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1

Donnerstag, 4. Februar 2010, 09:25

Panoramafotografie als Gewerbe

Guten Tag,
komme aus Ost-Österreich und würde gerne gewerblich Panoramafotos erstellen.
Jetzt habe ich die Info gelesen, wenn ich mich damit selbstständig machen möchte, dass ich einen Fotografie-Meistertitel brauche um das wirklich gewerblich machen zu können.
Ich habe "nur" eine Ausbildung im Mediengewerbe, jedoch nicht in der Fotografie - heißt dies dann, dass ich offiziell keine Panoramafoto-Aufträge annehmen kann?

Mfg

AltundF4

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2

Donnerstag, 4. Februar 2010, 10:14

Ich weiss nicht, wie die gestzlichen Regelungen in Österreich sind, in Deutschland benötigst Du seit 2004 keinen Meistertitel mehr, um das Fotografenhandwerk auszuüben. Diese Regelung hatte noch etwas mit dem alten Ständetum im Mittelater zu tun. Ruf doch einfach bei der örtlichen Handwerkskammer an...


3

Donnerstag, 4. Februar 2010, 10:15

Schau mal hier:
http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html

Wenn du in der Praxis einem Fotografenmeister mit Ladengeschäft vor Ort die Kunden entführst dann kann natürlich von "hinten durchs Auge" eine Anfrage der zuständigen Handwerkskammer nach deinem Eintrag in der örtlichen Handwerksrolle kommen...

PS: Was die Handwerkskammer rät kann man sich eigentlich denken. Frag eher mal beim BFF nach: http://www.bff.de

4

Donnerstag, 4. Februar 2010, 11:13

Frage doch einfach mal bei Deinem örtlichen Finanzamt nach.
Bei mir in Berlin war es so, dass ich ohne Mitgliedschaft in der Berliner Handwerkskammer gar kein
Gewerbe als Fotograf bekommen habe.
Ob mir diese Mitgliedschaft etwas nützt oder nicht, sei mal dahingestellt, die 135,- Euro im Jahr machen mich
jedenfalls nicht ärmer.

Gruß
Karsten

5

Donnerstag, 4. Februar 2010, 13:45

Ich glaub nicht daß sich das so vom deutschen Recht unterscheiden wird, hier gehts ja wohl eher um die Voraussetzungen, gewerblich ein paar Fotos zu machen, und nicht darum, den Titel "Fotograf" führen zu können. In DE ist das nicht so ohne weiteres möglich, denn "Fotograf" stellt IMHO gewisse Anforderungen an Ausbildung / Abschluß und Zugehörigkeit zu Handwerkskammer etc, aber Du kannst gewerblich auch fotografieren ohne Dich "Fotograf" zu nennen. Da Deine Arbeiten in hohem Maße am Computer enstehen bist Du eher Designer oder sonstwas, nur eben nicht "Fotograf".

Frag mal bei der örtlichen IHK nach oder einfach bei der Amtsstelle bei welcher Du Deine gewerblichen Tätigkeiten anmelden musst.

6

Donnerstag, 4. Februar 2010, 16:34

Hallo!

Laut Aussage der WKO (Wien) benötigt man eine Gewerbeberechtigung für Fotografen. Ein Gewerbe "IT-Dienstleistung" ist angeblich nicht ausreichend. Allerdings gibt es die Möglichkeit eine Gewerbeberechtigung Fotograf mit Einschränkung auf z.B. Panoramafotografie bei der MA63 zu beantragen. Die ist dann völlig ausreichend. Man muss also kein offizieller Fotograf sein. Ob man die bekommt oder nicht liegt aber im Ermessen der MA63. Prüfungen oder dergleichen sind aber nicht notwendig.

Frage mich nur, wie es in der Praxis aussieht, denn kann dir auf einen Schlag 5 Pano-"Fotografen" nennen, die nur ein IT-Gewerbe angemeldet haben...

Beste Grüsse,
Thomas


7

Donnerstag, 4. Februar 2010, 17:24

in D: Fotograf oder Fotodesigner

wer sich Fotograf nennt muss die Handwerkskammer beteiligen

wer sich Fotodesigner nennt kann einfach so ein Gewerbe anmelden
knapp vorbei ist auch daneben ...

8

Donnerstag, 4. Februar 2010, 20:03

wer sich Fotograf nennt muss die Handwerkskammer beteiligen wer sich Fotodesigner nennt kann einfach so ein Gewerbe anmelden


Bist Du Dir da sicher?
Fotodesigner als Gewerbe, also mit Gewerbeschein?
AFAIK ist der Fotodesigner Freiberufler, ähnlich wie Rechtsanwälte, Ärzte , ..,
Er biete Geistesleistung statt handwerklicher Leistung und berechnet die Übertragung von Nutzungsrechten statt das er Fotos als "Stückware" verkauft (Handwerk).
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

9

Donnerstag, 4. Februar 2010, 20:10

Es liegt letztlich an der Bezeichnung, wenn Du ein Gewerbe betreibst zwingt Dich niemand einen Titel zu führen, mach Fotos, erstelle Internetseiten, importiere Wasserpfeifen, völlig wurscht was Du machst. Wenn Du jetzt zwingend "Fotograf" als Berufsbezeichnung führen möchtest, dann musst Du einen entsprechenden Abschluß und Handelskammermitgliedschaft nachweisen.

Aber nochmal: Da Deine Tätigkeit nicht größtenteils durch reine Fotografie ausgeübt wird kannst Du im Rahmen jeglichen Design/Internet/wasauchimmer-Gewerbes Fotos machen. Zieht euch nicht am Titel hoch, wenn jemand sonst keine Mädels kennenlernt muss er nicht studieren und Gynäkologe sein, eine Umschulung vom Bäckergesellen macht aus ihm einen Physiotherapeuten und er kommt aufs selbe hinaus.

Letztlich sind natürlich auch gelernte Fotografen merklich angepisst wenn Leute daherkommen und sich Fotograf nennen, aber nicht den langen Weg der Ausbildung absolviert haben. Natürlich ist ein "Dr." oder ein "Fotograf" auf der Visitenkarte und in den Geschäftspapieren ggf. der Schlüssel zu bisher verschlossenen Türen, aber es geht auch anders.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Galileo« (4. Februar 2010, 20:17)


10

Donnerstag, 4. Februar 2010, 20:15

...  wer sich Fotodesigner nennt kann einfach so ein Gewerbe anmelden


Bist Du Dir da sicher?


So hat es mir zumindest damals die Münchner IHK bestätigt. Jetzt läuft das Gewerbe auf: "Internetdesign, Handel von Hard- & Software". Auf Rückfrage hat man mir nochmal bestätigt dass Leute die in der Mediengestaltung arbeiten auch Fotos machen müssen und dürfen, und natürlich auch entsprechendes Equipment abschreiben können.

11

Donnerstag, 4. Februar 2010, 20:21


Fotodesigner als Gewerbe, also mit Gewerbeschein?
AFAIK ist der Fotodesigner Freiberufler, ähnlich wie Rechtsanwälte, Ärzte , ..,


den Gewerbeschein bekommt er immer
Freiberufler ist er noch lange nicht, davor liegt die beliebig hohe Hürde der Anerkennung durchs Finanzamt

kann steuerlich böse ins Auge gehen, wenn das FA anders entscheidet
knapp vorbei ist auch daneben ...

12

Freitag, 5. Februar 2010, 00:24

Wer ein Gewerbe betreibt zahlt auch Gewerbesteuer sofern der Gewinn einen Freibetrag von ca. 25T EUR übersteigt. Die Entscheidung ob Freiberufler bzw. Künstler oder Gewerbetreibender hängt davon ab ob die erbrachte Leistung im wesentlichen eine originäre Kreativleistung des Fotografen ist und ob im Fall der Fälle der Prüfer des FA das genau so sieht. Jedenfalls in Deutschland. Es gibt etliche Grenzfälle, und im Zweifelsfall ist eine eingehende Besprechung mit einem Steuerberater angeraten. Mit der Berechtigung bzw. Verpflichtung Vorsteuer abzuziehen und Mwst. zu berechnen hat das erst einmal gar nichts zu tun.

AltundF4

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13

Freitag, 5. Februar 2010, 08:43

ich frage mich, ob unsere Diskussion nicht schon etwas zu weit geht, da wir von den Ösi-Regelungen keinen blassen Dunst haben und wir nun über Spitzfindigkeiten über Gewerbe, Freiberufler, Fotografen und Fotodesigner diskutieren. Tatsache ist, dass in SchlanD, falls man ein Gewerbe als Fotograf anmeldet (was seit 2004 problemlos möglich ist, ohne Fotografenausbildung/Meisterbrief), erstmal viele Institutionen die Hände aufhalten (Handwerksrolle/BG Druck und Papier), so dass schnell mal ein paar hundert Euro zusammen kommen, bevor man den ersten Auftrag an Land ziehen kann. Da sollte man schon darüber nachdenken, ob man für ein paar Knipsaufträge im Jahr das Theater mitmachen möchte, oder ob es eine einfachere Lösung gibt.

Lassen wir doch erstmal der Thread-Opener zu Wort kommen, wie es im Ösi-Land ausschaut, verbindliche Infos muss er sich ohnehin vorort erarbeiten, da können wir ihm so nicht weiter helfen...

14

Freitag, 5. Februar 2010, 09:59

soo, ich hatte gestern ein Telefonat mit der Wirtschaftskammer Österreich.
Dabei hab ich mit einem Herrn telefoniert, der selber Hobbyfotograf ist und er hat mir versichert, ich werde es nicht schaffen, ein Gewerbe anzumelden und rechtlich legal Panoramafotos erstellen können, ohne dass ich nach Westösterreich/Innsbruck fahre und dort die Meisterprüfung in der Fotografie mache.
Designleistungen sind ein freies Gewerbe, alles was mit der Fotografie zu tun hat ist ein "Handwerksgewerbe" wo man zuerst die Fähigkeiten unter Beweis stellen muss.

15

Freitag, 5. Februar 2010, 10:18

Jetzt wäre schon spannend herauszufinden, wie solche Regulierungen zum europäischen Recht passen.

Zumindest in D hat sich einiges gelockert, weil die nationalen Regeln der Überprüfung nicht standhielten.

Für mich sieht es so aus, als ob da jenseits der Alpen mehr im Argen liegt als in D.
knapp vorbei ist auch daneben ...

16

Freitag, 5. Februar 2010, 10:54

Ja ne is klar, in Österreich hat jeder Webdesigner eine Fotografen-Meisterprüfung abgelegt, weil er für das große Projekt "Tante Emmas Onlineshopping" zwei Fotos von der Käsetheke machen will. Ich steig hier aus, wer ums Verrecken "Fotograf" sein will soll es halt tun.

AltundF4

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17

Freitag, 5. Februar 2010, 11:09

Ich steig hier aus, wer ums Verrecken "Fotograf" sein will soll es halt tun.


Ich glaube, hier geht es imho nicht darum, *ums Verrecken* Fotograf sein zu wollen, sondern schlichtweg darum, offiziell Panoramafoto-Aufträge annehmen zu können...

Miha

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18

Freitag, 5. Februar 2010, 11:50

Dann melde das Gewerbe doch in DE an (oder in PL) und arbeite damit in AT. Wo zum Kuckuck ist das Problem?

 

Dieser ganze Quatsch mit Meistertitel und Gildenmitgliedschaft ist doch aus dem Mittelalter. Heutzutage regelt die Kundenzufriedenheit den Markt, weil dank Internet der Kunde eben eine Stimme hat und muendiger ist als zu Ritter Kuniberts Zeiten.

 

"Der Neid der Menschen zeigt an, wie unglücklich sie sich fühlen, und ihre beständige Aufmerksamkeit auf fremdes Tun und Lassen, wie sehr sie sich langweilen." - Arthur Schopenhauer

19

Freitag, 5. Februar 2010, 12:16

den Gewerbeschein bekommt er immer Freiberufler ist er noch lange nicht, davor liegt die beliebig hohe Hürde der Anerkennung durchs Finanzamt kann steuerlich böse ins Auge gehen, wenn das FA anders entscheidet


Der Gewerbeschein hat erstmal nichts mit dem Status beim Finanzamt zu tun, aber viel mit der Handwerkskammer, Gewrbaufsicht, etc.
Auskunft des Ordnungsamtes (?wimre) bei Nachfrage eines Freundes: "Als Fotodesigner brauchen sie keinen Gewerbeschein."
Ob das Finanzamt ihn als Freiberufler anerkennt, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Man kann jedenfalls auch ohne Gewerbeschein tätig sein obwohl man nicht vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt ist.

Generell sollte man sich, bevor man da eine falsche Enstcheidung trifft, bei einem (auf den Bereich Kunst, Werbung, Medien spezialsierten ) Steuerberater Infos holen. Geradet auch weil dann Themen wie KSK etc,. interessant werden können.
Hat aber alles nix mehr mit Österreich zu tun.
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

20

Freitag, 5. Februar 2010, 12:19

...  wer sich Fotodesigner nennt kann einfach so ein Gewerbe anmelden


Bist Du Dir da sicher?


So hat es mir zumindest damals die Münchner IHK bestätigt.


Kaum anders zu erwarten, die IHK ist da ja auch nicht ganz unvoreingenommen.
Für die sind gewerbetreibende Fotografen interessanter als die ohne Gewerbeschein.
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule