Jetzt muß ich doch mal was loswerden. Die Sonne scheint, blauer Himmel, bestes Wetter für ein Pano. So laufe ich einfach hier in meinem Ort ein paar Straßen weiter, weil ich dort schon immer mal ein Pano machen wollte.
Ich bin gerade beim 5. Bild als eine Person nicht wenig aufgergt auf mich zukommt und fragt, was ich denn dort tue. Nach kurzer Erklärung eröffnet er mir, daß er mir die Fotografieerlaubnis für sein Wohnhaus entzieht. Des lieben Friedens willen ziehe ich von dannen.
Jetzt meine Frage, geht das überhaupt? Kürzlich hatte ich mich mal ein wenig Forschung betrieben mit dem Ergebnis, man darf alles fotografieren, daß von öffentlichen Straßen und Plätzen sichtbar ist. Kann nun jemand trotzdem ein Foto verbieten? Wenn ja, so müßte man ja jederzeit damit rechnen, daß man auch nach der Aufnahme ein Straßenfoto nicht veröffentlichen darf.
Danke & Gruß
Michael
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Der Flo« (29. Juni 2009, 11:05)
Dazu fällt mir spontan die nächtliche Beleuchtung des Eifel Turms ein. Die darf (oder durfte, vielleicht war es die Weihnachtsbeleuchtung) auch nicht ohne Zustimmung fotografiert werden. Allerdings heißt das ja auch, dass der Hausbesitzer dem Fotografen in der Regel "die Genehmigung" nicht entziehen kann. Er müsste eben nach der Erlaubnis des Architekten fragen.
Somit darf dann das Haus nicht fotografiert werden ohne die Zustimmung des Architekten.
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