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1

Donnerstag, 11. März 2010, 08:32

Was darf man fotografieren und veröffentlichen?

Hallo,

man sieht ja immer wieder Panoramen, auf denen viele Menschen zu sehen sind. Wie ist denn hier die rechtliche Lage?
Darf man so ein Bild einfach im Internet veröffentlichen? Wie handhabt Ihr das?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesen Fällen jede abgebildete Person ihre Zustimmung gegeben hat.

Darf man ein Panorama welches innerhalb eines Bahnhofes oder Ffughafens gemacht wurde veröffentlichen? Brauche ich hier die Zustimmung des Hausherren?

Da man recht häufig Panoramen dieser Art sieht, scheint es mir, dass in den wenigsten Fällen eine Zustimmung eingeholt wird.

Im Voraus Danke und Gruß
Uli

2

Donnerstag, 11. März 2010, 08:51

Das Prinzip nach dem die von dir genannten Bilder veröffentlicht werden heißt "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Soll heißen, wenn du ein Foto von einem Gebäude oder eine Person veröffentlichst und die Rechteinhaber hinterher etwas dagegen haben (aus welchen Gründen auch immer), hast du ein Problem, sofern du kein schriftliches Einverständnis für diese Veröffentlichung vorweisen kannst.

Es gibt etliche Ausnahmen die zu schildern hier etwas zu weit führt, es gibt dazu auch bereits genügend Literatur im Internet. Und wenn ich mich richtig erinnere auch entsprechende Links hier im Forum. Stichworte Panoramafreiheit und Recht am eigenen Bild.

Es gibt dann zunächst die Möglichkeit, dich mit den Betroffenen zu einigen. Gelingt das nicht, muß am Ende ein Richter entscheiden, wessen Recht im Individuellen Fall überwiegt.

3

Donnerstag, 11. März 2010, 09:15

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Beiträge: 14

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4

Donnerstag, 11. März 2010, 09:33

Recht am eigenen Bild

Immer gute Karten!

Mijo M. Jongebloed

M I J O M E D I E N


5

Donnerstag, 11. März 2010, 09:47

sofern man nicht eine Person aus dem Ereigniss heraus nimmt wie z. B. bei der Streetfotografie.


Und das gilt auch, wenn der Viewer die Möglichkeit zur Verfügung stellt in die Menschengruppe hineinzuzoomen?
Tom!
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Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

6

Donnerstag, 11. März 2010, 09:50

... das das Fotografieren und Veröffentlichen von größeren Menschenmengen/Ereignissen erlaubt ist, sofern man nicht eine Person aus dem Ereigniss heraus nimmt ...


Es ist genau andersrum. Sofern man eine Person "herausnimmt" (wegdenken kann) und sich der Gesamteindruck des Bildes nicht verändert (also die Person nicht Hauptmotiv ist) ist es legitim.

Gruß Bruno
Freiheit ist auch immer die Freiheit der Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg)

7

Donnerstag, 11. März 2010, 09:56

Darf man ein Panorama welches innerhalb eines Bahnhofes oder Ffughafens gemacht wurde veröffentlichen? Brauche ich hier die Zustimmung des Hausherren?

Meiner (laienhaften) Meinung nach schon. Mag sein, dass es Ausnahmen gibt, aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Wo ist denn das Problem? Eigentümer um Erlaubnis fragen und alles wird gut!In Zeiten von www und eMail dürfte es doch keine unüberwindbare Hürde sein, einen Ansprechpartner zu finden. Und gegen eine Veröffentlichung auf nicht-kommerziellen Seiten wird kaum jemand Einwände haben.

Mit Menschen in Panos verfahre ich grundsätzlich so, dass ich die Gesichter möglichst unauffällig unkenntlich mache, wenn es nicht zu viel Aufwand ist. So lässt sich der evtl. zu erwartende Streß erheblich reduzieren. Nur darauf hoffen, dass die betroffenen Personen sich nicht zufällig im www wiederfinden wäre mir zu wenig. Und im Zweifelsfall: Pano einfach nicht veröffentlichen.

Happy Panoing!
Panoramann


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

8

Donnerstag, 11. März 2010, 09:58

Hallo Uli,

einen schnellen Überblick zu diesem heiklen Gebiet gibt auch dieser Wiki-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

dort findet man schon ein paar kleinere Fallstricke. So ist beispielsweise der ICE seit 2001 als Geschmaksmuster durch die DB AG geschützt. Das bedeutet, die DB kassiert für jede kommerzielle Abbildung eine Gebühr.

Oder das die Christo Installation am Reichstag ebenfalls geschützt war und jede kommerzielle Nutzung durch den Künstler genehmigt werden musste. Das beisst sich auf den ersten Blick mit der Vorgabe, wonach Kunstwerke im öffentlichen Raum von frei erreichbaren Orten ohne Einschränkung fotografiert werden dürfen. Die Vorgehensweise von Christo wurde durch ein BGH Urteil bestätigt.

Dieses Thema bietet neben den Regeln auch viele Ausnahmen. Im Zweifelsfalle juristischen Rat vorher einholen. Denn hinterher kann es teuer werden.

Viele Grüße,
Stefan

9

Donnerstag, 11. März 2010, 10:13

Wow, das ist ja mal allerhand Info. Da hab ich jetzt erst mal was zu lesen.

Wie stellt man es denn an, wenn man z.B. für die nicht kommerzielle Veröffenlichung eines Bildes im Inneren eines Bahnhofs eine Genehmigung einholen möchte.
Hausherr ist sicherlich die Deutsche Bahn. Aber an welche Stelle wendet man sich da?

Wenn ich mir das hier durchlese, ist es aber wohl erlaubt:

http://www.lok-report.de/news/news_foto.html


Gruß
Uli

10

Donnerstag, 11. März 2010, 10:20

Aber an welche Stelle wendet man sich da?

Gute Adresse ist sicherlich die Pressestelle
und auf der Konzern-Seite gibt es sogar ein Kontakt-Formular. Die werden schon den richtigen Ansprechpartner finden...

Viel Glück!
(und berichte doch mal)

Panoramann


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

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11

Donnerstag, 11. März 2010, 11:34

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12

Donnerstag, 11. März 2010, 14:11

Soweit ich weiß darf man alles fotografieren und solange man die Bilder von öffentlichen und freizugänglichen Gelände macht.
Menschen haben aber das Recht zu sagen dass sie nicht fotografiert werden möchten. Dann müssen die Bilder eben neu gemacht werden.
Dennoch muss man damit rechnen dass man auch fotografiert werden kann wenn man sich in die Öffentlichkeit begigt...

13

Donnerstag, 11. März 2010, 14:33

Ja. Wenn jedoch eine einzige Person im Panorama abgebildet wird, die zum Ausdruck/Charakter des Fotos beiträgt so ist von dieser eine Erlaubniss einzuholen.... Bei einem Karneval in Venedig wird dies nicht der Fall sein.


Wenn man die Person aber in einer sehr ungünstigen bzw. peinlichen Situation erwischt könnte es im Ernstfall vor Gericht wieder schwierig sein. So habe ich das vor einiger Zeit in einem anderen Thread zumindest verstanden. ;)

Gruß,
WALL*E

14

Freitag, 12. März 2010, 11:08

Zitat von »Tom!«

Zitat von »maxoo7«
sofern man nicht eine Person aus dem Ereigniss heraus nimmt wie z. B. bei der Streetfotografie.



Und das gilt auch, wenn der Viewer die Möglichkeit zur Verfügung stellt in die Menschengruppe hineinzuzoomen?



Ja.


Hast Du dazu ein "belastbare" Quelle oder ist das (Verzeihung) nur Deine Meinung?

Ich kann mir durchaus vorstellen (meine Meinung), dass jemand vor Gericht mit Erfolg auch dann eine Veröffentlichung unterbinden könnten, wenn er, auf das Gesamtpano gesehen, eigentlich nur unwichtiger Mengenbestandteil ist, aber beim hereinzoomen viewerwindowfüllend erscheint.
Tom!
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15

Freitag, 12. März 2010, 12:14


Ich kann mir durchaus vorstellen (meine Meinung), dass jemand vor Gericht mit Erfolg auch dann eine Veröffentlichung unterbinden könnten, wenn er, auf das Gesamtpano gesehen, eigentlich nur unwichtiger Mengenbestandteil ist, aber beim hereinzoomen viewerwindowfüllend erscheint.


Das könnte ich mir auch so vorstellen, denn ein "starres" Foto einer Menschenmenge ist doch etwas anderes als ein Pano mit "Zoomfunktion"... Im 2. Fall sieht die Situation m.M. auch etwas anders aus.

Gruß Bruno
Freiheit ist auch immer die Freiheit der Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg)

16

Freitag, 12. März 2010, 12:21

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »maxoo7« (4. Dezember 2011, 17:14)


17

Freitag, 12. März 2010, 12:35

natürlich kann ich meine Aussage untermauern. Der Gesetzgeber hat es im Kunsturhebergesetz (KUG) auch klar formuliert:


Naja, die Gesetzestexte sind schon hinglänglich bekannt.
Ebenso bekannt ist aber auch, dass die Rechtspraxis von der Laienauslegung der Gesetzestexte durchaus abweichen kann.
Ein entsprechendes Urteil wäre hilfreicher.
Eins, aus dem hervorginge, dass auch in hereingezoomten Zustand bildfüllende Personen aus einer Menschenmenge keine Möglichkeit gegen eine Veröffentlichung haben.
Tom!
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18

Freitag, 12. März 2010, 12:40

...Ein entsprechendes Urteil wäre hilfreicher.
Eins, aus dem hervorginge, dass auch in hereingezoomten Zustand bildfüllende Personen aus einer Menschenmenge keine Möglichkeit gegen eine Veröffentlichung haben.


Selbst wenn es so ein Urtei gäbe nützt es Dir nur wenig, da wir in Deutschland kein "Fallrecht" haben. Argumentativ kann man es sicher anbringen aber Einfluß wird es wenig haben... Wie unterschiedlich deutsche Gerichte zum selben Thema urteilen, dürfte ja hinlänglich bekannt sein.

Gruß Bruno
Freiheit ist auch immer die Freiheit der Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg)

19

Freitag, 12. März 2010, 13:07

Selbst wenn es so ein Urtei gäbe nützt es Dir nur wenig, da wir in Deutschland kein "Fallrecht" habe


Ja, das Problem besteht natürlich immer (Vor Gericht und auf hoher See..) , aber mir ist ein bereits gefälltes Urteil lieber als interpretierte Gestzestexte.
Und sei es (wie Du schreibst) zur Unterstützung der eigenen Argumenttaion im Falle eines Falles.
Tom!
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Sonntag, 2. Mai 2010, 17:34

Hallo,
eine ähnliche Frage:
Wir sind ein Schreinerbetrieb und würden gerne unsere fertigen "Baustellen" fotografieren und online stellen.
Sprich das Haus unseres Kunden von aussen (da wir Fenster bauen).
Würden diese gerne als Rezession veröffentlichen.
Gibts hierbei Probleme wenn ich die Kunden nicht extra frage?
Danke im Vorraus
Mfg Hubi