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Figo

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21

Mittwoch, 9. November 2011, 07:36

hallo, noob,
du hast dein posting mittlerweile editiert, das original bekam ich aber per emailbenachrichtigung nachdem du geantwortet hattest. um das klarzustellen - ich habe dich nicht gemeint und dich auch nicht angesprochen.
gruss, figo

D_i_r_k

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22

Mittwoch, 9. November 2011, 09:17


ich sehe etwas anders , aber im endeffect kommt auf das gleiche.

a) wenn ausdrücklich verboten ist ( taffel , info) dann privat oder gewerblich - erlaubniss notwenig ist
b) wenn nicht verboten ist, dann zwar erlaubniss nicht notwendig ist , aber kann passieren das irgendwann Kirche findet die fotos und dann verbitet die zu zeigen - also müsste man zurrückholen , was könnte unangenehm sein , wenn die fotos verkauft hättest - also in dem fall vorsichtshalber hätte erlaubnis , wenn geht schriftlich geholt.


Wie "Du" etwas "siehst" spielt keine Rolle. Wichtig ist, wie es die Allgemeinheit sieht, bzw. was das Recht dazu sagt.
Kirchen wie auch andere Gebäude sind nicht öffentlich und es bedarf immer einer Erlaubnis wenn man auf nicht öffentlichem Grund fotografiert.

Sag mal, steht an Deiner Wohnungstür ein Schild "Fotografieren verboten"? Wenn nicht, komme ich einfach mal vorbei, gehe hinein und mache mal einige Fotos.
Steht an Deinem Auto ein Schild "Fahren verboten"? Wenn nicht, ich würde gerne mal einige Tage damit in den Urlaub fahren und dafür DEIN Auto verwenden. Tanke auch nachher wieder voll.
;-)


Fragen ist wohl das mindeste!
Zudem ist fotografieren und veröffentlichen noch eine ganz andere Sache. Hast Du nichts schriftliches, kann Dir das veröffentlichen immer verboten werden.

.

23

Mittwoch, 9. November 2011, 10:11

... so wie jeder heute per tevau darüber befinden kann, ob ein modell hopp oder topp ist,
wo jeder über den gewinn eines teuren autos mitentscheiden kann, wo jeder ein supertalent
erkennt - da kann auch jeder sein eigenes recht zusammendenken .... und das passiert
auch .... nur so ist zu erklären, warum bestimmtes verhalten auftritt und z.b. kirchen als
öffentlicher raum angesehen werden.....

wobei mir gerade einfällt.... geh doch mal mit einer fotografin in den öffentlichen raum einer
islamischen kriche ( moschee ) .... da lernst du schnell etwas von öffentlichem raum ....


feixt
mthrills
make tomorrow today.

24

Mittwoch, 11. Dezember 2013, 14:19

Ich muss den Thread noch mal hervorholen.

Ich habe bisher in Kirchen immer gefragt, ob ich Fotografieren kann, auch ob mit Stativ.
Bei den meisten war immer Personal am Eingang. Für die meisten war nur wichtig, dass ich ohne Blitz fotografiere.

Ich hatte vor kurzem das Erlebnis, das ich auf meine Frage zum Fotografieren mit Stativ, von der Dame die Antwort bekam: "Nein, mit Stativ nicht, das ist professionell!".
Da werde ich noch mal mit dem Pastor oder Kirchenrat sprechen, auch mit dem Hinweis, dass die dann die Panoramen mit nutzen können.

Meine Frage betrifft folgendes:
Es gibt ab und an Kirchen, in denen man gebeten wird, für den "Eintritt" z.B. 1€ zu Zahlen, mit dem Hinweis, mit Fotografieren z. B. 2€.
Hat das irgendeine rechtliche Bindung, wenn ich beim betreten der Kirche per Schild darauf aufmerksam gemacht werde und die Dame darauf achtet?
Habe ich mir damit ein Veröffentlichungsrecht erkauft?
Meine Frage bezieht sich nur auf die private (Homepage) Nutzung der Panoramen.

Insgesamt scheint es wohl der beste Weg zu sein, neben dem selbstverständlichen Fragen beim Betreten der Kirche, nochmal schriftlich, oder ggf. per Mail anzufragen?

LG
Volker

Undertable

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25

Mittwoch, 11. Dezember 2013, 23:37

Hallo Volker,

meines Wissens bestehen die Rechte der Künstler an Ihren Werken (z.B. irgendwelche Holzschnitzereien, Ornamente, Bilder...) selbst lange Zeit nach Ihrem Ableben noch fort (80Jahre?)
Vermutlich hat das Personal am Kircheneingang nur in seltenen Fällen überhaupt eine Ahnung von den vorherrschenden Rechtsverhältnissen.

Meines Wissens werden solche Eintrittsgelder z.B. zu Renovierungsarbeiten beigesteuert.
Ich kann mir nicht vorstellen daß Du Dir damit irgendein Nutzungsrecht erkaufst.

Auch wenn Deine Homepage eine private ist, kann sie doch von Jedermann besucht werden und ist somit eine Veröffentlichung.
Ohne was Schriftliches würde zumindest ich mich so etwas nicht trauen.

Bei uns in der Gegend gibt es außerhalb z.B. eine schöne alte kleine Kapelle die ich mal innen panografiert hatte.
Zur kostenlosen Veröffentlichung eines Kugelpanoramas ohne Gewinnerzielungsabsicht wollte ich zunächst eine Genehmigung einholen was gar nicht so einfach war:

Auf der Gemeinde verwies man mich an den entsprechenden Förderverein.
Dessen Vorsitzender fand die Idee super weil sich so vielleicht der Ein- oder Andere Besucher mehr dorthin verirrt. Er bat mich aber die Zustimmung der Pfarrerin noch einzuholen.
Die Pfarrerin wollte das in einer Kirchengemeinderatssitzung abstimmen lassen. Dort wurde es dann ohne Angabe von Gründen mehrheitlich abgelehnt.

Seitdem fotografiere ich gar keine Kirchen mehr

Dies ist aber nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Undertable« (11. Dezember 2013, 23:51)


26

Dienstag, 31. Dezember 2013, 20:51

Hallo Undertable, hallo Zipan,
ich habe mir hier in München die Mühe gemacht und schriftlich bei der Kirche (Erzbischöfliches Ordinariat München, Hauptabteilung Kunst) angefragt. Ich darf nach Rücksprache mit den örtlichen Pfarrern/innen bzw. dem Pfarrbüro meine Panos schießen. Die jeweiligen Ergebnisse sende ich noch an das Pfarrbüro und das Ordinariat. Damit gibt es keine Probleme.
Allerdings geht das nur bei römisch-katholischen Kirchen. Die evangelischen Kirdhen und deren Ansprechpartner sind wesentlich unbürokratischer in der Zustimmung.
Grüße vom Neuling
Roland.
Guten Rutsch und ein gutes neues Jahr.
Sony Alpha 7R Mark 2 | Samyang 12mm Fisheye | Manfrotto 190XPROB | Novoflex VR-System 6/8 bzw. VR-System SLANT | PTGui pro | Lightroom | Photoshop
MeinePanoramen.eu

27

Dienstag, 31. Dezember 2013, 23:21

Habe ich gerade hier in Düsseldorf bei der St. Lambertus gemacht. Noch habe ich keine Antwort.