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Mittwoch, 4. November 2009, 11:25

Rechtliche Rahmenbedingung bei Verwendung von Referenzen

Hallo zusammen!

Kann mir einer von euch ein paar Tips geben, was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, wenn ich ein Kundenpanorama als Referenz auf meiner eigenen Website verwenden möchte? Wie geht ihr da vor? Reicht ein e-mail, in dem der Kunde bestätigt, dass er einverstanden ist, oder muss man das in einem "Vertrag" machen? Gibt es generelle Richtlinien

Für Input bin ich euch sehr dankbar!

Beste Grüsse,

Thomas


tobiii

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2

Mittwoch, 4. November 2009, 12:14

Hi, kenne es jetzt nicht von Panoramen aus, sondern aus meinem anderen Fotohobby, der People-Fotografie, wenn ich da "onLokation" Shoote, mache ich mit dem Eigentümer immer einen Property-Relase.

Dann bin ich imemr abgesichert, das ich Bilder die z.b. in einem Lokal etc. gemacht wurden auch verwenden darf, würde bei nem Pano von solchem das selbe machen.

Vielleicht hilft es dir ja.

Tobi

3

Mittwoch, 4. November 2009, 12:35

Ja, es gibt eine eineindeutige Bestimmung zu diesem Problem. Und die ist so, daß einzig und allein der Urheber eines Foto / Panorama bestimmt, wann, wo und wie eine Veröffentlichung stattfindet. Einzig und allein der Urheber kann Nutzungsrechte vergeben, ausweiten, einschränken und zurückziehen. In den letzten beiden Fällen muß er allerdings mit Schadensersatzansprüchen rechnen.

Wenn Du also dem Kunden schon ein ausschließliches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt hast, mußt Du mit ihm darüber verhandeln. Und eventuell einen Teil des Kaufpreises zurück erstatten. Hat sich Dein Kunde diese umfassenden Rechte (durch Vertrag oder einen deutlich über dem Markpreis liegenden Kaufpreis, der eine solche Ausschließlichkeit annehmen läßt) nicht gesichert, bist Du ziemlich frei in Deiner Entscheidung...

4

Mittwoch, 4. November 2009, 12:59

.... einzig und allein der Urheber eines Foto / Panorama bestimmt, wann, wo und wie eine Veröffentlichung stattfindet....
Ich habe Zweifel daran.
Angenommen, ich hätte aus irgend einem Grund Gelegenheit, in Deinem Laden ein 360°-Pano zu machen. Nach Deiner Aussage dürfte ich allein entscheiden, wo und wie ich es veröffentliche. Ich würde wetten, dass ich bald Post von Deinem Rechtsanwalt bekäme...
Gruß vom pano-toffel

5

Mittwoch, 4. November 2009, 13:23


...ich hätte aus irgend einem Grund Gelegenheit, in Deinem Laden ein 360°-Pano zu machen.
...


Ich würde hier "Gelegenheit" gegen "Genehmigung" tauschen, dann wird's vielleicht klarer. Die Genehmigung wird aller Wahrscheinlichkeit nur unter Auflagen erteilt.
Aktuelles Beispiel: Ich möchte in einem Museum Panografieren und frage die Museumsleitung nach einer Foto-Genehmigung. Antwort: Ohne Blitz und nur für den privaten Gebrauch genehmigt.
Somit liegen zwar alle Rechte bei mir als Urheber, aber die (eingeschränkte) Genehmigung schließt eine Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung aus.

Gruß
Panoramann


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

Der Flo

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6

Mittwoch, 4. November 2009, 13:25

1. Wenn Du Jobs machst, solltest Du diesen Punkt in Deinen AGBs klären. 2. Wenn Du Dir unsicher bist oder vergessen hast, eindeutige Verträge mit Deinen Kunden zu machen, kannst Du ja auch auf das Panorama auf der Website Deines Kunden linken.

7

Mittwoch, 4. November 2009, 16:03

2. Wenn Du Dir unsicher bist oder vergessen hast, eindeutige Verträge mit Deinen Kunden zu machen, kannst Du ja auch auf das Panorama auf der Website Deines Kunden linken.

 meines wissens ist ein deep-link nicht erlaubt, sondern nur ein link zur domain

 

 

 


8

Mittwoch, 4. November 2009, 16:26

meines wissens ist ein deep-link nicht erlaubt, sondern nur ein link zur domain
Deep-Links sind nicht nur als "TrafficKlau" verpönt. Sie können auch gefährlich sein.
Der Domaininhaber kann den Inhalt der verlinkten Dateien so ändern, dass es für alle Datendiebe sehr peinlich werden kann...
Gruß vom pano-toffel

9

Mittwoch, 4. November 2009, 16:31

2. Wenn Du Dir unsicher bist oder vergessen hast, eindeutige Verträge mit Deinen Kunden zu machen, kannst Du ja auch auf das Panorama auf der Website Deines Kunden linken.

 meines wissens ist ein deep-link nicht erlaubt, sondern nur ein link zur domain



Ich denke doch das Flo einen "normalen" Link zur Kunden Domain gemeint hat?

10

Mittwoch, 4. November 2009, 17:08

Ich habe Zweifel daran.
Angenommen, ich hätte aus irgend einem Grund Gelegenheit, in Deinem Laden ein 360°-Pano zu machen. Nach Deiner Aussage dürfte ich allein entscheiden, wo und wie ich es veröffentliche. Ich würde wetten, dass ich bald Post von Deinem Rechtsanwalt bekäme...

1. Post an Dich von mir nie über Rechtsanwalt. Mach ich immer persönlich.
2. Habe keinen Laden.
3. Nach Deinem Beispiel darfst Du allein entscheiden. Mit allen Konsequenzen. So wie von Panoramann erklärt.
4. Auch wenn das so erscheint, als ob Du dann doch nicht alle Rechte hättest - so hast doch Du allein das Recht zu entscheiden, daß es z.B. nicht veröffentlicht wird.
5. Kein anderer außer Dir hat aber das Recht, das Bild ohne Deine Genehmigung zu veröffentlichen. Auch ich nicht, selbst wenn es in meinem nichtvorhandenen Laden aufgenommen worden wäre.

11

Donnerstag, 5. November 2009, 08:52

meines wissens ist ein deep-link nicht erlaubt, sondern nur ein link zur domain


Meinst Du damit, dass man nicht auf Unterseiten einer Domain verlinken darf?
Das nur Links auf "www.xyz.12" erlaubt sind und nicht auf "www.xyz.12/speziell.htm" ?
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

12

Donnerstag, 5. November 2009, 09:11

soweit ich weiss, sind verbotene Deeplinks, wenn der Inhalt der fremden Webseite,
z.B. in einem iFrame, so auf der eigenen Seite dargestellt wird,
dass der Besucher nicht erkennt, dass es sich um fremde Inhalte handelt.
Puhh, was für eine Satz

13

Donnerstag, 5. November 2009, 19:51

ein link direkt auf ein panorama ist auf jeden fall ein deep-link und verboten

ein link auf unterseiten ist gestattet wenn das layout der domain zu sehen ist ....mein wissensstand

ich schütze meine einzel panos immer vor deep-links weil eben panos sehr traffic intensiv sind

 

hier ein link der vor deep oder hot linking geschützt ist

 

Geschuetzter LINK 

 

 

und hier der gleiche Link freigegeben für panorama-community.de

 

LINK offen fuer panorama-community.de

 

 

 

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »maverik« (5. November 2009, 19:56)


Der Flo

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14

Donnerstag, 5. November 2009, 20:18

naja jetzt geht es sicher sehr weit in juristische Fragen, von denen wahrscheinlich die wenigsten hier Ahnung haben (ich auch zu wenig). Aber: In der Praxis werden ja Panoramen meist als "ungelayoutete" Pop-Up-Fenster geöffnet, und liegen als solche unter einer eigenen URL (sowas wie www.firmenname.de/panorama). Auf diese URL zu verlinken, wird ja wohl sehr wahrscheinlich erlaubt sein, da es letztendlich nichts anderes als z.B. der Link auf eine Unterseite dieses Forums hier ist. PS: Ich habe gerade noch mal bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Surface_Links_und_Deep_Links geguckt, und der Artikel scheint meine Juritische Einschätzung zu bestätigen.

15

Donnerstag, 5. November 2009, 20:30

In der Praxis werden ja Panoramen meist als "ungelayoutete" Pop-Up-Fenster geöffnet, und liegen als solche unter einer eigenen URL (sowas wie www.firmenname.de/panorama). Auf diese URL zu verlinken, wird ja wohl sehr wahrscheinlich erlaubt sein

 das ist mit sicherheit nicht erlaubt sowas nennt man trafficklau

 

das wär ein link wie weiter oben mein offener

 

 

 

 


Der Flo

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16

Donnerstag, 5. November 2009, 20:39

Hast Du ne Quelle? Oder interpretierst Du den von mir verlinkten Wiki-Artikel anders als ich?

17

Donnerstag, 5. November 2009, 20:57

ich weiss es, weil ich mal so einen fall hatte, dass eine website auf ein sich öffnendes pano von mir verlinkt hatte

und dabei mir einen enormen traffic schaden verursacht hat

habe darauf hin rechtsbeistand von einem rechtsanwalt in anspruch genommen und die website musste den link sofort wegnehmen

 

seit dem schütze ich meine panos for deep oder hotlinks  mit einer refererer abfrage mit php und wenn die domain nicht

von mir freigegeben ist erfolgt eine textausgabe wegen hotlink

 

ich hoffe das reicht dir als antwort


Der Flo

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Donnerstag, 5. November 2009, 21:16

Ja, Danke. Ich wollte Dich auch nicht angreifen, sondern nur nachfragen, da ja viele Fehleinschätzungen zu juristischen Fragen in Foren geposted werden. Trotzdem würde ich gerne 2 Punkte nachfragen. -War es deutsche Rechtsprechung oder Südtirol? -Wo sehen die Gerichte zu den Unterschied zwischen normalen Links zu Unterseiten von Projekten wie z.B. dem Link von mir zu Wikipedia vorhin?

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Donnerstag, 5. November 2009, 21:30

hallo,

1. es war österr. rechtssprechung

2. soviel ich mitbekommen habe ist ein link auf zb. meine unterseite wo die panos aufgelistet sind erlaubt

aber ein link auf ein sich öffnendes pano ist nicht erlaubt (das ja meist wie du schon geschrieben hast ohne layout in einem unterverzeichnis liegt)