... und verlinkt auf eine meiner Unterseiten, die ein 360° Panorama zeigt ...
Da fiel mir eben ein, eigentlich könnte ich es mir auch recht einfach machen, ich hab ja AGB´s, darin steht:
4. Nutzungsrechte
4.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.
4.3. Eine Nutzung der Bilder/Grafiken ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, technische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Wiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
4.4. Bei jeder Veröffentlichung ist der Autor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild/Grafik mit dem Titel Copyright "mein Name" oder Bild: http://www.***.de / www.***.de und der Nennung des Autors erfolgen.
6. Haftung und Schadensersatz
6.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes oder einer Grafik haftet der Auftraggeber für alle Schäden, welche "mein Name" entstehen. Des Weiteren ist der Autor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch Euro 350,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
6.5. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Autors (Ziffer 4.4) oder wird der Name des Autors mit dem digitalen Bild oder der Grafik nicht daürhaft verknüpft (Ziffer 4.5), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch Euro 350,00 Euro pro Bild/Grafik und Einzelfall. Dem Autor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
Soweit so gut, nun frage ich mich, der hat Fotos von mir genutzt, ohne Vereinbarung, also gehe ich nun einfach hin und nehme die Anzahl der Bilder und berechne sie mit 350,00 € pro Bild? (Sorry, aber sowas hab ich noch nie durchziehen müssen)
Oder ist es sinnvoller tatsächlich nach der Maßgabe "MFM" Tabelle zu gehen + 100% Aufschlag für fehlende Namensnennung?
Ich denke ich werde es nach meinem Anwaltstermin wissen. Aber vielleicht habt ihr ja noch den ein oder anderen Tipp zum Vorgehen.
Grüße
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... oder genießen Sie schon vorab hier den Ausblick
... Werde mich mal mit der Geschäftsleitung zusammensetzen
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