Hmmm... interressiert mich auch.
Rein aus "hausfraulicher" Einschätzung, ohne jetzt irgendwelche rechtlichen Hintergründe erforscht zu haben, denk ich, kann man es wie folgt handhaben:
a) wo kein Kläger, da kein Richter... also einfach machen, nix sagen, und hoffen, das es schon so passen wird.
b) ein solches Logo, Banner, Wappen, ect. wirklich ganz klar als Werbung ansehen, so, wie es ja auch schon weiter oben geschrieben wurde, und dann eher noch auf den umgekehrten Fall hoffen, das derjenige sogar noch froh darüber ist, das sein Wappen in Deinem Pano auftaucht...
Du veränderst ja nix, oder mißbrauchst es in irgendeiner Weise, Du zeigst es ja auch nur in genau dem Kontext, in dem es jeder andere in der Öffentlichkeit auch sehen kann, Kamerastandort befindet sich auf normaler Augenhöhe eines Passanten, im öffentlichen Raum, ( zumindest geh ich mal davon aus)... so what?
Jedoch, was auch mir zu denken gibt:
Nehmen wir mal dieses bekannte Reichstags-Beispiel, was nun zwar reichlich an den Haaren herbeigeholt ist, weil es ja gemeinhin als Kunstwerk gilt, wo ja dann die schon zitierte "Panoramafreiheit" nicht mehr greift, weil es sich lediglich nur um ein temporäres und obendrein "geschütztes" Objekt handelt.
Doch in dem Zusammenhang sollte dann genauer definiert werden, was denn nun genau alles in den Panoramas enthalten ist an Wappen, Logos, Bannern, Werbung, ect.
Und was dann wirklich auch ausschliesslich als solche (=Werbung) gelten kann, darf, und auch rechtlich als solche behandelt wird.
gibt es da irgendwelche Objekte, die
a) sehr im Vordergrund
b) sehr gut erkennbar
c) sehr wichtig, also als Hauptbestandteil des Panos interpretiert werden könnten?
Ein Beispiel, oder besser noch das betreffende Bild / Pano könnte hier helfen, oder Klarheit verschaffen.
Wenn man denn wirklich so genau sein will, und diese letzte Sicherheit haben möchte, dann...
Werbung mag zwar temporär sein, jedoch ist ihr Ziel ja, eine möglichst große Menge Interressierter zu erreichen... somit kann es prinzipiell nicht so verkehrt sein... wollte irgend jemand seine Werbung als Kunst deklarieren, um durch dieses Hintertürchen wieder die "Panoramafreiheit" umgehen (keine Ahnung, ob das jemals irgendwo vorkam, bin kein Werbegrafiker) so wäre es in meinen Augen schon eine recht "linke Masche", mit dem Ziel der Abzocke.
Wenn ich mich irre, korrigiert mich aber bitte... ;-)
Aufgrund dessen, was ich mir nun gerade für ein Szenario / Pano / Bild vorstelle, würd ichs aber selbst vermutlich einfach nur machen...