Schau mal
hier, daraus habe ich mir einen einfachen Zusatz zur Nutzung zusammengebastelt.
-----
Der Auftraggeber erwirbt die Nutzungsrechte an den Panoramen für alle eigenen Publikationen und den eigenen Internetauftritt, aber nicht für Publikationen Dritter. Die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Fotografen. Das Recht zur Publikation auf
www.kubische-panoramen.de verbleibt beim Fotografen.
------
Das variiere ich leicht je nach Auftrag. Ist bestimmt vor Gericht anfechtbar, aber zeigt doch die Richtung an.
Mehr will ich nicht festlegen, denn normalerweise gibt es keine explizite Absprache zur Nutzung. Kunden
kennen sich damit nicht aus, und ich will ja im voraus niemanden abschrecken.