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Mittwoch, 9. August 2006, 23:26

Urheberrecht bei Fotografieren von Gebäuden

Ich mache hierzu einen eigenen Thread auf.

Zitat

Original von vollmtbi Kleine Geschichte am Rande Ich kümmere mich gerade um die Erlaubnis das ich die Panos die in den Kirchen hier gemacht habe auch wirklich offiziel Veröffentlichen darf. Falls ich bis zum Bischof durchgereicht werde sag ich das er auch dir eine Erlaubnis schicken soll. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :P.
Siehe hierzu den für uns passend benannten Artikel Panoramafreiheit bei Wikipedia. Danach brauchst Du bei einer barocken Kirche ziemlich sicher auch innen keine Genehmigung zur Veröffentlichung. Da es sich bei der Frauenkirche um eine Rekonstruktion handelt, dürfte es auch dort zutreffen. Vermutlich wird die Kirche sowieso auch aus seelsorgerischen Gründen kaum Ärger machen, wäre auch nicht gut fürs Renommé.



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Donnerstag, 10. August 2006, 00:24

oh ich wollte nicht Bernd vor Strafe schützen sondern Bezog das auf mich, hab mich wohl falsch ausgedrückt. Ich bin deshalb nicht umsonst bemüht die Erlaubnisse zu bekommen. Ich hab das mit dem Bischof eher als Scherz gemeint. Gruss Tobias

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Donnerstag, 10. August 2006, 00:31

Ich muss noch dazu was schreiben. Das Thema Urheberrecht beschäftigt mich jetzt seit einigen Tagen. Sowas von öde aber leider gehört es eben dazu nur es gibt einfachere Dinge. Gruss Tobias

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Donnerstag, 10. August 2006, 00:36

Klar. Das ist aber ein Thema, das wirklich relevant für viele Fotografen ist. Ich nehme viele meiner Panoramen in einer quasi rechtlichen Grauzone auf. Wenn irgendwelche Rechtinhaber anfangen würden abzumahnen, könnte das vielleicht sogar teuer werden. Darüber muss man sich bewußt sein. Das hat mich zum Beispiel davon abgehalten, die philosophische Bibliothek hier in Berlin heimlich zu fotografieren. Sir Norman Foster würde bestimmt klagen, wenn sein Büro das Panorama entdecken würde.



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Donnerstag, 10. August 2006, 09:26

Hmm Malum, zum Thema Kirchen ... meistens sind sie es ja nicht selber, die Rechte in Anspruch nehmen, sondern ein Verein, der sich um das Gebäude, deren Gemeinde oder sonstiges gebildet und gegründet hat ! Im Falle der Frauenkirche ist es dann auch die Stiftung Frauenkirche Dresden die sich damit beschäftigt. Das dann Kirchenoberhäupter in diesem Verein tätig sind, ist dann nur zweitrangig. Ich habe mich bereits schon öfter mit mehreren Berufsfotografen über dieses Thema unterhalten und immer kam eines heraus: Wenn einem die Absicht der kommerziellen Nutzung eines Fotos nachgewiesen werden kann, so benötigt man definitiv eine schriftliche Genehmigung !!! Übrigens im "Kölner Dom" laufen sogar Orndungswächter herum und nehmen einem das Stativ direkt vor Ort hab, wenn dieses genutzt wird und man kein Schriftstück in den Händen hält (selbst miterlebt !). Am Ausgang wurde das Stativ wieder ausgehändigt. Ich habe meines nur an der Packtasche im Dom herumgetragen und wurde ständig mit Blicken kontrolliert. Und übrigens: Auch als Privatmann ist das Verkaufen von Postkartenmotiven vor dem Gesetz (und auch Fiskus) kommerziell. Denn spätestens nach dem zweiten Verkauf steht dahinter im Beamtendeutsch "Methode" !!! Gruß Bernd

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Donnerstag, 10. August 2006, 09:49

Sehr interessantes Thema... Verstehen kann ich es auf jeden Fall, wenn speziell für Kirchen, eine Erlaubniss gebraucht wird (Innenraum). Man stelle sich die Flut von Fotografen und deren Blitzlichtgewitter vor, wenn diese Hemmschwelle nicht wäre. Viele Besucher oder Gläubige würden sich auch massiv gestört fühlen. Noch schlimmer würde ich es finden, wenn diese Sakralen Objekte missbraucht werden würden für Werbung und ähnliches. Nein, ich bin kein Heiliger. ;) aber irgendwo sind Grenzen nötig. Bei anderen Objekten, z.B. das Hundertwasserhaus in Wien, wurden Prozesse gegen Fotografen geführt weil die Inhaber ganz klare "wirtschaftliche Interessen hatten. In diesem Fall ging es um Fotos, die dann als Postkarten verkauft wurden. Die Inhaber sahen da Umsatzverluste... Auch die Verhüllung vom Reichstag war so ein Fall. Christo und Jeanne-Claude hatten das alleinige Recht für z.B. Postkarten vom verhüllten Reichstag. Diese wirtschaftlichen Interessen dürften IMHO hauptsächlich ein Grund für Verbote sein. Gruß Ralf
... rettet den Plural von Panorama > Panoramen

panoramen-360.de

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Donnerstag, 10. August 2006, 09:56

Natürlich kann per Hausrecht auch in alten Gebäuden das Fotografieren verboten werden, auch die Benutzung eines Stativs. Es geht erst einmal um das nichtkommerzielle Veröffentlichungsrecht, was für die meisten hier von Interesse ist. Eine kommerzielle Nutzung unterliegt sowieso anderen Regel. Das Urheberrecht ist aber auf jeden Fall bei alten Gebäuden abgelaufen. Ob trotz Fotografierverbots bei abgelaufenen Urheberrecht entstandene Fotos veröffentlicht werden dürfen ist schwer zu sagen. Man kann ja normalerweise das Datum der Entstehung nicht erkennen, da müsste man sich als Fotograf schon herausreden können. Ich vertraue auf die Trägheit der meist öffentlichen Träger und Vereine und die Unübersichtlichkeit des Internets. Ein gutes Panorama hat ja außerdem auch immer einen Werbeeffekt.



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Donnerstag, 10. August 2006, 10:17

Zitat

Original von Malum Es geht erst einmal um das nichtkommerzielle Veröffentlichungsrecht, was für die meisten hier von Interesse ist. Eine kommerzielle Nutzung unterliegt sowieso anderen Regel. Das Urheberrecht ist aber auf jeden Fall bei alten Gebäuden abgelaufen.
Ich sehe das genauso... nur wissen die Torwächter nicht was wirklich dahintersteckt. Es ist ja schnell gesagt das die Aufnahmen für nicht kommerzielle Veröffentlichungen sind. Nur ob das geglaubt wird ist fraglich. Um sich dann als Wächter vor Schaden (evtl. Verlust der Arbeit) zu schützen, werden sie eben den leichteren Weg gehen und es verbieten oder eben auf den "Erlaubnissgeber" verweisen. Ich persönlich hatte eigentlich bisher keine Sorgen, wenn man höflich anfragt. Allerdings waren die Objekte auch nicht so berühmt wie die Frauenkirche. Gruß Ralf
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panoramen-360.de

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Freitag, 11. August 2006, 11:21

erstmal sei gesagt, dass ich von öfentlichem grund (fast) alles fotographieren darf. ich darf nur für fotographieren übliche hilfmittel (Leiter, kran, hubwagen etc. fallen NICHT darunter) benutzen. solange du auf dem bürgersteig stehst bist du im recht. (es gibt sicherlich ausnahmen, wenn es um die öffentliche sicherheit geht. In -D- geht ja ncihts ohne sonderregel und dann noch einen sehr interressanten link Fotorecht Basics XL