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Siehe hierzu den für uns passend benannten Artikel Panoramafreiheit bei Wikipedia. Danach brauchst Du bei einer barocken Kirche ziemlich sicher auch innen keine Genehmigung zur Veröffentlichung. Da es sich bei der Frauenkirche um eine Rekonstruktion handelt, dürfte es auch dort zutreffen. Vermutlich wird die Kirche sowieso auch aus seelsorgerischen Gründen kaum Ärger machen, wäre auch nicht gut fürs Renommé.
Zitat
Original von vollmtbi Kleine Geschichte am Rande Ich kümmere mich gerade um die Erlaubnis das ich die Panos die in den Kirchen hier gemacht habe auch wirklich offiziel Veröffentlichen darf. Falls ich bis zum Bischof durchgereicht werde sag ich das er auch dir eine Erlaubnis schicken soll. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
aber irgendwo sind Grenzen nötig.
Bei anderen Objekten, z.B. das Hundertwasserhaus in Wien, wurden Prozesse gegen Fotografen geführt weil die Inhaber ganz klare "wirtschaftliche Interessen hatten.
In diesem Fall ging es um Fotos, die dann als Postkarten verkauft wurden. Die Inhaber sahen da Umsatzverluste...
Auch die Verhüllung vom Reichstag war so ein Fall. Christo und Jeanne-Claude hatten das alleinige Recht für z.B. Postkarten vom verhüllten Reichstag.
Diese wirtschaftlichen Interessen dürften IMHO hauptsächlich ein Grund für Verbote sein.
Gruß
Ralf Ich sehe das genauso... nur wissen die Torwächter nicht was wirklich dahintersteckt. Es ist ja schnell gesagt das die Aufnahmen für nicht kommerzielle Veröffentlichungen sind. Nur ob das geglaubt wird ist fraglich. Um sich dann als Wächter vor Schaden (evtl. Verlust der Arbeit) zu schützen, werden sie eben den leichteren Weg gehen und es verbieten oder eben auf den "Erlaubnissgeber" verweisen. Ich persönlich hatte eigentlich bisher keine Sorgen, wenn man höflich anfragt. Allerdings waren die Objekte auch nicht so berühmt wie die Frauenkirche. Gruß Ralf
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Original von Malum Es geht erst einmal um das nichtkommerzielle Veröffentlichungsrecht, was für die meisten hier von Interesse ist. Eine kommerzielle Nutzung unterliegt sowieso anderen Regel. Das Urheberrecht ist aber auf jeden Fall bei alten Gebäuden abgelaufen.
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