Hallo,
wie ist das eigentlich, fallen gewerbliche Fotografen/Panografen in die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse? Mein Bauchgefühl sagt mir "Nein", da man ja die real existierende Umwelt ablichtet. Sicher grenzt es manchmal schon an "Kunst", wenn man mal wieder ein fast aussichtslos versautes Bild/Pano mit Bearbeitung am PC rettet ;-).
Aber gibt es eine klare Definition für "Panoramisten" in Sachen Künstlersozialkasse?
Gruß Rajko
Hallo, danke für die Info`s. Ich kannte die Künstlersozialkasse vorher gar nicht. Aus diesem Grund meine grundsätzliche Frage zu dem Thema. Es geht mir nicht darum, in die KSK aufgenommen zu werden. Wollte nur wissen, ob wir als Panografen da mit reinrutschen und eine Abgabepflicht besteht.
Gruß Rajko
Hallo,
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.....Aber gibt es eine klare Definition für "Panoramisten" in Sachen Künstlersozialkasse?
Gruß Rajko
KLAR ist es aber definiert, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und "kommerzielle" Aufträge abarbeitest, dann kann es nicht gleichzeitig als freiberuflich/künstlerisch gehandhabt werden und dann ist die Künstlersozialkasse eh kein Thema mehr.
Es ist wohl auch nicht ganz einfach, als Panograf und/oder Fotograf als freier Künstler anerkannt zu werden, sobald die Möglichkeiten zur Schöpferischen Eigenleistung in einem Bild praktisch gar nicht mehr gegeben sind, wird es ziemlich unmöglich als Künstler anerkannt zu werden
KLAR ist es aber definiert, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und "kommerzielle" Aufträge abarbeitest, dann kann es nicht gleichzeitig als freiberuflich/künstlerisch gehandhabt werden und dann ist die Künstlersozialkasse eh kein Thema mehr.
Ob "frei" oder gewerblich spielt (afaik) bei der Künstlersozialkasse keine Rolle, auch kommerzielle Fotogarfen können da Mitglied sein, (Und das kann sich durchaus lohnen)Es ist wohl auch nicht ganz einfach, als Panograf und/oder Fotograf als freier Künstler anerkannt zu werden, sobald die Möglichkeiten zur Schöpferischen Eigenleistung in einem Bild praktisch gar nicht mehr gegeben sind, wird es ziemlich unmöglich als Künstler anerkannt zu werden
Es dürfte kaum ein Panorama / Foto geben, bei dem es keine schöpferische Eigenleistung gibt. Schon allein durch Festlegung von Aufnahmezeitpunkt sowie Standort und Wiedergabe der Helligkeiten und Farben ist das ja kein rein reproduzierender Vorgang. Und wenn dann noch vor Ort das Motiv arrangiert wird, damit das Bild "schöner" ist ....
Ich denke, es dürfte schwierig werden, mit einem Foto/Panorama keine "Schöpfung" zu machen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »panomat« (10. Juni 2008, 12:07)
1. Auftragsarbeit: Immobilienobjekt ablichten und das Bild gegen Geld an den Auftraggeber liefern - das ist doch wohl (zumindest laut FA) sicher gewerblich. (?)
2. Freie Arbeit / Erstellung eines Panos, mit entsprechenden Kriterien ie Tom bereits angeführt hatanschliessendes zeigen/anbieten auf der hp, dann meldet sich ein Interessent der das Bild verwenden will, natürlich auch gegen bares - das kann dann natürlich als freier Kunsthandel durchgehen, oder ?
Wie trennt man denn die Ansprüche bzw die Aufnahmebedingungen die die KSK stellt von einem existierenden Gewerbe ?
Aber dazwischen gibt es ja ne Menge Möglichkeiten mehr und deshalb - denke ich - ist es in der Praxis doch nicht so einfach es dem FA IMMER als freies Kunstwerk darzulegen.
Da in der praktische n Prüfung immer die eigenen geschriebene Rechnungen herandgezogen werden, habe ich auch schon darüber nachgedacht, hier Formulierungen einzubauen, die das künstlerische stärker Betonen.
Ich persönlich bin als freiberufler anerkannt, und auch in der ksk. Bin jedoch als konventioneller foto_designer und nicht als panorama_fotograf in die ksk gekommen.
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