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iceman_fx

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  • »iceman_fx« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 24. Juli 2009, 08:28

Urheberrechte fremder Logos/Wappen bei Panoramen

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob jemand von Euch Seiten kennt bzw. Erfahrungen hat, wie es sich mit im Panoramabild vorkommenden Wappen, Logo, Markennamen verhält wenn man dies dann natürlich im Web bereitstellt.

Dass man i.d.R. bei einem Einzelbild mit einem markenrechtlich geschützten Logo nicht einfach so machen kann ist klar. Aber z.B. bei einem 360° Pano (vorallem dann noch in einer Tour) hat man ja fast keine Chance nicht irgendwo doch eines davon mit drauf zu bekommen.

Macht Ihr das dann unkenntlich oder greift da die Panoramafreiheit auch noch oder was sonst?

Danke für Eure Antworten
VG iceman

2

Freitag, 24. Juli 2009, 13:21

Ich würde mir darum keine Gedanken machen. Ich habe keine Quellen aber würde vermuten, dass die Panoramafreiheit hier zieht.
Die Wappen oder Logos werden ja nicht Kern des Panoramas sein?
Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.
Kurt Marti

3

Freitag, 24. Juli 2009, 13:48

Du darfst von den Rechteinhabern Honorar fordern, da Du für sie Werbung machst und deren Logos bekannter machst.

Und wenn sie das nicht wollen - dann dürfen sie natürlich auch ihre Wappen aus dem öffentlichem Raum entfernen.

iceman_fx

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4

Samstag, 31. Oktober 2009, 20:14

Noch einmal was dazu nachgefragt: habt Ihr in Euren AGB`s (sofern Ihr gewerblich arbeitet) einen entsprechenden Passus drin bzgl. fremder Marken/Logos in den Panoramen?


5

Sonntag, 1. November 2009, 21:53

Noch einmal was dazu nachgefragt: habt Ihr in Euren AGB`s (sofern Ihr gewerblich arbeitet) einen entsprechenden Passus drin bzgl. fremder Marken/Logos in den Panoramen


Na hoffentlich kommt niemand auf so einen absurden Gedanken. Mir scheint, Du redest hier mit deutscher Gründlichkeit ein nicht vorhandenes Problem herbei.

Denn wenn Jemand im öffentlichem Raum mit Logos, Markennamen oder Wappen wirbt, will er doch, daß das gesehen wird. Warum also verstecken?!?

Wenn dieser Jemand seine Werbung nicht fotografiert, gefilmt, gezeichnet... oder sonstwie abgebildet haben möchte, muß er das Zeug verstecken. Er kann doch nicht alle anderen Mitbewohner dieser Erde terrorisieren. Nur weil sein Logo auf Grund immer besser werdender Technik auch aus dem Weltall sichtbar sein könnte, kann er doch nicht verlangen, daß wir unsere Erde von dort nicht fotografieren dürfen. Und - wie könnte er seinen kranken Willen gegenüber vorbeifliegenden Außerirdischen durchsetzen?

Was er auf seinem Grund und Boden tut, ist seine Sache. Aber er kann nicht darüber verfügen, was außerhalb seines Grundstücks im Rahmen von Gesetzen (hier z.B. die Panoramafreiheit) geht. Natürlich kannst Du auch zu dem Besitzer der Werbung hingehen und ihn darum bitten, Dir eine Rechnung zu stellen. Das ist Deine durch nichts verbaute Freiheit.

pedalschinder

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6

Sonntag, 1. November 2009, 22:14

Hmmm... interressiert mich auch. Rein aus "hausfraulicher" Einschätzung, ohne jetzt irgendwelche rechtlichen Hintergründe erforscht zu haben, denk ich, kann man es wie folgt handhaben: a) wo kein Kläger, da kein Richter... also einfach machen, nix sagen, und hoffen, das es schon so passen wird. b) ein solches Logo, Banner, Wappen, ect. wirklich ganz klar als Werbung ansehen, so, wie es ja auch schon weiter oben geschrieben wurde, und dann eher noch auf den umgekehrten Fall hoffen, das derjenige sogar noch froh darüber ist, das sein Wappen in Deinem Pano auftaucht... Du veränderst ja nix, oder mißbrauchst es in irgendeiner Weise, Du zeigst es ja auch nur in genau dem Kontext, in dem es jeder andere in der Öffentlichkeit auch sehen kann, Kamerastandort befindet sich auf normaler Augenhöhe eines Passanten, im öffentlichen Raum, ( zumindest geh ich mal davon aus)... so what? Jedoch, was auch mir zu denken gibt: Nehmen wir mal dieses bekannte Reichstags-Beispiel, was nun zwar reichlich an den Haaren herbeigeholt ist, weil es ja gemeinhin als Kunstwerk gilt, wo ja dann die schon zitierte "Panoramafreiheit" nicht mehr greift, weil es sich lediglich nur um ein temporäres und obendrein "geschütztes" Objekt handelt. Doch in dem Zusammenhang sollte dann genauer definiert werden, was denn nun genau alles in den Panoramas enthalten ist an Wappen, Logos, Bannern, Werbung, ect. Und was dann wirklich auch ausschliesslich als solche (=Werbung) gelten kann, darf, und auch rechtlich als solche behandelt wird. gibt es da irgendwelche Objekte, die a) sehr im Vordergrund b) sehr gut erkennbar c) sehr wichtig, also als Hauptbestandteil des Panos interpretiert werden könnten? Ein Beispiel, oder besser noch das betreffende Bild / Pano könnte hier helfen, oder Klarheit verschaffen. Wenn man denn wirklich so genau sein will, und diese letzte Sicherheit haben möchte, dann... Werbung mag zwar temporär sein, jedoch ist ihr Ziel ja, eine möglichst große Menge Interressierter zu erreichen... somit kann es prinzipiell nicht so verkehrt sein... wollte irgend jemand seine Werbung als Kunst deklarieren, um durch dieses Hintertürchen wieder die "Panoramafreiheit" umgehen (keine Ahnung, ob das jemals irgendwo vorkam, bin kein Werbegrafiker) so wäre es in meinen Augen schon eine recht "linke Masche", mit dem Ziel der Abzocke. Wenn ich mich irre, korrigiert mich aber bitte... ;-) Aufgrund dessen, was ich mir nun gerade für ein Szenario / Pano / Bild vorstelle, würd ichs aber selbst vermutlich einfach nur machen...