zu 1. Das kann dir nur der "Beschaller" selbst oder ein Urheberrechtsexperte für Musik mitteilen. Auch ich kenne in den meisten Fällen keinen Urheberrechtsinhaber.Frage Nr.1: Wo kann ich ermitteln, ob ein Musikstück GEMA-pfilchtig ist? Zum Teil kenne ich weder den Titel, noch den Urheber etc. des Stücks, dessen Bruchstücke da eingespielt worden sind.
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Doch wie ersetze ich Nichtwissen mit Wissen und Rechtssicherheit.
Frage Nr.2: Sind klassische Stücke grundsätzlich GEMA-frei?
Frage Nr.3: Sind Volkslieder GEMA-frei?
Mit dem Kauf der Scheibe bin ich da durch.
http://youtu.be/KgZSnAkQc4chttp://youtu.be/KgZSnAkQc4cUnd Du lässt uns ja leider nicht als Stream mithören, denn dann sähe die Sache vermutlich gleich wieder ganz anders aus ;-) .
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Horsty« (22. Februar 2012, 18:55)
... euch ein wenig zu sensibilisieren und nicht gedankenlos den Aufnahmeknopf eures Recordes zu drücken.
wer nicht mehr als 4 Takte eines Originals abspielt (und zb loopt) ist aus dem Schneider...
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