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21

Samstag, 13. Juli 2013, 13:19

Ich habe bisher kein Urteil gefunden, wo ein zufälliger Passant der auf ein Foto geraden ist, gegen einen Fotografen geklagt hätte.

Was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit daran liegt, dass eine solche Klage von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Und das die Menschen doch nicht so schlecht sind, wie wir sie uns vorstellen.
8o

22

Samstag, 13. Juli 2013, 14:12

Also im Prinzip bestätigt mich der Artikel hier wieder: http://kwerfeldein.de/2009/02/24/darf-ic…uf-der-strasse/

Da steht auch wieder drin, sofern es sich nicht um einen Menschenmenge auf einem Fleck handelt muß wieder jede Person gefragt werden. Auch wird dort unterschieden zwischen Ubahnreisenden und auf der Wiese liegenden die im Falle des Falles für sich selber Entscheiden müßten...

Also irgendwie scheint dies ein schwieriges Thema zu sein, bishier sage ich danke! Lese gerne noch weiter mit, wenn einer was zum Thema beitragen kann, bitte bitte, aber eine Eindeutige Aussage kann man in dem Fall wohl nicht treffen. Ich möchte das Thema jetzt nicht noch weiter breittreten, bin aber für jede Info dankbar!

So bleibt am Ende wohl nur der blöde Spruch " Da hätten Sie sich vorher informieren sollen, Angeklagter ! " ;-)

23

Mittwoch, 24. Juli 2013, 17:19

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Abhandlung hier: http://www.rechtambild.de/2011/02/der-ir…r-gruppenfotos/

24

Mittwoch, 24. Juli 2013, 18:41

Es bleibt immer noch die Frage, was ist mit einem Pano von einer Stadt im touristischen Belagerungszustand? Ich habe mich heute mal in Brügge versucht und auch wenn ich fast bezweifle, dass eines der Panos vernünftig bearbeitbar ist (die Menschenmengen sind schon erstaunlich), würde ich es aber ggf. doch ohne Gewinnerzielungsabsicht online stellen wollen. In diesem Zusammenhang ist die Entfremdung jedes Gesichts wirklich keine Option, denn damit wäre Wochen beschäftigt ;).

Ich persönlich denke, dass ich solche Panos veröffentlichen werde, aber auf Wunsch einzelne Personen unkenntlich machen oder das Pano ganz entfernen würde.

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Mittwoch, 24. Juli 2013, 18:45

Es bleibt immer noch die Frage, was ist mit einem Pano von einer Stadt im touristischen Belagerungszustand? Ich habe mich heute mal in Brügge versucht und auch wenn ich fast bezweifle, dass eines der Panos vernünftig bearbeitbar ist (die Menschenmengen sind schon erstaunlich), würde ich es aber ggf. doch ohne Gewinnerzielungsabsicht online stellen wollen. In diesem Zusammenhang ist die Entfremdung jedes Gesichts wirklich keine Option, denn damit wäre Wochen beschäftigt ;).

Ich persönlich denke, dass ich solche Panos veröffentlichen werde, aber auf Wunsch einzelne Personen unkenntlich machen oder das Pano ganz entfernen würde.
Wenn sehr viele Personen und nicht in unmittelbarer Nähe zur Kamera drauf sind und das Hauptaugenmerk das städtische Bild ist, dann ist die einzelne Person in der Menge unter Beiwerk zu subsummieren.

Gruß

26

Mittwoch, 24. Juli 2013, 19:01

Wenn sehr viele Personen und nicht in unmittelbarer Nähe zur Kamera drauf sind und das Hauptaugenmerk das städtische Bild ist, dann ist die einzelne Person in der Menge unter Beiwerk zu subsummieren.


Mir fällt es nur schwer, bei einem Fisheye die "unittelbare Nähe" zu definieren ;)

27

Mittwoch, 24. Juli 2013, 19:13

In dem Video das ich verlinkt habe wurde ein Beispiel dazu gennant:

Wenn man eine Berglandschaft fotografiert und zufällig sind da ein paar Wanderer mit auf dem Bild, dann wäre das als Beiwerk zu bezeichnen. Nehme ich diese Gruppe Wanderer aber bewußt auf, weil diese gerade mit ihren Klamotten super ins Bild passen, dann müßte ich vor den Foto fragen, jeden einzeln.

Was am Ende auch in dem Video hervorr geht, es gibt wohl kein Recht, Gruppen zu fotografiern, egal wieviele Leute das sind. Das wäre wohl nur ein Gerücht, wenn man jemanden bewußt mit aufs Bild nehmen würde, müßte man fragen. Ausser man erkennt das man definitiv auf ein anderes Hauptmotiv fokussiert hat.

Alles sehr verwirrend ;-)