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1

Sonntag, 7. März 2010, 18:05

Freiberuflich Panoramen verkaufen?

Hallo,

nach einigen Anfragen bzgl. meiner Panoramen muss ich mir wohl eine Steuernummer vom Finanzamt besorgen um dann als "Freiberufler" Rechnungen schreiben zu dürfen. Meine bisherigen Recherchen ergaben meistens irgendwelche "Haken", wie z.B. Zwang zur Kammer-Mitgliedschaft oder Berufsgenossenschaft.
Hat jemand Erfahrungen wie man legal Rechnungen schreiben darf, den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum reduzieren und Zwangsmitgliedschaften in irgendwelchen Kammern, Genossenschaften und Verwertungsgesellschaften vermeiden kann?

Die Panografie soll weiterhin nur Hobby bleiben, allerdings mit der legalen(!) Möglichkeit, das ein oder andere Pano (bzw. Nutzungsrechte) verkaufen zu können. Verschenken möchte ich meine Panos nun auch nicht, denn ich will ja den "Profis" unter euch nicht die Lebensgrundlage entziehen.

Bin für jeden Tip dankbar!

Gruß
Panoramann


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

Olli80

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2

Sonntag, 7. März 2010, 18:35

Hallo!

Über die "Stoplersteine" wie die Kammermitgliedschaft kann ich dir leider auch keine Auskunft geben.
Ein Freund von mir, der ab und an ein paar Bilder von Veranstaltungen oder Konzerten verkauft, hat mir mal erklärt, dass man als Privatperson ohne Gewerbeanmeldung bis zu einem bestimmten "Freibetrag" Rechnungen schreiben darf ohne diese Einkünfte versteuern zu müssen.
Diese Information hat er afaik von (s)einem Steuerberater.

Eine Steuernummer braucht man glaube ich nur, wenn man auch Vorsteuer geltend machen möchte.

Da ich nun hoffentlich nicht mehr Fragen als Antworten aufgeworfen habe, würde ich dir zum Informationsgespräch beim Steuerberater deines Vertrauens raten!

Gruß
Olli

3

Sonntag, 7. März 2010, 18:55

Eine Steuernummer braucht man glaube ich nur, wenn man auch Vorsteuer geltend machen möchte.

Nein, was Du meinst ist eine Umsatzsteuer-ID. Ohne Steuernummer keine Rechnungen und evtl. Verdacht der Schwarzarbeit.

Gruß
Panoramann


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

4

Sonntag, 7. März 2010, 19:04

Hi,

bitte benutz nicht den Begriff "freiberuflich", denn dies ist mit dem gerne verwechselten "gewerblich" nicht gleichzusetzen und bedarf einer Anerkennung durch das FinAmt. Was Du willst, ist gewerblich zu agieren und Deine Leistung gegen Rechnung zu verkaufen.

Dazu gehst Du in ein Kreisverwaltungsreferat oder Amt Deiner Heimatstadt und meldest ein Gewerbe auf Dich als Einzelperson an. Bist Du bereits hauptberuflich bei einem Arbeitgeber angestellt so hast Du bereits eine Steuernummer, die wird sich auch nicht ändern.

Ist das Gewerbe angemeldet, kannst Du loslegen und Deine Arbeiten einem Kunden in Rechnung stellen. Völlig einfach und problemlos. Niemand fragt nach Kammerzugehörigkeit oder sonstigen Mitgliedschaften, denn solange Du nicht (wie einige andere hier) unbedingt "Fotograf" oder "Freiberufler" auf Deine Geschäftspapiere drucken möchtest. Denn diese Begriffe sind sachverwandt mit akademischen Graden und verlangen entsprechende Qualifikationsnachweise und (Kammer)-Zugehörigkeiten.

Da Da aber nur EInzelunternehmer bist braucht Dich das nicht zu kümmern. Abschließend solltest Du Dir noch für Deinen Besuch beim Amt die Frage stellen ob Du Vorsteuer abführen möchtest oder nicht, Im Falle einer Bejahung musst Du das erste Jahr brav monatlich Deine eingenommene Umsatzsteuer an das FinAmt melden und abführen bzw die bereits abgeführte Vorsteuer (Zwei Begriffe, dieselbe Steuer) Dir erstatten lassen. Für diesen Heckmeck erwirbst Du das Privileg, die auf Betriebsausgaben entrichtete Vorsteuer (die 19%) vom FinAmt zurückzuerhalten. Nach nem Jahr stellst Du nen Antrag und wirst davon befreit. Ab da rollt der Rubel denn all Deine Fotoanschaffungen sind plötzlich 19% billiger :o)

Entscheidest Du Dich gegen die Sache mit der Umsatzsteuer so bist Du Kleinunternehmer und stellst "Netto"-Rechnungen, also frei jeglicher Steuer, spart Dir ne Menge Papierkram, aber es gegen Dir auch eine Menge Kröten durch die Lappen.

Gehupft wie gesprungen, meld Dein Gewerbe an, sag der Tante im Amt Du wirst am Computer arbeiten und im Internetbereich tätig sein, mehr will sie nicht wissen wollen.

Gruß,
Galileo

Glossar:
Steuernummer: Braucht jeder, kriegt jeder, kostet nix
Umsatzsteuer-ID: Ist ein Alias der Steuernummer, Pflicht für innereuropäische Einkäufe
Rechnung: Muss gewisse Pflichtangaben beinhalten, u.a. Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitraum, etc...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Galileo« (7. März 2010, 19:10)


5

Sonntag, 7. März 2010, 19:16

Unter dem Hobby-Aspekt (hab ich jetzt erst gelesen) halte ich die Verwendung der sog. Kleinunternehmerregelung vielleicht doch für angemessen, Du schreibst legitime Rechnungen ohne Steuer, hast den geringstmöglichen Aufwand und bewegst Dich bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr auf sicherem Boden.

Ah, und: Die Damen im Amt sind allesamt recht freundlich, mitunter auch die Herren. Hingehen, Problem schildern, und aus erster Hand erfahren was läuft. :o)

6

Sonntag, 7. März 2010, 20:44

Ah, und: Die Damen im Amt sind allesamt recht freundlich, mitunter auch die Herren. Hingehen, Problem schildern, und aus erster Hand erfahren was läuft. :o)

Glaube ich gerne, aber da hab' ich seit Freitag Mittag niemanden mehr erreicht... ;))

Gruß
Panoramann


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

7

Sonntag, 7. März 2010, 22:07

bitte benutz nicht den Begriff "freiberuflich", denn dies ist mit dem gerne verwechselten "gewerblich" nicht gleichzusetzen und bedarf einer Anerkennung durch das FinAmt. Was Du willst, ist gewerblich zu agieren und Deine Leistung gegen Rechnung zu verkaufen.


Warum glaubst Du, dass er gewerblich agieren will? Das hat ja durchaus auch Nachteile (Gewerbesteuer).

Das Abtreten von Nutzungsrechten kann durchaus auch freiberuflich sein.
(Bild-)Journalist z.B. "kann jeder werden", es gibt keine Zugangsbeschränkungen in Form einer Ausbildung und trotzdem ist man Freiberufler.

Das Feld ist sehr weit. Spätestens, wenn die Tätigkeit bis an die Grenzen der Kleinunternehmerregelung heranführt oder gar darüber hinausgeht, würde ich deshalb dringend einen Besuch bei einem in "künstlerischen" Berufen erfahrenen Steuerberater anraten.
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

8

Montag, 8. März 2010, 07:13

Hey,

bitte zieht euch doch nicht immer an Begrifflichkeiten hoch, gewerblich meint hier "in Gewinnerzielungsabsicht". Dir als Fachbuchautor will ich das mal abnehmen, aber glaubst Du echt im Ernst daß Panoramann mit seinen Hobbyambitionen die Freibetragsgrenze von 24.500 Euro knackt?!

Jeder hier der mal ein paar Euro mit seinen Panoramen nebenbei verdienen will hat diese Illusion, auch ich hab damals dem Finanzamt meine zu erwartetenden Gewinne in Aussicht gestellt, aber man kommt schnell auf den Boden der Tatsachen zurück, es sei denn, man betreibt Pixelnetmedia-Marketing (anderer Thread hier).

Bitte Panoramann, Du wirst hier noch 12 andere Meinungen lesen, die sich alle drastisch von Tom!s und meiner unterscheiden werden, geh' zum Amt (bleibt Dir ja eh nicht erspart) und frag die Sachbearbeiter.

Schöne Woche,
Mark

9

Montag, 8. März 2010, 07:31

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »maxoo7« (4. Dezember 2011, 17:15)


10

Montag, 8. März 2010, 08:36

aber glaubst Du echt im Ernst daß Panoramann mit seinen Hobbyambitionen die Freibetragsgrenze von 24.500 Euro knackt?!

Keine Ahnung, aber gerade weil man nicht weiß, wie sich das entwickelt (Sieh Dir mal die typischen Lebensläufe erfolgreicher Fotografen an) sollte er vorsichtig sein.
So weit ich das mitbekomme, gibt es kaum etwas schwierigeres, als aus der später vielleicht unerwünschten Gewerblichkeit (Gewwerbsetuerpflicht oder keine KSK oder ... ) in den Status ders Freiberuflers zu wechslen.

Bitte Panoramann, Du wirst hier noch 12 andere Meinungen lesen, die sich alle drastisch von Tom!s und meiner unterscheiden werden, geh' zum Amt (bleibt Dir ja eh nicht erspart) und frag die Sachbearbeiter.

Ja, deshalb meine Empfehlung, sich von einem Fachmann in dem Bereich Unabhängig beraten zu lassen. (Ob "das Amt" fachlich versiert genung und unabhängig ist, muss jeder selbst entscheiden.)
Mediafon (www.mediafon.ne) könnte eine erste preiswerte Anlaufstelle sein.
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

11

Montag, 8. März 2010, 09:23

Zugehörigkeit...

Wie maxoo7 sagt befindet man sich je nach Angabe der Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung zwangsweise in Zugehörigkeit bestimmter
Kammern oder/und anderer Organisationen.
Berufsgenossenschaft u.ä. kommen da auf einen zu.
Man sollte sich genau überlegen ob man Fotograf oder Sxreen-Designer, Media Service o.ä. angibt -> da liegen einige
schmerzhafte Beträge u.a. bei der Berufsgenossenschaft zwischen.

Auch wichtig: wenn man es als Nebengewerbe anmeldet entfallen MW diese genossenschaftlichen Zugehörigkeiten.
Gewerbesteuer wird MW bei uns u.a. nach der Lohnsumme und Umsatz berechnet, da glaube ich schon das man als Nebenberufler in den Freibetragsgrnezen bleibt.

D_i_r_k

Super-User

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Beruf: Luftbildfotografie, Luftbildpanoramen, Videoflüge für Film und Fernsehen, Fotograf

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12

Montag, 8. März 2010, 11:37


Die Panografie soll weiterhin nur Hobby bleiben, allerdings mit der legalen(!) Möglichkeit, das ein oder andere Pano (bzw. Nutzungsrechte) verkaufen zu können. Verschenken möchte ich meine Panos nun auch nicht, denn ich will ja den "Profis" unter euch nicht die Lebensgrundlage entziehen.


Eine wichtige Aussage ist hier "Hobby bleiben".

Wer nun eine Gewerbe anmeldet, hat auch eine Gewinnerzielungsabsicht.

Wer ein Hobby betreibt, kann auch Rechnungen schreiben, bleibt aber durch den möglichen Abzug von Material und Geräten (Kamera, Stativ etc.) unter einem möglichen Nettogewinn.
Auch als Privatperson kann man Rechnungen schreiben. Dann ohne MwSt.-Ausweisung und ohne die Möglichkeit, Geräte abzusetzen.
Am Ende des Jahres gibt es ein zusätzliches Formuler, in das man seinen Gewinn einträgt und dieser wird mit dem "normalen" Einkommen zusammen versteuert. Fertig.
Steuernummer ist in diesem Fall die gleiche wie für die nichtselbstständige Arbeit.

Einfach mal zum Finanzamt gehen, dort bekannt geben, dass man nebenbei Tätig ist, dies aber nur macht um das Hobby etwas zu finanzieren und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das Finanzamt hat eine Info - also keine Schwarzarbeit und bekommt zum Ende des Jahres zumindest einen kleinen Steuerbetrag.

MIT Gewinnerzielungsabsicht wird es komplizierter.
Entweder Freiberuf (Fotodesiner, Werbefotograf oder Journalist) - Achtung: Hier entscheidet die Art der Tätigkeit, ob dies als Freiberuf anerkannt wird. Man kann nichteinfach etwas angeben und dann etwas anderes machen.

Möglich ist als Gewerbe eine Kleinunternehmereglung - ist für ein kleines Gewerbe und am Anfang viel einfacher.
Hat man einen größeren Gewinn, kann man zum vollen Gewerbe wechseln.
Anders rum geht es nicht. Wenn richtiges Gewerbe, dann für mindestens 5 Jahre so fest.

Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft melden sich dann automatisch. Es gibt Freigrenzen, unter derer man keine Beiträge zahlen muss.

Gruß

Dirk