Hallo Leute,
als "Neuer" in der Runde erstmal großes Kompliment an die Community. Tolle Bilder - Chapeau!
Und für die vielen hilfreichen Tipps im Forum - Danke!
Für viele von Euch geht die Pano-Fotografie ja bereits weit über Hobby hinaus und ich nehme mal an, Ihr kennt Euch auch mit den leidigen rechtlichen Belangen aus?
Unsere deutsche Panoramafreiheit hat ja etliche Einschränkungen, wie z.B.:
"... der Aufnahmestandpunkt muss allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter - auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken - ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten vorliegt..." etc, etc,
Damit wären ja viele (tolle) Bilder wie z.B. oben von einem Leuchtturm, aus einem Fesselballon, usw. eigentlich garnicht möglich. Solange sich niemand beschwert, wäre es ja fast egal. Wenn man aber mal eines verkauft und sei es nur für eine Website, wird´s ja für den Fotografen schon eng.
Warum ich eigentlich frage: ich finde die Pole-Panos so genial, da möchte ich mich auch mal dran versuchen. Aber auch hier haben wir dann wieder "Hilfsmittel". Und überhaupt, wenn ich´s recht bedenke hatten eigentlich die meisten meiner bisherigen Panos quasi unerlaubte Hilfe irgendeiner Art. :-(
Wie geht Ihr denn eigentlich - wenn überhaupt - damit um?
Gruss Aus Köln
Swirrel
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Swirrel« (13. August 2009, 13:15)
Wir halten uns natürlich alle und immer an alle geltenden Gesetze. Was für eine Frage...
Zitat von »Swirrel«
.... Wie geht Ihr denn eigentlich - wenn überhaupt - damit um?
Zitat
Ist es grob fahrlässig zu behaupten: "Wo kein Kläger, da kein Richter"?
Diese Behauptung ist ganz sicher nicht grob fahrlässig sondern 100% richtig.
Allerdings wäre es grob fahrlässig sich darauf zu verlassen, daß es keine Kläger gibt
Oder gar auf "das hab ich schon immer so gemacht".
Auschlaggebend ist auch nicht das Stativ oder dessen Höhe (Persönlichkeitsrecht mal ausgenommen) sondern der Grund auf dem es steht.
Zur Vertiefung empfiehlt sich das hier.
Auschlaggebend ist auch nicht das Stativ oder dessen Höhe (Persönlichkeitsrecht mal ausgenommen) sondern der Grund auf dem es steht. Zur Vertiefung empfiehlt sich das hier.
Bei Gebäuden ist mir das mittlerweile halbwegs klar (ausgenommen "Kunstwerke"). Aber was Personen angeht bin ich mir immernoch unsicher. Wie steht es mit "normalen" Nicht-Gigapanos aus der Straßenperspektive. Müsste ich in Deutschland eigentlich alle Gesichter unkenntlich machen? PS: Und wie steht es mit Gigapanos? Ich hoffe ihr könnt mir da endlich mal Gewissheit verschaffenAlles das, was er aus dieser Perspektive sieht, darf er fotografieren.
Ich hoffe ihr könnt mir da endlich mal Gewissheit verschaffen
Soll heißen es gibt noch kein richtungsweisendes Urteil oder kommt es immer auf den Fall an?
In Schweiz oder Österreich ist das auch so. Da ist meines Wissen klar geregelt "Personen auf öffentlichen Plätzen dürfen fotografiert werden" So eine Regelung fände ich bei uns eigentlich auch begrüßenswert aber irgendwie habe ich da zwei Meinungen. Ich stelle mir vor jemand fotografiert mich auf der Straße und wenn ich ihn bitte das zu unterlassen kommt der Satz "Mir doch Schnuppe was du willst, ist ein Panorama. Ätsch!" Als Panograf habe ich natürlich ein "Gewissen" und weiß was ich fotografieren würde und wann die Kamera eingepackt wird. Naja, ich fotografiere weiter wie gehabtIch würd das mit den Personen so sehen und argumentiere meist auch so: Wenn die Person auf dem Foto nicht Hauptmotiv ist oder haupt- bzw nebensächlich zur Bildkomposition beiträgt, dann ist aus die Maus mit Persönlichkeitsrecht.
In Schweiz oder Österreich ist das auch so. Da ist meines Wissen klar geregelt "Personen auf öffentlichen Plätzen dürfen fotografiert werden"
Das ist wohl wahr! Wenn man niemanden in einer verfänglichen Situation fotografiert, ist die Chance recht groß, dass auch kein Kläger da ist. Und wer dort nicht zu sehen sein will, hat ja erst einmal noch andere Möglichkeiten als eine Klage. Miteinander reden kann so viel bewirken!.... Die Welt ist viel bunter wenn man sie nicht durchs BGB betrachtet.
, ist die Chance recht groß, dass auch kein Kläger da ist.
Wie war das denn damals beim Reichstag und Christo mit der Panoramafreiheit? Ich meine mich zu erinnern, dass man damals nicht so einfach Bilder veröffentlichen durfte.
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