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Dienstag, 17. Februar 2009, 18:19

Werbung neben 360°-Panoramen / Unkenntlichmachung Gesichter nowendig?

Hallo liebe Panorama-Community,

im anliegenden Bild habe ich mal ein "Werbepic" eingestellt, wo Werbung direkt neben einem Panoramabild eingebunden ist.

Soweit ok. Auf der Plattform www.holi*ay360.com , wo diese Werbungen jedoch neben zahlreichen Panoramen erscheinen, sind die Gesichter von aufgenommenen Personen grundsätzlich nicht unkenntlich gemacht (Kennzeichen sind schienbar auf keinem Bild zu sehen, daher keine Wertung darüber).
Auch wenn die Panos durchgehend eine recht bescheidene Qualität aufweisen und die Personen nicht einfach zu erkennen sind, so stellt sich doch die Frage, ob dies zulässig ist.

Kann die Werbung problemlos neben das Pano gesetzt werden ohne eine Unkenntlichmachung der Gesichter?
(Personen sind wieder nur Beiwerk, also kein wesentlicher/zentraler Bildbestandteil - in einem 360°-Pano ohnehin schlecht möglich)


Beste Grüße

(an der Stelle verweise ich auch gerne auf den Thread http://www.panorama-community.de/wbb/ind…rbung#post22414, wo User "Tom!" gelegentlich schon einige Andeutungen in die Richtung machte)
»JGA« hat folgende Datei angehängt:
  • Beispiel.jpg (27,63 kB - 243 mal heruntergeladen - zuletzt: 16. August 2025, 13:51)

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »JGA« (17. Februar 2009, 18:50)


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Mittwoch, 18. Februar 2009, 10:13

Kann die Werbung problemlos neben das Pano gesetzt werden ohne eine Unkenntlichmachung der Gesichter?


Du wirst wohl niemanden finden, der Dir das garantiert.
Es kommen da auch so viele Faktoren zusammen, die alle eine Rolle spielen könnten.
Problemtisch wird es wohl (ich bin kein Jurist, IANAL) werden, wenn die Personenabbildungen direkt zum Erfolg der Werbung beitragen.
(Panorama am Küchentisch der Wohngruppe des Altenheims mit 4 oder 5 Bewohneren groß im Bild und dann daneben Werbung für Zahnprothesenreiniger)

Evtl. bist Du mit einem journalistischen Angebot, also einer (Bild-) Berichterstattung besser raus.
In der Tageszeitung gibt es auch häufig Bilder von Passanten und daneben ist dann manchmal eine Anzeige. Verschärft ist das noch bei den ausschliesslich werbefinanzieren Wochenblättchen.
Ob es in den Fällen bereits eine Nutzung im Bereich Werbung darstellt?
Kann ich nicht beurteilen, gehe aber erstmal davon, das es nicht so ist. Wenn ein journalistisches Angebot da ist, sollte seine Finanzierungsart  egal sein.
Ob holidy360 einen journalistischen Anspruch vertritt, weiß ich nicht.



(Personen sind wieder nur Beiwerk, also kein wesentlicher/zentraler Bildbestandteil - in einem 360°-Pano ohnehin schlecht möglich)

Das ist keineswegs selbstverständlich, den man kann ja hineinzoomen. Dadurch würde die abgebildete Person dann zum Hauptbestandteil der Abbildung. Es gab da mal ein Urteil(IIRC), dass man bestimme Texte auch mit Distanzierung nicht veröffentlichen dürfe. Es könnte ja sein, dass zum Fischeinpacken nur der Teil ohne die Distanzierung genutzt würde und jemand dann nur den Text hätte.

Tom!
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