Ich habe mit Erlaubnis der ausstellenden Künstler eine Skulpturen-Ausstellung fotografiert und davon eine virtuelle Tour erstellt.
Die Künstler haben mir durch E-Mails ihr Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt.
Als Fotograf habe ich ja das Urheberrecht an meinen Panoramen.
Das Urheberrecht muss hierzulande nirgends angemeldet werden, es existiert per se. Es ist unveräußerlich, kann also auch nicht verkauft, verschenkt oder vererbt werden.
Quelle:
http://www.akademie.de/wissen/fotorecht/marken-urheberrecht
Davon unberührt bleibt das Urheberrecht der Künstler an ihren Werken.
Nun geht die Organisatorin der Ausstellung davon aus, auch das Urheberrecht an meinem "Film" zu besitzen.
Sie weist mich darauf hin, dass die Rechte am Skulpturenpark, und insofern auch die Rechte an meiner virtuellen Tour
bei ihr lägen. Das sei vermarktungstechnisch wichtig. Es gelte für alle
Veröffentlichungen, Drucke, Verwertungsrechte etc.pp.
Ich kenne das aber so, dass ich ein Nutzungsrecht meiner Tour vergeben kann.
Die Nutzungsrechte für ein urheberrechtlich geschütztes Werk können veräußert werden - so lange dem keine anderen Rechte entgegenstehen.
Quelle: Wie oben.
Ich erwarte keine juristische Beratung, aber wie schätzt ihr die Rechtslage ein?
Die Tour wollte ich nicht verkaufen, auch nicht anders vermarkten. So, wie es die Leiterin der Ausstellung sieht, dürfte sie aber meine Fotos beliebig kommerziell verwerten.