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1

Mittwoch, 22. Februar 2012, 17:36

Gruppendynamisches Zwergenkegeln mit der GEMA

Aus aktuellen Anlass mit Gesprächen der GEMA und unserem Urheberrechtsexperten möchte ich euch ein paar Erkenntnisse zukommen lassen.

Im komkreten Fall ging es um einen Kundenauftrag, bei dem von uns aufgezeichnete O-Töne in einem Panoramarundgang eingebunden wurden. In Teilbereichen des Rundgangs wurden O-Töne aufgezeichnet, bei denen schemenhaft GEMA-pflichtiger Content als Hintergrundmusik zu hören ist. Unser Auftraggeber besitzt zwar GEMA-Lizenzen für die stationäre Beschallung seiner Räumlichhkeiten, jedoch nicht für die Präsentation im Netz. Auch wenn niemand freiwillig sich diese schemenhafte Hintergrundmusik auf seinen MP3-Player anhören würde, so sind in jedem Fall zusätzliche GEMA-Gebühren für die Präsentation im Web fällig. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach der Anzahl der Unique Visitors.

Erkenntnisse:
1. Aufgezeichnete O-Töne, die GEMA-pflichtigen Content enthalten, müssen vom Beteiber der Website mit Hilfe einer GEMA-Lizenz bezahlt werden.
2. Spätestens 3 Wochen nach Veröffentlichung des betroffenen Rundgangs ist eine Meldung bei der GEMA erforderlich. Wird dem nicht entsprochen, so können hohe Strafgebühren die Folge sein.
3. Die GEMA unterscheidet übrigens nicht, ob du ein privater Panograf oder professionell agierender Pano-Experte bist. Entscheidend ist die Tatsache, dass du GEMA-pflichtige Musikstücke abspielst.
4. Wird der O-Ton als MP3 in eine *.SWF mit Hilfe des krpano Protect Tools inkludiert, so ist zusätzlich eine Genehmigung des Urheberrechtsinhabers notwendig. Wird der O-Ton als seperate Datei abgespielt, so ist eine Genehmigung des Urehberrechtsinhabers nicht notwendig.
5. Man tut sehr gut daran, die Quelle, den Urheber und Interpreten eines Musikstücks zu erwähnen. Entweder in einem Infofenster innerhalb des Panos oder ausgelagert innerhalb der aufrufenden Seite.

Dies vor dem Hintergrund, dass ich hier schon sehr oft Panoramen mit Sound mir angesehen habe, bei denen ich mich gefragt habe, ob das GEMA-technisch wirklich alles so in Ordnung ist.

Ich bitte inständig darum keine Diskussion über den Sinn oder Unsinn der GEMA zu führen.

Vielleicht sind diese Erkenntnisse für den einen oder anderen nützlich.

Viele Grüße von Horsty, der sich auf diesen Schreck erst einmal Highway Star von der sensationellen Live in Japan Scheibe reinzieht. Natürlich Vinyl.

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Mittwoch, 22. Februar 2012, 17:50

Viele Grüße von Horsty, der sich auf diesen Schreck erst einmal Highway Star von der sensationellen Live in Japan Scheibe reinzieht. Natürlich Vinyl.

Die ist auch GEMA-Pflichtig ;-)

Gérard

3

Mittwoch, 22. Februar 2012, 17:52

Mit dem Kauf der Scheibe bin ich da durch. :P

marijonas

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4

Mittwoch, 22. Februar 2012, 18:14

Hallo Horsty,

vielen Dank, dass Du da schon so viel Erfahrung und Wissen zusammen getragen hast.

Naja, so viele Panoramen mit Originalsound gibt es jetzt auch wieder nicht, so dass ich Mal davon ausgehe, dass da meine aktuellen Karnevalpanoramen auch darunter fallen.

Frage Nr.1: Wo kann ich ermitteln, ob ein Musikstück GEMA-pfilchtig ist? Zum Teil kenne ich weder den Titel, noch den Urheber etc. des Stücks, dessen Bruchstücke da eingespielt worden sind.

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Doch wie ersetze ich Nichtwissen mit Wissen und Rechtssicherheit.

Frage Nr.2: Sind klassische Stücke grundsätzlich GEMA-frei?

Frage Nr.3: Sind Volkslieder GEMA-frei?

Gruß

Richard

Frank360

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5

Mittwoch, 22. Februar 2012, 18:18


6

Mittwoch, 22. Februar 2012, 18:31

Frage Nr.1: Wo kann ich ermitteln, ob ein Musikstück GEMA-pfilchtig ist? Zum Teil kenne ich weder den Titel, noch den Urheber etc. des Stücks, dessen Bruchstücke da eingespielt worden sind.

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Doch wie ersetze ich Nichtwissen mit Wissen und Rechtssicherheit.

Frage Nr.2: Sind klassische Stücke grundsätzlich GEMA-frei?

Frage Nr.3: Sind Volkslieder GEMA-frei?
zu 1. Das kann dir nur der "Beschaller" selbst oder ein Urheberrechtsexperte für Musik mitteilen. Auch ich kenne in den meisten Fällen keinen Urheberrechtsinhaber.
zu 2. Nein
zu 3. Nein

marijonas

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7

Mittwoch, 22. Februar 2012, 18:32

Vielen Dank Frank. Ich bin immer wieder erstaunt, was wiki alles weiß!

Jetzt brauch ich also eine Liste mit allen Komponisten, die leben, oder noch keine 70 Jahre verstorben sind. Gibt´s die auch bei Wiki.
Ist also nur die Musik, nicht der Text geschützt.

Wieso gibt es eigentlich noch keine GEMA für Bilder?! Das wär doch praktisch, vor allem die GEMA-Vermutung, dass jeder Künstler/Fotograf daran interessiert ist, sein Recht wahrzunehmen, wäre doch Klasse. Dann bräuchte man vielleicht auch gar kein ACTA mehr. Dann regelt das alles die GEMA.

Mit dem Kauf der Scheibe bin ich da durch.


Und Du lässt uns ja leider nicht als Stream mithören, denn dann sähe die Sache vermutlich gleich wieder ganz anders aus ;-) .

Gruß

Richard

Frank360

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8

Mittwoch, 22. Februar 2012, 18:40

GEMA für Bilder? na klar...

VG Bild/Kunst

Feine Sache...

9

Mittwoch, 22. Februar 2012, 18:44

Und Du lässt uns ja leider nicht als Stream mithören, denn dann sähe die Sache vermutlich gleich wieder ganz anders aus ;-) .
http://youtu.be/KgZSnAkQc4chttp://youtu.be/KgZSnAkQc4c

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Horsty« (22. Februar 2012, 18:55)


Frank360

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11

Mittwoch, 22. Februar 2012, 19:13

Frage Nr.2: Sind klassische Stücke grundsätzlich GEMA-frei?

Frage Nr.3: Sind Volkslieder GEMA-frei?

zu 2. Nein
zu 3. Nein

Was ist, wenn ich selbst spiele/singe und nicht bei der GEMA bin?

Gérard

12

Mittwoch, 22. Februar 2012, 19:19

Wenn irgendwo dokumentiert ist, dass dein Output als schöpferisches Gemeingut dokumentiert ist, solltest du keine Probleme haben.

13

Mittwoch, 22. Februar 2012, 19:24

Meine Hauptmotivation zu diesem Therad war schlicht und egreifend euch ein wenig zu sensibilisieren und nicht gedankenlos den Aufnahmeknopf eures Recordes zu drücken, Es kann teuer für euch werden.

machart

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14

Mittwoch, 22. Februar 2012, 19:33

nein, ich will nicht über die GEMA lamentieren, diesen verbrecherverein...

wenn du selbst ein fremdes stück singst/einspielst, sind selbstverständlich gebühren fällig...
wenn du eine völlig eigenständige Interpretation eines songs präsentierst, musst du das sogar mit den rechteinhabern des Künstlers abstimmen, die dann genehmigen, ob deine Interpretation sich evtl. zu weit vom original entfernt hat usw Blabla

als Künstler darf ich inzwischen sogar meine eigenen (GEMA angemeldeten!) songs im web präsentieren, ohne dafür gebühren zu zahlen... WOW wat nett

unglaublich das ganze
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marijonas

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15

Mittwoch, 22. Februar 2012, 20:04

... euch ein wenig zu sensibilisieren und nicht gedankenlos den Aufnahmeknopf eures Recordes zu drücken.


Danke, vielmals. Ich habe dabei tatsächlich schon versucht, darauf zu achten, doch waren mir die gespielten Titel tatsächlich nicht sofort als GEMA-pflichtig in den Sinn gekommen. Dann werde ich also den Mitschnitt auf ein paar Kommentare und ein paar Tuschs und Uff-Ta-Tas unerkennbarer Herkunft reduzieren.

machart

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16

Mittwoch, 22. Februar 2012, 20:35

ach ja, noch was:
wer nicht mehr als 4 Takte eines Originals abspielt (und zb loopt) ist aus dem Schneider...
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marijonas

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17

Mittwoch, 22. Februar 2012, 21:04

wer nicht mehr als 4 Takte eines Originals abspielt (und zb loopt) ist aus dem Schneider...


Danke, das ist gut. Ich bin nämlich gerade dabei, die Sounddatei zu "verstümmeln" und es sind im Hintergrund unglücklicher Weise noch Reste zu vernehmen, aber keine vier Tackte.

Glück gehabt ;-) .