Sie sind nicht angemeldet.

41

Donnerstag, 14. Juni 2012, 12:54

hallo, mich würde mal interessieren, was in dieser sache herausgekommen ist. ich habe grad ein ähnliches problem aber die sache sofort zum anwalt gegeben. man hat einen screenshot gemacht und damit eine anzeige in einer umgebungskarte gebaut. diese wurde natürlich zu tausenden gedruckt aber keiner hat vorher gefragt, obwohl im impressum eindeutig zu lesen ist, wer urheber ist und VORALLEM das strickte verbot, bilder ohne schriftliche genehmigung in irgendeiner art und weise zu verwenden.

in deinem fall hoffe ich doch, du hast dich dagegen gewehrt?!? ist ja nun doch schon ne ganze zeit vergangen seither... ;-)

viele grüße
mario

marijonas

Mega-User

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

42

Freitag, 15. Juni 2012, 06:33

Hallo Mario,

ich bin ja kein Fotograf, der damit sein Lebensunterhalt bestreitet. Aber in diesem Fall würde ich ...

- mir vorstellen, was ich verlangt hätte, wenn dies ein Auftrag, oder eine Anfrage an mich gewesen wäre.

Wenn ich mir da schlüssig darüber wäre, was ich verlangt hätte, sicherlich auch abhängig von dem Aufwand oder der Einmaligkeit des verwendeten Fotos, würde ich die Leute anrufen und Ihnen höflich aber bestimmt klar machen, was ich dafür haben will.
"Vielen Dank, dass Sie meine professionelle Arbeit zu schätzen wissen ... und Ihnen eine entsprechende Rechnung stellen."
Am besten gleich noch relevante Daten, wie z.B. die Auflagegröße erfragen.

Danach seid Ihr sicherlich beide zufrieden, denn der Streitwert ist sicherlich höher.
Das wäre doch schnell und unkompliziert, wenn das so liefe.

Wenn am Telefon keine Einigung möglich ist, würde ich die Rechnung schriftlich stellen.
"Zahlungsziel ohne Abzug 14 Tage. Danach Angabe und Berechnung des "Streitwertes".
Nach 14 Tagen ohne Geldeingang, den Streitwert anmahnen.

Viel Erfolg

Richard

P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur mein persönlicher, fachlich unbedarfter Vorschlag für eine Vorgehensweise.

43

Freitag, 15. Juni 2012, 07:46

Hallo,

ich habe einen derzeit einen ähnlichen Fall, wenn auch bei weitem mit nicht so hohem Ausmass. Ein WordPress Blog Betreiber hat ein relativ kleines Panoramafoto von mir auf seiner Seite eingebunden.
Das Problem das ich dabei habe, ist den Betreiber der Seite herauszubekommen. Es gibt kein Impressum, kein Denic, da es sich um eine xxxxx.wordpress.com Seite handelt. Auch über Wordpress selber etwas herauszufinden stellt sich als schweierig heraus.
Habt Ihr evtl. eine Idee wie ich die Sache angehen könnte?

Gruss Volker.

marijonas

Mega-User

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

44

Freitag, 15. Juni 2012, 08:19

Habt Ihr evtl. eine Idee wie ich die Sache angehen könnte?


Nicht suchen, sondern finden. ;) Sorry, war nicht ganz so einfach:

Dieda sind für wordpress.com verantwortlich. ;-)

Viel Erfolg

Richard