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21

Mittwoch, 7. November 2012, 14:17

Darüber braucht man doch nicht zu streiten.


Das wäre auch mein Wunsch an beide, von mir sehr geschätzte Forumskollegen.
Herzliche Grüsse

Visual.Tom

Eine Auswahl meiner Panoramen

| Nikon D850 | 16mm Fisheye-Nikkor | Nodalpunktadapter aus Bauteilen von Novoflex, Manfrotto, RRS & Sunwayfoto | Capture One Pro + DxOPhoto Lab | Nikon Capture NX2 | PTGui Pro | Panorama Studio 3 Pro |

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Mittwoch, 7. November 2012, 14:41

Jetzt irritierst du mich etwas. Von 8 Stunden kann ich bei beiden Bildern nichts finden. Im Falle des Straßenbildes steht da was von "über 10 Minuten" und bei dem Portrait etwas von "mehr als einer Minute" Belichtungszeit.


Irritieren wollte ich natürlich niemanden. Einmal geht es um die erste Fotografie überhaupt:
http://www.foto-faq.de/geschichte-fotografie.php

Dann einmal um das erste Portrait (der erste Link).

Das dritte Bild mit den "über 10 Minuten" ist, so heißt es, das erste Bild auf dem ein Mensch abgebildet ist (halt nicht im Portrait).

Auf Arte läuft gerade ein gute Reihe zum Thema, der erste Teil lief am Sonntag:
http://videos.arte.tv/de/videos/fotograf…0--7026962.html

Nachtrag: Zum Thema Rechtslage bei der Fotografie von Sachen verweise ich nochmal auf meinen gestrigen Beitrag: http://www.panorama-community.de/wbb/ind…d&threadID=8111

Wie die Sache bei Grabsteinen aussieht weiß ich nicht. Gräber sind in der Regel nur für eine bestimmte Zeit angelegt. Da kommt also zur Frage ob es sich nun um Kunst handelt oder nicht noch die Frage nach der Dauerhaftigkeit - ich bin aber kein Anwalt...
Kunst muss es dabei nicht einmal sein um dem Urheberrecht zu unterliegen.

Kurzes googeln bringt Ergebnisse die darauf deuten, dass Richter Grabsteine wohl als angewandte Kunst einstufen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Karotte« (7. November 2012, 14:56)


23

Mittwoch, 7. November 2012, 16:16

Wie die Sache bei Grabsteinen aussieht weiß ich nicht. Gräber sind in der Regel nur für eine bestimmte Zeit angelegt. Da kommt also zur Frage ob es sich nun um Kunst handelt oder nicht noch die Frage nach der Dauerhaftigkeit

Wohl eher nicht. Ein Grabstein ist wohl dauerhaft im rechtlichen Sinne, auch wenn es heute in der Regel eine befristete Liegedauer gibt. Der Stein wird ja nicht nur vorübergehend gesetzt, um im nächsten Monat/Jahr durch einen anderen ersetzt zu werden, sondern in der Regel für die Liegedauer. Das wäre dann die natürliche Lebensdauer im Sinne von Dauerhaft.

Zitat

Kunst muss es dabei nicht einmal sein um dem Urheberrecht zu unterliegen.

Das ist richtig - aber hier geht es darum ob ich es fotografieren darf und das Foto veröffentlichen. Fotografieren darf ich fast immer (für den privaten Gebrauch). Die Veröffentlichung ist allerdings dann beschränkt, wenn es sich um ein Kunstwerk handelt. Dann kann die Veröffentlichung vom Rechteinhaber erlaubt werden, ohne die Erlaubnis ist sie bis zum Ablauf des Urheberrechts verboten.

Zitat

Kurzes googeln bringt Ergebnisse die darauf deuten, dass Richter Grabsteine wohl als angewandte Kunst einstufen.

Was wohl den Hinweis ergibt, dass es sich in der Regel um kein Kunstwerk handelt, sondern um einen - nicht zweckfreien - sogenannten Gebrauchsgegenstand. Außerdem soll es ja nur fotografiert und nicht nachgebaut werden - da wird es dann diffiziler.

Gérard (der hier keine Rechtsberatung macht)

machart

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24

Mittwoch, 7. November 2012, 16:58

Hallo Leute,

ich möchte mich nach einiger Recherche nochmals in diese Diskussion einschalten, da mich wegen diverser eigener Panoramen auf Friedhöfen das Thema nicht los gelassen hat.
Nachdem letzte Woche zu Fotos von Grabsteinen dieser Artikel in der Zeitung zu finden war:
http://www.weser-kurier.de/bremen_artike…rid,408858.html
und es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt:
http://grabsteine.genealogy.net
http://klawtext.blogspot.de/2012/03/pers…m-friedhof.html
habe ich mit 2 Pastoren über das Thema gesprochen und folgende Informationen bekommen:
1. Friedhöfe sind öffentliche Plätze, es darf dort fotografiert werden. Bei vielen alten Kirchen handelt es sich auch nicht um Friedhöfe, sondern Kirchhöfe. Dort sollen die Menschen auch bewusst mit dem Tod konfrontiert werden...
2. Eine Störung der Totenruhe findet nur dann statt, wenn etwas beschädigt/beschmiert o.ä. wird, fotografieren gehört definitiv nicht dazu. (Hätte mich auch gewundert) Das sagen die hiesigen Friedhofsordnungen.
3. Das Fotografieren von Grabsteinen verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, solange die Trauerfrist von 1 Jahr eingehalten wird.
Die Pastoren kannten den Artikel aus dem Weser-Kurier und meinten, der Mann könnte höchstens Schmerzensgeld erstreiten, wegen der Erinnerung an die Trauer.
4. Selbst das knipsen einer Beerdigung ist unproblematisch.
5. Das Fotografieren während des Gebets halten die Geistlichen auch für legitim.
6. Allerdings: Amtshandlungen wie das Geben des Ja-Worts - sowohl in Kirche als auch Standesamt(!) dürfen nicht fotografiert werden (das wird aber oftmals anders gehandhabt, ich selbst habe das schon mehrmals festgehalten)
7. Inzwischen erstellen Steinmetze auch Grabsteine mit QR-Code:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/…t-11871149.html
Das mag man mögen oder nicht, ohne Fotos per Handy funzt das nicht...

Um nochmal auf das eigentliche Thema, nämlich das Pano von panpan zu kommen:
Es ist in jeder Hinsicht in Ordnung, eine Beanstandung aus Pietätsgründen konnten die Gottesmänner nicht nachvollziehen.

Als ich den Pastoren eines meiner Werke zeigte, gab es keine Beanstandung:
http://www.media.panographie.net/experimente/yvonne1/

just my 2cents
___close to the rainbow___
D300S|D7100|10,5/17-70/70-300|SWFcustom|OSX|APP|KRP
_____panographie.net_____

25

Mittwoch, 7. November 2012, 17:52

1. Friedhöfe sind öffentliche Plätze, es darf dort fotografiert werden. Bei vielen alten Kirchen handelt es sich auch nicht um Friedhöfe, sondern Kirchhöfe. Dort sollen die Menschen auch bewusst mit dem Tod konfrontiert werden...

Alles andere was du geschrieben hast geht wohl OK, aber bei diesem Punkt wäre ich vorsichtig. Es gibt vergleichbare Rechtsprechung, wo die Richter das anders gesehen haben (insbesondere das Sanssouci-Urteil). Auch städtische Friedhöfe unterstehen einer eigenen Verwaltung und sind daher nicht notwendigerweise als "öffentlicher Raum" im Sinne der Panoramafreiheit anzusehen. Zumindest wird in vielen Städten davon ausgegangen und deshalb gibt es ja die "Friedhofsordnungen" mit entsprechenden Regelungen und Einschränkungen. Und wie ich oben schon mal geschrieben habe: Einige dieser Friedhofsordnungen untersagen das Fotografieren ausdrücklich - möglicher weise zu unrecht, aber in der Richtung hab ich bisher nichts gefunden.
Dann gilt es noch zu beachten, dass es eine erhebliche Zahl kirchlicher Friedhöfe gibt. Nicht die genannten Kirchhöfe, sondern riesige Anlagen, die im Besitz von Kirchengemeinden und meist auch in Benutzung sind. Hier könnte zwar auch gelten, dass es sich um "öffentliche Plätze" im Sinne der "Panoramafreiheit" handelt, weil sie öffentlich zugänglich sind, aber da wäre ich erst mal vorsichtig. Ich plädiere weiterhin für Friedhofsordnung einsehen, ggf. fragen und dann fotografieren (oder auch nicht).

Nachtrag:
Die Bremer Friedofsverordnung kennt keine Beschränkungen bzgl. Fotografieren.

Gérard

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gérard« (7. November 2012, 18:11)


26

Mittwoch, 7. November 2012, 17:58

Hier noch eine Diskussion in einem anderen Forum - auch zum Thema:

http://www.dforum.net/showthread.php?t=515072

Scheinbar sehen das Geistliche in Ostfriesland ganz anders als hier.
Gerade bei der letzten Hochzeit die ich mit MA-RIO fotografiert habe, hat der Pfarrer darum gebeten das Gebet als intimen Moment nicht zu fotografieren.
Kann ich persönlich auch nachvollziehen. Zum JA Wort hat noch nie jemand was gesagt. Weder bei den diversen Standesämtern noch in irgend einer Kirche.

Wenn es das Grab meines Familienangehörigen wäre auf dem die junge Dame da rumtanzt würde ich mich vermutlich vergessen. Aber Ostfriesen sehen das wohl lockerer...

Fotografien für den Privatgebrauch sehe ich auch unproblematisch. Veröffentlichung ist aber eine andere Liga.
Am Ende wird wohl kaum jemand deswegen Klage einreichen. Aber der fahle Beigeschmack bleibt. Deshalb hab ich auch von einer ethischen Grenze gesprochen. Selbst wenn rechtlich alles geregelt und klar wäre verstößt es doch sehr gegen mein sittliches Verständnis. Aber das ist eben nur meine persönliche Meinung.

machart

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27

Mittwoch, 7. November 2012, 18:12

hallo,
zugegebenermaßen beziehe ich mich auf die örtlichen Regeln, wie es in Großstadten oder in Süddeutschland aussieht weiss ich natürlich nicht.
aber das Fotografierverbot bei Amtshandlungen scheint tatsächlich zu existieren, mit der Begründung, dass die Situation die Beteiligten nicht beeinflussen darf.
@ Karotte:
ja, dafür hatte ich auch schon mal einen Rüffel bekommen. Hatte das in dem Moment nicht wahrgenommen und würde in ähnlicher Situation auch darauf achten dass sowas nicht passiert ...
Der jüngste dieser Grabsteine ist übrigens von ca. 1890... und man kommt nur auf den Friedhof, indem man über einen Kinderspielplatz geht... dat gifft ok...
___close to the rainbow___
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_____panographie.net_____

28

Donnerstag, 8. November 2012, 10:43


Gerade bei der letzten Hochzeit die ich mit MA-RIO fotografiert habe, hat der Pfarrer darum gebeten das Gebet als intimen Moment nicht zu fotografieren.
Kann ich persönlich auch nachvollziehen. Zum JA Wort hat noch nie jemand was gesagt. Weder bei den diversen Standesämtern noch in irgend einer Kirche.


Fotografien für den Privatgebrauch sehe ich auch unproblematisch. Veröffentlichung ist aber eine andere Liga.
Am Ende wird wohl kaum jemand deswegen Klage einreichen. Aber der fahle Beigeschmack bleibt. Deshalb hab ich auch von einer ethischen Grenze gesprochen. Selbst wenn rechtlich alles geregelt und klar wäre verstößt es doch sehr gegen mein sittliches Verständnis. Aber das ist eben nur meine persönliche Meinung.



aus dem "totenstörung standpunkt" ist egal ob fotografierst für privatgebrauch oder geschäftlich.

ein zeremonie zu fotografieren es ist was anderes als ein friedhof oder eine kirche zu fotografieren.
zeremonie das ist eine familiengelegenheit , ein privartes fest. da weder fotografieren von den fremden noch veröfentlichen kann erwünscht sein. das muss man respektieren , und so verlangt auch das gesetz. Manche kirche oragnisieren ein kurs für die fotografen ( nicht nur profi) , Es geht vor allem um benehmen bei fotografieren wärend der zeremonie.

Eben - BENEHMEN - das ist das schlösselwort.
Die kamera selbst entscheident nicht ob zu einer totetenruhe störung kommt oder nicht. entscheidet der mensch . man kann sich mit der kamera im hand taktvoll benehemen menschen(toten)würdig , oder auch ohne kamera wie eine hmm ... schwein. da braucht man keine gesetzte dazu ,um zu wissen was und wie fotografieren.

Ganz was anderes ist ein frieidhof oder die kirche als eine zeremonie zu fotografieren. selbst der akt des fotografierens ist neutral , damit kann man hier nichts stören , enscheidend ist der mensch und wie er das macht. selbst durch veröfentlichung kommt zu keiner totenruhe störung . wie durch internetbild das zu hause das gerade schaust , kannst ruhe auf dem friedhof der um 500 km entfernt ist stören ? Ich glaube selbst die kirche wäre mit solcher aberglaubische überzeugung nicht einverstanden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Panpan« (9. November 2012, 07:32)