Hallo Mario,
ich bin ja kein Fotograf, der damit sein Lebensunterhalt bestreitet. Aber in diesem Fall würde ich ...
- mir vorstellen, was ich verlangt hätte, wenn dies ein Auftrag, oder eine Anfrage an mich gewesen wäre.
Wenn ich mir da schlüssig darüber wäre, was ich verlangt hätte, sicherlich auch abhängig von dem Aufwand oder der Einmaligkeit des verwendeten Fotos, würde ich die Leute anrufen und Ihnen höflich aber bestimmt klar machen, was ich dafür haben will.
"Vielen Dank, dass Sie meine professionelle Arbeit zu schätzen wissen ... und Ihnen eine entsprechende Rechnung stellen."
Am besten gleich noch relevante Daten, wie z.B. die Auflagegröße erfragen.
Danach seid Ihr sicherlich beide zufrieden, denn der Streitwert ist sicherlich höher.
Das wäre doch schnell und unkompliziert, wenn das so liefe.
Wenn am Telefon keine Einigung möglich ist, würde ich die Rechnung schriftlich stellen.
"Zahlungsziel ohne Abzug 14 Tage. Danach Angabe und Berechnung des "Streitwertes".
Nach 14 Tagen ohne Geldeingang, den Streitwert anmahnen.
Viel Erfolg
Richard
P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur mein persönlicher, fachlich unbedarfter Vorschlag für eine Vorgehensweise.