Hallo Martin hier ging es um Fotorecht und Veröffentlichung von Bildern. Die Bilder (Panoramen) des Privatgeländes der Zeche Zollverein, dürfen normalerweise nicht auf Kommerziellen Seiten veröffentlicht werden. Die Fahnenstange von Mike, mit seiner Länge von 5,50m und den damit gemachten Panos entsprechen nicht mehr der normalen Fotografierweise. Eben nicht der Fussgängerperspektive. Als Fotograf bewegt man sich ja of auf dünnem Eis, wenn es um die Veröffentlichung von erstellten Fotos geht. Jeder Besitzer eines Privatgrundstückes, bez. Person kann einem untersagen diese Bilder zu veröffentlichen, mal abgesehen von Personen die in der Öffentlichkeit stehen und einigen weiteren Außnahmen. Es macht schon Sinn zu wissen was erlaubt ist und was nicht... Da sind eben nicht nur die Rechte des Fotografen wichtig, sondern auch die Rechte der Personen und Grundstücksbesitzer. Gruß Ralf
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Original von EmEssKann einer der Wissenden den Daheimgebliebenen bitte erklären, welche Diskussion mit "Panoramafreiheit", "Fußgängerperspektive", Privatgelände und Juristen hier nebenbei geführt wird.
Ich kann da nur mein ungesundes Halbwissen weitergeben: Es gab einen Fall in Österreich in Zusammenhang mit einem aus dem 3 Stock des gegenüberliegenden Gebäudes fotografierten Foto des Hundertwasserhauses. Diese Bilder wurdenunter Berufung auf die Panoramafreiheit veröffentlicht, aber das Gericht wollte (in Österreich) dieser Begründung nicht folgen, da keine übliche Passantenperspektive eingenommen wurde. Wie das in Deutschland aussähe, ist da natürlich offen, die meisten Berichte, die ich gelesen habe, deuten aber in die Richtung einer ähnlichen Entscheidung nach deutschem Recht.
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Ralf jetzt muss ich aber auch nochmal nachfragen wegen der Fussgängerperspektive. Macht es einen Unterschied ob ich aus dieser Perspektive fotografiere oder aus 5,5m? Ich dachte bis jetzt immer es zählt nur der Aufnahmestandort also auf dem privat Gelände oder auf dem öffentlichen Gelände.
Seit 8 Jahren Panomarist.
http://www.panoramafoto.com - http://www.imagevide.tv - http://www.filmrolle.tv - http://www.wecom.net
wow, bei vollem Kontrast! Das ist - in luftiger Höhe - schon ein Pole-pano
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Original von trozzreaxxion Und das Pano: http://panoclub.de/movs/zollverein/ best, mike
In Photoshop zuerst die Kanten auswählen, zB. mit "leuchtende Konturen" aus den Stilisierungsfiltern. Das Ergebnis zu SW wandeln, weichzeichnen und mit Tonwertkorrektur (und Weichzeichner) so verändern, das nur die Kantenbereiche möglichst hell, die Flächen aber Schwarz sind. Dann alles auswählen, kopieren, und zurück zum Originalbild. Neuen Kanal anlegen, Zwischenablage einfügen. Kanal als Auswahl laden, Farbton/Sättigung aus dem Menüpunkt Bild - Anpassen starten, Grundfarbton der falschen Konturfarbe auswählen, Farbedefinition mit Pipetten verfeinern und dann die Sättigung nach Wunsch reduzieren. Ich hoffe, das ist nachvollziehbar, so sollten jedenfalls die Farbsäume Ihre Farbe verlieren und dadurch unauffälliger werden.
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Die Farbsaeume bei dem extremen Gegenlicht sind schon heftig (bei meinem Pano auch). Ich habe immer noch keine richtig gute Moeglichkeit das zu korrigieren. Im Pentax-Lab sehe ich das nicht richtig, Entsaettigung ueber's ganze Bild klaut mir die Farben und eine anstaendige Methode nur die Farbsaeume zu selektieren (um diese dann zu entsaettigen) habe ich auch nicht :-(
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fischlein« (14. August 2007, 19:22)
Warum eigentlich... eigene Dummheit würd ich sagen.
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Schade das Du selber nicht mit drauf bist.
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