Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ralf Michael« (5. Dezember 2018, 02:08)
panox, sehr schön gemacht.![]()
Zur Frage, ob die Hausbesitzer dir verbieten können … ja, können die. Und sie können auch mit dem Fuß aufstampfen. Oder noch andere Dummheiten machen. Nur können sie ihre vermeintlichen Rechte nicht durchsetzen. Insofern hat du genau richtig gehandelt.
Allerdings würde ich niemals versprechen, Auto-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Das sind schließlich amtliche Zeichen – und wir wissen was passiert, wenn Ämter nicht genügend beachtet, ignoriert oder gar beseitigt werden.
Ja klar, auch ich kenne die vielfältigen Diskussionen über das Recht, Kennzeichen abzubilden. Tatsache ist aber, dass die nur unter besonderen Umständen entfernt werden müssen. Beispielsweise, weil aus anderen Umständen Rückschlüsse auf den Halter oder Fahrer gemacht werden könnten. Ansonsten sind sie eben zum Zweck der Erkennung am Fahrzeug angebracht und wie Sonnenauf- und untergang schlicht hinzunehmen. Das immer wieder geäußerte Persönlichkeitsrecht trifft im allgemeinen nicht zu, denn nur berechtigte Ämter können abfragen, wer mit dem Kennzeichen in Verbindung gebracht werden kann. Insofern sind die Personendaten bereits geschützt, eine Unkenntlichmachung eher eine Dummheit als eine Vorsicht.
Auch die von Ralf Michael bezweifelte Verwendung des Stativs ist nicht zutreffend. Die in Zusammenhang mit der Panoramafreiheit genanten Hilfsmittel beziehen sich eindeutig darauf, dass mit diesen kein anderer Blickpunkt/Perspektive eingenommen werden darf, als er auch für gewöhnlich ohne diese Hilfsmittel erreichbar ist. Notfalls muss vor Gericht nachgemessen werden, in welcher Höhe über dem Boden sich deine Augen befinden.![]()
Du könntest dich beispielsweise auf eine Leiter stellen (das Stehen auf einer Leiter ist weder verboten noch ist es eine Bildaufnahme) – müsstest allerdings im Sinne der Panoramafreiheit anschließend die dadurch gewonnene Höhe für die Aufnahme selbst wieder auf deine Augenhöhe reduzieren. Auch Hochstativ oder selbst Drohne ist kein Problem – sofern es aus deiner Augenhöhe geschieht. Und so ist auch das Verwenden eines Stativs (selbst eines professionellen Stativs) immer gestattet. Was kannst du dafür, das andere die Gesetze nur vermeintlich kennen und auf dicke Hose machen?! Also, freundlich zustimmend ignorieren, Visitenkarte überreichen (vielleicht wird es ja noch ein Auftrag) und bitten, die Polizei zu rufen.
Nein, Tom, so ist es nicht. Kunst darf keineswegs alles. Denn wenn sie wortwörtlich alles dürfte, dann müsste sie folglich auch Nichtkunst sein dürfen, sich somit selbst negieren. Das wäre nicht nur paradox, sondern vor allem schwachsinnig. Bei allem unterschiedlichen Kunstverständnis gibt es doch einen übergreifenden Konsens – Kunst ist herausragend. Ob das durch die dahinterstehende Idee, die handwerkliche Umsetzung oder dreistes Kopieren geschieht, sei erst mal dahingestellt.
Auch scheint mir, dass dein Verständnis der DSGVO auf schwachen Füßen steht. Du scheinst zu glauben, das die neue Verordnung alles neu machen würde. Das ist keineswegs so; vielmehr waren fast alle heute so heftig diskutierten Reglungen schon zuvor in Kraft. Allerdings ist die Aufmerksamkeit darauf neu. Und selbstverständlich ist neu, dass man heutzutage umfassend über sein tun informieren und gegebenenfalls eine Erlaubnis dafür einholen muss, sofern die Rechte anderer Personen berührt werden. Nun gibt es aber immer wieder einige Persönchen, die selbstgefällig davon ausgehen, dass ihre Rechte viieel größer sind … Das von panox geschilderte Problem ist ein Beispiel dafür. Da glaubte jemand Rechte einfordern zu können, die ihm gar nicht zustehen.
Der Glaube, dass sich jetzt etwas mit der Behandlung der Kfz-Kennzeichnen ändern würde, beruht wohl auf der Fehleinschätzung, dass diese entweder selbst schon Personendaten wären oder aber ohne weiteres mit Personendaten zusammengebracht werden könnten. Das stimmt nicht, und deshalb hat die DSGVO auch keinen Einfluss auf die Behandlung der Autokennzeichen. Nicht zu verwechseln mit Autonummern, die am, auf oder im Fahrzeug stattfinden.![]()
Fotos werden neuerdings zu Datensätzen? Nö, von neuerdings kann keine Rede sein (bei mir ist das spätestens seit 2002 so). Im übrigen begründet die DSGVO die Behandlung von Fotos als Datensätze damit, dass mit dem digitalen Bild auch ein Zeitstempel mitgespeichert werden könnte, der mit anderen Daten wiederum Rückschlüsse auf das Verhalten von Personen geben könnte. Analoge Fotos sind davon ausdrücklich ausgenommen, obwohl auch dort das Speichern des Aufnahmezeitpunkts nicht nur möglich, sondern durchaus auch üblich war.
Und wenn wir schon mal bei Datensätzen sind – wusstest du, das analoge Fotos digital gespeichert, digitale Fotos hingegen analog gespeichert werden?!
Des Rätsels Lösung ist, dass bei der analogen Fotografie Halogene zu metallischen Silber reduziert werden, das Bild sich aus unterschiedlich großen Silberkörnchen und Stellen ohne dieses Metall aufbaut. Also ein entweder oder, ein ja/nein oder 0 bzw. 1. Digitale Kameras hingegen speichern schon bei 8 bit bereits 256 Stufen, also (fast) kontinuierlich stufenlos …![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom58« (6. Dezember 2018, 20:54)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ralph« (6. Januar 2019, 22:26)
… ob die Leute in Badeklamotten am anderen Ufer das auch wären?
… direkt vor den Badegästen gestanden hätte, was wäre dann gewesen?
Öffentliches Gelände? Wenn ja, es gilt Panoramafreiheit, dann müssen die Badegäste es hinnehmen.
© 2006-2025