Das Unternehmen muss für Kamerafahrten zahlen, die es für seinen Dienst "Street View" unternimmt. Begründung: Die Straßen werden systematisch genutzt. Verboten werden können die Fahrten aber ohne weiteres nicht.
In Bergisch Gladbach sind Kamerafahrten durch das Stadtgebiet zum Zweck der Veröffentlichung von Bildern im Internet künftig genehmigungs- und gebührenpflichtig. 100 Euro sollen die Fahrten pro Kilometer kosten.
In den vergangenen Monaten hatte es viel Kritik an den Aufnahmen des Unternehmens Google gegeben, in dessen Auftrag sämtliche deutschen Straßenzüge erfasst werden. Mit dem neuen Beschluss hat der Rat auf Antrag der CDU hin die Konsequenz aus einer bundesweit seit Monaten geführten Diskussion gezogen. Die Stadt Bergisch Gladbach stützt ihre Rechtsauffassung gemeinsam mit mehreren anderen Städten im Land auf die Auslegung des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes. Demnach geht das systematische Befahren von öffentlichen Straßen über den regulären Gemeingebrauch hinaus. Die Nutzung ist deshalb mit Gebühren zu belegen.
Der Vorbehalt der Erlaubnis, der nun in der Satzung verankert ist, bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass die Kamera-Befahrung durch die Stadt Bergisch Gladbach untersagt werden kann. Hierzu müssten begangene oder beabsichtigte Rechtsverstöße des Antragstellers bekannt sein. Genehmigungspflicht bedeutet laut Stadt aber in jedem Fall, dass für das Vorhaben bei der städtischen Ordnungsbehörde vorher ein Antrag gestellt werden muss. Die Bevölkerung kann in diesem Fall durch die Stadtverwaltung rechtzeitig informiert werden.
Die Stadt hat auf ihren Internet-Seiten Informationen zum Datenschutz in Sachen Google Street View gesammelt und mit den Fundstellen im Internet verknüpft. Dazu gehört auch ein Musterwiderspruch, den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Herunterladen anbietet.
Quelle: Kölner Stadtanzeiger, online