Hallo!
Laut Aussage der WKO (Wien) benötigt man eine Gewerbeberechtigung für Fotografen. Ein Gewerbe "IT-Dienstleistung" ist angeblich nicht ausreichend. Allerdings gibt es die Möglichkeit eine Gewerbeberechtigung Fotograf mit Einschränkung auf z.B. Panoramafotografie bei der MA63 zu beantragen. Die ist dann völlig ausreichend. Man muss also kein offizieller Fotograf sein. Ob man die bekommt oder nicht liegt aber im Ermessen der MA63. Prüfungen oder dergleichen sind aber nicht notwendig.
Frage mich nur, wie es in der Praxis aussieht, denn kann dir auf einen Schlag 5 Pano-"Fotografen" nennen, die nur ein IT-Gewerbe angemeldet haben...
Beste Grüsse,
Thomas
wer sich Fotograf nennt muss die Handwerkskammer beteiligen wer sich Fotodesigner nennt kann einfach so ein Gewerbe anmelden
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Galileo« (4. Februar 2010, 20:17)
... wer sich Fotodesigner nennt kann einfach so ein Gewerbe anmelden
Bist Du Dir da sicher?
Fotodesigner als Gewerbe, also mit Gewerbeschein?
AFAIK ist der Fotodesigner Freiberufler, ähnlich wie Rechtsanwälte, Ärzte , ..,
Ich steig hier aus, wer ums Verrecken "Fotograf" sein will soll es halt tun.
Dann melde das Gewerbe doch in DE an (oder in PL) und arbeite damit in AT. Wo zum Kuckuck ist das Problem?
Dieser ganze Quatsch mit Meistertitel und Gildenmitgliedschaft ist doch aus dem Mittelalter. Heutzutage regelt die Kundenzufriedenheit den Markt, weil dank Internet der Kunde eben eine Stimme hat und muendiger ist als zu Ritter Kuniberts Zeiten.
den Gewerbeschein bekommt er immer Freiberufler ist er noch lange nicht, davor liegt die beliebig hohe Hürde der Anerkennung durchs Finanzamt kann steuerlich böse ins Auge gehen, wenn das FA anders entscheidet
... wer sich Fotodesigner nennt kann einfach so ein Gewerbe anmelden
Bist Du Dir da sicher?
So hat es mir zumindest damals die Münchner IHK bestätigt.
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