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Wohnort: Dortmund
Beruf: Luftbildfotografie, Luftbildpanoramen, Videoflüge für Film und Fernsehen, Fotograf
ich sehe etwas anders , aber im endeffect kommt auf das gleiche.
a) wenn ausdrücklich verboten ist ( taffel , info) dann privat oder gewerblich - erlaubniss notwenig ist
b) wenn nicht verboten ist, dann zwar erlaubniss nicht notwendig ist , aber kann passieren das irgendwann Kirche findet die fotos und dann verbitet die zu zeigen - also müsste man zurrückholen , was könnte unangenehm sein , wenn die fotos verkauft hättest - also in dem fall vorsichtshalber hätte erlaubnis , wenn geht schriftlich geholt.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Undertable« (11. Dezember 2013, 23:51)
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