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das stimmt so weit mir gesagt wurde nicht ganz.Das war leider zu erwarten. Siehe Beitrag 85. Mit der Lizenz hat das nix zu tun.
das stimmt so weit mir gesagt wurde nicht ganz.
Der "Erfinder" kann sich hier aussuchen ob er den "Hersteller", den "Besitzer" oder "den der es gebraucht" zur Rechenschaft zieht.
Mein Kunde hat bei mir eine Lizenz für den virtuellen Rundgang erworben, also hat er es bei mir lizenziert. Was anderes habe ich nicht gesagt.Aber doch wohl nicht den Hersteller des Werkzeuges - oder?
Hersteller bist du, Besitzer hängt von den Verträgen ab und "der der es gebraucht" wird wohl der Kunde sein.
Mit den Lizenzen sind doch aber sicher die für die Software (krpano etc.) gemeint. Oder?
Das Gebrauchsmuster findest Du unter:Europäisches Patentamt . Hier sind es vor allen die Punkte 0023, 0025, 0026, 0028 bis 0030 und 0032. Bei der Herauslösung aus dem Patentverfahren wurden angeblich noch welche hinzugefügt, die offensichtlich nicht veröffentlicht wurden???Ich habe irgenwie auch noch nicht gelesen welcher Teil des Gebrauchsmusters genau zur Diskussion steht.
ok so habe ich das bisher noch nicht gesehen. Für mich waren bisher das Nutzungsrecht und die Lizenz zwei Worte für die selbe Sache.Wenn man eine virtuelle Tour erstellt ist man Urheber und kann ein Nutzungsrecht gewähren (gegen Gebühr etc.) oder eben nicht. Die Urheberschaft ist unveräußerlich.
Das Urheberrecht kennt den Begriff Lizenz so nicht.
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