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101

Montag, 22. Juli 2013, 11:39

Mit diesem Dokument dürften sich ein Großteil der offenen Fragen klären. Bleibt nur noch die Frage, ob das auch auf "mobilen Endgeräten" funktioniert oder besser noch bereits funktionierte.

Gérard

toosten

Fortgeschrittener

Beiträge: 105

Wohnort: Berlin

Beruf: Softwareentwickler bei vr-easy

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103

Montag, 22. Juli 2013, 11:56

Leider ohne Datum, aber für steinalte Betriebssysteme: http://www.pixaround.com/products/pmpro/

  • Output formats:
    • Scene (.jpg, .bmp, .tif, .png, .pij)
    • Webpage (.asp)
    • Postcard with option for customization (.exe)
    PDA - PalmOS (.pdb), Windows CE (.jpg)
    • ActiveX (.ppt)
    • Print - on single or multiple pages

104

Dienstag, 23. Juli 2013, 06:50

Hallo,
als ebenfalls betroffener habe ich bisher hier nur mitgelesen und direkten Kontakt zu Soulbrother gehabt..
Doch jetzt habe ich hier eine Frage:
Gibt es (oder gab es) irgend ein tragbares Gerät, das Java (nicht zu verwechseln mit Javascript!) ausführen kann/konnte. Auf diesen Geräten wäre dann eine Tour die mit PTViewer erstellt wurde anzusehen.
Eine ander Möglichkeit wäre ein Gerät, das Panoramabilder in QuicktimeVR darstellen kann. Auch in diesem Format wurden früher auch schon virtuelle Touren erstellt.

Beispiele für beides könnte ich als "Dinosaurier" zur Verfügung stellen. Ich möchte dies hier nicht öffentlich machen (Feind liest vermutlich mit!).

Viele Grüße
hd_pano
Mein Blog: panoblog.de

105

Dienstag, 23. Juli 2013, 08:15

Hier ist ein Panoramarundgang von 2003/2004 [klick...] Die Panos sind von 2000-2003
Ich hab noch ein Panorama von 1998 [klick...] Der Player ist von 2004

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »watty« (23. Juli 2013, 08:27)


106

Dienstag, 23. Juli 2013, 08:42

Hallo hd pano,

klar gibt es so ein tragbares Gerät :), die Topdingsbums Leutchen sehen auch normale Laptops als Mobilgeräte an und wollen dafür Lizenzgebüren. Daher müssen Sie sich wohl auch gefallen lassen, dass uralte Java- oder Quicktimetouren jetzt gegen Sie verwendet werden, weil Sie halt auf jedem Wald- und Wiesenschlepptopp lauffähig sind.


MfG

Rainmaker

107

Dienstag, 23. Juli 2013, 08:52

Eine einfache Recherche im Netz ergibt, dass es Java-fähige Mobilgeräte - auch Handys - mindestens seit 2001 gab.

Gérard

toosten

Fortgeschrittener

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Wohnort: Berlin

Beruf: Softwareentwickler bei vr-easy

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108

Dienstag, 23. Juli 2013, 09:43

Bevor es Apple geschafft hat den Markt der mobilen Geräte aufzumischen, gab es PalmOS und dann auch Windows ( CE, PalmSize, PocketPC WindowsMobile2003, WindowsPhone - M$ hat alle paar Jahre eine neue Bezeichnung genutzt).
Soweit ich mich erinnere gab es für beide Systeme Java, über die Leistungsfähigkeit kann ich leider keine Aussage machen.

Eine Insellösung war jedenfalls der von mir gepostete Link (http://pocketland.de/12542/_360pocket_To…ARM_XScale.html) mit Datum (08.11.04).



Für Schlepptops existiert jedenfalls genug Stoff.

109

Dienstag, 23. Juli 2013, 19:28

Inzwischen fast 10.000 Aufrufe und eine beträchtliche Informationsfülle, über die sich jeder Anwalt zur Abschmetterung der Ansprüche freuen dürfte. Ich denke, der Inhaber der guten Fa. T. sollte mal langsam die Anwaltskategorie "willfähriger Abmahnungshelfer" zu "versiert in der Abwehr von Regressansprüchen" wechseln.
http://www.premiumpano.de
 
Unterstützerlink für eine andere Weltsicht: http://www.worldmapper.org/
Heiteres Augenöffnen für die deutsche Medienlandschaft oder: was man mit Bild und Text nicht alles anstellen kann http://www.bildblog.de/

110

Mittwoch, 24. Juli 2013, 15:49

noch was ...

Hier nochmals ein Beweis über die Darstellung von Panos (auch mit Hotspots) mit Quicktime VR von 1994 ...

http://en.wikipedia.org/wiki/QuickTime_VR

Gruß Klaus

miauTour

Neu im Forum

Beiträge: 1

Beruf: Immobilienmaklerin

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111

Montag, 29. Juli 2013, 16:03

Hallo zusammen,

ich hatte auch diese nette Post bekommen mit der gleichen Vorgehensweise. Mein Anwalt hat bereits geantwortet. Sobald ich Neues erfahre, hört Ihr von mir.

Viele Grüße

Annette

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »miauTour« (29. Juli 2013, 17:04)


112

Dienstag, 30. Juli 2013, 14:59

Hallo Zusammen,

es hat sich wieder was getan.
Nachdem mein Kunde dem Anwalt geantwortet hat, dass er alles rechtmäßig bei mir lizenziert hat, kam heute vom Patentanwalt wieder ein Sreiben an meinem Kunden.
Darin schreibt der Anwalt sinngemäß:
Mein Kunde habe die Anfrage nicht richtig bewertet und dass ER die Sache gebraucht und deshalb er an den Erfinder zu bezahlen habe.
Er bietet ihm ein Angebot zum Abschluss einer günstigen Lizenzvereinbarung (die aber noch nicht dabei ist).
Weiterhin setzt er eine neue Frist um darzulegen, warum er sich berechtigt fühlt die Erfindung zu nutzen.

Viele Grüße

hd_pano
Mein Blog: panoblog.de

113

Dienstag, 30. Juli 2013, 15:26

Das war leider zu erwarten. Siehe Beitrag 85. Mit der Lizenz hat das nix zu tun.
Hat der Kunde auf eigene Faust geantwortet oder einen Anwalt bemüht? Falls es ein Anwalt war so war das hoffentlich nicht sein Spezialgebiet...

Grüße
Marcus

114

Dienstag, 30. Juli 2013, 15:49

Hallo Markus,
Das war leider zu erwarten. Siehe Beitrag 85. Mit der Lizenz hat das nix zu tun.
das stimmt so weit mir gesagt wurde nicht ganz.
Der "Erfinder" kann sich hier aussuchen ob er den "Hersteller", den "Besitzer" oder "den der es gebraucht" zur Rechenschaft zieht.
Gruß hd_pano
Mein Blog: panoblog.de

115

Dienstag, 30. Juli 2013, 15:52

Gibt es jetzt eigentlich ein gemeinsames vorgehen?

gibt es jetzt eigentlich ein gemeinsames vorgehen? das problem nervt langsam und ist mehr als unangenehm.
soll jetzt jeder der davon bedroht ist einen anwalt bezahlen? oder wird es einen zusammenschluss von leuten geben die dagegen vorgehen?
meine kunden werden langsam nervös.

116

Dienstag, 30. Juli 2013, 16:20

das stimmt so weit mir gesagt wurde nicht ganz.
Der "Erfinder" kann sich hier aussuchen ob er den "Hersteller", den "Besitzer" oder "den der es gebraucht" zur Rechenschaft zieht.


Aber doch wohl nicht den Hersteller des Werkzeuges - oder?
Hersteller bist du, Besitzer hängt von den Verträgen ab und "der der es gebraucht" wird wohl der Kunde sein.
Mit den Lizenzen sind doch aber sicher die für die Software (krpano etc.) gemeint. Oder?

Falls jemand eine verlässliche Quelle für genauere Informationen hat wäre ich sehr dankbar.

Ich habe irgenwie auch noch nicht gelesen welcher Teil des Gebrauchsmusters genau zur Diskussion steht...

Grüße
Marcus

117

Dienstag, 30. Juli 2013, 16:40

Hall Marcus
Aber doch wohl nicht den Hersteller des Werkzeuges - oder?
Hersteller bist du, Besitzer hängt von den Verträgen ab und "der der es gebraucht" wird wohl der Kunde sein.
Mit den Lizenzen sind doch aber sicher die für die Software (krpano etc.) gemeint. Oder?
Mein Kunde hat bei mir eine Lizenz für den virtuellen Rundgang erworben, also hat er es bei mir lizenziert. Was anderes habe ich nicht gesagt.
Die Lizenzen für die Software (krpano etc...) steht erst auf dem nächsten Blatt,
Der "Erfinder" kann es sich aussuchen und er wählt halt das schwächste Glied, da er denkt da ist mehr zu holen.

Ich habe irgenwie auch noch nicht gelesen welcher Teil des Gebrauchsmusters genau zur Diskussion steht.
Das Gebrauchsmuster findest Du unter:Europäisches Patentamt . Hier sind es vor allen die Punkte 0023, 0025, 0026, 0028 bis 0030 und 0032. Bei der Herauslösung aus dem Patentverfahren wurden angeblich noch welche hinzugefügt, die offensichtlich nicht veröffentlicht wurden???

Die Ansprüche gelten angeblich allgemein für die Verlinkung von Panoramabildern und sonstige Hotspots auf allen Plattformen.

Viele Grüße hd_pano
Mein Blog: panoblog.de

118

Dienstag, 30. Juli 2013, 20:32

Ich glaube das ist so nicht richtig, lasse mich aber gerne korrigieren. Bitte mit Angabe einer belastbaren Quelle.

Wenn man eine virtuelle Tour erstellt ist man Urheber und kann ein Nutzungsrecht gewähren (gegen Gebühr etc.) oder eben nicht. Die Urheberschaft ist unveräußerlich.
Das Urheberrecht kennt den Begriff Lizenz so nicht.

Lizenzen beziehen sich auf gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster oder Marken).
Bei der Software die wir nutzen (Autopano, krpano etc.) handelt es sich in der Regel auch um eingetragene Marken. Deshalb können sie eine Lizenz verkaufen.
Welche Lizenz hast du deinem Kunden denn verkauft?

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz

Weil ich gerne alles belegen möchte was ich eventuell weitergebe, hätte ich gerne auch noch eine Quelle die belegt das der Inhaber von gewerblichen Schutzrechten jeden in der Produktionskette beliebig belangen kann. Das GM kenne ich, aber aus den Schreiben geht für mich nicht klar hervor für welche Bestandteile jemand eine Lizenz zahlen sollte.
Das alles ist aber in diesem Fall aber nicht wirklich weiterführend.

Interessieren würde mich die Antwort auf meine Frage ob ein Anwalt das Schreiben an die Firma verfasst hat oder er auf eigene Faust gehandelt hat.
Zum gemeinsamen Vorgehen:
Dieter Lukas hält alle Leute die sich bei ihm melden informiert. Die IVRPA (für die es eine exzellente Gelegenheit gewesen wäre sich zu positionieren und viele neue/alte Mitglieder zu gewinnen) fühlt sich nicht zuständig, weil kein Mitglied betroffen ist und um Hilfe gebeten hat. Von dort würde ich auch keine Hilfe mehr erwarten - der Verein ist für mich gestorben. Es könnte ja auch einer der Betroffenen mal dort eintreten und dann als Mitglied Hilfe einfordern. Leider vermute ich er wird nur ein paar Euro ärmer und die Hilfe bleibt aus.
Ich hoffe alle Betroffenen die sachkundigen Beistand bemühen, halten uns auf dem Laufenden. Laut den Informationsemails sind mehrere Anwälte an der Sache und ich hoffe wir können bald die ersten Ergebnisse erfahren...

Viele Grüße
Marcus

119

Dienstag, 30. Juli 2013, 20:55

Hallo Marcus,
Wenn man eine virtuelle Tour erstellt ist man Urheber und kann ein Nutzungsrecht gewähren (gegen Gebühr etc.) oder eben nicht. Die Urheberschaft ist unveräußerlich.
Das Urheberrecht kennt den Begriff Lizenz so nicht.
ok so habe ich das bisher noch nicht gesehen. Für mich waren bisher das Nutzungsrecht und die Lizenz zwei Worte für die selbe Sache.

Viele Grüße hd_pano
Mein Blog: panoblog.de

120

Freitag, 2. August 2013, 09:07

Reaktion auf Anwaltschreiben

Hallo,

ein von mir betroffener Kunde hat ein Antwortschreiben auf die Berechtigungsanfrage, das von meinem Anwalt verfasst war, per EINSCHREIBEN geschickt.
Gestern ist dieses wieder ungeöffnet zurückgekommen. Wurde also nicht angenommen.
Dies zeigt doch ganz deutlich, dass es scheinbar völlig egal ist, wie auf das Schreiben reagiert wird. Würde denen an der Reaktion auf die Berechtigungsanfrage was liegen, so hätten sie die Antwort doch geöffnet ...

Für mich ist das ein Zeichen, dass es sich hierbei einwandfrei nur um eine Einschüchterungsmaßnahme handelt, die darauf abzielt, möglichst viele zum Lizenzkauf zu bringen.

Ist bekannt, ob schon von irgend jemand ein Löschungsantrag dieses Gebrauchsmusters beim Patentamt eingereicht wurde?
Dieser Wahnsinn muss jetzt endlich gestoppt werden.

Mir ist z. B. konkret auf dieses Schreiben ein Folgeauftrag eines Kunden durch die Lappen gegangen, da dieser sehr verunsichert ist.

Gruß Klaus

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