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Montag, 29. Juni 2009, 10:32

Rechtsfrage: darf man Wohnhäuser fotografieren?

Jetzt muß ich doch mal was loswerden. Die Sonne scheint, blauer Himmel, bestes Wetter für ein Pano. So laufe ich einfach hier in meinem Ort ein paar Straßen weiter, weil ich dort schon immer mal ein Pano machen wollte.

 

Ich bin gerade beim 5. Bild als eine Person nicht wenig aufgergt auf mich zukommt und fragt, was ich denn dort tue. Nach kurzer Erklärung eröffnet er mir, daß er mir die Fotografieerlaubnis für sein Wohnhaus entzieht. Des lieben Friedens willen ziehe ich von dannen.

 

Jetzt meine Frage, geht das überhaupt? Kürzlich hatte ich mich mal ein wenig Forschung betrieben mit dem Ergebnis, man darf alles fotografieren, daß von öffentlichen Straßen und Plätzen sichtbar ist. Kann nun jemand trotzdem ein Foto verbieten? Wenn ja, so müßte man ja jederzeit damit rechnen, daß man auch nach der Aufnahme ein Straßenfoto nicht veröffentlichen darf.

 

Danke & Gruß

Michael


Der Flo

Mega-User

Beiträge: 481

Wohnort: Hamburg

Beruf: Fotograf

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2

Montag, 29. Juni 2009, 10:43

Kurz gesagt und keine Rechtsberatung: Wenn Du in Deutschland Dich auf öffentlichem Grund (Straßen etc) befindest, und kein Hilfsmittel für einen sehr hohen Aufnahmestandpunkt (wie mit Masten über die Hecke knipsen) benutzt, darfst Du fotografieren und auch veröffentlichen. Die juristische Grundlage hat den wundervollen Namen "Panoramafreiheit". Ausnahmen gibt es meines lediglich evt dort, wo Du besondere Urheberrechtlich geschützte Objekte (manche Autos, ICEs und ich glaube auch sehr wenige Architektur...) in Werbeaufnahmen einbaust (Da heißt die juritstische Grundlage meines Wissens "Gebrauchsmusterschutz " ) oder Personen abbildest (unterschiedliche Rechtlagen je nach Art und Verwendung: Stichwort "Recht am eigenen Bild"). Die Straße lass Dir nicht nehmen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Der Flo« (29. Juni 2009, 11:05)


3

Montag, 29. Juni 2009, 10:49

auch kurz

Hat Google nicht gerade die Erlaubnis bekommen, alles zu fotografieren, solange sie Gesichter und Autokennzeichen blurren - Hausnummern müssen sie übrigens nicht unkenntlich machen ..? Und was Google darf, darfst Du schon lange... :) ... Die Fotografierlaubnis für sein Haus entziehen ?... Wo gibts denn so was ? Hattest du vorher seine Erlaubnis ? Wenn Du keine hattest, wie sollte er sie dir dann entziehen ?.... schreibt der rechtsunkundige mthrills
make tomorrow today.

4

Montag, 29. Juni 2009, 11:07

Das ist mir ähnlich auch in meiner Wohngegend passiert, als ich mein neues Objektiv testen wollte. Eine Frau fragte mich, was ich da mache und warum ich ihr Haus fotografiere. Sie hatte Angst, dass ich fotografiere, um Einbruchsmöglichkeiten auszukundschaften! Da musste ich erst mal lange erklären. Ein anderes Mal stand ich auf einem Wendekreis im Gewerbegebiet. Auch da verlangte ein Hausbesitzer Auskunft. Immer schwierig, zu erklären, dass man nicht nur sein Haus, sondern auch viel Betonweg und Wolken aufnimmt und sein Haus nun mal in einem 360°-Panorama mit im Bild ist.

5

Montag, 29. Juni 2009, 14:43

Meine Erfahrung ist auch höflich erklären und meistens sind die Menschen dann zufrieden und beruhigt

Mfg
Achim

6

Montag, 29. Juni 2009, 15:59

Vielen Dank für eure Antworten. Da bin ich doch erleichtert, daß die Lage eindeutig zu unseren Gunsten gekärt ist.

 

Trotzdem werde ich in diesem Fall nicht durch Veröffentlichung des Panos provozieren. Aber beim nächsten Mal bin ich mental besser vorbereitet auf solch eine Situation.

 

Gruß

Michael


7

Dienstag, 30. Juni 2009, 17:28

Eindeutig ...

ist das nicht.
Habe gelesen, das ein Architekt die Urheberrechte an dem Bild vom Haus haben kann (nicht muss).
Somit darf dann das Haus nicht fotografiert werden ohne die Zustimmung des Architekten.


8

Dienstag, 30. Juni 2009, 17:45

RE: Eindeutig ...


Somit darf dann das Haus nicht fotografiert werden ohne die Zustimmung des Architekten.
Dazu fällt mir spontan die nächtliche Beleuchtung des Eifel Turms ein. Die darf (oder durfte, vielleicht war es die Weihnachtsbeleuchtung) auch nicht ohne Zustimmung fotografiert werden. Allerdings heißt das ja auch, dass der Hausbesitzer dem Fotografen in der Regel "die Genehmigung" nicht entziehen kann. Er müsste eben nach der Erlaubnis des Architekten fragen.

9

Dienstag, 30. Juni 2009, 19:12

Der Artikel auf wikipedia ist sehr interessant.
Wie man sieht gibt es viele verschiedene Auffassung, aber in einem Wohngebiet zu fotografieren sollte demnach kein Problem sein.

Schöne Grüße,
Magnus


Der Flo

Mega-User

Beiträge: 481

Wohnort: Hamburg

Beruf: Fotograf

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10

Dienstag, 30. Juni 2009, 19:26

Naja in dem Wiki-Artikel habe ich keine andere Position gefunden als die, die ich geschrieben hatte. Probleme gibt es eigentlich nur wenn man nicht von der öffentlichen Straße aus knipst, oder einen Pole verwendet. Der Eiffelturm ist in Frankreich, dort gelten andere Gesetze. Wer weiter lesen möchte, dem empfehle ich die Seite www.fotorecht.de (dort vielleicht einfach Architektur in die Suchmaske geben), das ist die umfangreichste Sammlung von Aufsätzen zum Fotorecht, die ich kenne.

11

Mittwoch, 1. Juli 2009, 10:20

Der Artikel auf Wikipedia geht jedoch auf Paragraphen und gängige Auslegung dieser ein und stellt somit eine viel umfangreichere Information dar, als es jeder Forenpost sein könnte.
(Bei allem Misstrauen was Wikipedia angeht, so sind die Artikel doch oft recht gut.)

Auf fotorecht.de kann das ganze natürlich auch noch einmal nachgelesen werden, allerdings würde ich empfehlen erst den Wikipedia Artikel zu lesen, da er eine gute Einführung in das Thema darstellt.

Der DJV hat hier auch noch einige Informationen zum Thema Panoramafreiheit und der möglichen Einschränkung (:o) zusammengestellt.