Wie sieht denn das bei Panos aus? Gibt es ein spezielles ©right für das Zusammennähen? Immerhin schafft man ja damit ein neues Bild. Fotografiert man noch selbst, so bestünden theoretisch 2 ©?
Zuvor: ich bin kein Rechtsanwalt, sondern schreibe hier nur meine Laienmeinung nieder. Du solltest im Zweifelsfall unbedingt einen spezialisierten Anwalt konsultieren. Und auch der wird Dir wohl zuerst sagen, das es viele "Kanns" und "Wenns" in solchen Fällen gibt, wie auf hoher See bist Du vor Gericht in Gottes Hand und niemand wird Dir den Erfolg garantieren.
Es gibt die Möglichkeit, Urheberrechte durch eine umfassende Bearbeitung zu erwerben, aber das ist natürlich (wie das meiste in so einem Fall) schwammig. Wenn Du die Ausgangsbilder selber gemacht hast, kannst Du aber zumindest davon ausgehen, nicht die Urheberrechte eines anderen Fotografen zu verletzen.
Ausgangspunkt ist eine Anfrage eines Kunden, der ein von einem flachen Pano nun auch die Daten des Masterstitches, 100 x 50 cm/300 dpi haben möchte, nachdem die kleine Version, als Weihnachtskarte grossen Anklang fand.
Das ist bis dahin weniger eine Frage des Urheberrechts, denn das würde erst greifen, wenn der Kunde die Bilder urheberrechtlich wirksam nutzen (also zum Beispiel veröffentlichen) will. Solange er nur die Daten als Kopie fürs Archiv möchte, spielt das Urheberrecht keine so große Rolle. Da der Masterstitch das gleiche Bild darstellen wird (nur in anderer Auflösung) dürfte das Urheberrecht beide Bilder als identisch sehen, sprich: ein Werk in zwei Erscheinungsformen.
Ob Du dem Kunden die Masterdaten (kostenfrei) geben musst, hängt auch von vielen, nicht immer Urheberrechtsbezogenen Faktoren ab. Vor allem geht es wohl darum, wie der konkrete Auftrag lautete.
Gab es Vorgaben der Bildgröße (evtl. indirekt durch die im Auftrag erwähnte Nutzungsart, also z.B. Postkarte, vorgegeben)? Wenn kein schriftlicher Auftrag vorlag, könnte die Rechnung (die der Kunde im Streitfall hoffentlich bereist bezahlt hat) hilfreich sein.
Hast Du den Auftrag erfüllt? Wenn Postkarte gewünscht und geliefert (und bezahlt) wurde, ist doch alles in Ordnung.
Der Kunde will jetzt mehr? Schön!
Wenn der Bäcker gute Brötchen backt und der Kunde deshalb noch ein Brot nimmt, freut sich der Bäcker, das gibt zusätzliche Einnahmen. Kann in Deinem Fall ähnlich sein.
Bei der Sache spielt natürlich Dein Verhandlungsgeschick und die Verteilung der Macht in der Verhandlung eine große Rolle.