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Samstag, 5. Januar 2008, 22:47

© auch für Panoramen?

Bei Fotografien ist das © ja klar; es liegt beim Fotografen, falls nicht anders vereinbahrt.

Wie sieht denn das bei Panos aus?
Gibt es ein spezielles ©right für das Zusammennähen? Immerhin schafft man ja damit ein neues Bild.

Fotografiert man noch selbst, so bestünden theoretisch 2 ©?

Ausgangspunkt ist eine Anfrage eines Kunden, der ein von einem flachen Pano nun auch die Daten des Masterstitches, 100 x 50 cm/300 dpi haben möchte, nachdem die kleine Version, als Weihnachtskarte grossen Anklang fand.
»MiFo« hat folgende Datei angehängt:
  • copy.jpg (52,22 kB - 286 mal heruntergeladen - zuletzt: 21. April 2025, 18:57)

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Sonntag, 6. Januar 2008, 08:08

Das Copyright liegt in jedem Fall bei dir, du hast ja das Bild erstellt ebenso wie das Pano.

Du verkaufst also das Nutzungsrecht am Panorama in hoher Auflösung, nachdem dem Kunden die Weihnachtskarte gefallen hat.
In Deutschland gibt es (sehr optimistische) Preisempfehlungen: http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de
Oder einfach im Web bei großen Bildagenturen (Corbis, Getty) abchecken, wie hoch der Tarif für die jeweilige Verwendung ist.

Hier gibt es ein kleines Programm für die Berechnung der Nutzungsrechte, die Preise muss man selbst einsetzen:
http://www.stockartistsalliance.org/pluspacks/


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Sonntag, 6. Januar 2008, 08:11

Wie sieht denn das bei Panos aus? Gibt es ein spezielles ©right für das Zusammennähen? Immerhin schafft man ja damit ein neues Bild. Fotografiert man noch selbst, so bestünden theoretisch 2 ©?


Zuvor: ich bin kein Rechtsanwalt, sondern schreibe hier nur meine Laienmeinung nieder. Du solltest im Zweifelsfall unbedingt einen spezialisierten Anwalt konsultieren. Und auch der wird Dir wohl zuerst sagen, das es viele "Kanns" und "Wenns" in solchen Fällen gibt, wie auf hoher See bist Du vor Gericht in Gottes Hand und niemand wird Dir den Erfolg garantieren.


Es gibt die Möglichkeit, Urheberrechte durch eine umfassende Bearbeitung zu erwerben, aber das ist natürlich (wie das meiste in so einem Fall) schwammig. Wenn Du die Ausgangsbilder selber gemacht hast, kannst Du aber zumindest davon ausgehen, nicht die Urheberrechte eines anderen Fotografen zu verletzen.


 
Ausgangspunkt ist eine Anfrage eines Kunden, der ein von einem flachen Pano nun auch die Daten des Masterstitches, 100 x 50 cm/300 dpi haben möchte, nachdem die kleine Version, als Weihnachtskarte grossen Anklang fand.


Das ist bis dahin weniger eine Frage des Urheberrechts, denn das würde erst greifen, wenn der Kunde die Bilder urheberrechtlich wirksam nutzen (also zum Beispiel veröffentlichen) will. Solange er nur die Daten als Kopie fürs Archiv möchte, spielt das Urheberrecht keine so große Rolle. Da der Masterstitch das gleiche Bild darstellen wird (nur in anderer Auflösung) dürfte das Urheberrecht beide Bilder als identisch sehen, sprich: ein Werk in zwei Erscheinungsformen.


Ob Du dem Kunden die Masterdaten (kostenfrei) geben musst, hängt auch von vielen, nicht immer Urheberrechtsbezogenen Faktoren ab. Vor allem geht es wohl darum, wie der konkrete Auftrag lautete.
Gab es Vorgaben der Bildgröße (evtl. indirekt durch die im Auftrag erwähnte Nutzungsart, also z.B. Postkarte, vorgegeben)? Wenn kein schriftlicher Auftrag vorlag, könnte die Rechnung (die der Kunde im Streitfall hoffentlich bereist bezahlt hat) hilfreich sein.
Hast Du den Auftrag erfüllt? Wenn Postkarte gewünscht und geliefert (und bezahlt) wurde, ist doch alles in Ordnung.
Der Kunde will jetzt mehr? Schön!
Wenn der Bäcker gute Brötchen backt und der Kunde deshalb noch ein Brot nimmt, freut sich der Bäcker, das gibt zusätzliche Einnahmen. Kann in Deinem Fall ähnlich sein.
Bei der Sache spielt natürlich Dein Verhandlungsgeschick und die Verteilung der Macht in der Verhandlung eine große Rolle.
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
Panoramen und Aufnahmetechnik www.langebilder.de
Workshops (Kugelpanorama u.a.) Die Fotoschule

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Sonntag, 6. Januar 2008, 12:05

Das Ganze ist schon ein wenig tricky, deshalb der thread.

Die Apollopanoramen von Nyberg  - die einzelnen Aufnahmen stammen ja von den Astronauten der Nasa - sind 2 ©s angegeben: 1 x Nasa, 1 x Nyberg: grundsätzlich bedeuted dies, dass auch das Panografieren ein © beinhaltet.

Zurück zu meinem Fall:
bei flachen Panos fahre ich normalerweise immer in der grössten Auflösung, um Reserven zu haben, etc.
NB: für kleinere Auflösungen wird in PSmit "Eigener Filter" runtergerechnet, da viel besser als das von Adobe empfohlene bicubic "schärfer" und dann leicht nachgeschärft.

Tom's: >ein Werk in zwei Erscheinungsformen.<
ok, das kannte ich noch nicht.... hatte angenommen, dass es zwei verschiedene Biere sind; das grosse Pano zeigt Details, die auf der Neujahrskarte unmöglich zu sehen sind. °Gefühlsmässig° sind das für mich 2 Bilder...  zoomify

Und ja, Auftrag erfüllt, Postkarte gedruckt, Rechnung bezahlt, Kunde happy:

"Ihr Stadtpanorama wurde durch unsere Neujahrskarte sehr positiv aufgenommen, und wir haben Anfragen nach weiteren Vergrösserungen. Ich bitte Sie, mir anzugeben wie gross die Abzüge mit Ihren Daten gemacht werden können, und wie teuer der Bezug dieser Daten ist."

Da ich mit dem Kunden nicht streiten möchte - während den Aufnamen liess er mir grosse Freiheit, was bei Architekten nicht immer üblich ist - habe ich ihn nun gebeten, den Verwendungszweck der grossen Masterfile genauer anzugeben. Antwort ausstehend.

NB: Da ich schon mal am richtigen Ort war, habe ich (quasi auf eigenes Risiko) mehrere Panos erstellt, vom Nachmittag bis in die Nacht hinein, was ne schöne Sequenz ergibt. Nun will er die besten drei davon haben, und hat den kompletten Aufwand für das Fotografieren ohne weiteres bereits bezahlt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MiFo« (6. Januar 2008, 12:27)


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Sonntag, 6. Januar 2008, 20:18

Die Apollopanoramen von Nyberg - die einzelnen Aufnahmen stammen ja von den Astronauten der Nasa - sind 2 ©s angegeben: 1 x Nasa, 1 x Nyberg: grundsätzlich bedeuted dies, dass auch das Panografieren ein © beinhaltet.


Papier (Internet) ist geduldig, ob das, was Hans an die Panoramen schriebt, in Deutschland irgendeine Bedeutung hat, wage ich zu bezweifeln. Ich kann mir gut vorstellen, das die Schöpfungshöhe beim Stitchen für ein eigenständiges Nutzungsrecht nicht ausreicht. Vor einem deutschen Gericht.




"Ihr Stadtpanorama wurde durch unsere Neujahrskarte sehr positiv aufgenommen, und wir haben Anfragen nach weiteren Vergrößerungen. Ich bitte Sie, mir anzugeben wie groß die Abzüge mit Ihren Daten gemacht werden können, und wie teuer der Bezug dieser Daten ist."


Na, das liest sich doch Klasse. Nimm einen Preis mit dem Ihr Beide klarkommt (freundliche Kunden sollte man fördern) und fertig ists.
Tom!
Der "Fotolehrgang im Internet" www.fotolehrgang.de
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