Sie sind nicht angemeldet.

Pixelschupse

Fortgeschrittener

  • »Pixelschupse« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 95

Wohnort: Bi

Beruf: Mein Hobby

  • Nachricht senden

21

Sonntag, 19. Februar 2012, 06:39

Da fiel mir eben ein, eigentlich könnte ich es mir auch recht einfach machen, ich hab ja AGB´s, darin steht:

4. Nutzungsrechte
4.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.
4.3. Eine Nutzung der Bilder/Grafiken ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, technische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Wiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
4.4. Bei jeder Veröffentlichung ist der Autor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild/Grafik mit dem Titel Copyright "mein Name" oder Bild: http://www.***.de / www.***.de und der Nennung des Autors erfolgen.

6. Haftung und Schadensersatz
6.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes oder einer Grafik haftet der Auftraggeber für alle Schäden, welche "mein Name" entstehen. Des Weiteren ist der Autor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch Euro 350,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
6.5. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Autors (Ziffer 4.4) oder wird der Name des Autors mit dem digitalen Bild oder der Grafik nicht daürhaft verknüpft (Ziffer 4.5), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch Euro 350,00 Euro pro Bild/Grafik und Einzelfall. Dem Autor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

Soweit so gut, nun frage ich mich, der hat Fotos von mir genutzt, ohne Vereinbarung, also gehe ich nun einfach hin und nehme die Anzahl der Bilder und berechne sie mit 350,00 € pro Bild? (Sorry, aber sowas hab ich noch nie durchziehen müssen)
Oder ist es sinnvoller tatsächlich nach der Maßgabe "MFM" Tabelle zu gehen + 100% Aufschlag für fehlende Namensnennung?

Ich denke ich werde es nach meinem Anwaltstermin wissen. Aber vielleicht habt ihr ja noch den ein oder anderen Tipp zum Vorgehen.

Grüße

Toni Hz

Super-User

Beiträge: 313

Wohnort: Steirische Toskana >>> Schilcherland Stainz

  • Nachricht senden

22

Sonntag, 19. Februar 2012, 06:53

Datenklau

Ich habe einen ähnlichen Fall:
Bei mir wirbt ein 4-Stern Hotel aus unserer Gegend ua mit der schönen Aussicht und verlinkt auf eine meiner Unterseiten, die ein 360° Panorama zeigt. Irgendwie fühle ich mich zwar geehrt aber auch verschnupft, da hier weder gefragt noch der Urheber genannt wird.
In dem Fall habe ich natürlich die Hebel in der Hand, in mein Pano etwas einzubauen, anstelle der schönen Aussicht ein Pano von einem Misthaufen zu zeigen, oder sie einfach ins Leere laufen zu lassen.
Werde mal mit der Geschäftsleitung reden müssen...

Welche Erfahrungen habt ihr noch mit "Datenklau"?

lg Toni

23

Sonntag, 19. Februar 2012, 09:40

... und verlinkt auf eine meiner Unterseiten, die ein 360° Panorama zeigt ...

Was meinst du hier mit "verlinkt"? Wird deine Unterseite - erkennbar als solche, z.B. durch den URL - geöffnet, oder ist das Pano in die fremde Seite eingebunden. Der erste Fall ist kein Datenklau, beim Zweiten kann man streiten. Auf jeden Fall ist es bei dir eine andere Kategorie, als die beiden Ausgangsfälle. Die sind m.E. eindeutig.

Gérard

24

Sonntag, 19. Februar 2012, 10:32

Toni, das ist eine Sache über die Juristen prima streiten.
Google mal nach Deep Linking.
Sammle dort Argumente und setze dich mit dem Hotel in Verbindung.

25

Sonntag, 19. Februar 2012, 11:03

Da fiel mir eben ein, eigentlich könnte ich es mir auch recht einfach machen, ich hab ja AGB´s, darin steht:

4. Nutzungsrechte
4.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.
4.3. Eine Nutzung der Bilder/Grafiken ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, technische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Wiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
4.4. Bei jeder Veröffentlichung ist der Autor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild/Grafik mit dem Titel Copyright "mein Name" oder Bild: http://www.***.de / www.***.de und der Nennung des Autors erfolgen.

6. Haftung und Schadensersatz
6.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes oder einer Grafik haftet der Auftraggeber für alle Schäden, welche "mein Name" entstehen. Des Weiteren ist der Autor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch Euro 350,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
6.5. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Autors (Ziffer 4.4) oder wird der Name des Autors mit dem digitalen Bild oder der Grafik nicht daürhaft verknüpft (Ziffer 4.5), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch Euro 350,00 Euro pro Bild/Grafik und Einzelfall. Dem Autor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

Soweit so gut, nun frage ich mich, der hat Fotos von mir genutzt, ohne Vereinbarung, also gehe ich nun einfach hin und nehme die Anzahl der Bilder und berechne sie mit 350,00 € pro Bild? (Sorry, aber sowas hab ich noch nie durchziehen müssen)
Oder ist es sinnvoller tatsächlich nach der Maßgabe "MFM" Tabelle zu gehen + 100% Aufschlag für fehlende Namensnennung?

Ich denke ich werde es nach meinem Anwaltstermin wissen. Aber vielleicht habt ihr ja noch den ein oder anderen Tipp zum Vorgehen.

Grüße


Jetzt wird es aber wirklich Zeit für nen Anwalt... Gerade auch beim 2. Magazin. Beim Preis solltest du dich an die MFM halten, bzw. mit dem 100% Aufschlag. Mehr wird oft nicht anerkannt. Du hast so also mehr Chancen auf Recht, wenn du dich auch an die offizielle MFM Liste hälst.
Sony A7R III + Samyang 12 mm F2.8 ED AS NCS FISH-EYE / Nodal Ninja 3 & 4 + RD16 + Nadir Adapter + Novoflex MagicBalance / Nodal Ninja RS1 / Nodal Ninja R1 + R10 + Mini Rotator

Toni Hz

Super-User

Beiträge: 313

Wohnort: Steirische Toskana >>> Schilcherland Stainz

  • Nachricht senden

26

Sonntag, 19. Februar 2012, 11:41

Datenklau - Verlinkung

Hallo Gerard

Verlinkung: Es wird mit der Verlinkung eine neue Seite, neuer Tab geöffnet, in der Adressleiste steht auch mein vollständiger Pfad.
(Externer Link in neuem Fenster)

Auszug aus der Hotelseite:
Stainzer Warte
Genießen Sie den atemberaubenden Ausblick vom 26 m hohen Aussichtsturm auf die Süd-, Ost- und Weststeiermark sowie das obersteirische Bergland.
www.schilcherland.com oder genießen Sie schon vorab hier den Ausblick.


Irgendwie erfüllt es mich auch mit Genugtuung, wenn Profis auf Arbeiten von Amateuren zurückgreifen.
In diesem Fall wird die freie Sicht durch die Säulen des Daches verdeckt, und daher nicht ganz so einfach festzuhalten.
Die eigentliche Aussicht ist so:
Stainzer Warte

Werde mich mal mit der Geschäftsleitung zusammensetzen,

Gruß Toni

27

Sonntag, 19. Februar 2012, 12:16

... Verlinkung: Es wird mit der Verlinkung eine neue Seite, neuer Tab geöffnet, in der Adressleiste steht auch mein vollständiger Pfad....
... oder genießen Sie schon vorab hier den Ausblick
... Werde mich mal mit der Geschäftsleitung zusammensetzen


Das ist im Sinne der Rechtsprechung eine saubere zulässige Verlinkung. Ein Gespräch mit der Geschäftsleitung kann zwar nichts schaden, aber Ansprüche hast du keine.

Gérard

marijonas

Mega-User

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

  • Nachricht senden

28

Sonntag, 19. Februar 2012, 12:25

Hallo Toni,

ändere doch einfach wöchentlich den Namen von Deinem Panorama, oder blende etwas anderes nettes ein.

Ich würde Kontakt mit dem Hotel aufnehmen, es toll finden, dass sie Gefallen finden an Diesem Panorama haben und ihnen ein Angebot machen, da Du in kürze das Panorama von Deiner Homepage nehmen wirst o.Ä. Dann siehst Du, ob sie auch was dafür bezahlen wollen. Außerdem hast Da dann schon einen sehr wertvollen Kontakt, aus dem ja auch ein Auftrag für eine Tour zu Stande kommen kann, falls Du daran Interesse hast.

Ansonsten freu Dich einfach, dass sie Werbung für Deine Homepage machen und diese immer bekannter wird.

Gruß

Richard

29

Sonntag, 19. Februar 2012, 13:51

Ansonsten freu Dich einfach, dass sie Werbung für Deine Homepage machen und diese immer bekannter wird.

Dabei sollte man sich immer klar machen, dass solche Links den Stellenwert der eigenen Seite bei Google und anderen Suchmaschinen verbessern helfen.

Gérard

Pixelschupse

Fortgeschrittener

  • »Pixelschupse« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 95

Wohnort: Bi

Beruf: Mein Hobby

  • Nachricht senden

30

Sonntag, 19. Februar 2012, 22:59

Ja, den Termin beim Anwalt werde ich dann wohl gleich anstreben, allerdings habe ich ein kleines Problem, die MFM Tabelle bzw. die ganze Broschüre 2011 habe ich verliehen und bekomm die wohl auch die nächste Zeit nich zurück weil der gute Mann im Urlaub ist, die 2012er Version ist schon vor einiger Zeit bestellt, aber da gibt es wohl Lieferschwierigkeiten, daher ist sie noch nicht da und ich denke das dauert auch noch, hat die Zufälligerweise jemand rumliegen (auch 2011er Version) und kann mir mal nen Auszug zur Verfügung stellen?

Pixelschupse

Fortgeschrittener

  • »Pixelschupse« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 95

Wohnort: Bi

Beruf: Mein Hobby

  • Nachricht senden

32

Sonntag, 19. Februar 2012, 23:29

Genau das hab ich auch schon gefunden eben ^^

Aber da fehlen halt einige Sachen zur Berechnung wie ich das auf den 1. Blick sehe...

Aber trotzdem vielen Dank!

33

Montag, 20. Februar 2012, 10:57

Dieses Forum ist nicht geeignet, um juristisch seriöse Empfehlungen einzuholen.

Pixelschupse

Fortgeschrittener

  • »Pixelschupse« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 95

Wohnort: Bi

Beruf: Mein Hobby

  • Nachricht senden

34

Montag, 20. Februar 2012, 11:08

Das ist mir durchaus bewusst, trotzdessen wird es doch erlaubt sein Erfahrungen anderer User zu erfragen oder etwa nicht?

35

Montag, 20. Februar 2012, 11:19

Das steht außer Frage!
Allerdings musst du dir die Frage gefallen lassen, warum der gesunde Menschenverstand nicht ausreicht, um dir professionell helfen zu lassen.

Pixelschupse

Fortgeschrittener

  • »Pixelschupse« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 95

Wohnort: Bi

Beruf: Mein Hobby

  • Nachricht senden

36

Montag, 20. Februar 2012, 11:28

Entschuldige bitte Horsty, aber mein gesunder Menschenverstand sagte mir das man durchaus Erfahrungen und Anregungen anderer User mit einbeziehen kann, professionelle hilfe strebe aber auch schon an...

Pixelschupse

Fortgeschrittener

  • »Pixelschupse« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 95

Wohnort: Bi

Beruf: Mein Hobby

  • Nachricht senden

37

Sonntag, 13. Mai 2012, 15:03

Eine Weile ist es nun her...

Aber es ist wohl wie so oft, es stellte sich heraus, das der Herausgeber des Magazins finanziell so schlecht dasteht, das die von meinem zwischenzeitlich engagierten Anwalt erstellte Abmahnung sowie strafbewährte Unterlassungserklärung an den Herrn teils vergebens war...

Der Herausgeber des Magazins ist "Auszubildender", die Magazine sind ein "Projekt" für eine zukünftige Selbstständigkeit von ihm, er machte sich aufgrund fehlendem Fachwissens keine Gedanken über Urheberrechte, ist das eine Entschuldigung, Nein!
Die Anzeigen stellte er kostenlos und praktisch auf eigene Faust den Lokalen zur Verfügung als Werbung für die Magazine und das kostenlos und teils ohne Wissen der Lokalitäten und deren Betreibern.

Zwischenzeitlich ergab es sich das mein Anwalt eine auf etwa 40.000 € bemessene Summe als Streitwert anbringen wollte, nach einigen Recherchen stellte ich aber schnell fest, das es keinerlei Sinn macht sich auf einen solchen Betrag hinaus zu streiten, da mit meiner Auffassung nach 100%iger Sicherheit feststand das der beklagte nicht ansatzweise in der Lage wäre eine solche Summe samt Nebenkosten aufzubringen.

Daher entschied ich mich dazu, den Streitwert auf ein eigentlich lächerliches Maaß zu reduzieren, denn bei vorherig genannten Betrag hätte es nur den Anwalt reich gemacht, um dem aus dem Weg zu gehen und die Kosten gering zu halten und dennoch eine Denkzettel-Politik zu fahren habe ich mich mit meinem Anwalt darauf geeinigt den Herrn auf die Zahlung von 2500 € + Anwaltsgebühren und Märchensteuer zu beklagen, wenn man es so nennen mag...

Da der Herr nach einem persönlichen Telefonat wirklich sehr einsichtig gewesen ist und zu dem als Auszubildender nicht in der Lage ist solche Mittel aufzubringen, es aber trotzdem ein Betrag ist an dem er sich schwer tut, ist mein Ziel insofern erreicht, das er zum einen sicher verstanden hat worum es geht, zum anderen aber auch in Zukunft die Rechte 3. wart.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist allerdings auch noch dabei herum gekommen, als auszubildender ist er ja nicht in der Lage die Summe einmalig aufzubringen wie er klar machte und ich ließ mich darauf ein, sicher eher eine zwiespältige Angelegenheit und auch die Verfahrensweise ist sicher nicht konform mit dem was mein Anwalt forderte, aber ich muss sagen, es ist mir schleierhaft wie der Anwalt auf die Idee kommen konnte zu glauben das von dem Beklagten 40.000 € zu erwarten seien...
Er wollte daran festhalten, ich denke, er wollte damit Geld verdienen, am Ende wäre es wohl darauf hinausglaufen das ich auf der Forderung sitzen bleibe und auch noch Anwalts und Gerichtskosten in Höhe von schätzungsweise 5.000 € zu tragen hätte, nein danke ;-)

Was meint ihr zu dem Ergebniss ?

38

Sonntag, 13. Mai 2012, 18:55

Die Situation der Gegenseite war fast zu erwarten ... aber dein Anwalt scheint mir auch unabhängig davon etwas großzügig in der Streitwertbemessung. Ich hätte es vermutlich ähnlich wie du gemacht - ist also aus meiner Sicht OK.

Gérard

soulbrother

Mega-User

Beiträge: 1 007

Wohnort: München

Beruf: Werbefotograf

  • Nachricht senden

39

Sonntag, 13. Mai 2012, 22:27

Was kosten die Magazine, Druck und weitere Kosten...und... wovon bezahlt das ein Azubi, der kein Geld hat...

Könnte es evtl. sein, dass der Azubi absichtlich etwas untertreibt bei der Einkommensangabe?

War nur so ein spontaner Gedanke...
Was jetzt aber nicht heißen soll, dass die 40k€ Anwendung finden sollen...
.
.

Pixelschupse

Fortgeschrittener

  • »Pixelschupse« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 95

Wohnort: Bi

Beruf: Mein Hobby

  • Nachricht senden

40

Freitag, 18. Mai 2012, 13:18

Der Herr betreibt seine Magazine wohl eher aus Hobbyismus, vergisst aber dabei für zukünftige Gewinnermitllung einen evtl. sinnvollen Betrag für die Leistung (Werbung) zu verlangen.

Ehrlichgesagt glaube ich auch nicht so richtig daran das da kein Geld hintersitzt, aber da der Herr als Auszubildender einen Status hat, der nicht erlaubt an mehr heran zu kommen ist es nunmal so wie es ist, ich kann da nicht mehr machen, selbst wenn ich wollte, so würde es Sinnlos sein und höchstwahrscheinlich auf einen elend langes Verfahren hinauslaufen, dessen Kosten dann den eigentlichen Wert übersteigen.

Ergo, ich hab gar keine Lust mehr überhaupt noch Fotos zu machen, weil sie einem eh nur abgeluchst werden und im Internet als Deko zur Verfügung gestellt werden für jedermann...

Fakt ist nach wie vor, man hätte die 40.000 € als Streitwert anlegen können, fakt ist aber auch das nicht ein Euro so herum gekommen wäre, wahrscheinlich wäre ich sogar auf den kosten sitzen geblieben, zumindest bekommt man langsam aber sicher diese Denke, wenn man die kürzlichen Gerichtsurteile bzgl. Urheberrecht und auch interessant für Panographen "Framing" sieht.

Mal für diejenigen die es Interessiert, MFM Bildhonorare 2012: Foto für Website Nutzung 3 jahre = über 600,00 €

Ist sicher noch ein anderes Thema, aber frust macht sich langsam breit, auf der Grundlage lässt sich dann auch im Druck bei geringer Auflage ein Streitwert errechnen der bei über 100.000 € läge!

Streitwert wohlgemerkt, bedeutet in meinen Augen schon fast = Macht den Anwalt reich, niemand anderen!