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Freitag, 7. August 2009, 09:30

Bilderdiebstahl

@alle ... ist jemand von euch schon mal opfer eines bilderdiebstahls geworden und was habt ihr dann gemacht ? anwalt ? klage ? abmahnung ? de fall: ich habe bilder gemacht und sie ohne besonderes honorar für eine webseite zur verfügung gestellt ... jetzt wurden diese foto für einen prospekt für eine veranstaltung genutzt ... der prospekt wurde schon 2.500 mal verteilt. ich hatte ein anfrage, ob ich die bilder für diesenpropekt zur verfügung stelle, habe aber damals nicht auf diese anfrage reagiert. auf der webseite behalte ich mir alle rechte vor. wer hat erfahrungen gemacht ? fragt der mthrills
make tomorrow today.

2

Freitag, 7. August 2009, 09:55

wer hat erfahrungen gemacht ?


Ich, und zwar konkret in Bezug auf Panoramen, aber auch in Bezug auf ganze Bücher (Text udn Illustrationen), die ohne Genehmigung veröffentlicht wurden. (Fotolehrgang)

Nur werden Dir meine Erfahrungen nichts nutzen, denn es kommt immer auf den Einzelfall, die jeweiligen Beteiligten an.

Zum Beispiel wirst Du, wenn der unberechtigte Nutzer ein guter Kunde ist, wohl etwas vorsichtiger vorgehen:
Freudlichen Briefe formulieren, da wäre wohl in der Kommuinkation was schief gegangen .... Du hättest mit Freude gesehen  ...    Bilder genutzt ... würdest Dir nun erlauben ...  Rechnung nachzureichen...

In anderen Fällen, "bösen" Brief schreiben, Rechnung beilegen, evt. mit 100% Aufschlag wegen unberechtigter Nutzung, womöglich weitere Aufschläge wegen Veröffentlichung ohne Urhebernennung am Bild. (Kann, wenn es noch vor Gericht geht und zum Vergleich kommt, aber nach hinten losgehen.)


Und wenn es ein kleiner Krauter kurz vor dem Konkurs ist, Vorsicht!, sonst ist Dein Geld für Deinen Anwalt auch noch weg. (Es reicht nicht Recht zu haben, der andere muss auch zahlen können/wollen.)
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

HolgerS

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3

Freitag, 7. August 2009, 09:56

Moin,

 

Wir haben dort auch unsere Erfahrungen gemacht. Es kursieren von uns hunderte Fotos, die illegal verwendet wurden. Das geht soweit, dass ich dutzende tShirts mit von mir erstellen Fotos auf der Straße gesehen habe, wo die Bilder eben auch nicht bezahlt wurden. Auch im Internet sehe ich hunderte "geborgte" Fotos.

 

Entscheidend für eine Verfolgung ist immer, dass der Verwendung von nicht lizenziertem Bildmaterial ein wirtschaftlicher Gedanken folgt. Die anderen Dinge werden als Bagatell-Delikte meist von Gerichten schnell zu den Akten gelegt. Anwälte rümpfen die Nase, weil sie nichts verdienen, weil der Streitwert zu gering ist.

 

In anderen Fällen hat sich die Vorgehensweise einer moderaten Nachlizenzierung bewährt. Einfach eine Rechnung schreiben, die im bezahlbaren Bereich liegt. In dem Fall der Prospekte würde ich mal so um die 400 Euro ansetzen. Wichtig: Foto-Rechte mit 7% MwSt berechnen! Bewährt haben sich Formulierungen in der Rechnung, wie "Diese Rechte gelten einmalig nur für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine wiederholte oder anderweitige Verwendung des Fotos erfordert eine erneute Lizenzierung. Das Urheberrecht verbleibt davon unbeschadet bei XYZ...". Der Verwendungszweck und die verwendeten Fotos müssen natürlich ebenfalls auf der Rechnung erscheinen. Dann ab in den Postkasten damit. In 80% der Fälle wird die Rechnung bezahlt. Der Rest wird mit einem folgeden Anruf erledigt. Die Rechtsposition des Fotografen ist da relativ sicher. Die Aussage, dass der Kunde sich bitte mal von einem Anwalt beraten lassen sollte und der Hinweis darauf, dass Rechtsverletzungen in diesem Falle bis zu 50 TEUR kosten können hilft dann gut weiter. Wenn dies nicht hilft, alles zum Anwalt geben und Klage einreichen.

 

Das ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung eigener Erfahrungen. Vielleicht hilft es ein wenig?

 

Viele Grüße

Holger Schulze

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4

Freitag, 7. August 2009, 10:00

Wie hoch ist denn der Streitwert? In der Regel richtet sich danach auch der Gerichtskostenvorschuss wenn Du den im "engsten" Fall bereit bist zu zahlen. Btw. wenn es Firmen sind, die können schnell mal gerne pleite gehen und Du bleibst auf den Kosten sitzen, so ist es mir ergangen. Daher leben und leben lassen.
Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.
Kurt Marti

5

Freitag, 7. August 2009, 10:02

Mein Tipp!

Sprech den Dieb nett an!
Das klappt am Besten!

Sönke
Wer Fehler findet... kann sie behalten!

6

Freitag, 7. August 2009, 10:13

ihr habt gut tipps

@all ... danke ... ihr habt mir auf die schnelle ein wirklich gerades und sauberes stück weitergeholfen ... DANKE. in diesem fall... für den hintergrund ... 10 einzelbilder und ein teil eines panorama ... der verursacher ist ein ex-kunde und hat mit dem verkauf eines teiels seiner AG ein paar millionen gemacht; also habe ich keine angst, dass er nicht zahlen kann ... er hat die bilder für einen prospekt genutzt, mit dem er für eine veranstaltung wirbt.... mthrills
make tomorrow today.

7

Freitag, 7. August 2009, 10:19

Ja, ich habe das schon erlebt. Jemand hat das Logo meiner Homepage "ausgeliehen", und seine eigene damit geschmückt. Er bot eine ähnliche Dienstleistung (in der Holzbauplanung) an wie ich. Ich habe dort angerufen, und erklärt, dass das so nicht funktioniert. Am nächsten Tag hat er seinen Fehler behoben.

Es gibt tatsächlich immer noch Dummies, die nicht wissen, dass ein Bild jemandem gehört. Zumal es ja sowieso frei zugänglich im Internet steht.
In Deinem Fall würde ich das allerdings etwas differenzierter sehen. Je nach Professionalität der Prospekte muss man davon ausgehen können, dass dort keine "Dummies" am Werk waren. Ich würde eine angemessene Rechnung schreiben.
Gruß vom pano-toffel

D_i_r_k

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8

Freitag, 7. August 2009, 11:21

Halte es auch so wie von Tom! geschrieben.
Erst mal einen freundlichen Brief mit Rechnung, wenn nichts passiert dann Anwalt für Medienrecht.

Anbei eine Honorarempfehlung:

http://www.mediafon.de/meldung_volltext.…en_empfehlungen

http://www.medicalpicture.de/cont_183.preislisten.php

Gruß

Dirk

9

Freitag, 7. August 2009, 15:50

ich hatte ein anfrage, ob ich die bilder für diesenpropekt zur verfügung stelle, habe aber damals nicht auf diese anfrage reagiert.


Du hättest gleich reagieren sollen.
Der Kunde hat sicher gedacht Du hättest kein Problem mit der Veröffentlichung, zumal Du die Bilder für seine Webseite frei gegeben hast.

Gruß Andreas
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und unterliegen seinem Copyright.

HolgerS

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10

Freitag, 7. August 2009, 16:00

Müssen erweiterte Nutzungsrechte nicht aktiv freigegeben werden? Ein stillschweigendes Einverständnis gibt es hier eigentlich nicht.

 

Eine "Nichtreaktion" ist manchmal eine gute Variante, damit man nicht permanent den "Erklärbär" machen muss. Viele denken halt, dass es nur bunte Bilder sind. Wenn man immer und immer erklären muss, dass man für diese Bilder 40.000 Kilometer im Jahr im Auto fahren, Technik im Wert von 20.000 Euro einsetzen und unzählige Stunden bearbeiten und verschlagworten muss, dann kann das manchmal echt nerven.

 

Grüße

HS

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11

Freitag, 7. August 2009, 16:27

eure tipps

@holgerS.... so sehe ich das auch, zumal auf der webseite ein copyright-hinweis und unsere schriftliche genehmigung vorhanden sind ... @pixhai ... vorauseilender gehorsam ... nö... es war ausserdem nicht des diebes webseite .... er hat sich dort nur bedient .... @dirk ... das sind mal vernünftige und realistische zahlen, ansonsten sind ja sehr viele traumtänzer unterwegs, die an honorare wie gettyimages & co. glauben .... nochmals danke an alle ... ihr habt heute ein 'blutbad' wegen geklauter bilder verhindert ... bedankt sich der mthrills
make tomorrow today.

12

Freitag, 7. August 2009, 16:42

RE: eure tipps

@holgerS.... so sehe ich das auch, zumal auf der webseite ein copyright-hinweis und unsere schriftliche genehmigung vorhanden sind ...


Das ist rechtlich irrelevant, es gilt grundsätzlich das Urheberrecht.

@pixhai ... vorauseilender gehorsam ... nö... es war ausserdem nicht des diebes webseite .... er hat sich dort nur bedient ....


Genau so ist es, Schweigen heißt nicht Zustimmung und schon garnicht automatisch!

@dirk ... das sind mal vernünftige und realistische zahlen, ansonsten sind ja sehr viele traumtänzer unterwegs, die an honorare wie gettyimages & co. glauben ....


Kenne einen Fall in dem diese "Firmen" sage und schreibe 12.000,00€ + Anwaltskosten für 1 Minibildchen kassiert haben... tztztz...

Gruß Bruno
Freiheit ist auch immer die Freiheit der Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg)

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Freitag, 7. August 2009, 18:06

Wenn ich das hier so lesen habe ich ein wenig das Gefühl, dass es eine blöde Idee ist meinen ersten kommerziellen Auftrag einfach ohne jeglichen Vertrag laufen zu lassen. (Ich hoffe bald mit meinem Stadt-Theater etwas ausmachen zu können) Mir viel beim Titel sofort diese interessante Website ein, die vielleicht der ein oder andere schon kennt. TinEye Hier kann man ein Bild hochladen oder verlinken und man bekommt angezeigt wo im Web dieses Bild noch herumgeistert. Gruß, WALL*E

D_i_r_k

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14

Samstag, 8. August 2009, 07:58


Wenn ich das hier so lesen habe ich ein wenig das Gefühl, dass es eine blöde Idee ist meinen ersten kommerziellen Auftrag einfach ohne jeglichen Vertrag laufen zu lassen. (Ich hoffe bald mit meinem Stadt-Theater etwas ausmachen zu können)
 



Und wie "machst Du den aus"?

Wenn mündlich, dann sende einfach einen Brief, in dem Du alles nochmals aufführst und bittest einfach um schriftliche Bestätigung.

Vieles mache ich auch mündlich wenn ich meine Partner kenne. Sollte es doch mal Probleme geben, hat die Gegenseite auch keinen schriftlichen Beleg für das Nutzungsrecht und somit kannst Du darauf hinweisen und die Verwendung untersagen. Ist dann ärgerlich, aber man hat noch Möglichkeiten.

Dumm ist es nur, wenn Du etwas erstellst, dieses dem Geschäftspartner nicht gefällt und er es nicht abnimmt. Ohne einen Auftrag bekommst Du dann kein Geld.

Gruß

Dirk

15

Samstag, 8. August 2009, 17:31

Wenn mündlich, dann sende einfach einen Brief, in dem Du alles nochmals aufführst und bittest einfach um schriftliche Bestätigung.
Das wird wohl die beste Lösung sein. Ich wollte eigentlich einfach vorher erklären, dass die Panoramen nur auf dieser bestimmten Seite genutzt werden dürfen und auf mich als Erstellter hingewiesen werden muss. Und bei "Übergabe" wird dann bezahlt. Aber wenn ich eure Geschichten hier alle so höre... Vielleicht doch keine so gute Idee. Gruß, WALL*E