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21

Dienstag, 9. Juli 2013, 15:54

klingt wie betrugsversuch.
vergessen , wegschmeissen, nicht beanworten.
In keinem fall was zahlen , kaufen.
Wow, unabhängig vom Sachverhalt sind das jetzt 3, jeweils für sich, ganz gefährliche und ehrlich gesagt auch falsche, Ratschläge.

Ganz vorsichtig!

Gruß

soulbrother

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22

Dienstag, 9. Juli 2013, 16:02

Angeblich können wir von dieser dubiosen Firma eine Lizenz erwerben für die Darstellung auf mobilen Endgeräten.

Ja schön ... und was steht da im Falle eines Nichterwerbes?

Welche Patente?


Es wurden angeblich die Darstellung virtueller Rundgänge und die darin dargestellten Symbole zur Navigation patentiert.

Wenn die "Form der Darstellung von VR" und die Grafiken geschützt sind ist das eine Sache, aber das sind doch wohl eher Urheberrechtliche Schutzmechanismen aber eher doch keine Patente...?



- Welche Patente sollen denn verletzt worden sein? Gib mal die Patentnummern an, ich würde da mal gerne selber reinsehen.
- Was verlangen die denn für die Nutzung der Patente?

Das wäre auch interessant!

soulbrother

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23

Dienstag, 9. Juli 2013, 16:05

Ist eine Offenlegungsschrift (A1), also nur die Bescheidung einer Patentanmeldung, NICHT einer Patenterteilung.
Darauf kann keine Verletzungsklage erhoben werden. Für Unterlassungsansprüche muss das Patent bereits erteit sein.


klingt wie betrugsversuch.

...sehe ich auch so, aber das will nix heissen...

24

Dienstag, 9. Juli 2013, 16:47

Geht wohl um das hier:
http://www.txevent.de/typolight/index.ph…e-new-home.html

Siehe Demo München den Loading Text. Sorry aber wenn so was bei euch in Deutschland echt möglich ist sich zu Patentieren dann gute Nacht.
D800, D300, D80, Seitz Roundshot VR2, Nodal Ninja5 RD16, Nikkor 10,5, Nikkor 24-70, Nikkor 70-200, Sigma 150-500, Nikkor 105VR

25

Dienstag, 9. Juli 2013, 17:48

Wow, unabhängig vom Sachverhalt sind das jetzt 3, jeweils für sich, ganz gefährliche und ehrlich gesagt auch falsche, Ratschläge.

Ganz vorsichtig!

Gruß


gefährlich ist ein tanz über niagara auf dem seil mit geschlossenen augen, wenn man 5 promile alkohol im blut hat.

Ach , habe vergesen , gefährlich war auch , als meine frau gedacht hat , das ich sie betrogen habe , zum glück hat sie das als missverständiss geklärt.

ein irgendwlecher "patentanwalt" kann höstens komisch sein.
wenn der brief nicht als eingeschrieben verschickt wurde , kannst locker das gleiche wegschmeissen.

was willst jetzt machen ?
Korrespondieren - damit als laie gibst eventuell dem gegener nur die argumente - als laie ( nicht mit leiche verwechseln ;-) ) sagt man immer was unnötiges zu viel.

Habe die korrespondenz nicht gelesen. Als programmuser , hast überhaupt keine möglichkeit patenrechte zu verletzen .

Aple streitet mit samsung. Aple hat runde ecke bei händys patentiert , und beim samsung die sind auch rund. Es bedeuted nicht das jeder der samsung kauft patentrechte von aple verletzt hat.

upss.. gerade habe mich vom galaxy befreit .. grosse erleichterung.Wieder kann ich telefonieren.

26

Dienstag, 9. Juli 2013, 18:01

Aple streitet mit samsung. Aple hat runde ecke bei händys patentiert , und beim samsung die sind auch rund. Es bedeuted nicht das jeder der samsung kauft patentrechte von aple verletzt hat.
Kannst du nicht vergleichen. Ein Mobiltelefon ist ein fertiges Produkt. Hier geht es aber um ein Gesamtwerk, bestehend aus Fotomaterial, der Viewersoftware und dem Gesamterscheinungsbild im Kontext in dem es angeboten wird.

Sprich, du kannst so viel Glas und Aluminium (Fotomaterial und Viewer-Generator) legal im Baumarkt kaufen, wie du willst. Wenn du darauas dann aber ein Iphone Immitat (Gesamtwerk als Panroamapräsentation) bastelst und anbietest, kannst du damit ein Patent verletzen, falls es denn geschützt wäre.

Gruß

Der Beitrag von »Undertable« (Dienstag, 9. Juli 2013, 18:21) wurde vom Autor selbst gelöscht (Dienstag, 9. Juli 2013, 20:28).

28

Dienstag, 9. Juli 2013, 18:27

Andererseits sollte genannter Patentanwalt in seinem Schreiben das bestehende Patent auch explizit aufgeführt haben. Anhand der aufgeführten Nummer/Bezeichnung sollte sich bei der zuständigen Stelle schnell herausfinden lassen ob tatsächlich ein Patent vorliegt
Hast du den Thread nicht gelesen? Mitgeschickt wurde A1.

Gruß

29

Dienstag, 9. Juli 2013, 18:27

Aple streitet mit samsung. Aple hat runde ecke bei händys patentiert , und beim samsung die sind auch rund. Es bedeuted nicht das jeder der samsung kauft patentrechte von aple verletzt hat.
Kannst du nicht vergleichen. Ein Mobiltelefon ist ein fertiges Produkt. Hier geht es aber um ein Gesamtwerk, bestehend aus Fotomaterial, der Viewersoftware und dem Gesamterscheinungsbild im Kontext in dem es angeboten wird.

Sprich, du kannst so viel Glas und Aluminium (Fotomaterial und Viewer-Generator) legal im Baumarkt kaufen, wie du willst. Wenn du darauas dann aber ein Iphone Immitat (Gesamtwerk als Panroamapräsentation) bastelst und anbietest, kannst du damit ein Patent verletzen, falls es denn geschützt wäre.

Gruß


och habe das ganze schreiben nicht gelesen und habe nicht vor.
das ganze ist ein quatsch.
ausserdem bin der meinung das der sinn des forums ist schreiben können , nicht lesen.
lesen konnte geselschaft seit tausenden jahren , schreiben öffentlichh erst seit 20 jahren - jeder kann es seit kurzem . Das ist echter sinn des forum.

Die ideen kann man nicht patentieren. patentieren kann man nur die lösungen.
Damit überhaupt patentverletzuung in die frage kämme , müsste der user patentierte lösungen anwenden.
Wenn gleichen ergebniss mit eigenem lösungne erreichen konnte , patentrechte werden nicht verletzt.

In kunst , intelektueller sphäre man kann die muster schützen - es sind keine patente. In dem fall geschützt wird nicht die lösung sondern der endergebniss.
rede ist über patentverletzung.
woher der anwalt sollte überhaupt wissen , welche lösung der user verwendet hat ?
War die patentiert - genau die gleiche , oder vielleicht selbt was erdacht hat ?

Der Beitrag von »Undertable« (Dienstag, 9. Juli 2013, 18:29) wurde vom Autor selbst gelöscht (Mittwoch, 10. Juli 2013, 04:25).

marijonas

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31

Dienstag, 9. Juli 2013, 18:52

Hallo Chris,

ich habe mir die Offenlegungsschrift Mal genauer durchgelesen, vor allem die Ansprüche am Ende, denn um die geht es letztendlich.

Im Groben und Ganzen liegen die Ansprüche auf einem Mobilen Endgerät, das Informationen vorzugsweise Reisenden zur Verfügung stellt, unter anderem auch virtuelle Touren mit Hotspots und Hyperlinks.

Wenn ich das richtig verstehe umfasst es die Kombination aus Hard- und Software. Wer da letztendlich was wo wie verletzt, wenn die virtuellen Touren, (die ja primär für Desktoprechner gemacht sind ;-) ), dann doch auf mobilen Endgeräten genutzt werden ...

Ich habe zumindest dazu kein erteiltes Patent gefunden.
Und eine Offenlegungsschrift ist nur eine Offenlegungsschrift.

Den Daten zufolge wurde es am 23.01.2013 endgültig abgelehnt.

Gruß
Richard

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »marijonas« (9. Juli 2013, 18:58)


32

Dienstag, 9. Juli 2013, 19:03

Sollte es wie EOS1D sagt, nur die Bestätigung des Eingangs sein, tja dann ist es wirklich ein Betrugsversuch nach dem Motto "irgendein Dummer wird sich schon finden". Aber kläre das auf jeden Fall mit Deinem Anwalt ab. Vieleicht lohnt sich ja Deinerseits eine Anzeige wegen Betruges bzw. eine Abmahnung.

Lass uns bitte auf jeden Fall wissen wie es ausgeht.

mfg Chris
Bedenke immer, die Welt ist eine flache Scheibe ein Kugelpanorama.
http://360.haifischbar.de

33

Dienstag, 9. Juli 2013, 19:03

Und eine Offenlegungsschrift ist nur eine Offenlegungsschrift.
Neeeeeeeeein? :D

34

Dienstag, 9. Juli 2013, 19:04

sollte es wie EOS1D sagt, nur die Bestätigung des Eingangs sein
Uh, nein! Weder hab ich das gesagt, noch ist das so!

35

Dienstag, 9. Juli 2013, 19:19

hier ist die beschteibung der erfindung

http://worldwide.espacenet.com/publicati…om&locale=de_EP

handelt sich um : " Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet grundlegender elektrischer Bauteile. Elektrische Bauteile, die zur Übertragung digitaler Informationen geeignet sind,....."

fotograf ist damit überhaupt nicht konfrontiert.

Jemand spinnt.

36

Dienstag, 9. Juli 2013, 19:54

hier ist die beschteibung der erfindung
Die hättest du schon ganz am Anfang in dem A1 pdf lesen können...

37

Dienstag, 9. Juli 2013, 20:17

Abgesehen davon, dass es sich hier ja offensichtlich gar nicht um ein erteiltes Patent handelt, würde ich mich freuen, wenn ein Fachkundiger folgende grundlegende Fragen zum Thema Patente beantworten könnte.
Natürlich nur die persönliche Meinung eines Fachkundigen und keine Rechtsberatung.

Es geht dabei nur um Patente und nicht um Geschmacksmuster und was es da sonst noch geben mag.
Das würde die Diskussion evtl. auch in ruhigere Bahnen lenken.

1. Gibt es "reine" Softwarepatente in der BRD?

2. Gibt es Patente auf eine "Darstellungsform" auf einem Gerät mit Bildschirm?

3. Kann man mit einer allgemeinen Softwarelösung überhaupt gegen ein erteiltes Patent, dass auf einer Hardware-Software-Kombination basiert, verstossen?

Danke
Wolf

38

Dienstag, 9. Juli 2013, 20:43

fotograf ist damit überhaupt nicht konfrontiert.

Der Fotograf nicht, aber ggf. der Betreiber einer Website.

Gérard

39

Mittwoch, 10. Juli 2013, 00:07

qt

... bezieht sich auf quicktime vr.... da sind m.e. honks am werk ...

abweisen und im zweifelsfall einen anwalt hinzuziehen ....

... den case gewinnst du sicher .... aber ich bin nicht dabei ( soll heissen,
dass ich hier keine rechtssberatung für dich gemacht habe ) ..-..

schreibt
mthrills
make tomorrow today.

40

Mittwoch, 10. Juli 2013, 10:35

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für das zahlreiche Feedback! Super, das bestärkt uns auch in der Hinsicht, dass es sich in der Tat um einen Betrugsversuch handelt, also reine Abzocke! Die ganze Sache liegt nun bei 2 Anwälten. Diese haben sich nun auch schon kurz aber aussagekräftig dazu geäußert.

Zum einen wurde die Homepage des "Patentinhabers" :-) seit dem Jahre 2008 nicht mehr aktualisiert und 2. ist das Impressum dieser Homepage STARK abmahnfähig.

Aber wird werden sehen, was die Anwälte sagen.

Ich halte Euch in jedem Fall auf dem Laufenden, da ich denke das es hier einige sind, die ihre Touren in der Form im Internet präsentieren.

Bis bald und nochmals Danke!
Chris

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