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Donnerstag, 13. August 2009, 12:22

Rechtliche Situation bei der Veröffentlichung von Panos aus erhöhter Position

Hallo Leute,
als "Neuer" in der Runde erstmal großes Kompliment an die Community. Tolle Bilder - Chapeau!
Und für die vielen hilfreichen Tipps im Forum - Danke!

Für viele von Euch geht die Pano-Fotografie ja bereits weit über Hobby hinaus und ich nehme mal an, Ihr kennt Euch auch mit den leidigen rechtlichen Belangen aus?

Unsere deutsche Panoramafreiheit hat ja etliche Einschränkungen, wie z.B.:

"... der Aufnahmestandpunkt muss allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter - auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken - ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten vorliegt..." etc, etc,

Damit wären ja viele (tolle) Bilder wie z.B. oben von einem Leuchtturm, aus einem Fesselballon, usw. eigentlich garnicht möglich. Solange sich niemand beschwert, wäre es ja fast egal. Wenn man aber mal eines verkauft und sei es nur für eine Website, wird´s ja für den Fotografen schon eng.

Warum ich eigentlich frage: ich finde die Pole-Panos so genial, da möchte ich mich auch mal dran versuchen. Aber auch hier haben wir dann wieder "Hilfsmittel". Und überhaupt, wenn ich´s recht bedenke hatten eigentlich die meisten meiner bisherigen Panos quasi unerlaubte Hilfe irgendeiner Art. :-(

Wie geht Ihr denn eigentlich - wenn überhaupt - damit um?

Gruss Aus Köln

Swirrel

 

 

 

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Swirrel« (13. August 2009, 13:15)


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Donnerstag, 13. August 2009, 12:36

RE: Rechtliche Situation bei der Veröffentlichung von Panos aus erhöhter Position

Zitat von »Swirrel«

.... Wie geht Ihr denn eigentlich - wenn überhaupt - damit um?
Wir halten uns natürlich alle und immer an alle geltenden Gesetze. Was für eine Frage... 



Ebenfalls Gruß aus Köln :-)
Gruß vom pano-toffel

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Montag, 21. September 2009, 17:01

Ist es grob fahrlässig zu behaupten: "Wo kein Kläger, da kein Richter"? Ein Bekannter von mir macht Hochtstativaufnahmen (3 - 6m) und hat sich bisher völlig unbesorgt an den Verkauf dieser Bilder im Rahmen von Kalenderprodukten gemacht. Ich hab ihn gefragt und er sagte, ob Stadt oder Land, selbst bei Baudenkmälern gab es nie Probleme.

Geht dann nicht auch die Verwendung handelsüblicher Stative und Nodalpunktadapter über das normale Maß hinaus? Wo zieht man die Grenze zwischen einem "normalen" ggf. auch hohen Stativs und einem "Pole"-Einbein?

Gruß,
Mark

4

Montag, 21. September 2009, 18:20

Nach meinem Empfinden ist die Grenze da erreicht, wo man über Nachbars Gartenmauer schauen kann und "Landschaften" sieht, die vor normalen Blicken verborgen bleiben.
Ob das tatsächlich dem geltenden Recht entspricht, weiß ich nicht, aber einem Denkmal ist es doch egal, wenn man es von etwas weiter oben sieht.
Ich kann ja schließlich nichts dafür, dass mein Fotoapparat einen 7 Meter langen Griff hat, an dessen Ende sich der Auslöser befindet...

Das ist nur meine Meinung, mehr nicht...
Gruß vom pano-toffel

5

Montag, 21. September 2009, 19:12

Zitat

Ist es grob fahrlässig zu behaupten: "Wo kein Kläger, da kein Richter"?

Diese Behauptung ist ganz sicher nicht grob fahrlässig sondern 100% richtig.

Allerdings wäre es grob fahrlässig sich darauf zu verlassen, daß es keine Kläger gibt :D

Oder gar auf "das hab ich schon immer so gemacht".

Auschlaggebend ist auch nicht das Stativ oder dessen Höhe (Persönlichkeitsrecht mal ausgenommen) sondern der Grund auf dem es steht.

Zur Vertiefung empfiehlt sich das hier.

 


6

Montag, 21. September 2009, 20:01

Auschlaggebend ist auch nicht das Stativ oder dessen Höhe (Persönlichkeitsrecht mal ausgenommen) sondern der Grund auf dem es steht. Zur Vertiefung empfiehlt sich das hier.


Aus dem von Dir zur Vertiefung empfohlenen Text:
"Unproblematisch sind Aufnahmen, welche aus der so genannten Straßenperspektive aufgenommen werden. Bei dieser steht der Fotograf sprichwörtlich mit beiden Füßen auf dem Boden und fotografiert. Alles das, was er aus dieser Perspektive sieht, darf er fotografieren. Nimmt er jedoch Hilfsmittel, wie zum Beispiel eine Leiter oder ein extra hohes Stativ zu Hilfe, verlässt er die Straßenperspektive und kann sich nicht mehr auf die Panoramafreiheit aus § 59 UrhG berufen."

Du siehst, die Höhe des Stativs spielt also durchaus eine Rolle.
(Daraus soll Googles StreetView gerade ein Strick gedreht werden.)
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
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Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

7

Montag, 21. September 2009, 20:47

Alles das, was er aus dieser Perspektive sieht, darf er fotografieren.
Bei Gebäuden ist mir das mittlerweile halbwegs klar (ausgenommen "Kunstwerke"). Aber was Personen angeht bin ich mir immernoch unsicher. Wie steht es mit "normalen" Nicht-Gigapanos aus der Straßenperspektive. Müsste ich in Deutschland eigentlich alle Gesichter unkenntlich machen? PS: Und wie steht es mit Gigapanos? Ich hoffe ihr könnt mir da endlich mal Gewissheit verschaffen Gruß, WALL*E

8

Montag, 21. September 2009, 20:58

Ich hoffe ihr könnt mir da endlich mal Gewissheit verschaffen


Das wird wohl nicht klappen.
Du wirst ziemlich sicher keinen Anwalt finden, der Dir so etwas (z.B.: "Wenn mehr als 5 Leute auf den Foto sind ist das kein Problem!") "gerichtsfest" zusichert *und* im Falle des Falles dafür gerade steht.

"Vor Gericht und auf hoher See ..."
Tom!
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9

Montag, 21. September 2009, 21:04

Soll heißen es gibt noch kein richtungsweisendes Urteil oder kommt es immer auf den Fall an? Ich könnte mir z.B. vorstellen, wenn im Pano gerade jemandem etwas sehr peinliches passiert, dann der Richter eher nicht wirklich amazed wäre, wenn die Person aber einfach nur herumsteht die Sache ganz anders aussähe. Gruß, WALL*E

10

Montag, 21. September 2009, 21:46

Soll heißen es gibt noch kein richtungsweisendes Urteil oder kommt es immer auf den Fall an?


Ja, so scheint es zu sein, es kommt wohl immer auf den Einzelfall (und den Richter) an.

Ziemlich blöd, so eine unsichere Situation.
Tom!
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11

Montag, 21. September 2009, 22:04

Ich würd das mit den Personen so sehen und argumentiere meist auch so: Wenn die Person auf dem Foto nicht Hauptmotiv ist oder haupt- bzw nebensächlich zur Bildkomposition beiträgt, dann ist aus die Maus mit Persönlichkeitsrecht. Wenn ich am Münchner Marienplatz das Glockenspiel fotografiere, dann sind darauf auch immer achthundert Touristen zu sehen, aber es geht ums Glockenspiel.

Natürlich ist es was anderes wenn ich Nachbars Garten fotografiere, der extra eine Hecke aufgestellt hat, um das zu verhindern. Aber wenn mein Bild nicht nur seinen rechts von mir gelegenen Garten ablichtet, sondern die ganze Sphäre, ist sein Garten dann Hauptmotiv?

Ich denke, die welche sich am meisten Gedanken um die Panoramafreiheit machen sind die Panoramafotografen selbst, die anderen, geknipsten, wissen meist garnicht daß es in einer Welt voller Überwachungskameras und Bespitzelung einen Rechtsgrundsatz gibt, der Ihren kleinen Garten schützt.

Wenn ich das Allianz-Schlauchboot fotografiere, dann mach ich mir Gedanken über die kommerzielle Verwendung, aber da bin ich ja mittendrin und frage einfach den "Hausherrn", wenn ich aber in der Öffentlichkeit bin und durch meine Aufnahmen niemanden persönlich einschränke, dann wird auch weiter panoramisiert.

Rechtlich sicher völlig unhaltbar, aber mit ein bisschen Respekt und einem (nicht zu großen) Blümchen an die Nachbars-Ehefrau kommt man ganz gut ohne die Gesetzbüchlein in der Stativtasche zurande :o)

Gruß,
Mark

12

Montag, 21. September 2009, 22:15

Ich würd das mit den Personen so sehen und argumentiere meist auch so: Wenn die Person auf dem Foto nicht Hauptmotiv ist oder haupt- bzw nebensächlich zur Bildkomposition beiträgt, dann ist aus die Maus mit Persönlichkeitsrecht.
In Schweiz oder Österreich ist das auch so. Da ist meines Wissen klar geregelt "Personen auf öffentlichen Plätzen dürfen fotografiert werden" So eine Regelung fände ich bei uns eigentlich auch begrüßenswert aber irgendwie habe ich da zwei Meinungen. Ich stelle mir vor jemand fotografiert mich auf der Straße und wenn ich ihn bitte das zu unterlassen kommt der Satz "Mir doch Schnuppe was du willst, ist ein Panorama. Ätsch!" Als Panograf habe ich natürlich ein "Gewissen" und weiß was ich fotografieren würde und wann die Kamera eingepackt wird. Naja, ich fotografiere weiter wie gehabt Gruß, WALL*E

13

Montag, 21. September 2009, 22:28

In Schweiz oder Österreich ist das auch so. Da ist meines Wissen klar geregelt "Personen auf öffentlichen Plätzen dürfen fotografiert werden"


Fotografieren ist, solange Du denjenigen nicht belästigst, ja  kein so sehr großes Problem.
... das kommt dann mit der Veröffentlichung.

Tom!
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14

Montag, 21. September 2009, 22:45

Meist leg ich es eh nicht drauf an, Personen im Bild zu haben, die machen die tolle Komposition kaputt. Sind dann doch welche drin, dann wird gestempelt, retuschiert, oder ich lass es eben so. Ist mir auch eigentlich egal, ich hab eine Rechtsschutzversicherung, aber noch nie in Anspruch genommen. Die Welt ist viel bunter wenn man sie nicht durchs BGB betrachtet.

Gruß, - Mark

15

Montag, 21. September 2009, 22:55

.... Die Welt ist viel bunter wenn man sie nicht durchs BGB betrachtet.
Das ist wohl wahr! Wenn man niemanden in einer verfänglichen Situation fotografiert, ist die Chance recht groß, dass auch kein Kläger da ist. Und wer dort nicht zu sehen sein will, hat ja erst einmal noch andere Möglichkeiten als eine Klage. Miteinander reden kann so viel bewirken!
Gruß vom pano-toffel

16

Dienstag, 22. September 2009, 07:52

, ist die Chance recht groß, dass auch kein Kläger da ist.


Man kann natürlich darauf hoffen, das es schon gut geht. Und so werden es auch viele halten.
Die Ausagangsfrage ging aber darum, wie die rechtliche Seite aussieht, und da ware ein "Augen zu und durch" eine eher unpassende Antwort. Die rechtliche Frage stellt sich ja erst, wenn ein Kläger da ist. Da halte ich eine Antwort "Wird sich schon keiner beklagen" für falsch.

Schlussendlich ist es ja leider so:
"Es kann der Frömmste
nicht in Frieden leben,
wenn es dem Nachbarn nicht gefällt!"
(Schiller?)
Tom!
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17

Dienstag, 22. September 2009, 08:28

Zitat

Du siehst, die Höhe des Stativs spielt also durchaus eine Rolle.
(Daraus soll Googles StreetView gerade ein Strick gedreht werden.)

Danke für den Hinweis, Tom.
Man darf sich in diesen Dingen einfach nicht auf sich selbst verlassen ;)

 


18

Samstag, 26. September 2009, 18:01

Wie war das denn damals beim Reichstag und Christo mit der Panoramafreiheit? Ich meine mich zu erinnern, dass man damals nicht so einfach Bilder veröffentlichen durfte.

19

Samstag, 26. September 2009, 19:22

Wie war das denn damals beim Reichstag und Christo mit der Panoramafreiheit? Ich meine mich zu erinnern, dass man damals nicht so einfach Bilder veröffentlichen durfte.


Wimre:
Das war ein nicht auf Dauer angelegtes Kunstwerk im öffentlichen Raum und geniesst deshalb Schutz.
Fotogafieren ja, veröffentichen nur mit Genehmigung.



Tom!
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20

Samstag, 26. September 2009, 19:28

Wieder was dazu gelernt :-)