Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Panorama Community. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

marijonas

Mega-User

  • »marijonas« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

1

Donnerstag, 21. Mai 2015, 09:56

Panoramafotografie-Workshop in Kaufbeuren am 27.6.2015

Hallo zusammen,

jetzt mache ich Mal Werbung in eigener Sache, denn am Samstag, den 27.6.2015 halte ich von 14:30 - 17:30 Uhr einen Workshop über die Panoramafotografie in der VHS-Kaufbeuren.

Wer also Lust hat,

- etwas über die Panoramafotografie zu erfahren,
- oder mir bei der Aufbereitung eines Kugelpanoramas (mit PTGui und Pano2VR) über die Schulter sehen will,
- Fragen vor Ort stellen will ...

kann sich gerne zu dem Workshop anmelden. In einem kleinen vertrauten Kreis von 5 bis 10 Teilnehmern ist es mir möglich, auch auf individuelle Wünsche und Fragen einzugehen. Durch Erfahrung anderer Panografen, die mich schon besucht haben, weiß ich, dass es oft die Kleinigkeiten sind, an die man nicht denkt, die einem das Panografieren erleichtern würden.

Hier könnt Ihr Euch direkt dazu anmelden:

Anmeldung bei der VHS-Kaufbeuren

Ich freue mich auf Euch

Richard

2

Donnerstag, 21. Mai 2015, 13:40

Wenn ich bis dahin meine Aufstiegsgenehmigung für den Copter habe können wir ja diesmal ein Special aus der Luft machen :-)

marijonas

Mega-User

  • »marijonas« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

3

Donnerstag, 21. Mai 2015, 14:05

Grüß Dich Mark,

das wäre natürlich das absolute Highlight. Ab wie viel Höhenmeter braucht man eine Genehmigung?

Sonst bleibst Du halt im Innenhof unterhalb der umliegenden Firste ;-) .

Gruß

Richard

4

Donnerstag, 21. Mai 2015, 14:16

Die Genehmigung ist nicht abhängig von der Flughöhe sondern man braucht sie wenn man die Bilder veröffentlichen / verkaufen / oder sonstwie gewerblich nutzen möchte. Mit AE darf man nur bis 100m aufsteigen, privat auch ein wenig darüber. Ausserdem macht so ein Schrieb vom Bayrischen Luftamt mächtig Eindruck und man kann damit beflissene Rentner abwatschn...


Nachtrag: Danke an Panox für die weiteren Erläuterungen...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Mark« (21. Mai 2015, 16:24)


5

Donnerstag, 21. Mai 2015, 15:44

Zitat

Die Genehmigung ist nicht abhängig von der Flughöhe, sondern man braucht sie, wenn man die Bilder veröffentlichen möchte.


Die erste Aussage ist richtig, die zweite nicht.

Veröffentlichen darf man zum Beispiel ein Video auf YouTube, selbst wenn es monetarisiert ist. Bilder darf man solange veröffentlichen, wie keine Gewinnabsicht besteht. Ein Aufstieg, der zum Zweck erfolgt, ein dabei geschossenes Bild vielleicht verkaufen zu können, ist bereits ein gewerblicher, bei dem das Fluggerät nicht mehr zum Zwecke des Sports oder der Freizeitbeschäftigung als Flugmodell eingesetzt wird und damit automatisch den Status eines UAVs erhält.

Dann ist auch ein Flugbuch zu führen und man muss weitere Auflagen der AE beachten.

Das hat dann auch versicherungstechnische Folgen.

Ohne AE darf jeder ab dem 1.6.15 auch in Kontrollzonen bis 30 m Höhe aufsteigen, gewerblich bis 50 m.

Ansonsten ist auf die Untergrenze der jeweiligen Flugzone zu achten, die zum Beispiel bei unserem Modellflugplatz bei 300 m beginnt.

Wegen des Vorrangs von Rettungshubschraubern, die sich auch in Höhen unterhalb von 300 m bewegen, muss man jederzeit ausweichen oder landen können.

6

Donnerstag, 21. Mai 2015, 16:48

… und man kann damit beflissene Rentner abwatschn …

:D :rolleyes: :D

7

Freitag, 22. Mai 2015, 18:56

...
Veröffentlichen darf man zum Beispiel ein Video auf YouTube, selbst wenn es monetarisiert ist. Bilder darf man solange veröffentlichen, wie keine Gewinnabsicht besteht. Ein Aufstieg, der zum Zweck erfolgt, ein dabei geschossenes Bild vielleicht verkaufen zu können, ist bereits ein gewerblicher, bei dem das Fluggerät nicht mehr zum Zwecke des Sports oder der Freizeitbeschäftigung als Flugmodell eingesetzt wird und damit automatisch den Status eines UAVs erhält.
...
Hi Panox,
nachdem hier auch User aus anderen Bundesländern außerhalb Bayerns mitlesen möchte ich eine kurze Anmerkung zu Deinem Statement loswerden.
Deine Aussage ist für das ganze Bundesgebiet so nicht richtig. Es gibt einige Bundesländer, in denen man eine AE bnötigt, wenn man Fotos oder Videos in Homepages oder in Videoportalen (auch ohne Gewinnabsichten) veröffentlichen will. In Bayern ist das Gott sei Dank nicht so. Für die Bayern stimmt Deine Aussage.
Ich empfehle jedem, der sowas machen möchte den Kontakt zum örtlichen Luftamt, die dafür zuständig sind, aufzunehmen und dieses abzuklären.
Sony Alpha 7R Mark 2 | Samyang 12mm Fisheye | Manfrotto 190XPROB | Novoflex VR-System 6/8 bzw. VR-System SLANT | PTGui pro | Lightroom | Photoshop
MeinePanoramen.eu

8

Freitag, 22. Mai 2015, 22:18

Hallo Roland,

Zitat

Es gibt einige Bundesländer, in denen man eine AE benötigt, wenn man Fotos oder Videos in Homepages oder in Videoportalen (auch ohne Gewinnabsichten) veröffentlichen will.


Hast Du eine Liste dieser Bundesländer? Woher stammt Deine Information?

Meine habe ich von hier bezogen:

http://dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamer…uss-man-wissen/

Zitat

In Modellfliegerkreisen herrscht zum Teil Unsicherheit darüber, ob Flugmodelle, die mit einer Kamera ausgestattet sind, automatisch als UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme/Drohnen/UAV) zu klassifizieren sind und damit luftverkehrsrechtlich erlaubnispflichtig wären nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hintergrund der Frage ist, dass ein Flugmodell per Definition nur dann ein Flugmodell ist, wenn es zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt wird. Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass dieser Sport- oder Freizeitzweck nicht mehr vorliegen würde, wenn man fliegt, um Bildaufnahmen zu machen. Diese Ansicht ist nicht zutreffend. Solange die Aufnahmen nicht entgeltlich (gewerblich) oder zu Forschungszwecken gemacht werden, sondern aus privaten beziehungsweise aus Freizeitgründen, bleibt das Flugmodell ein Flugmodell und wird nicht zum UAS. Daran ändert auch eine spätere Veröffentlichung der Aufnahmen nichts wie etwa auf Youtube.

Das Bundesverkehrsministerium hatte in seinem ursprünglichen Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung 2009 tatsächlich geplant, das Fliegen mit Kamera generell als Betrieb eines UAS anzusehen. Auch dank des beherzten Handelns des DMFV konnte eine derartige Genehmigungspflicht verhindert werden. Das Bundesverkehrsministerium hat nun im letzten Sommer noch einmal schriftlich unsere Auffassung bestätigt, dass Modellflugbetrieb mit Kamera (privat) nicht als UAS zu werten ist und keiner Genehmigung nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 LufTVO bedarf. Werde ich aber für meine Fotos/Videos bezahlt, bedeutet dies das Fliegen mit einem UAS, das erlaubnispflichtig ist und einer besonderen Versicherung bedarf. Selbstverständlich ist unabhängig vom Luftrecht bei Foto-/ Videoaufnahmen von Flugmodellen aus ebenso das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) Dritter zu achten, wie bei sonstigen Aufnahmen.

Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt

9

Freitag, 22. Mai 2015, 23:01

Hallo Roland,
...
Hast Du eine Liste dieser Bundesländer? Woher stammt Deine Information?
...
Eine Liste leider nicht aber mehrere Rückmeldungen von Usern im Kopterforum, wir z. B.:
- http://www.kopterforum.de/topic/2209-all…ur-mit-gewerbe/
- https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/i…7&art_param=478
- http://www.kopterforum.de/topic/14527-br…egsgenehmigung/
- http://www.kopterforum.de/topic/10388-rh…rlaubnis/page-2
Das ist aber nur ein Teil der Rückmeldungen...

Das Problem daran ist, dass
- es pro Bundesland mindestens ein Luftamt gibt, die sich bundesweit nicht untereinander auf eine einheitliche Regelung einigen,
- sich die Mitarbeiter offensichtlich nicht an die nachträglichen Vorgaben des Bundesverkehrsministerium halten
- viele Mitarbeiter der Meinung sind, dass das Einstellen von Videos auf z. B. YouTube schon durch das Vorschalten von Werbung Geld verdienen lässt und damit kein Sport- oder Freizeitzweck erfüllt ist.
Sony Alpha 7R Mark 2 | Samyang 12mm Fisheye | Manfrotto 190XPROB | Novoflex VR-System 6/8 bzw. VR-System SLANT | PTGui pro | Lightroom | Photoshop
MeinePanoramen.eu