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1

Montag, 7. März 2022, 17:30

Altmaterial des Sternenhimmels

Hallo,

mein letztes hier gepostete Pano dürfte gefühlt schon mindestens eine Ewigkeit her sein, deshalb probiere ich es gleich mal mit drei Panoramafilmchen. Das Material ist schon etwas älter, aber die paar Jahre machen, bei der noch viel längeren Laufzeit des Lichtes, den Kohl wohl auch nicht mehr fett.
Ich stelle die Links einfach mal in der Reihenfolge der Erstellung ein.

http://www.panoristik.de/daten/alpen_2019/index.html

http://panoristik.de/daten/bayrischer_wa…9_01/index.html

http://panoristik.de/daten/norddeutsches…2019/index.html

Die genauen Aufnahmeumstände verschweige ich jetzt einfach mal, denn in Deutschland ist ja inzwischen kaum noch was erlaubt ...

Nur so viel, der Föhnstum beim zweiten Pano ist leider nicht echt. Das mitgeführte H1 konnte trotz der nicht unerheblichen Windgeräusche nichts ausser Rauschen aufzeichnen. Ich erlaube mir daher euch hier eine andere, mit besserer Technik erstellte, Konserve unterzujubeln.


MfG

Rainmaker

2

Dienstag, 8. März 2022, 09:27

Tolle Aufnahmen, welchen Zeitrahmen sehen wir hier, 3h, 5h, ganze Nacht?
Volker

3

Dienstag, 8. März 2022, 10:42

Hallo Volker,

Der Aufnahmenzeitraum dürfe jeweils so um die 9h gewesen sein. Im ersten Fall ist danach die obere Kamera ausgefallen, im zweiten Fall war danach der Akku leer, weil er von der vorigen Nacht noch nicht wieder ganz aufgeladen werden konnte und beim letzten Film war dann einfach die Nacht zu ende.


MfG

Rainmaker

4

Dienstag, 8. März 2022, 20:34

Toll, auf dem Latschenkopf war ich auch schon Nachts.
Mit was für Equipment erstellt?

5

Mittwoch, 9. März 2022, 12:24

Hallo,

Psssssst, nicht so laut, solche Aufnahmen sind alle hochillegal, nicht das dich wegen deiner Aufnahmen auch noch jemand belangt. Das ist übrigens leider ernst gemeint.

Es sind ganz normale D800, aber der Rest ist alles selbstgefrickelt, also Stromversorgung, Heizungen, "Auslöseweiche", Alarmanlage, usw.. Rückblickend kann ich übrigens nur von der D800 abraten, das ist keine anständige Kamera für nächtliche Panos mit hohen Verstärkungen, denn es gibt eine magentafarbene "Vignettierung, jede Menge Hotpixel und ein wanderndes Banding in der Bildmitte. In der Post gibt es also mehr als genug zu tun. Leider fehlt mir das Geld um auf moderne Bodys zu wechseln und das wird auch noch sehr lange so bleiben.


MfG

Rainmaker

soulbrother

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6

Mittwoch, 9. März 2022, 13:07

Illegal warum? Weil man da nachts nicht sein darf, oder gibt es andere Gründe?

7

Mittwoch, 9. März 2022, 13:59

Hallo,

der längere nächtliche Aufenthalt an einem Ort wird von den Behörden als lagern angesehen und das wird in der Weltsicht der Behörden automatisch zu Wildcampen. Selbst wenn die Fläche keinen Schutzstatus hat ist hier nichts mehr möglich. Man braucht übrigens zwei Erlaubnisse, eine von der Behörde und eine von dem möglichen privaten Besitzer der Fläche. Selbst wenn man von der Behörde eine Erlaubnis bekommen würde, so scheitert man an der zweiten notwendigen Erlaubnis, denn wer sagt einem wem möglicherweise ein bestimmter Berggipfel gehört. Die Behörden helfen hier in keinem Fall weiter, denn hier greift der Datenschutz. Es ist einfach nur noch traurig. Was bleibt ist das Ausweichen ins Ausland, was die Sache natürlich noch etwas teurer macht.
Richtig lustig wird es übrigens wenn man etwas tiefer gräbt. Da kommen dann Dinge aus den Tiefen des Netzes hoch von denen man vom vielen Kopfschütteln ein Schleudertrauma bekommt. So bin ich mehrfach auf den Hinweis gestoßen, dass für Filmproduktionen selbst etwas größere nächtliche Feuer in Nationalparks kein Problem sind. Vorausgesetzt natürlich der Obolus stimmt ...


MfG

Rainmaker

8

Mittwoch, 9. März 2022, 14:23

der längere nächtliche Aufenthalt an einem Ort wird von den Behörden als lagern angesehen …
Setze einen Aluhut auf – dann bist du unsichtbar und somit für die Behörden nicht mehr greifbar. :thumbsup:

9

Mittwoch, 9. März 2022, 15:35

Hallo,

so etwas hätte ich vor einiger Zeit auch noch Leuten geraten die mir von solchen Problemen berichtet hätten. Nach mehr als nur ein paar Behördenkontakten kommt dann aber recht schnell die Ernüchterung und das nicht nur weil ein ganzer Teil der angeschriebenen auf Tauchstation geht.
Ich habe anschließend mal bei ein paar Fotografen angefragt die für ihre Zeitraffer und Nachtaufnahmen nicht ganz unbekannt sind und dort wurden mir meine Erfahrungen im großen und ganzen bestätigt. Die von diesen Leuten gegebenen Ratschläge werde ich auch hier besser nicht veröffentlichen.

Man könnte jetzt auch sagen, dass Erlaubnisse eh unwichtig seien, weil es ja eh nicht überwacht wird. Leider treibt man inzwischen aber wohl ab und auch nachts Bergwacht und Ranger über die Gipfel. Zumindest zwei Berichte des BR fallen mir dazu ein. In einigen Gegenden gibt es inzwischen sogar ein Nachtparkverbot, welches auch überwacht wird. Verstöße liegen wohl bei knapp einen Hunni.


MfG

Rainmaker

10

Mittwoch, 9. März 2022, 18:09

Verfolgungswahn?
Angst vor Bergwacht und Rangern, die sich auf Grund ihrer Uniform aufspielen?

Um deinen Ausweis zu kontrollieren, müssen diejenigen die Polizei herbeirufen! Verbieten kann man viel, aber es muss auch durchgesetzt werden können. Und ob das bei vermeintlichen Aufenthaltsverboten gelingt …

11

Mittwoch, 9. März 2022, 18:37

Hallo,

nein, ich habe keinen Verfolgungswahn, ich habe nur mal geschaut was gemacht wird. Ordnungswidrigkeiten tendieren halt dazu nicht ganz billig zu sein, besonders im Wiederholungsfall. Die Rennleitung wird übrigens durchaus gerufen, wenn es notwendig ist. Es ist übrigens kein Aufenthaltsverbot. Der Aufenthalt ist durchaus erlaubt, nur die die Zeitdauer ist halt begrenzt, bzw. es sind verschiedene Dinge während des Aufenthaltes nicht gestattet. Das Ausbreiten einer Decke z.B. sorgt wohl üblicherweise dafür, dass für die Ämter sofort vom Lagern ausgegangen wird.
In Nationalparks ist es noch etwas lustiger. Dort wären solche nächtlichen Aufenthalte auch schon keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand. Zum Teil wird auch auf den Wegen darauf hingewiesen.
Falls du das alles nicht glaubst, es steht dir frei dich im Netz zu informieren oder die Ämter anzuschreiben.


MfG

Rainmaker

12

Donnerstag, 10. März 2022, 02:03

Also doch Verfolgungswahn. :|
… informieren oder die Ämter anzuschreiben.
Noch besser – gesunden Menschenverstand einschalten und nachdenken, was öffentlicher Raum bedeudet. Dann muss man sich nicht von gelangweilten Beamten verarschen lassen.

13

Donnerstag, 10. März 2022, 07:53

Hallo,

mal ehrlich, wie lange lebst Du schon in Deutschland? Mehr als ein paar Jahre? O.k., dann sollte dir aufgefallen sein, daß es hier für fast alles Regeln gibt, selbst wenn sie dich nicht interessieren. Nur weil ein Fleckchen Boden für die Öffentlichkeit zugänglich ist heißt es übrigens noch lange, dass es öffentlicher Raum wäre. Das haben gerade in den letzten zwei Jahren eine ganze Menge Leute feststellen dürfen, gerade in Bayern. Da fällt mir gleich das recht aktuelle Beispiel mit den Pfadfindern ein, die für eine Übernachtung im, wie Du es definierst "öffentlichen Raum", eine vierstellige Summe hinblättern durften ...

Die wenigsten Beamten und Angestellten "verarschen" ihre Kundschaft, denn auch so ein Verhalten ist reglementiert. Es wird also gern gar nicht geantwortet. Wird aber geantwortet, sind die Aussagen konsistent und es wird einem auch gesagt warum so geantwortet wurde. Es gäbe natürlich auch die Möglichkeiten einer Sondergenehmigung, aber das wird wie mir ein Angestellter hinter vorgehaltener Hand verriet, arg ungern gemacht, weil damit Referenzfälle geschaffen werden und das möchte man unbedingt vermeiden.


MfG

Rainmaker

soulbrother

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14

Donnerstag, 10. März 2022, 10:54

Wobei ich denke, dass ein Verbot des Campens, nicht automatisch bedeuten muss, dass man nicht nachts dort fotografieren darf. Als professioneller Fotograf würde ich es vermutlich ehh drauf ankommen lassen, denn die Ausübung meines Berufes kann nicht gaaanz so einfach behindert werden. Als Hobbyfotograf, sollte man aber auch klarstellen können, dass man nicht zum Zwecke des Übernachtens und Party machen dort ist oder war, sondern den besonderen Ort nutzen will, um in der Abgeschiedenheit solche Projekte durchführen zu können, die woanders kaum noch möglich sind, (aus versch. Gründen.) Das ist jetzt nur so ein erster Gedanke, denn ich habe die genauen "Verbote und Einschränkungen" noch nicht gelesen.

15

Freitag, 11. März 2022, 00:17

Lieber Rainmaker,
in einem hast du (fast) recht: das in Deutschland so ziemlich alles geregelt ist.
Doch das ist GENAU DER GRUND, weshalb du mit deinen anderen diesbezüglichen Aussagen vollkommen falsch liegst. Denn dadurch kann nicht eben mal irgendein Regionalfürst (bayrischer Ministerpräsident, Bürgermeister …) seine eigenen Regeln aufstellen. Und sollte er es dennoch tun, und/oder seine Ranger sowie Bergwächter beauftragen, diese durchzusetzen, dann kann man dieses getrost ignorieren. Ob die sich dann wichtig tun, Busgeldbescheide schreiben oder vor Wut rot anlaufen, muss dich nicht interessieren. Denn durchsetzen können sie ihren selbst verzapften Unsinn nicht.

Das Problem dieser vorgeblich mächtigen Behörden ist bereits die Definition des Begriffs »übernachten«. Denn im allgemeinen versteht man darunter das SCHLAFEN in einer UNTERKUNFT (Wohnung, Pension, Hotel … aber auch Zelt, Wohnmobil …). Doch wenn man steht, sitzt oder auch mal sich dösend für mehrere Stunden gegen einen Baum lehnt, ist das KEINE Übernachtung, sondern ein längeres verweilen an einem Ort – und folglich NICHT VERBOTEN. Somit ist auch der nächtlichen Aufenthalt in einem Nationalpark keine Ordnungswidrigkeit, und gleich gar kein Straftatbestand. Derartiges gibt es in Deutschland schlicht und einfach nicht. Insofern wird an den Wegen LEDIGLICH auf die nicht erlaubte Übernachtung (siehe oben) hingewiesen.

Ebenso darf man Einzelfallentscheidungen nicht mit generellen Möglichkeiten gleichsetzen. Was beispielsweise die von dir genannten Pfadfinder (die bekanntlich in größeren Rudeln auftreten) veranstaltet haben, hast du bisher nicht belegt. Zudem ist nachvollziehbar, dass das, was über ein längeres Verweilen (einzelner Personen) hinausgeht, eine (Sonder-) Genehmigung bedarf.

So, und nun stelle dir vor, da kommt irgend ein Wichtigmacher in die Behörde und verlangt eine Genehmigung. Eine Genehmigung, wofür es keine Genehmigung bedarf. Kann man das vermittel?! Einem normal denkenden Bürger wohl eher nicht. Ich kann mitfühlen und würde als Beamter ebenso mit todernstem Gesicht unüberwindliche Hinternisse aufbauen … sechs fache Ausführung von 15 seitigen Formularen, jedes einzeln vom Konsulat bestätigt … Na ja, dann hat der am Abend in der Kneipe wenigstens für zwei Minuten Aufmerksamkeit.

Letztendlich ist dein »Psssssst, nicht so laut, solche Aufnahmen sind alle hochillegal …« absoluter Schwachsinn. Dieser Fake stellt Tatsachen auf den Kopf und ist ausschließlich dazu geeignet, Unwissende zu verunsichern. Lass den Blödsinn! Sei kein »deutscher Michel mit Schlafmütze« und bleibe cool.

16

Freitag, 8. April 2022, 10:20

Kommentar am Rande: tolles Projekt / super Arbeit!!

17

Montag, 11. Juli 2022, 01:56

Verfolgungswahn?
Angst vor Bergwacht und Rangern, die sich auf Grund ihrer Uniform aufspielen?

Um deinen Ausweis zu kontrollieren, müssen diejenigen die Polizei herbeirufen!



Und wieder mal verbreitet unser Hobby-Jura-Ossi aus kompletter Ahnungslosigkeit heruas völligen Schwachsinn.


https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-49

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do…_7910_U_11261-5

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EOS1D« (11. Juli 2022, 02:29)


18

Mittwoch, 13. Juli 2022, 17:18

Es ist wohl eher so, dass der EOS1D-Troll des Lesen und Verstehens nicht mächtig ist.
• Art. 49 Naturschutzwacht (3) Satz 1: Hilfskräfte können ANHALTEN – nicht aber kontrollieren! Letzteres wird insbesondere aus Satz 2 deutlich.
• Befugnisse nach Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG 3.1.1 Satz 3: Es kann lediglich das VORZEIGEN (nicht das Aushändigen und somit nicht die Kontrolle der Echtheit) von Ausweispapieren verlangt werden. Da noch nicht einmal angegeben ist, welcher Ausweis vorzuzeigen wäre, bleibt dies dem zu Kontrollierenden überlassen – den letzten Fahrausweis der Bundesbahn, einen Sammlerausweis oder …
Insofern können die vorgenannten Hilfskräfte wie auch EOS1D gern auf dicke Hose machen, doch letztlich geht ohne Polizei nix. Noch nicht einmal in Bayern.