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Montag, 11. Mai 2009, 19:46

Gesichter unkenntlich machen?

Hallo,
ich bin im moment an einem größeren Projekt dran, und zwar die ERstellung einer Panoramatour durch eine 30.000 Einwohner Stadt. Die Qualität wird relativ hoch sein und natürlich kann man die Gesichter der Personen, die z.B. beim Markttreiben direkt an der Kamera vorbeiliefen einwandfrei erkennen.
Ich weiß, dass in GoogleStreetView alle Bilder unkenntlich gemacht werden "müssen" (?).
Weiß jemand Bescheid, wie die Gesetzlage hier ist? Ich bin zwar Österreicher, aber wenn es jemand für Deutschland weiß, helft ihr mir auch schon weiter!
Die Panoramatour wird auf der offiziellen Homepage der Stadt veröffentlicht.

Was noch recht witzig ist (zumindest für Außenstehende :) ), ich hab ein Gigapixel Pano (1,2 gigapixel) von der Stadt von einer Anhöhe aus gemacht. Und wenn man ranzoomt kann man teilweise Frauen im Badeanzug auf ihren Dachterassen sehen, zwar nicht das Gesicht erkennen, aber ich schätze, diese Frauen werden Bekannte haben, die wissen, dass sie das ist, weil sie dort wohnt :) ABer da man hier die Gesichter nicht erkennt, schätze ich - wird es gesetzlich keine Probleme geben, aber wie ist das bei den normalen Panoramen in der Stadt?

Gruß Maw

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Montag, 11. Mai 2009, 20:08

der Rundgang ist eh in meinen Favoriten drinnen ;-)
okay, das klingt gut. So weit ich mich an die Medienrecht-Vorlesung erinnern kann, ist es nach dem österreichischen Gesetz nämlich so, wenn man Menschen auf öffentlichen Plätzen fotografiert, braucht man von denen keine Einverständniserklärung, außer die Person ist das Hauptmotiv des Fotos. Und da ein Panorama ja eine 360° Ansicht ist, kann eine Person alleine auch kein Hauptmotiv sein, wenn z.B. ein Markttreiben fotografiert worden ist, auch wenn sie bei einer Ansicht gut erkennbar ist.
Aber auch Google macht das in StreetView glaub nicht, weil es rechtlich so ist, sondern weil sie einfach ihrem Image nicht schaden wollen, da sich so viele Leute darüber aufgeregt haben. So interpretiere ich zahlreiche Newsartikel über StreetView...

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Montag, 11. Mai 2009, 20:16

Urheberrecht

Verantwortlich ist der Seitenbetreiber bzw. Urheber des Fotos.

Aufgrund der restriktiven Gesetzeslage habe ich
- meine Fotos mit Gesichtern bei Panoramio entfernt
- die Personen und Autokennzeichen bei gigapan.org unkenntlich gemacht.

Eine Person die in einem bestimmten Kontext nicht erkannt werden möchte hat das Recht das Foto entfernen zu lassen und Anspruch auf Schadensersatz.
(GOOGELN Urheberrecht Recht am eigenen Bild)

Ein Urheberrechtsfall mit einer Person kostet leicht 2000 EUR.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Radolfzeller« (11. Mai 2009, 20:21)


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Montag, 11. Mai 2009, 20:30

restriktiven Gesetzeslage


Kann jemand diese restriktive Gesetzeslage im deutschen Ländle mit handfesten Paragraphen und Gerichtsentscheidungen untermauern?

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Dienstag, 12. Mai 2009, 09:05

Hallo willybaer,

ich hätte mir deine Stadtrundgangseite mal gerne angesehen.
Aber bei mir kommt nur eine leere T-Online Seite.




Achim

willybear

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Wohnort: Bautzen

Beruf: Panograf

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6

Dienstag, 12. Mai 2009, 10:28

Falscher Link, dieser hier sollte gehen.

Diamond_Surfer

Profi-User

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Wohnort: Bremen

Beruf: 3D Designer

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 11:59

Ich kann hier eine kleine Geschichte aus Bremen zum Besten geben.

Hier hat die Firma Panolife ein Stadpanorama für Bremen online gemacht.

Sofort nach der veröffentlichung hat sich der Datenschutzbeauftragte gemeldet.

In der Folge mussten alle Gesichter und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.

Bei der Abbildung fremder, nicht vollständig bekleideter Personen in ihren Privatumgebung (eigener Balkon)

wäre ich ganz sicher gaaanz gaanz vorsichtig.

Man kommt am Ende nicht mit der Entfernung der Personen davon,

da der "Schaden" bei Veröffentlichung bereits entstanden ist.

Da ist dann neben der Entfernung sofort Schadenersatz fällig.

Niemand ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verückteren findet, der ihn versteht .          Friedrich Nietzsche.


Der Beitrag von »EmEss« (Mittwoch, 13. Mai 2009, 13:27) wurde vom Autor selbst gelöscht (Mittwoch, 11. April 2012, 20:26).

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 17:08

In Griechenland hat sich die Datenschutzkommission anscheinend erstmal gegen Google Streetview entschieden und weitere Infos von Google über die Datenspeicherung und -nutzung angefordert:
http://www.geek.com/articles/news/data-p…-view-20090513/

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Sonntag, 17. Mai 2009, 22:01

hmm, etwas eingeschüchtert bin ich nun doch, gerade was die leicht bekleideten Damen auf den Dächern betrifft, die beim Gigapano erspäht werden können.
Denn die Leute in der Stadt, haben ja gesehen, dass ich sie fotografiere, und wenn sich dort einer beschwert, denke ich, dass das Gesicht dann unkenntlich gemacht wird, und die Sache ist erledigt.
Nur bei dem Gigapano könnt dann glaub schon eher kritisch werden. Das werde ich wohl mit dem Marketing-Leiter der Stadt noch besprechen, dass  die Stadt schriftlich für den Inhalt der Fotos gerade steht, also die Verantwortung dafür übernimmt.
Da müsst ich halt noch jemanden kennen, der das österreichische Gesetz kennt, sofern dieser "Problemfall" überhaupt klar rechtlich geregelt ist, was ja bisher nicht so scheint :)

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Dienstag, 19. Mai 2009, 09:09

Ich hab mal angefragt beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der sich zur Zeit mit Google Streetview auseinandersetzt.
http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuel…2009-05-15.html
http://www.hamburg.de/ansprechpartner/23…echpartner.html

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Dienstag, 19. Mai 2009, 16:21

Rückantwort: "...der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert lediglich die hamburgischen Unternehmen.

Beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dürfen nur Hamburger anfragen. Im Exil lebende Bayern werden schlichtweg abgewiesen.  Kann da mal jemand aus Hamburg nachbohren?


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Donnerstag, 21. Mai 2009, 13:05

Reaktion von Google auf das Ultimatum aus Hamburg:
http://www.handelsblatt.com/technologie/…sbereit;2285124

Hier in Genua ist übrigens gerade das Google Dreirad in den Gassen der Altstadt unterwegs.