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Nein, das reicht nicht aus. Wenn Sie ein Panorama veröffentlichen, auf dem Personen erkennbar sind, müssen Sie grundsätzlich deren Einwilligung einholen, es sei denn, es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte oder um Beiwerk. Das ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild, das in §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KunsturhG) geregelt ist. Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das nicht davon abhängt, ob sich jemand beschwert oder nicht. Wenn Sie also ein Panorama ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlichen, verletzen Sie deren Recht am eigenen Bild und können auf Unterlassung, Schadensersatz oder sogar Strafe in Anspruch genommen werden. Es ist daher ratsam, die Personen entweder vorher um Erlaubnis zu fragen oder sie unkenntlich zu machen, bevor Sie das Panorama veröffentlichen. Sie können dafür verschiedene Methoden verwenden, wie z.B. Verpixeln, Verwischen oder Übermalen. Für weitere Informationen zum Recht am eigenen Bild können Sie sich diese Webseiten ansehen: [Recht am eigenen Bild » Gesetz & Strafe bei Personenfotos](^4^), [Fotografieren: Was ist erlaubt und was nicht?](^5^), [Panoramafreiheit: Das müssen Fotografen wissen](^6^).
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 1.12.2023
(1) Recht am eigenen Bild » Gesetz & Strafe bei Personenfotos - advocado. https://www.advocado.de/ratgeber/medien-…genen-bild.html.
(2) Fotografieren: Was ist erlaubt und was nicht? - Guter Rat. https://www.guter-rat.de/magazin/steuern…rafie-recht-330.
(3) Panoramafreiheit: Das müssen Fotografen wissen - 22places. https://www.22places.de/panoramafreiheit-fotografie/.
(4) Bilder verpixeln: So gehts kostenlos am PC & Smartphone - GIGA. https://www.giga.de/tipp/bilder-verpixeln-kostenlos/.
(5) Gesichter verpixeln in Fotos: Die besten Tools - CHIP. https://www.chip.de/news/Niemals-einfach…_183577606.html.
(6) Gesichter in Fotos mit KI automatisch verpixeln - AILab Tools. https://www.ailabtools.com/de/face-blur.
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Bildnisse von Versammlungen und Aufzügen: Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen dürfen ohne Zustimmung der darauf abgebildeten Person erfolgen. Eine Bildberichterstattung ist also ohne Einwilligung erlaubt. Davon ausgenommen sind aber private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »panox« (1. Dezember 2023, 13:44)
Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt aber diese Ausnahme:
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Bildnisse von Versammlungen und Aufzügen: Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen dürfen ohne Zustimmung der darauf abgebildeten Person erfolgen. Eine Bildberichterstattung ist also ohne Einwilligung erlaubt. Davon ausgenommen sind aber private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen.
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Bildberichterstattung ist die Veröffentlichung von Fotos oder anderen bildlichen Darstellungen, die Personen oder Ereignisse zeigen, die von öffentlichem Interesse sind. Das Kunsturhebergesetz (KUG) regelt das Recht am eigenen Bild, das Teil des Persönlichkeitsrechts ist. Das Recht am eigenen Bild besagt, dass grundsätzlich nur der Abgebildete darüber entscheiden darf, ob und in welchem Zusammenhang sein Bild veröffentlicht wird. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Abgebildeten ist also in der Regel nicht erlaubt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die in § 23 KUG aufgeführt sind. Dazu gehören zum Beispiel Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk, Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge oder Bildnisse der Kunst. Bei diesen Ausnahmen muss das Recht am eigenen Bild gegen das öffentliche Informationsinteresse und die Meinungs- und Pressefreiheit abgewogen werden. Für weitere Informationen können Sie die folgenden Quellen konsultieren: [Das Recht am eigenen Bild | Persönlichkeitsrechte | bpb.de](^1^), [Recht am eigenen Bild: Wann Personen gezeigt werden dürfen](^2^), [Ausnahmen Recht am eigenen Bild: Verwendung bestimmen](^3^), [Fotorecht: Was Sie über Bildnutzung & Urheberrecht wissen müssen](^4^), [§ 22 KunstUrhG - dejure.org](^5^).
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 5.12.2023
(1) Das Recht am eigenen Bild | Persönlichkeitsrechte | bpb.de. https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/p…m-eigenen-bild/.
(2) Recht am eigenen Bild: Wann Personen gezeigt werden dürfen. https://ggr-law.com/recht-am-eigenen-bild/.
(3) Ausnahmen Recht am eigenen Bild: Verwendung bestimmen. https://bing.com/search?q=Bildberichters…am+eigenen+Bild.
(4) Ausnahmen Recht am eigenen Bild: Verwendung bestimmen. https://kanzlei-herfurtner.de/ausnahmen-…m-eigenen-bild/.
(5) Fotorecht: Was Sie über Bildnutzung & Urheberrecht wissen müssen. https://kanzlei-herfurtner.de/fotorecht/.
(6) § 22 KunstUrhG - dejure.org. https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html.
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Einwilligungserklärung
Ich erkläre hiermit meine freiwillige Einwilligung, dass die von mir im Rahmen des Projekts „360°-Panoramen und 360°-Videos“ am 15.11.2023 angefertigten Foto- und Videoaufnahmen, auf denen ich abgebildet bin, für die folgenden Zwecke verwendet werden dürfen:
• Veröffentlichung auf den Internetseiten www.360cities.net, www.panoramacommunity.de und www.pano4all.de
• Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen auf Facebook
Ich bin damit einverstanden, dass die Foto- und Videoaufnahmen ohne meine Namensnennung veröffentlicht werden. Ich bin mir bewusst, dass die Foto- und Videoaufnahmen im Internet von beliebigen Personen abgerufen, weiterverwendet oder an andere Personen weitergegeben werden können. Ich habe kein Recht auf eine Vergütung oder eine Entschädigung für die Verwendung der Foto- und Videoaufnahmen.
Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu genügt eine Mitteilung in Textform (z.B. per E-Mail) an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung. Im Falle eines Widerrufs werden die Foto- und Videoaufnahmen unverzüglich aus dem Internet entfernt.
Ich habe die Informationen zu meinen Rechten und den Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung auf der Rückseite dieser Einwilligungserklärung zur Kenntnis genommen.
Bargteheide, d. 15.11.2023
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