Sie sind nicht angemeldet.

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

41

Mittwoch, 10. Juli 2013, 10:38

So Leute,

neue Infos aus erster Hand, es gibt ein "ähnliches" Anschreiben mit demselben Ziel: Lizenzen zu verkaufen oder verklagt zu werden...

Aus dem Schreiben des Patentanwaltes (gekürzt):
Meine Mandantin ist Inhaberin des eingetragenen Gebrauchsmusters DE 20 2007 019 508 U1 für ein interaktives Info- und Kommunikationssystem.
Veröffentlichung des GM: 23.04.2013, es ist in Kraft.


danach weitere Erklärungen...

danach eine Gebrauchsmusterschrift

danach eine Urkunde über die EIntragung des GM Nr. 20 2007 019 508.7

Anmeldung: 09.02.2007

Abzweigung aus: 10 2007 006 537.1

Eintragung am: 23.04.2013

Die Voraussetzungen der Schutzfähigkeit, insbesondere die Neuheit des Gegenstandes wurden im Eintragungsverfahren nicht geprüft.


......
Ich gehe davon aus, dass diese Firma alle mobilen Panoramatouren sucht und die Betreiber anschreibt.
Das bedeutet, dass jede Menge der Panoramafotografenkunden auf die Lieferanten (Agenturen und Fotografen) zurückkommen und es an uns liegt dieser Firma und dieser Methode Einhalt zu gebieten.

Gibt es in unserer Panoramagemeinde jemden der sich rechtlich damit wirklich auskennt und mit ersten Infos helfen kann.

Wie reagiert man nun am Besten darauf?

Könnten die Betroffenen eine gemeinsame "Gegenklage" oder "Entgegnung" ausarbeiten, wäre das im Sinne eines möglichst effizienten Stoppens sinnvoll?

Danke im Sinne der "Panoramagemeinde"

42

Mittwoch, 10. Juli 2013, 10:47

@ soulbrother, blättere mal einen Beitrag zurück (#40).

Gruß André

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

43

Mittwoch, 10. Juli 2013, 11:38

Hallo Chris,

ich habe mir die Offenlegungsschrift Mal genauer durchgelesen, vor allem die Ansprüche am Ende, denn um die geht es letztendlich.

Ich habe zumindest dazu kein erteiltes Patent gefunden.
Und eine Offenlegungsschrift ist nur eine Offenlegungsschrift.

Den Daten zufolge wurde es am 23.01.2013 endgültig abgelehnt.

Gruß
Richard


Seltsam, der link zum abgelehnten Patent hat heute morgen noch funktioniert, jetzt erreiche ich nur die Seite mit der Meldung:
INPADOC Rechtsstand für DE102007006537 (A1) 2008-08-21 ist nicht in der Espacenet Datenbank verfügbar

Seltsam...

44

Mittwoch, 10. Juli 2013, 12:06





Seltsam...



es war zu erwarten - das war ein betrugsversuch.
Passiert das jemand ängstlich überweist das geld.

45

Mittwoch, 10. Juli 2013, 12:15

Seltsam, der link zum abgelehnten Patent hat heute morgen noch funktioniert, jetzt erreiche ich nur die Seite mit der Meldung:
INPADOC Rechtsstand für DE102007006537 (A1) 2008-08-21 ist nicht in der Espacenet Datenbank verfügbar

Der Datensatz ist noch vorhanden. Vermutlich hat die Datenbank gelegentlich einen Schluckauf.

Gérard

46

Mittwoch, 10. Juli 2013, 14:19

Das neue, noch nicht freigeschaltete Mitglied "thepanoman" hat mich um die Veröffentlichung des folgenden Beitrags gebeten.

Gérard



Hallo Leute,

wir haben auch so ein Schreiben erhalten und werden es getrost ignorieren. Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehen wir gelassen entgegen.

Folgende Gründe:

Punkt 1: Die Mandantin

Die Firma T**** mit Standort in Gröbenzell (Gröbenzell liegt laut Google Maps 4km von Olching entfernt) hat im bundesanzeiger.de zuletzt 2009 eine Bilanz veröffentlicht. In dieser Bilanz heißt es:

Zitat

Die Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2009 zeigt einschließlich der stillen Beteiligungen ein rechnerische Überschuldung in Höhe von EUR 4xx.xxx,xx. In diesem Zusammenhang weise ich nochmals pflichtgemäß auf folgendes hin: [...] Ergibt sich auch bei der Erstellung der Überschuldungsbilanz, dass das Vermögen die Schulden nicht deckt, so hat der Geschäftsführer entsprechend der Vorschrift des § 64 GmbH-Gesetz ohne schuldhaftes zögern, spätestens aber drei Wochen nach Feststellung der Überschuldung die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu beantragen.

Quelle: Bundesanzeiger.de


Am 12.03.2013 fand laut Registerauskunft eine Inhaberänderung statt:

Zitat

EDV-Erfassungstag
EDVT
12.03.2013
71/73
Anmelder/Inhaber
INH
T* GmbH, 82140 Olching, DE
71/73
Früherer Anmelder/Inhaber
INHF
T* GmbH, 82194 Gröbenzell, DE

Quelle: https://register.dpma.de/DPMAregister/pa…195087&VIEW=pdf


Punkt 2: Die Gebrauchsmusterabschrift

Bei der Schutzrechtsart handelt es sich nicht um ein Patent, sondern um ein Gebrauchsmuster. Das vollständige Dokument gibt es übrigens hier: https://register.dpma.de/DPMAregister/pa…ng=de&full=true

Zitat

Da das Gebrauchsmusterrecht inhaltlich nicht geprüft wurde, muss der Inhaber stets damit rechnen, dass es einer Überprüfung im Prozess nicht stand hält; ein unberechtigtes Vorgehen gegen Mitbewerber könnte dann eigene Schadensersatzansprüche nach sich ziehen [...]

Jedermann kann geltend machen, daß das eingetragene Gebrauchsmuster nicht neu sei oder keine Erfindungshöhe inne habe und die Löschung des Gebrauchsmusters beim Patentamt beantragen. Im Rahmen dieses Löschungsantrags wird das Gebrauchsmuster dann beim Patentamt nachträglich streng geprüft, ähnlich einer Prüfung vor Erteilung eines Patentes.

Quelle: http://www.patentserver.de/Patentserver/…uchsmuster.html


Punkt 3: Das Schreiben vom Patentanwalt

Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Berechtigungsanfrage. Diese zielt, zumindestens liest sich so der Brief, auf den Kauf der Lizenz ab. Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage kann geklärt werden, inwieweit Shcutzrechte verletzt werden und ggf. eine gütliche Einigung (z.B. der Erwerb der Lizenz) erzielt werden. An weiteren Schritten ist der Gegenpartei in diesem Fall wahrscheinlich gar nicht gelegen, denn diese birgt ein hohes Kostenrisiko. Dies wäre dann nämlich eine Abmahnung, wobei aber eine Berechtigungsanfrage nicht zwingend notwendig ist. Eine Berechtigungsanfrage löst in der Regel keine Kostenerstattungsansprüche aus. Im unberechtigten Fall einer Abmahnung hat der Abmahner die Kosten und ggf. Schadenersatzansprüche des Gegners zu tragen. Dazu: http://www.dpma.de/patent/patentschutz/d…iel1/index.html

Kurz und knapp unsere Vermutung: Vielfach Leute anschreiben, versuchen sie zum Kauf der Lizenz zu bewegen, bei Gegenwind wird halt nichts mehr gemacht.

Die Frage ist doch: Werdet Ihr alle von O aus Gütersloh angeschrieben? Und aus welchem PLZ-Bereich kommt ihr? In der Nähe von Gütersloh oder weit entfernt?

Bitte beachten: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Gérard« (10. Juli 2013, 14:53)


soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

47

Mittwoch, 10. Juli 2013, 16:12

Zwischenstand an gesammelten Infos:

Beim threadopener "Krischan" ist es dasselbe Schreiben wie bei meinen Kunden, es geht nicht um ein Patent, sondern um die Schutzrechteverletzung des Gebrauchsmusters.
Das Schreiben ist keine Abmahnung, sondern als Schutzhinweis und Berechtigungsanfrage tituliert.

Es sind etliche weitere solcher gleichartigen Schreiben bekannt und bereits mehrere Anwälte im Moment damit beschäftigt.

Weitere detailierte Hinweise gebe ich nicht öffentlich, denn diese "Firma" liest mit sehr großer Wahrscheinlichkeit hier mit.

Wer selbst davon betroffen ist, darf mir gerne eine pn schreiben.
Antwort mit weiteren Details per E-Mail gibt es allerdings nur an Leute, die ich eindeutig als Kollegen identifizieren kann, anonym geht nicht, denn es könnte ja diese nette Firma oder gar Anwaltskanzlei dahinterstecken und ich werde den Teufel tun, denen weitere Infos in die Hände zu geben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »soulbrother« (12. Juli 2013, 11:07)


soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

48

Mittwoch, 10. Juli 2013, 16:14

Werdet Ihr alle von O aus Gütersloh angeschrieben?
Und aus welchem PLZ-Bereich kommt ihr?

Ja in meinem Fall, es gibt aber noch einige andere Anwälte die dieselben Anschreiben wegen Topexpert senden!
8xxxx München

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »soulbrother« (15. Juli 2013, 12:23)


49

Mittwoch, 10. Juli 2013, 18:44

Soweit ich weiß kann man auf Software kein Gebrauchsmuster anmelden.
Das geht zumindest klar und deutlich aus diesem Merkblatt vom DPMA hervor:

http://www.dpma.de/docs/service/formular…uster/g6181.pdf

50

Donnerstag, 11. Juli 2013, 20:36

Hallo Panofreunde

Mein Name ist Michel von Starpano, um mich kurz vorzustellen. Mich, oder besser gesagt, meine Kunden hat es jetzt auch erwischt.
Jeder erhielt ein Schreiben, wie bereits diskutiert. Was verwunderlich war, es was immer der gleiche Inhalt des Schreibens.
Der Anwalt hingegen war jeweils ein anderer.

Fakt ist, das diese Anwälte keinerlei Chance haben ihre Vorderungen durchzusetzen. Mein Anwalt ist schon heiß wie ein Bluthund diese Bande hoch zu nehmen.

Grüße, Michel

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

51

Freitag, 12. Juli 2013, 11:07

@ poppart77

Hallo Michel,

willkommen im Forum, schön einen weiteren Kollegen zu treffen!

Ich hoffe Du bist auch der Meinung, dass es allen nur helfen kann, wenn wir uns gegenseitig über den jeweils aktuellen Stand der Dinge austauschen.

Denn dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Treiben umso schneller gestoppt werden kann doch viel größer.

Ich habe mich sozusagen in die Rolle des privat-email-verteilers bugsiert, die ich gerne auch weiter betreibe für diesen Fall.

Es haben sich bereits mehrere Betroffene bei mir gemeldet, alle haben ein praktisch gleichlautendes Schreiben erhalten.
Ein Patentanwalt hat sich ebenfalls gemeldet.

Die relevanten Infos fasse ich (heute bereits wieder) zusammen und sende diese an alle per E-Mail.
Dies kann den Anwälten als evtl. hilfreiche weitere Infoquelle dienen.

Ich/wir alle würden uns freuen, wenn auch Du Deine Infos teilst.

Was ich "bieten" kann, ich natürlich keine rechtliche Beratung!
Das wäre nicht nur verboten, sondern auch sinnlos - bin ja Fotograf, kein Anwalt ;-)

Was und wie ich das mache, was ich hier "anbiete":
Ich sammle und verteile - neutral, ohne Namensnennung, ohne Weitergabe persönlicher Daten.

Die einzige Forderung: Siehe mein Beitrag Nr 47, letzter Satz.

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

52

Freitag, 12. Juli 2013, 17:56

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich war jetzt ne knappe Stunde damit beschäftigt Eure Nachrichten zu "sortieren und (teilweise) zu recherchieren, wer sich hinter nicknames und emailadressen "versteckt".

Ich mach damit auch weiter, denn ich glaube an den "gemeinsamen Gedanken".

Aber ich muss heut noch weg und werde es erst morgen im Laufe des Tages schaffen die zum Teil bereits vorbereitete Rundmail fertigzustellen und an alle zu senden.

Von einigen wenigen habe ich keine "brauchbaren" Infos, sondern nur die Bitte auch mit Infos versorgt zu werden - was ich (morgen) auch tun werde :-)

53

Samstag, 13. Juli 2013, 13:45

Hallo zusammen,

ich habe gerade die eMail geslesen. Erstmal vielen Dank an Dieter für die Mühe.
Als noch nicht direkt Betroffener bleiben für mich noch ein paar ganz wichtige Fragen offen:

1. Gibt es ein konkret erteiltes Patent? Wenn ja, welches?
2. Wenn es nur ein Gebrauchsmuster ist - bezieht es sich auf Software? Das dürfte nicht zulässig sein. Hier verweise ich gerne nochmal auf das in meinem ersten Beitrag verlinkte PDF.
3. Sind alle betroffenen Kunden in den Referenzen auf den entsprechenden Webseiten aufgeführt?

Das klingt alles sehr dubios...
Vielleicht kann ja mal jemand so ein Schreiben scannen und annonymisiert bereitstellen.

Viele Grüße
Marcus

54

Samstag, 13. Juli 2013, 14:25

1. Gibt es ein konkret erteiltes Patent? Wenn ja, welches?

Es gibt ein Gebrauchsmuster - also kein klassisches Patent. Siehe Beitrag 41


Zitat

2. Wenn es nur ein Gebrauchsmuster ist - bezieht es sich auf Software?

Soweit der entsprechende Schriftsatz zu verstehen ist, bezieht sich das Gebrauchsmuster auf ein "Verfahren" u.a. unter Verwendung von Software Dritter, die aber nicht Gegenstand des Gebrauchsmusterschutzes sind; siehe Beschreibung.

Zitat

Vielleicht kann ja mal jemand so ein Schreiben scannen und annonymisiert bereitstellen.

Aber bitte mit der notwendigen Sorgfalt - auch der Absender des Schreibens sollte nicht erkennbar sein. Könnte sonst evtl. Ärger geben.

Gérard

55

Samstag, 13. Juli 2013, 14:43

Wenn es wirklich nur das ist können wir alle wieder locker werden:

https://register.dpma.de/DPMAregister/pa…Z=1020070065371

Man beachte Status. Wenn ich so ein Schreiben bekommen hätte würde ich Anzeige wegen Betrugsversuches erstatten.

56

Samstag, 13. Juli 2013, 14:53


Es gibt offensichtlich unterschiedliche Registereinträge. Der hier sieht aktueller aus.

Gérard

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

57

Samstag, 13. Juli 2013, 14:58


Vielleicht kann ja mal jemand so ein Schreiben scannen und annonymisiert bereitstellen.


http://www.heise.de/foto/foren/S-Hilfe-P…-23811906/read/

58

Samstag, 13. Juli 2013, 15:13


Es gibt offensichtlich unterschiedliche Registereinträge. Der hier sieht aktueller aus.


Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Mein Link war das Patent, das haben sie nicht durchbekommen weil es geprüft wurde.
Dein Link bezieht sich auf ein Gebrauchsmuster. Hier wird erst mal nicht geprüft sondern stumpf eingetragen. Ich glaube nicht das es irgendeiner Prüfung standhält, gibt man dem entsprechenden Anwalt noch den Link zum abgelehnten Patent (mit identischem Inhalt) wird der sich sicher freuen so leicht Geld zu verdienen...

@soulbrother: Danke

59

Samstag, 13. Juli 2013, 15:19

Noch ein paar Infos zum Löschungsantrag:

http://www.gesetze-im-internet.de/gebrmg/__15.html

http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebra…iel2/index.html

http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebuehren/index.html

Löschungsantrag kann man jederzeit stellen, kostet 300 Euro und wird in diesem Fall auch ziemlich sicher gewährt. Wenn erfolgreich trägt die Kosten dann die gute Frau.

Was passiert wenn mehrere Personen gleichzeitig einen Antrag auf Löschung stellen weiß ich nicht. Besser wir sprechen uns ab...

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

60

Samstag, 13. Juli 2013, 15:19

Ich glaube nicht das es irgendeiner Prüfung standhält, gibt man dem entsprechenden Anwalt noch den Link zum abgelehnten Patent (mit identischem Inhalt) wird der sich sicher freuen so leicht Geld zu verdienen...


Dann müssen wir alle nur noch wissen:

WER macht das und WANN genau?

oder anders gefragt:
Wann ist der Mist endlich ausgestanden...

Ähnliche Themen