Manchmal kann ich gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.
Ich hab das erst für einen schlechen Witz gehalten, aber das ist ja Ernst?! Wie soll denn diese Alterskennzeichnung technisch funktionieren? Per Meta Tag?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »micha22« (30. November 2010, 21:30)
Guten Abend!
Das ganze ist leider eine sehr ernste Angelegenheit, da hohe Bußgelder vorgesehen sind. Und völlig unklar ist was jugendgefährdend für welche Alterstufe ist.
Ich habe daher meine Domain gekündigt, mir fehlt die Zeit mich da so schlau zu machen, das ich mir keine Abmahnung oder so einfange.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Meister Pan« (1. Dezember 2010, 09:38)
das Problem werden vermutlich weniger konkrete Strafanzeigen sein, viel wahrscheinlicher ist es, dass das Abmahnunwesen weiter um sich greifen wird.Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, weil er ein paar Landschaftspanoramen auf einer Homepage zeigt, wegen nichtklassifiziertem Jugendschutz angezeigt wird. Da lacht ja wohl selbst ein Richter drüber.
Zitat
Da es, um das noch mal zu wiederholen, definitiv keine Pflicht für eine Alterskennzeichnung gibt, kann die bloß fehlende Kennzeichnung auch nicht abgemahnt werden. Eine Abmahnung wäre auch höchstens auf der Basis des Wettbewerbsrechts möglich. Das Wettbewerbsrecht setzt aber auch immer ein “Wettbewerbsverhältnis” voraus. Private Blogger, auch solche mit Werbung auf der Seite, stehen aber mit kaum jemandem in einem derartigen Wettbewerb. Auch hier ist also eher nicht davon auszugehen, dass die Welt untergeht.
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