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Tom58

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1

Donnerstag, 26. April 2018, 16:12

DSGVO Das Ende der Fotografie wie wir sie kennen?

„DSGVO vs. KUG – It´s the end of photography as we know it…and I don´t feel fine!“
Ab dem 25.05.2018 gilt die bereits vor rund 2 Jahren in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Je näher dieser Termin rückt, desto hektischer und zugleich verwirrender wird die Diskussion über die Auswirkungen.
Ist jetzt alles Datenerhebung?
Muss alles gelöscht werden?
Betrifft mich das überhaupt?

Hier geht es zum Artikel: https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wis…fotografen.html

Ich sehe schon eine ganze Generation von Abmahn-Anwälten die Messer wetzen!

2

Donnerstag, 26. April 2018, 22:28

<Ironiemodus an> Ja, das Ende ist nahe. Heuschrecken verwüsten unsere Felder. Räudige Kater vereinigen sich mit dem gemeinen Kreuzotterweibchen und gebären Höllenhunde, die Kleinkindern in die Nase beißen, bevor sie Jungfrauen die Unschuld rauben. Gnade uns Gott!! Ein neue Gesetzgebung ist da!!! Erstellt von Idioten!!!! <Ironiemodus aus>

Im Ernst. Eine modifizierte Gesetzgebung für den Datenschutz war längst überfällig. Dazu brauchen wir nur mal die Betrachtungsweise ändern: Du liegst verletzt auf der Autobahn und die Gaffer haben nichts besseres zu tun, als mit dem Smartphone draufzuhalten, um die pics voller Stolz in Anbetracht der gelungenen Berichterstattung in Facebook zu posten. Okay, ich überspitze anhand eines Beispiels. Fakt aber ist, die Datenschutzgrundverordnung rückt das Persönlichkeitsrecht in den Vordergrund. Und das ist erst mal auch gut so.

Wenn ich das Ganze auf die Panoramafotografie herunterreiße, muss ich von nun an halt besser darauf achten, dass ich einer Person nicht voll ins Gesicht brezle. Dies durfte ich bislang auch nicht. Im Grunde durfte ich KEIN Panorama erstellen. Wer sich mit der Panoramafreiheit §59 UrhG beschäftigt hat, weiß, dass der Einsatz eines Stativs oder eines Weitwinkelobjektivs das Recht aushebelt, "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Nimmt man das Ganze wortgetreu, machte man sich mit jedem veröffentlichten Panorama bereits strafbar, weil man die erforderlichen Rechte hätte einholen müssen. Von jedem Grundbesitz. Frage: Stand bei irgendwem die Panoramapolizei vor der Tür?

Also immer gemach, klug machen und handeln. Das mag für einige Fotografen unangenehm sein, aber Panikmache hilft keinen Schritt weiter.

Gruß

Ralf

Tom58

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3

Freitag, 27. April 2018, 07:32

Keine Panikmache?

Hallo Ralf,

eines vorab - ich bin ein wirklich großer Bewunderer Deiner Panoramafotografie, das meine ich ganz im ernst.

Mir geht es nicht um ein weiteres Gesetz, dass in der Praxis eh keiner beachtet, weil es niemanden stört. Vielmehr beunruhigt mich der Gedanke, dass z.B. ein übelgelaunter Kollege, Kunde oder ‚gerne vor Gericht Zieher‘ sich ganz gezielt Deine Fotos vornimmt, um nach einem nicht verpixelten Gesicht sucht.
Dann ruft er einen der neuen Abmahn-Anwälte an und der macht sich dann an die Arbeit.

Was ich damit sagen will ist folgendes: Um einem Fotografen (aus welchen Gründen auch immer) zu schaden, genügt es ab dem 25.05. genau diesen Weg zu gehen - und genau das finde ich nicht richtig.

Was machen die ganzen Event- und Hochzeitsfotografen? Sich von jedem zufällig auf einem Foto erscheinenden Unbekannten eine Einwilligung unterschreiben lassen?

Die Praxis wird zeigen, wie das Gesetz angewendet wird. Eines scheint für mich jedoch klar, ab dem 25.05. kann für einige Fotografen jeden Tag Post vom Abmahn-Anwalt im Briefkasten liegen und der Anfang vom Ende seines Berufs sein.

Ich hoffe sehr, dass ich übertreibe.

Viele Grüße
Tom

soulbrother

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4

Freitag, 27. April 2018, 09:47

Wo genau steht, dass unser KUG tatsächlich dann komplett ungültig und ausgehebelt ist?

Es kann und wird nicht passieren, dass Fotos wie dieses:
https://de.wikipedia.org/wiki/Marienplat…hen_Rathaus.jpg
nicht mehr möglich sein werden.
(Personen als "Beiwerk")

5

Freitag, 27. April 2018, 10:29

Im ersten Link von Tom wird je gerade die mit modernen Kameras mögliche zusätzliche Datenerhebung moniert, also Zeit und GPS.

Weiter im Text wird jedoch für analoge Kameras ein Freibrief bescheinigt. Was wäre denn nun wenn ich einfach auf die "Datenerhebung Zeit und Ort" verzichte, bzw diese Daten im Postprocessing vernichte? Dann sind doch die betreffenden Daten nicht mehr ermittelbar...

6

Freitag, 27. April 2018, 10:30

Wo genau steht, dass unser KUG tatsächlich dann komplett ungültig und ausgehebelt ist?

Die DSGVO ist europäisches Gesetz und steht weit über nationalem Recht – und hebelt damit eben alles andere aus. Das hätte nicht sein müssen – siehe diesen Artikel von RA Lars Rieck, am besten gleich bis »Der untätige Gesetzgeber« runter scrollen.

7

Freitag, 27. April 2018, 13:36

Zum Thema DSGVO. Würde es denn nicht reichen, falls sich doch mal Personen ins Panorama "verirrt" haben, diese einfach unkenntlich zu machen? Damit sollte doch der Datenschutz eingehalten werden, denn man erkannt ja kein Gesicht und kann somit niemanden zum Bildgeschehen zuordnen.

8

Freitag, 27. April 2018, 14:13

Zum Thema DSGVO. Würde es denn nicht reichen, falls sich doch mal Personen ins Panorama "verirrt" haben, diese einfach unkenntlich zu machen? Damit sollte doch der Datenschutz eingehalten werden, denn man erkannt ja kein Gesicht und kann somit niemanden zum Bildgeschehen zuordnen.
Reicht in den meisten Fällen. Mache ich tatsächlich seit Jahren so. Schon aus reiner Höflichkeit.

9

Freitag, 27. April 2018, 14:48

Am Beispiel eines Jahrmarkt-Panoramas habe ich gezeigt, dass sich solche Motive mit Gesichts-Verpixelung eben nicht mehr für eine Veröffentlichung eignen.

Verpixelung

10

Freitag, 27. April 2018, 15:10

Am Beispiel eines Jahrmarkt-Panoramas habe ich gezeigt, dass sich solche Motive mit Gesichts-Verpixelung eben nicht mehr für eine Veröffentlichung eignen.

Verpixelung


Gut, man muss ja nicht so grob und viel verpixeln, es sollte ja das Gesicht reichen. Außerdem achte ich schon darauf, da ich Panoramen erstelle, wo so wenig wie möglich Personen mit auf Bild kommen. An anderen Orten wiederum lässt es sich nicht vermeiden.

11

Freitag, 27. April 2018, 15:16

Das grobe Mosaik hatte ich wegen der sich zuspitzenden Diskussion auch bewusst übertrieben, im Endeffekt wäre das Panorama aber auch mit dem Gaußschen Weichzeichner auf den Gesichtern unbrauchbar geworden.

12

Freitag, 27. April 2018, 16:59

… falls sich doch mal Personen ins Panorama "verirrt" haben, diese einfach unkenntlich zu machen? Damit sollte doch der Datenschutz eingehalten werden, denn man erkannt ja kein Gesicht und kann somit niemanden zum Bildgeschehen zuordnen.

Nein, reicht definitiv nicht – weil schon das Erheben der Daten (sprich das Fotografieren, automatische Verarbeiten [wenn auch nur in der Kamera] sowie das Abspeichern [wenn auch nur auf das Speichermedium der digitalen Kamera]) schlicht ungesetzlich ist. Die Sanktionen greifen also schon, bevor das Bild veröffentlicht wird.

Eine Genehmigung ist vorher einzuholen … und wenn man sie denn hat, kann sie ohne Angabe von Gründen von jetzt auf gleich widerrufen werden. Das, was über Jahre mit den bekannten Model-Releases funktionierte, ist jetzt angreifbar. Nur gut, dass vor dem 25.5.2018 abgeschlossene Verträge weiter gelten.

Aber man kann Glück haben – denn falls die Abgebildeten das Fotografieren nicht bemerkt haben sollten, kann man Personen auf den Bildern unkenntlich machen und somit dem Datenschutz genüge tun.

13

Freitag, 27. April 2018, 20:21

Was ich damit sagen will ist folgendes: Um einem Fotografen (aus welchen Gründen auch immer) zu schaden, genügt es ab dem 25.05. genau diesen Weg zu gehen - und genau das finde ich nicht richtig.

Was machen die ganzen Event- und Hochzeitsfotografen? Sich von jedem zufällig auf einem Foto erscheinenden Unbekannten eine Einwilligung unterschreiben lassen?


Servus Tom58.

Nun, ein Abmahn-Anwalt hat ja nun auch keinen Freifahrschein in der Tasche. Im Falle eines Falles landet man vor Gericht - und ab da gilt die Ermessensentscheidung (wie bei jedem Gesetz, das nicht alle erdenklichen Möglichkeiten der Fallgestaltung vorherzusehen und konkret zu regeln in der Lage ist). Ja, zugegeben, die DSGVOD lässt viel Raum für offene Fragen, und folglich besteht ein Verlust der Rechtssicherheit. Das ist mit der heutigen Regelung nicht anders. Da denke ich an das Bildnisrecht. Nur bitte: Welcher Richter wird ein Verfahren gegen einen Hochzeitsfotograf zulassen, weil er da einen Gast mit im Bild hat? Also das muss schon ein dicker Klops an Rechtsbruch sein, wenn so ein Fall vor dem Richtertisch landet. Kurzum: In der Theorie ist vieles denkbar, in der Praxis wird sich die Sache einregeln.

Gruß

Ralf

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ralf Michael« (28. April 2018, 04:54)


Tom58

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14

Samstag, 28. April 2018, 09:25

Was ich damit sagen will ist folgendes: Um einem Fotografen (aus welchen Gründen auch immer) zu schaden, genügt es ab dem 25.05. genau diesen Weg zu gehen - und genau das finde ich nicht richtig.

Was machen die ganzen Event- und Hochzeitsfotografen? Sich von jedem zufällig auf einem Foto erscheinenden Unbekannten eine Einwilligung unterschreiben lassen?


Servus Tom58.

Nun, ein Abmahn-Anwalt hat ja nun auch keinen Freifahrschein in der Tasche. Im Falle eines Falles landet man vor Gericht - und ab da gilt die Ermessensentscheidung (wie bei jedem Gesetz, das nicht alle erdenklichen Möglichkeiten der Fallgestaltung vorherzusehen und konkret zu regeln in der Lage ist). Ja, zugegeben, die DSGVOD lässt viel Raum für offene Fragen, und folglich besteht ein Verlust der Rechtssicherheit. Das ist mit der heutigen Regelung nicht anders. Da denke ich an das Bildnisrecht. Nur bitte: Welcher Richter wird ein Verfahren gegen einen Hochzeitsfotograf zulassen, weil er da einen Gast mit im Bild hat? Also das muss schon ein dicker Klops an Rechtsbruch sein, wenn so ein Fall vor dem Richtertisch landet. Kurzum: In der Theorie ist vieles denkbar, in der Praxis wird sich die Sache einregeln.

Gruß

Ralf


Hallo Ralf,

gestern habe ich mit einem Anwalt die Sache besprochen. Tatsächlich muss sich eine auf dem Foto erkennbare Person beschweren, sonst hat ein Abmahn-Anwalt keine Handhabe. Also unkenntlich machen ist schon mal ein guter Ansatz. Wo kein Kläger - da kein Richter.
Allerdings hat er mir auch erzählt, dass die wenigsten Abgemahnten das Geld, die Zeit und die Nerven hätten, einen jahrelangen Prozess wegen ein paar Tausend Euro durchzustehen und zahlen deshalb lieber die straßenräuberische Forderung. Das ist das grundsätzliche Geschäftsmodell dieser Aasgeier. Wenn man also die Nerven hat das alles durchzustehen, dann werden die Richter wohl in den seltensten Fällen gegen den Fotografen urteilen. Somit ist Deine Einschätzung richtig.
Die Zeit des sorglosen Uploads schöner Gruppenbilder (z.B. in FB) ist - meiner Meinung nach - ab dem 25.05. vorbei.

Sonniges Wochenende und Gruß

Tom

soulbrother

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15

Samstag, 28. April 2018, 09:41

In anderen Eu Ländern wurde doch die bewusst offengelassene Möglichkeit der "Einbindung" lokaer Regelungen/Gesetze bereits genutzt.

Nur die deutschen Politiker, die ja einen markanten Juristen Anteil stellen, halten sich raus und "lassen es durch folgende Gerichtsentscheide" reglen.
Lobbyarbeit auf höchstmöglichen Niveau...

Kein EU Gesetz darf die Ausübung meines Berufs unnötig behindern.
Die Praxis ist - Beispiele:
1.
Hochzeitsgruppenfoto vor einem der beliebten Schlößer, 30 bis 200 Personen müssen mit aufs Bild.
Ständig laufen irgendwelche Passanten vor oder hinter der Gruppe durchs Bild.

Es werden dutzende Bilder vom Stativ gemacht, hinterher alle fremden Personen wegretuschiert und bei den Einzelpersonen auch mal Köpfe ausgetauscht, damit jeder "gut" aussieht.

Somit wird streng genommen bei der Aufnahme gegen das Gesetz verstoßen, es kommt aber nie zu einer Veröffentlichnung dieser fremden Personen.
Auf meiner Festplatte könnte ich die RAWs löschen, da nie mehr benötigt, wenn das finale retuschierte Bild mal fertig ist.

2. Hochzeitsgesellschaft in der Kirche:
Sehr oft sind - meist ganz hinten - fremde Personen, also Zuschauer in der Kirche. Ich hab keine Zeit alle zu prüfen und zu fragen. Die sind mit auf etlichen Fotos, Pech gehabt.

3. Panoramen an öffentlichen Plätzen mit Personen als "Beiwerk":
http://panobilder.de/pano_sehenswuerdigk…en_cube_FL.html
geht dann nicht mehr... aber auch das kann es nicht sein als finale Regelung, denn auch solche Motive werden kommerziell benötigt.
Edit: (sorry noch flash...)

16

Samstag, 28. April 2018, 11:12

Somit wird streng genommen bei der Aufnahme gegen das Gesetz verstoßen, es kommt aber nie zu einer Veröffentlichnung dieser fremden Personen.


Es spielt im Moment der Aufnahme keine Rolle, ob ein Foto veröffentlicht wird. Schon die Möglichkeit dazu berechtigt den Abgebildeten, die Löschung des Fotos von der Speicherkarte zu verlangen. So habe ich es jedenfalls in irgendeinem Beitrag zu diesem Thema gelesen. Wo, müsste ich noch mal nachforschen.

Und was machen wir, wenn ein zufällig im Bild stehender oder vorbeilaufender Passant in Kenntnis der Gesetzeslage darauf besteht, vor der Aufnahme um Erlaubnis gefragt zu werden? Ihn auf öffentlichem Platz bitten, woanders hinzugehen?

Nur das Gesicht unkenntlich machen, könnte auch nicht immer ausreichen. Auch an der Bekleidung oder mitgeführten Gegenständen kann ein Angehöriger oder Bekannter eine Person identifizieren.

soulbrother

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17

Samstag, 28. April 2018, 12:49

Somit wird streng genommen bei der Aufnahme gegen das Gesetz verstoßen, es kommt aber nie zu einer Veröffentlichnung dieser fremden Personen.

... berechtigt den Abgebildeten, die Löschung des Fotos von der Speicherkarte zu verlangen.

Das ist ja auch kein Problem, wenn ich das Bild entweder bereits mehrfach auf der Karte habe, also auch Versionen ohne diese Person.
Oder das Motiv gleich nochmals aufnehmen kann, ohne diese Person.


Ihn auf öffentlichem Platz bitten, woanders hinzugehen?

Das mache ich sehr häufig und es funktioniert zu 98%


Nur das Gesicht unkenntlich machen, könnte auch nicht immer ausreichen.

Wenn ich, wie es heute nm noch passieren wird, mehrere Bilder einer Hochzeitsgruppe aufnehme und jemand durchs Motiv läuft, dann hab ich genug Material um diese fremde Person komplett verschwinden zu lassen.

Das Problem mit diesem "verschärften" Gesetz, ist die Illegalität bei der Aufnahme, was aber alles nicht sein müsste, wenn unser Gesetzgeber seinen Job machen würde, das KUG wieder "einbindet" und nicht erst auf Prozesse wartet... Geht in anderen EU Ländern ja auch...

18

Samstag, 28. April 2018, 16:31

@Tom58
Statt Gesichter zu verpixeln, verwende ich viel Aufwand, meine Panoramen "clean" zu gestalten - also möglichst frei von Personen. Zum einen erstelle ich ausreichend Einzelaufnahmen, zum anderen wird gestempelt, was das Zeug hält. Dies gilt übrigens ebenso für Mülleimer, gelbe Säcke und arglos weggeworfene Zigarettenstummel..... Aber zurück zum Thema: Im Falle einer Abmahnung klein beizugeben, ist der falsche Weg.

@soulbrother
Dir glühen die Pantoffeln und ich kann Deine Verärgerung gut verstehen. Wir sind von der neuen Gesetzgebung alle betroffen. Aber - und das verstehe bitte nicht falsch: Die alte Gesetzgebung bot kaum Rechtssicherheit mehr. Ein Beispiel: Du machst eine Aufnahme in der Kirche? Das heißt, Du benötigst eine Berechtigung für das Gebäude. Sind in der Kirche Kunstwerke installiert? Dann benötigst Du eine Berechtigung seitens der(s) Künstler(s), es sei denn der (die) Künstler ist (sind) vor 70 Jahren verstorben und die Rechte sind gemeinfrei. Du hast unbeteiligte Personen mit im Bild? Hier greift das Recht am eigenen Bild. Du nimmst eine Hochzeitgesellschaft im Freien auf? Na, dann hoffentlich von öffentlichem Grund aus, denn auch hier bedarf es einer Freigabe. Du stehst auf dem Bürgersteig und hast ein Teleobjektiv oder Weitwinkel angeflanscht? Sorry, dann ist dir auch diese Aufnahme nicht so ohne weiteres möglich. An dieser Stelle kann man die Beispiele beliebig fortsetzen. KUG war auch kein Gold und ging an der Praxis vorbei! Im Fazit aber meine ich noch immer: gelassen bleiben.....

Gruß

Ralf

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ralf Michael« (4. Mai 2018, 09:29)


Tom58

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19

Samstag, 5. Mai 2018, 08:56

Hilfreicher Link

Hier habe ich einen hilfreichen Link zum leidigen Thema gefunden:/https://www.fotorecht-seiler.eu/