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Montag, 29. August 2016, 13:37

Das Equirectangular für Facebook an den Kunden weiter geben?

Hallo,

wie macht ihr das wenn man das Equirectangular an den Kunden weiter geben will / kann / soll? Um es auf z.B. deren Facebook Seite zu zeigen.

Gar nicht, einfach so ohne Logo oder nur mit gut sichtbarem Logo?

Gruß Tobias

soulbrother

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2

Montag, 29. August 2016, 16:21

Hi Tobias,
das sollte idealwerweise der Vertrag regeln, den Du mit deinem Kunden hast.

Da dies aber nicht die direkte Antwort auf Deine Frage ist, geht´s weiter:

- Die Entscheidung bei welchem AuftragGeber, welche Daten und mit oder ohne Wasserzeichen (=Eigenwerbung) und dann uu welchem Preis bzw. Preisaufschlag das eine oder andere geliefert wird, kannst Du Dir nur selbst -durch Deine individuelle Kalkulation und Geschäftpolitik- beantworten ;-)

- Ich mache es of wie folgt: Wenn ich ein gutes Werbepotentional für meine Firma sehe, dann ist der Preisaufschlag für ein Panorama ohne Wasserzeichen höher, als bei einem AG, bei dem ich mir eher weniger Werbeeffekt für mich erwarte. In dem Fall will ich ja, dass mein Name bei der Veröffentlichung gesehen wird, ergo ist es ohne Wasserzeichen teurer.

3

Montag, 29. August 2016, 17:10

Vor ein paar Jahren habe ich mir über die Verwendung von Panoramen auf Facebook keine Gedanken gemacht. Somit ist auch nichts geregelt. Ich müsste nun neue Verträge mit den ehemaligen Kunden vereinbaren.

Und ist das Equirectangular einmal weitergegeben dann würde es sogar für Google reichen. Wenn man nicht gerade 1 Pixel unter deren Mindestanforderungen gegangen ist. Wenn du verstehst was ich meine.

Gruß Tobias

soulbrother

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4

Montag, 29. August 2016, 17:26

Vor ein paar Jahren habe ich mir über die Verwendung von Panoramen auf Facebook keine Gedanken gemacht. Somit ist auch nichts geregelt. Ich müsste nun neue Verträge mit den ehemaligen Kunden vereinbaren.
Und ist das Equirectangular einmal weitergegeben dann würde es sogar für Google reichen. Wenn man nicht gerade 1 Pixel unter deren Mindestanforderungen gegangen ist. Wenn du verstehst was ich meine.
Gruß Tobias

Oh, ich weiss genau was Du meinst ;-)
Wenn in den bestehenden Vertägen nicht explizit eine Freigabe für alle Nutzungsarten vereinbart wurde, dann kann dies (FB) doch als "neue" Nutzungsart - und somit kostenpflichtig - neu vereinbart werden.
Wenn Dein Verhandlungs- und Verkaufsgeschick sich positiv treffen, der Kunde den Mehrwert versteht und ein Budget dafür hat: perfekt!
Falls nicht, dann nur mit Wasserzeichen als Eigenwerbung, oder was Du Dir halt evtl. anderes vorstellen kannst, als "Bezahlung" für diese neue Nutzungslizenz.
Wenn es auch bei Google genutzt werden soll ist das ein weiterer Punkt bei den (neuen) Lizenzvereinbarungen, also schon mind. 2 Positionen, die was wert sind.
Du machst das schon ;-)

5

Montag, 29. August 2016, 17:36

Ja dann, ich mach das schon... ;)