Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »rosalinse« (15. August 2012, 19:12)
Moin Flo,PS: Was mir jetzt aber nicht klar ist: Was ist Deine Rechtsfrage?
Ok, ich ahne, dass dieser Tag nicht umsonst gewesen sein wird, weil ich wieder etwas dazugelernt habe.Ausgehend von MFM kann das den Faktor 4 bis 5 ausmachen.
Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auf mein Urheberrecht (Recht am eigenen Bild)
(...)
Die GID sind verpflichtet, mein Persönlichkeitsrecht zu wahren und die Fotos nicht in einer Form zu nutzen, die geeignet ist, mich in meinem Ansehen herabzusetzen.
Kann es sein, dass die da was zusammenschmeißen, was nicht zusammengehört? Hört sich wie ein Zwitter aus model release und Nutzungsvertrag an. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich m.W. auf die Abbildung deiner selbst, der zweite Passus hört sich ebenfalls danach an. Aber egal, der Rest dreht sich ja um (weitestmögliche) Einräumung von Verwertungsrechten.
Die MFM kannst Du hier bestellen: http://www.bvpa.org/index.php?option=com…id=24&Itemid=80
Danke für die wertvolle Info.Ich arbeite schon länger für das GI. Es gibt hier klare Richtlinien, von denen nicht abgewichen wird / werden kann/ werden darf was die Rahmenverträge angeht. Entweder alles oder nix. Verhandlungen bringen in der Regel nichts.
Gel? Das ist auch mein Eindruck.Kann es sein, dass die da was zusammenschmeißen, was nicht zusammengehört? Hört sich wie ein Zwitter aus model release und Nutzungsvertrag an. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich m.W. auf die Abbildung deiner selbst, der zweite Passus hört sich ebenfalls danach an. Aber egal, der Rest dreht sich ja um (weitestmögliche) Einräumung von Verwertungsrechten.
Take that!... so what ? ...
Himmel, nein – soll sich niemand, der solche Preise anbietet, bei mir blicken lassen.... oder bietet du z.b. ein panorama für € 50,- an, so dass du dich weit unter preis anbietest ?
Das ist der Punkt. Ich habe den Preis für die Nutzung auf der Webseite genannt und nun flattert mir diese globale Freigabeerklärung ins Haus. Und dieses Bild ist mir viel wert. D.h., ich muss einen deutlich höheren Preis nennen, auch und gerade weil es sich nicht um den Friseur nebenan handelt, sondern um ein profitorientiertes, großes Unternehmen.... du solltest wissen, was dir das bild wert ist und diesen preis fordern ... dann ist feilschen erlaubt .... ansonsten kommt
es m.e. noch darauf an, welchen profit die nutzer später damit noch erzielen wollen / können / beabsichtigen ... und an der
stelle solltest du dann das pokerface aufsetzen ...
S.o.. Dieses Pano ist eines der besseren in meinem Sortiment und es steht schon unter Vertrag bei einer Makrostockagentur. Dort ist es RF/exklusiv gelistet. Natürlich kann ich das Bild auch selbst vermarkten, aber nicht über eine andere Agentur. Meinetwegen kann GI das Bild haben – als RF quasi – nur dann wird's finanziell deutlicher für beide Seiten.... kannst oder willst du das betreffende bild anderweitig nutzen / verkaufen / vermieten / sonst was, was dem entgegen
sprechen würde, einem interessenten die uneingeschränkten nutzungsrechte zu 'verkaufen' ?
Siehste. Das ist es nämlich genau, worüber ich die ganze Zeit gegrübelt habe. "Uneingeschränkt" heißt ja nicht "exklusiv"....edit: d.h. ja nicht, dass du nicht jemandem anderen auch die uneingeschränkten nutzungsrrechte übertragen kannst oder du selbst
mit dem bild später gar nichts mehr machen darfst ....
Lest gründlich!
Zitat
ausschließliches Nutzungsrecht
Broschüre habe ich noch nicht!
Das ist ein Punkt, dessen Bedeutung ich nicht verstehe. Kann man ein Urheberrecht überhaupt veräußern? Wer hat das Bild danach denn gemacht?...
Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auf mein Urheberrecht (Recht am eigenen Bild) und erstreckt sich auch auf das Recht, das Foto einzeln oder in Verbindung mit anderen, nicht vom Fotografen stammenden Fotos sowie in retuschierter Form oder anderweitig verfremdet (z.B. in Fotomontagen) zu Werbezwecken zu nutzen.
Das ist ein Punkt, dessen Bedeutung ich nicht verstehe. Kann man ein Urheberrecht überhaupt veräußern? Wer hat das Bild danach denn gemacht?
Oder geht es hierbei nur darum, dass die mögliche Verfremdung nicht mehr vom Urheberrecht eingeschränkt wird?
Hallo Claudia,
falls Du die Liste inzwischen bestellt hast und die Informationen schneller benötigst, könnte ich heute Abend einmal nachsehen.
Dazu wären noch einige Zusatzinfos, wie Medium, Auflagenhöhe, Bildgröße u.s.w. notwendig.
Falls nicht, ist die LISTE eine gute Investition und unterstützt die entsprechenden Verbände finanziell.
Gruß
Karsten
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