Sie sind nicht angemeldet.

1

Donnerstag, 6. Mai 2010, 18:29

Ein bissl Bürokratie.

Seit Anfang Mai ist die DL InfoV "neu" in Kraft man folgt damit der Umsetzung der EU-Richtlinien:
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_gesc…ge/DL-InfoV.pdf

Schon länger in Kraft aber für alle die vllt. ua. Briefakquise betreiben (Fluch & Segen):
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_gesc…erbezwecken.pdf
Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.
Kurt Marti

2

Donnerstag, 6. Mai 2010, 19:58

Danke Button gedrückt.
http://www.premiumpano.de
 
Unterstützerlink für eine andere Weltsicht: http://www.worldmapper.org/
Heiteres Augenöffnen für die deutsche Medienlandschaft oder: was man mit Bild und Text nicht alles anstellen kann http://www.bildblog.de/

3

Freitag, 7. Mai 2010, 09:09

Die IHK München vergisst so einiges ...

während die IHK Dresden weitaus umfassender auflistet, wo das keine Anwendung findet:

Die Dienstleistungsrichtlinie findet gem. Artikel 2 auf folgende Tätigkeiten keine Anwendung:
....
g. audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich, ungeachtet der Art ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, und Rundfunk;
....
vollständiger Text hierhttp://href.to/2h4

ABER: Wer kann uns jetzt rechtssicher mitteilen, ob Punkt g. anzuwenden ist auf Panos etc ?
knapp vorbei ist auch daneben ...