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Freitag, 6. Juni 2008, 01:36

Künstlersozialkasse ein Thema?

Hallo,

 

wie ist das eigentlich, fallen gewerbliche Fotografen/Panografen in die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse? Mein Bauchgefühl sagt mir "Nein", da man ja die real existierende Umwelt ablichtet. Sicher grenzt es manchmal schon an "Kunst", wenn man mal wieder ein fast aussichtslos versautes Bild/Pano mit Bearbeitung am PC rettet ;-).

Aber gibt es eine klare Definition für "Panoramisten" in Sachen Künstlersozialkasse? 

Gruß Rajko


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Freitag, 6. Juni 2008, 08:51

Künstlersozialkasse

Abgabepflicht bei der KSK gibt es nur für Vermarkter von Kunst (Galerien, Verlage, usw.)
Fotografen können sich aber u.U. über die Künstlersoizalversicherung kranken- und rentenversichern.
Gruß
Clemens

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Sonntag, 8. Juni 2008, 21:54

Ich denke, Rajko meint weniger eine Abgabepflicht als vielmehr die Möglichkeit, in die KSK aufgenommen zu werden. Rajko?

Michael
http://www.premiumpano.de
 
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Heiteres Augenöffnen für die deutsche Medienlandschaft oder: was man mit Bild und Text nicht alles anstellen kann http://www.bildblog.de/

4

Montag, 9. Juni 2008, 11:01

Hallo, danke für die Info`s. Ich kannte die Künstlersozialkasse vorher gar nicht. Aus diesem Grund meine grundsätzliche Frage zu dem Thema. Es geht mir nicht darum, in die KSK aufgenommen zu werden. Wollte nur wissen, ob wir als Panografen da mit reinrutschen und eine Abgabepflicht besteht.

 

Gruß Rajko


5

Montag, 9. Juni 2008, 12:41

Nein

Wollte nur wissen, ob wir als Panografen da mit reinrutschen und eine Abgabepflicht besteht.


Nein

Gruß
Clemens

soulbrother

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6

Montag, 9. Juni 2008, 13:43

RE: Künstlersozialkasse ein Thema?

Hallo,

.....
.....
.....

Aber gibt es eine klare Definition für "Panoramisten" in Sachen Künstlersozialkasse? 

Gruß Rajko



Es gibt ja nicht mal eine 100% klare Definition für Fotografen.

KLAR ist es aber definiert, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und "kommerzielle" Aufträge abarbeitest, dann kann es nicht gleichzeitig als freiberuflich/künstlerisch gehandhabt werden und dann ist die Künstlersozialkasse eh kein Thema mehr.

dort gibt es eine relativ gute Erklärung:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthi…rberecht/freie/

Dazu noch:
Es ist wohl auch nicht ganz einfach, als Panograf und/oder Fotograf als freier Künstler anerkannt zu werden, sobald die Möglichkeiten zur Schöpferischen Eigenleistung in einem Bild praktisch gar nicht mehr gegeben sind, wird es ziemlich unmöglich als Künstler anerkannt zu werden.

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Dienstag, 10. Juni 2008, 08:29

KLAR ist es aber definiert, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und "kommerzielle" Aufträge abarbeitest, dann kann es nicht gleichzeitig als freiberuflich/künstlerisch gehandhabt werden und dann ist die Künstlersozialkasse eh kein Thema mehr.


Ob "frei" oder gewerblich spielt (afaik) bei der Künstlersozialkasse keine Rolle, auch kommerzielle Fotogarfen können da Mitglied sein, (Und das kann sich durchaus lohnen)


Es ist wohl auch nicht ganz einfach, als Panograf und/oder Fotograf als freier Künstler anerkannt zu werden, sobald die Möglichkeiten zur Schöpferischen Eigenleistung in einem Bild praktisch gar nicht mehr gegeben sind, wird es ziemlich unmöglich als Künstler anerkannt zu werden


Es dürfte kaum ein Panorama / Foto geben, bei dem es keine schöpferische Eigenleistung gibt. Schon allein durch Festlegung von Aufnahmezeitpunkt sowie Standort und Wiedergabe der Helligkeiten und Farben ist das ja kein rein reproduzierender Vorgang. Und wenn dann noch vor Ort das Motiv arrangiert wird, damit das Bild "schöner" ist ....
Ich denke, es dürfte schwierig werden, mit einem Foto/Panorama keine "Schöpfung" zu machen.
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

soulbrother

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8

Dienstag, 10. Juni 2008, 11:07

KLAR ist es aber definiert, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und "kommerzielle" Aufträge abarbeitest, dann kann es nicht gleichzeitig als freiberuflich/künstlerisch gehandhabt werden und dann ist die Künstlersozialkasse eh kein Thema mehr.


Ob "frei" oder gewerblich spielt (afaik) bei der Künstlersozialkasse keine Rolle, auch kommerzielle Fotogarfen können da Mitglied sein, (Und das kann sich durchaus lohnen)


Es ist wohl auch nicht ganz einfach, als Panograf und/oder Fotograf als freier Künstler anerkannt zu werden, sobald die Möglichkeiten zur Schöpferischen Eigenleistung in einem Bild praktisch gar nicht mehr gegeben sind, wird es ziemlich unmöglich als Künstler anerkannt zu werden


Es dürfte kaum ein Panorama / Foto geben, bei dem es keine schöpferische Eigenleistung gibt. Schon allein durch Festlegung von Aufnahmezeitpunkt sowie Standort und Wiedergabe der Helligkeiten und Farben ist das ja kein rein reproduzierender Vorgang. Und wenn dann noch vor Ort das Motiv arrangiert wird, damit das Bild "schöner" ist ....
Ich denke, es dürfte schwierig werden, mit einem Foto/Panorama keine "Schöpfung" zu machen.


Sollte ich die Bedingungen der KSK mit dem FA (Finanzamt) gleichgestellt oder verwechselt haben: sorry dafür, aber ich dachte schon dass es direkt miteinander Hand in Hand geht, also man bei existentem Gewerbe KEIN freier Künstler mehr ist bzw sein kann/darf. (?)

Die Frage ob denn nun die 360° Panos als "Kunstwerke" anzusehen sind, lässt sich sicherlich auch nicht IMMER zweifelsfrei beantworten.
2 Beispiele:
1. Auftragsarbeit: Immobilienobjekt ablichten und das Bild gegen Geld an den Auftraggeber liefern - das ist doch wohl (zumindest laut FA) sicher gewerblich. (?)
2. Freie Arbeit / Erstellung eines Panos, mit entsprechenden Kriterien ie Tom bereits angeführt hatanschliessendes zeigen/anbieten auf der hp, dann meldet sich ein Interessent der das Bild verwenden will, natürlich auch gegen bares - das kann dann natürlich als freier Kunsthandel durchgehen, oder ?

Aber dazwischen gibt es ja ne Menge Möglichkeiten mehr und deshalb - denke ich - ist es in der Praxis doch nicht so einfach es dem FA IMMER als freies Kunstwerk darzulegen.

Deshalb nun die Frage an alle:
Wer ist denn hier als "freier" unterwegs und welche Probleme ( besonders mit dem FA) sind denn so "üblich" bzw. "zu befürchten" ?

und andersrum:
Wer ist als gewerblicher Panograf/Fotograf gemeldet ( beim FA) und kann/darf/macht parallell dazu noch "freie" Arbeiten, die also nicht im Gewerbe versteuert werden?
D.h. geht diese Kombi auch ?

Wie trennt man denn die Ansprüche bzw die Aufnahmebedingungen die die KSK stellt von einem existierenden Gewerbe ?
Geht das wirklich, beides parallel ?

Fragen über Fragen...

9

Dienstag, 10. Juni 2008, 11:41

Also ich bin freiberuflich unterwegs und auch in der KSK, meine Situation ist jedoch so, das ich als Foto-Designer angefangen habe und die Panorama-Sachen erst später dazugekommen sind. Insgesamt ist die juristsche LAge schon bei Fotografen nicht immer einfach und häufig vom EInzelfall und meistens auch vom Glüxk abhängig. Meine (unsichere) Einschätzung ist, das Tom´s Einschätzung nicht richtig ist. Erstmal ist frei nicht "unkommerziell" sondern meint in diesem Zusammenhang einen freien Beruf, wozu halt neben was weiß ich ich glaub Ärzten und Anwälten auch die künstler. Sorry meine tastatur kackt gerade ab und will keine großbuchstaben mehr machen. Ich glaube, eine Gerwerbe angemeldet zu haben, ist tatsächlich ein ausschlussgrund fürdie ksk. Ich schäze mal, das sich hier im forum ncith so viele ksk_mitglieder outen werden, da die erste prüfung immer die schwierigste ist, und wenn man erst mal dabei ist, will man ja keine schlafenden hunde wecken. Ich persönlich bin als freiberufler anerkannt, und auch in der ksk. Bin jedoch als konventioneller foto_designer und nicht als panorama_fotograf in die ksk gekommen. Wer sich grundsätzzlich über die regeln informieren will, dem empfehle ich das bff handbuch basiswissen, da steht so einiges zum thema drin, wenn auch nicht speziell zu panorama.

10

Dienstag, 10. Juni 2008, 11:48

Ach ja und zu soulbrother noch: auftrag immobilien wird auch vorm finanzamt nicht immer und notwendigerweise gewerblich sein. wenn du argumentieren kannst, das deine kommerzielle arbeit einen künstlerischen anspruch hat und eine eigenständige gestalterische leistung, bist du klar im Vorteil. Es gibt viele Werbefotografen (man sollte sich dann aber Foto-Designer nennen, Fotograf ist ein Handwerk und daher keine Kunst), die in der KSK sind. Da in der praktische n Prüfung immer die eigenen geschriebene Rechnungen herandgezogen werden, habe ich auch schon darüber nachgedacht, hier Formulierungen einzubauen, die das künstlerische stärker Betonen. OB ich trotzdem im Zweifelsfall Probleme habe, wage ich nicht 100 Prozentig zu beurtielen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »panomat« (10. Juni 2008, 12:07)


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Dienstag, 10. Juni 2008, 11:58

1. Auftragsarbeit: Immobilienobjekt ablichten und das Bild gegen Geld an den Auftraggeber liefern - das ist doch wohl (zumindest laut FA) sicher gewerblich. (?)


Das kann es sein, muss es aber nicht.
Ein großer Teil dessen, was man in den Museen hängen sieht, ist vor hunderten von Jahren im Auftrag gemacht worden. Trotzdem ist es Kunst.

Die Einstufung durch das Finanzamt ist übrigens für die KSK nicht relevant und spielt auch beim Finanzamt erst dann ein Rolle, wenn man so hohe Umsätze macht, dass man Gewerbesteuer zahlen müsste. Ab dann ist man natürlich als "Freier" besser dran.

Ich bin damals in die KSK gekommen, weil ich entsprechende Rechnungen als Fotodesigner (damals noch vor eigenen Gnaden, also ohne Diplom)
für Auftragsarbeiten von Werbeagenturen nachweisen konnte.



 
2. Freie Arbeit / Erstellung eines Panos, mit entsprechenden Kriterien ie Tom bereits angeführt hatanschliessendes zeigen/anbieten auf der hp, dann meldet sich ein Interessent der das Bild verwenden will, natürlich auch gegen bares - das kann dann natürlich als freier Kunsthandel durchgehen, oder ?


Vorischt, bloss nich "Handel" erwähnen,dennd as ist ganz klar gewerblich und unkünstlerisch.


 
Wie trennt man denn die Ansprüche bzw die Aufnahmebedingungen die die KSK stellt von einem existierenden Gewerbe ?


Du kannst nur dann in die KSK, wenn Du überwiegend (ausschließlich?) mit einem dort aufgeführten Beruf (z.B. Lichtbildner, Bildjournalist, Fotodesigner) sein Geld verdient. "Nebentätigkeiten" fallen also raus


 
Aber dazwischen gibt es ja ne Menge Möglichkeiten mehr und deshalb - denke ich - ist es in der Praxis doch nicht so einfach es dem FA IMMER als freies Kunstwerk darzulegen.


Es ging ja hier bisher nur um die KSK. Wenn es um den Status beim Finanzamt geht, solltest Du malmit einem Steuerberater reden.

Unter mediafon.de gibt es einen Haufen von Infos zu der ganzen Problematik KSK. Telefonische Beratung ist auch (recht preiswert) möglich..

Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

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Dienstag, 10. Juni 2008, 12:01

Da in der praktische n Prüfung immer die eigenen geschriebene Rechnungen herandgezogen werden, habe ich auch schon darüber nachgedacht, hier Formulierungen einzubauen, die das künstlerische stärker Betonen.


Wenn Du statt der physikalischen "Fotos" die Nutzungsrechte "verkaufst", ist das wohl ein ziemlich eindeutiger Hinweis auf eine freie Tätigkeit.

Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
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Dienstag, 10. Juni 2008, 12:05

Ich persönlich bin als freiberufler anerkannt, und auch in der ksk. Bin jedoch als konventioneller foto_designer und nicht als panorama_fotograf in die ksk gekommen.


Der KSK ist es doch wohl ziemlich egal, ob Deine Bilder (deren Nutzung Du an Deine Kunden lizensierst)  35, 68,120 oder 350 Grad Bildwinkel haben. Warum soll das eine Kunst sein und das andere nicht? Ist Tele mehr Kunst als Weitwinkel? ;-)

Tom!
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