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Gothic-IN

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  • »Gothic-IN« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 20. April 2011, 23:22

Der Rechtliche Aspekt, eure Erfahrungen

Hallo,

In meiner Gegend sind noch so gut wie keine Panoramen im Internet Veröffentlicht (ich nutze 360cities.net Partnerseite von Google Earth).
Daher fange ich jetzt einfach mal an die Hotspots in der Gegend zusammenzutragen.

Heute habe ich Bekanntschaft mit mit der bayerischen Schlösser und Seen Verwaltung gemacht.
Diese hat um die Entfernung meines Panoramas des Schlosses Neuburg an der Donau gebeten.
Öffentliches Gebäude, Innenhof rund um die Uhr frei zugänglich. Kein "Fotografieren verboten" Hinweis *g*
Schade, weil es meine bis jetzt beste Arbeit ist.

Wie sieht es da rechtlich aus? Wann ist ein Panorama erlaubt? Wann sollte man sich eine Erlaubnis einholen?
Wie verfahrt ihr, wenn unbekannte Personen zu sehen sind? Welche Erfahrungen habt ihr bis jetzt gemacht?

Ausschließlich Wald und Wiesen zu fotografieren finde ich dann auch unbefriedigend.
Ausserdem komm ich aus Bayern, da regt sich dann der Bauer drüber auf, daß der Nachtbar ihm was von seinem Feld abguckt (ist jetzt nicht sarkastisch gemeint sondert todernst).

D_i_r_k

Super-User

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Beruf: Luftbildfotografie, Luftbildpanoramen, Videoflüge für Film und Fernsehen, Fotograf

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2

Donnerstag, 21. April 2011, 08:25

Na wenn Du das Pano im Innenhof geschossen hast, ist dies kein "öffentlicher Platz", sondern wohl Eigentum einer Person, einer Gesellschaft oder einer Firma etc. und somit hast Du das Hausrecht zu beachten.

Dies betrifft auch alle Museen, städtischen Gebäude etc.
Also immer vorher fragen ;-)
... uns am besten schriftlich.

Vorsicht, wenn Kunstwerke im Bild zu sehen sind - schaue mal nach "Panoramafreiheit".

.

3

Donnerstag, 21. April 2011, 09:52

Wie Dirk schon schrieb ist das Gelände nicht öffentlich.
Viele nützlicht Tipps und Beiträge findes Du hier:
http://www.rechtambild.de/

Unter anderem auch das tolle juristische Handbuch für Fotografen
http://www.rechtambild.de/wordpress/wp-c…01/handbuch.pdf

Was Personen anbelangt: Solange sie nicht als "Motiv" dienen gelten sie als "Beiwerk" und Du hast keine Probleme.
Trotz allem würde ich schon darauf achten das sich niemand gekränkt oder beleidigt fühlt. Wenn gerade jemand seinen Popel verzehrt würde ich das nicht unbedingt veröffentlichen, auch wenn er es am Bildrand tut...

Grüße,
Marcus