Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Panorama Community. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Mark« (21. Mai 2015, 16:24)
Zitat
Die Genehmigung ist nicht abhängig von der Flughöhe, sondern man braucht sie, wenn man die Bilder veröffentlichen möchte.
Hi Panox,...
Veröffentlichen darf man zum Beispiel ein Video auf YouTube, selbst wenn es monetarisiert ist. Bilder darf man solange veröffentlichen, wie keine Gewinnabsicht besteht. Ein Aufstieg, der zum Zweck erfolgt, ein dabei geschossenes Bild vielleicht verkaufen zu können, ist bereits ein gewerblicher, bei dem das Fluggerät nicht mehr zum Zwecke des Sports oder der Freizeitbeschäftigung als Flugmodell eingesetzt wird und damit automatisch den Status eines UAVs erhält.
...
Zitat
Es gibt einige Bundesländer, in denen man eine AE benötigt, wenn man Fotos oder Videos in Homepages oder in Videoportalen (auch ohne Gewinnabsichten) veröffentlichen will.
Zitat
In Modellfliegerkreisen herrscht zum Teil Unsicherheit darüber, ob Flugmodelle, die mit einer Kamera ausgestattet sind, automatisch als UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme/Drohnen/UAV) zu klassifizieren sind und damit luftverkehrsrechtlich erlaubnispflichtig wären nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hintergrund der Frage ist, dass ein Flugmodell per Definition nur dann ein Flugmodell ist, wenn es zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt wird. Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass dieser Sport- oder Freizeitzweck nicht mehr vorliegen würde, wenn man fliegt, um Bildaufnahmen zu machen. Diese Ansicht ist nicht zutreffend. Solange die Aufnahmen nicht entgeltlich (gewerblich) oder zu Forschungszwecken gemacht werden, sondern aus privaten beziehungsweise aus Freizeitgründen, bleibt das Flugmodell ein Flugmodell und wird nicht zum UAS. Daran ändert auch eine spätere Veröffentlichung der Aufnahmen nichts wie etwa auf Youtube.
Das Bundesverkehrsministerium hatte in seinem ursprünglichen Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung 2009 tatsächlich geplant, das Fliegen mit Kamera generell als Betrieb eines UAS anzusehen. Auch dank des beherzten Handelns des DMFV konnte eine derartige Genehmigungspflicht verhindert werden. Das Bundesverkehrsministerium hat nun im letzten Sommer noch einmal schriftlich unsere Auffassung bestätigt, dass Modellflugbetrieb mit Kamera (privat) nicht als UAS zu werten ist und keiner Genehmigung nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 LufTVO bedarf. Werde ich aber für meine Fotos/Videos bezahlt, bedeutet dies das Fliegen mit einem UAS, das erlaubnispflichtig ist und einer besonderen Versicherung bedarf. Selbstverständlich ist unabhängig vom Luftrecht bei Foto-/ Videoaufnahmen von Flugmodellen aus ebenso das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) Dritter zu achten, wie bei sonstigen Aufnahmen.
Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt
Eine Liste leider nicht aber mehrere Rückmeldungen von Usern im Kopterforum, wir z. B.:Hallo Roland,
...
Hast Du eine Liste dieser Bundesländer? Woher stammt Deine Information?
...
© 2006-2025