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Chefpraktikant

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1

Dienstag, 19. September 2006, 16:13

Bezahlung für Auftragsarbeiten

Ich lass auch nicht gerne in die Karten gucken und plaudere auch nur ungern über Preise. Will auch gar keine Beträge hören, habe aber dennoch eine Frage in dieser Richtung. Für alle von Euch, die für Geld/für Unternehmen Panoramen machen: Unterscheidet Ihr eure Kosten in Bezug auf die Nutzungsrechte? So etwas ist ja sonst bei der Verwendung z.B. professioneller Fotos gängig: Nutzungsrechte fürs Web, Nutzungsrechte für Print. Viele unterscheiden dann noch nach Auflage bzw. Verbreitungsgebieten. Ich überlege, ob man im Angebot unterscheidet zwischen Nutzungsrecht Website (geliefert werden QTVR- und Java-Version inkl. Quellcode, etc.) und Nutzungsrecht für Print (geliefert werden hochauflösende Panoramafotos). Macht sicher nur bei größeren Kunden Sinn, kleine Firmen verstehen das sicherlich überhaupt nicht (allein schon immer erklären zu müssen, dass man nicht die Urheberrechte abritt, sondern nur die Nutzungsrechte...). Handelt sich aber bei meiner konkreten Anfrage um eine namhaftere Firma. Bin gespannt auf die Antworten auf eine mal gar nicht technische Frage... Danke Jan
Internetagentur Aysberg – wir machen auch Panoramafotografie

2

Dienstag, 19. September 2006, 16:35

RE: Bezahlung für Auftragsarbeiten

Hallo vorweg: Das Urheberrecht ist ja eindeutig. Es können ja nur Nutzungsrechte übertragen werden. Das Recht am Bild bleibt immer beim Fotograf. Meine Kunden, erhalten durchweg das Nutzungsrecht am Bild egal ob hochauflösend oder als Webdatei. Das ist bereits in der Auftragsbestätigung und den AGBs enthalten. In der Regel hat bisher kein Kunde das Bild für andere Zwecke "mißbraucht". Natürlich kommt es vor das der Kunde es noch für andere Zwecke braucht... das ist dann immer die Messersschneide wo Ärger aus Unverständniss (Nutzungsrechte) aufkommt. IMHO kann man da kein Patentrezept abgeben wie man sich verhalten soll. Es gibt Kunden die verstehen das sofort (Agenturen, Grafiker etc) und solche die es nicht verstehen (z.B. Handwerksbetriebe). Auch grössere Betriebe haben in der Regel kein Problem einen weiteren Obulus abzugeben. Dann kommt es auch noch auf den Kunden an. Will er nur einen Auftrag plazieren oder ist er Dauerkunde. Da muss man schon mal 5e gerade sein lassen, wenn er das Bild nochmals z.B. für einen Prospekt braucht. Mein Fazit: Ich hacke nicht unbedingt auf Urheber- und Nutzungsrechte rum. Einen guten Kunden zu behalten ist mir lieber, als ein paar Euro für weitere Nutzungsrechte zu bekommen. schwieriges Thema, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. Gruß Ralf
... rettet den Plural von Panorama > Panoramen

panoramen-360.de