Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-P-« (21. November 2006, 14:16)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Feivel« (21. November 2006, 14:36)
Für sowas gibt es den Steuerberater und der klärt auf.......
Zitat
Original von willybear Erwähnt bitte nie wieder in diesem Forum das Wort "Handwerkskammer" oder "HWK"! Ich habe auch vor einen halben Jahr ein Gewerbe als Fotograf angemeldet. Zwei Wochen später kam auch gleich Post von der HWK - 100 € Gebühr für die Eintragung in die Handwerksrolle und 150 € Jahresbeitrag. Ich habe dann gleich das Gewerbe umgemeldet in "Be- und Verarbeiter von digitalen Bildern" und habe mich bei der IHK angemeldet. Bei der IHK bin ich als Existenzgründer die ersten beiden Jahre von Beiträgen befreit und muss danach erst Beiträge zahlen wenn ich eine bestimmte Gewinngrenze übersteige. Nach endlosen Telefonaten verzichtet jetzt die HWK auf den Jahresbeitrag, die 100 € Eintragungsgebühr muß ich aber zahlen. Durch Unwissenheit von mir habe ich die 100 € zum Fenster rausgeschmissen.
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