion vom GI diese Summe auch tatsächlich zu bekommen würde ich mich allerdings nicht hingeben...
Meiner Meinung nach wirst Du in diesem Vertrag auch unangemessen benachteiligt - daher könnte das ganze sogar gegebenenfalls ungültig sein. Aber ich bin kein Jurist!

Maßgeblich ist, im Regelfall, Art und Umfang der Nutzung. Wenn jemand mit Deinen Bildern viel Geld verdient solltest Du angemessen vergütet werden.
Sonst geht es einem am Ende wie der Grafikdesign-Studentin Carolyn Davidson. Die hat für das NIKE Symbol 35$ bekommen (später dann noch ein Aktienpacket - aber darauf würde ich nicht hoffen).
Klar hatte sie zum gegebenen Zeitpunkt keine weitere Verwendung dafür...

Leider ist momentan die Marktsituation, aus verschiedenen Gründen, ganz schön in Schieflage geraten so dass die Verwerter die Preise drücken und sich trotzdem immer noch ein Depp findet der es macht. Ob nun im Taumel einer "Marktdurchdringungstrategie" oder am Ende sogar "ohne Rechnung" spielt für uns dann leider keine Rolle mehr.

Schreib mal wie es ausgeht - interessiert sicher alle.

Viele Grüße
Marcus

18

Donnerstag, 16. August 2012, 13:35

Das ist ein Punkt, dessen Bedeutung ich nicht verstehe. Kann man ein Urheberrecht überhaupt veräußern? Wer hat das Bild danach denn gemacht?
Oder geht es hierbei nur darum, dass die mögliche Verfremdung nicht mehr vom Urheberrecht eingeschränkt wird?

Nein, ein Urheberrecht kann man im Grunde nicht veräußern. Aber diese Freigabeerklärung ist eine, die ein Fotograf unterschreiben soll, wenn er im Auftrag gehandelt hat.
Beispiel: Fotograf macht Bilder für eine Kampagne von Mercedes. Mercedes fordert logischerweise, dass die Bilder beispielsweise nicht an VW verkauft werden (nur so als Beispiel). Weiterhin tritt Mercedes dann als Urheber dieser Bilder auf – eine Vorgehensweise, die auch bei Macrostockagenturen durchaus vorkommt (Beispiel – hier wird der Fotograf nicht genannt).
Deutlich wird das Ganze im angehängten PDF (oben im Briefkopf).
Und wenn Mercedes nach Freigabe durch den Fotografen als Urheber auftritt, haben sie auch das Recht, Composings zu machen und somit das Bild zu verfremden.

Ich habe eben mit GI telefoniert und angekündigt, dass ich die Freigabeerklärung in meinem Sinne abändern werde. In meinem Sinne heißt:
Ausdrücklich KEIN ausschließliches Nutzungsrecht.
Damit erklären die sich einverstanden (geht doch – die Dame war sogar sehr nett und hat sich den Sachverhalt überaus interessiert angehört!) Zudem bekommen die nach Absprache mit mir wirklich nur eine Web-Version, die für den Print von der Auflösung her nur für Briefmarken reicht – überspitzt ausgedrückt.
SO kommt der vereinbarte Preis durchaus wieder hin (wenn ich die Preise von F1 und Getty für Royalty-Frees nach Abzug der Agentur-Honorare zur Grundlage nehme) und damit kann ich leben.

Aber echt: Es wird Zeit, dass ich mich eingehender damit beschäftige und es tut mir auch leid, wenn dem Einen oder Anderen hier die Frage besonders dusselig vorkam.
Ich habe einfach keine Affinität zu Formalien – so bin ich halt nicht gewachsen. Aber ich muss mich in meinem eigenen Interesse zwingen. Das sehe ich ein.

Vielen lieben Dank für Eure zahl- und hilfreichen Anmerkungen. Ich denke, es ist einfach ein Thema, das nicht so ganz einfach ist und über das es sicher einige Verunsicherungen gibt. Es wird beileibe nicht nur mir so gehen.

Ahoiderle.
Claudia
»rosalinse« hat folgende Datei angehängt:

19

Donnerstag, 16. August 2012, 13:45

Hallo Claudia,

falls Du die Liste inzwischen bestellt hast und die Informationen schneller benötigst, könnte ich heute Abend einmal nachsehen.
Dazu wären noch einige Zusatzinfos, wie Medium, Auflagenhöhe, Bildgröße u.s.w. notwendig.
Falls nicht, ist die LISTE eine gute Investition und unterstützt die entsprechenden Verbände finanziell.

Gruß
Karsten

Moin Karsten,

och, das ist aber sehr lieb von Dir. Danke schön.
Die Sache hat sich nach einem Telefonat eben geklärt und deutlich entschärft. Wir haben eine gangbare Lösung gefunden. Du brauchst also für mich nicht mehr nachzuschauen.
Aber die Broschüre bestelle ich mir in jedem Fall – das sollte es nicht nur mir wert sein.
;-)

Ahoi
Claudia

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