Kann die Werbung problemlos neben das Pano gesetzt werden ohne eine Unkenntlichmachung der Gesichter?
Du wirst wohl niemanden finden, der Dir das garantiert.
Es kommen da auch so viele Faktoren zusammen, die alle eine Rolle spielen könnten.
Problemtisch wird es wohl (ich bin kein Jurist, IANAL) werden, wenn die Personenabbildungen direkt zum Erfolg der Werbung beitragen.
(Panorama am Küchentisch der Wohngruppe des Altenheims mit 4 oder 5 Bewohneren groß im Bild und dann daneben Werbung für Zahnprothesenreiniger)
Evtl. bist Du mit einem journalistischen Angebot, also einer (Bild-) Berichterstattung besser raus.
In der Tageszeitung gibt es auch häufig Bilder von Passanten und daneben ist dann manchmal eine Anzeige. Verschärft ist das noch bei den ausschliesslich werbefinanzieren Wochenblättchen.
Ob es in den Fällen bereits eine Nutzung im Bereich Werbung darstellt?
Kann ich nicht beurteilen, gehe aber erstmal davon, das es nicht so ist. Wenn ein journalistisches Angebot da ist, sollte seine Finanzierungsart egal sein.
Ob holidy360 einen journalistischen Anspruch vertritt, weiß ich nicht.
(Personen sind wieder nur Beiwerk, also kein wesentlicher/zentraler Bildbestandteil - in einem 360°-Pano ohnehin schlecht möglich)
Das ist keineswegs selbstverständlich, den man kann ja hineinzoomen. Dadurch würde die abgebildete Person dann zum Hauptbestandteil der Abbildung. Es gab da mal ein Urteil(IIRC), dass man bestimme Texte auch mit Distanzierung nicht veröffentlichen dürfe. Es könnte ja sein, dass zum Fischeinpacken nur der Teil ohne die Distanzierung genutzt würde und jemand dann nur den Text hätte.