Du bist nicht angemeldet.

21

Montag, 12. September 2011, 18:35

Hallo Herr Albrecht,

ein juristischer Text mit derart sinnentstellenden sprachlichen Mängeln sollte dringendst überarbeitet und korrigiert werden.
Ein ewig altes Thema ist die Verwechslung des groß geschriebenen Anredepronomens "Ihr" in allen Deklinationsformen mit dem klein geschriebenen Personalpronomen oder Possessivpronomen.

Eigenes Standard-Beispiel:

Zitat

Die Admins bearbeiten ihre/Ihre Daten.
Eine falsche Schreibweise verändert hier den Sinn beträchtlich.

Ähnlich sieht es in den AGBs aus:

Zitat

Werden Dritte aufgrund der Verwendung des Bildmaterials in Ihren Rechten verletzt und machen diese gegen die Vermarktungsplattform Schadenersatzansprüche oder Forderungen geltend, so hält der Fotograf/Uploader die Vermarktungsplattform auf das erste Anfordern hiervon frei und trägt die entstehenden Kosten.
Abgesehen vom schiefen Satzbau sind es hier nicht die Rechte des angesprochenen Uploades, die verletzt werden, sondern die von Dritten (...ihren Rechten...).

"Werden Dritte aufgrund der Verwendung des Bildmaterials in ihren Rechten verletzt und machen diese gegen die Vermarktungsplattform in Form von Schadenersatzansprüchen oder Forderungen geltend, so hält der Fotograf/Uploader die Vermarktungsplattform auf das erste Anfordern hiervon frei und trägt die entstehenden Kosten. "

Ich sehe mir gern Ihre gesamten Texte genau durch. Bei Interesse bitte eine PN.

Eben gerade aus einer E-Mail eines Empfänger-Herstellers herauskopiert:

Zitat

Wir hatten so viele Kunden, die Ihren Sender jetzt mit unserem System erweitern wollen,....
Was? Die wollen alle meinen Sender mit diesem System erweitern? Nein! ;(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »panox« (12. September 2011, 18:59)


22

Montag, 12. September 2011, 18:37

Hat doch ein Jurist geschrieben. Ist doch dann alles top. ?(

23

Montag, 12. September 2011, 18:52

naja www.visit-world.de verwendet ein ungültiges Sicherheitszertifikat. Das Zertifkat ist auf die .com-Domain ausgestellt das ist ja kein großes Sicherheitsrisiko - einfach nur ein Server-Konfigurationsproblem

24

Montag, 12. September 2011, 20:56

Verstehe ich nicht:

...
Zu 1. Im Gegenteil. Das ist sogar viel, wenn man überhaupt marktfähig bleiben möchte. ... Es werden z. B. 3.000 Kalender vom Kunden bestellt und gedruckt (VISIT-WORLD trägt vorerst die kompletten Herstellungs- und Vertriebskosten als Eigenrisiko).
...


Ein Kunde, der eine Firma in z.B. D'Dorf betreibt wählt 12 regionale Motive aus die ihm gefallen und beauftragt bei euch 3000 Kalender. Der Kunde bestellt, - Ihr arrangiert, macht wie jeder seriöse Druckdienstleister ein / zwei Proofs, der Kunde nickt ab und dann ab dafür. Zahlt er nicht, könnt Ihr mahnen. Das Geld ist euch sicher.

Wo genau ist bei diesem Geschäft euer immenses Eigenrisiko?! Ihr werdet wohl kaum 12.000 Kalender mit regionalen Düsseldorfer Motiven auf Halde produzieren und hoffen daß jemand kommt und davon 3000 abnimmt, oder?

Gruß,
Galileo

25

Dienstag, 13. September 2011, 06:39

@ Watty
Richtig.
Das Zertifikat ist auf die .com ausgestellt, welche irgendwann in 2-15 Tagen die Hauptadresse bilden wird. Da man durch den Serverumzug der TLD keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit hat, haben wir uns entschieden, vorerst schon die .de freizuschalten, weil die Funktionalität darunter nicht leidet.
Zusätzlich spielt natürlich noch die komplette Einspielung des Testsystems auf das Livesystem eine Rolle, wo es derartige Artefakte geben kann - das ärgert uns auch. Aber jeder der selbst programmiert und die Komplexität dieser Plattformstruktur mit dem ganzen Backend ein wenig nachvollziehen kann, wird das verstehen. VW ist jetzt am 5. Tag online, da können solche Minibugs noch auftreten, werden aber nach Möglichkeit sofort beseitigt.

Daher auch diese "krumme" Nachricht seitens des Zertifikats. Sorry dafür.

@ Panox
Danke für die Hinweise.
Auch wenn der Text einschließlich Verträgen von Fachjuristen ausgestellt wurde + kontrolliert, so ist das natürlich keine Garantie auf 100%ige Perfektion (ich denke, der "schiefe" Satzbau ist in der deutschen Juritiksprache relativ üblich). Auch wenn das der Idealzustand wäre. Insbesondere bei einem so umfangreichen Vertragstext, welcher neben der reinen Upload- und Bildproblematik auch noch andere Aspekte beachten muss, wie die Nutzung des Accountmanagements (für Vertriebspartner, welche die Kalender z. B. kaufen oder wiederverkaufen) und internationales Recht mit einbezieht, ist es immer gut möglich, dass sich ggf. irgendwo noch eine Unklarheit versteckt.
Von daher bin ich über das konstruktive Feedback sehr dankbar, weil sich damit direkt mit den Partnern Unklarheiten ausräumen lassen..
Auf jeden Fall werde ich mich heute mit Ihnen in Verbindung setzen, Herzlichen Dank für das Angebot.

@ Galileo
In der Theorie würde ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen.
Die Praxis, grad im Printbereich, sieht leider anders aus. Es kann durchaus passieren, dass ein Kunde erst zwei oder drei Monate verspätet zahlt, währenddessen natürlich die Druckerei ebenfalls schon ihre Rechnung beglichen haben möchte (sonst werden halt die Folgeprojekte vorerst nicht gedruckt, auch nicht möglich). Wir spielen währenddessen Bank und bei mehreren solchen Aufträgen kann man sich vorstellen, um welche Summen es sich dreht. Mahnungen hin oder her.

Noch schlimmer sind jedoch komplette Zahlungsausfälle. Geht ein Kunde insolvent oder aus anderen Gründen erhält man sein Geld als Lieferer nicht, dann kann das an die Substanz gehen. Und leider leben wir in einer Zeit, wo solche Sachen oft passieren (uns noch nicht, wir beginnen ja grad). Und genau das ist mit dem Risiko der kompletten Herstellungskosten gemeint.
Im Endkundenkalender (Ihr zweiter Satz) umso mehr. Auch das wird ein Thema, wo wir gern mit den Fotografen zusammenarbeiten und deren hochgeladenen Motive wir verwenden möchten. In ca. 4 Wochen geht übrigens ein 95x32 cm 360°-Panorama Endkundenkalender an den Markt, den wir auch mit Hilfe von Motiven Panoramafotografen erstellt haben. Auf diese Art möchten wir beginnend in der kommenden Saison weitere Kalender mit ausgeweiteten Themenbereichen anbieten und diese Kalender mindestens in Deutschland sowie dem umliegenden Ausland absetzen.

Das wir natürlich die Vertriebskosten auf eigenen Risiko tragen, ist sicher klar. Wir verlangen weder eine Accountgebühr noch sonstige finanzielle "Zuwendungen" für die Vermarktung der Motive im Printbereich über unser Vertriebsnetz.
Einzige Ausnahme bildet die Vermittlung von Kundenanfragen (http://www.visit-world.de/de/photographer/anfragen).


@ User "360°" alias Herr Heckenberger
Es ist bedauerlich, dass von Ihnen auf zwei Seiten außer regelmäßig stänkernden und provozierenden Onlinern kein einziger konstruktiver Beitrag dabei ist. Sowas nennt man gemeinhin Troll und wird ab sofort ignoriert.
Das Sie zusätzlich ganz nebenher die Arbeit eines erstklassigen und renommierten 360°-Fotografen (Cris Witzani) respektlos verunglimpfen, wird Sie in den Kollegenkreisen sicher schlagartig sympathischer machen.
Zu ersteren Fakt werde ich die Forumsleitung verständigen, da ich mir recht sicher bin, dass Peter und Manuel sich eine andere Diskussionskultur wünschen.

26

Dienstag, 13. September 2011, 08:01

Das Sie zusätzlich ganz nebenher die Arbeit eines erstklassigen und renommierten 360°-Fotografen (Cris Witzani) respektlos verunglimpfen, wird Sie in den Kollegenkreisen sicher schlagartig sympathischer machen.

Ich frage mich was daran verunglimpft sein soll? Aber klären Sie mich auf.
Die Panos von Chris Witzani auf dessen Webseite sind qualitativ viel besser (http://panoramafotografie.schnurstracks.…enen/index.html)
Warum wird dann mit solch schlechten Panos gestartet? Ist mir ein Rätsel.

27

Dienstag, 13. September 2011, 08:40

Zitat

(ich denke, der "schiefe" Satzbau ist in der deutschen Juritiksprache relativ üblich).
Da stimme ich Ihnen zu. Da ist Ihr Text, verglichen mit anderen AGBs und EULAs, auch für Nichtjuristen verständlich formuliert.
Beim nochmaligen Drüberlesen verstehe ich nun auch, dass mit "diese" nicht die Rechte, sondern die "Dritten" gemeint sind.

Es gibt weitere Stellen, die verbessert werden können.

Figo

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28

Dienstag, 13. September 2011, 10:01

warum eigentlich so förmlich? sind wir hier nicht alle per "Du"?

29

Dienstag, 13. September 2011, 11:44

zunächst einmal möchte ich festhalten, das Herr Albrecht, auch wenn er sicherlich ein persönliches Interesse hat, doch alle Fragen bisher sehr sachlich und "einsichtig" beantwortet hat. Von daher wunder ich mich, das ihm die ganze Zeit so kalter Wind entgegenbläst. (Damit meine ich nicht die konstruktive Kritik, die macht ja absolut Sinn)

jedoch habe auch ich meine Bauchschmerzen und komme dann mal zu meinen Fragen:

Zitat

aus dem Fotografenvertrag:

II. Übertragung Nutzungsrechte
1. Der Fotograf/Uploader überträgt für die Verwendung des eingebrachten Bildmaterials der
Vermarktungsplattform sämtliche Nutzungsrechte am Bildmaterial für jede von ihm im
Accountmanagement (Online-Mitgliedskonto) gewählte Art der kommerziellen und/oder nicht
kommerziellen Nutzung. Mit übertragen ist auch das Recht, Neben- und Folgerechte
wahrzunehmen
verliere ich da nicht das Recht an meinen eigenen Bildern?

30

Dienstag, 13. September 2011, 11:56

verliere ich da nicht das Recht an meinen eigenen Bildern?

Genau diese Klausel würde mich daran hindern, dort irgendwas hochzuladen. Aber das Angebot richtet sich ja ohnehin nur an "Profis"...

Happy Panoing!


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

31

Dienstag, 13. September 2011, 11:57

Auszug aus dem Fotografenvertrag:

Zitat

(C) Wegfall des Honoraranspruchs, Vertriebsprovision 1. Der Honoraranspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die von der Webseite und/oder deren beauftragten Dritten (z. B. Vertriebsbeauftragte) nicht zu vertreten sind. 2. Der Honoraranspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet; er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet.

Zitat



@ Galileo
In der Theorie würde ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen.
Die Praxis, grad im Printbereich, sieht leider anders aus. Es kann durchaus passieren, dass ein Kunde erst zwei oder drei Monate verspätet zahlt, währenddessen natürlich die Druckerei ebenfalls schon ihre Rechnung beglichen haben möchte (sonst werden halt die Folgeprojekte vorerst nicht gedruckt, auch nicht möglich). Wir spielen währenddessen Bank und bei mehreren solchen Aufträgen kann man sich vorstellen, um welche Summen es sich dreht. Mahnungen hin oder her.

Noch schlimmer sind jedoch komplette Zahlungsausfälle. Geht ein Kunde insolvent oder aus anderen Gründen erhält man sein Geld als Lieferer nicht, dann kann das an die Substanz gehen. Und leider leben wir in einer Zeit, wo solche Sachen oft passieren (uns noch nicht, wir beginnen ja grad). Und genau das ist mit dem Risiko der kompletten Herstellungskosten gemeint.

Die Risiken werden von beiden Seiten getragen, und wenn Deine Aussage "Und leider leben wir in einer Zeit, wo solche Sachen oft passieren" zutrifft, kann es wohl häufiger vorkommen, dass ein Honoraranspruch entfällt oder gemindert wird.

32

Dienstag, 13. September 2011, 12:58


Zitat

aus dem Fotografenvertrag:

II. Übertragung Nutzungsrechte
1. Der Fotograf/Uploader überträgt für die Verwendung des eingebrachten Bildmaterials der
Vermarktungsplattform sämtliche Nutzungsrechte am Bildmaterial für jede von ihm im
Accountmanagement (Online-Mitgliedskonto) gewählte Art der kommerziellen und/oder nicht
kommerziellen Nutzung. Mit übertragen ist auch das Recht, Neben- und Folgerechte
wahrzunehmen
verliere ich da nicht das Recht an meinen eigenen Bildern?


Ganz klares Nein.
Der Fotograf behält ausdrücklich alle Urheberrechte. Immer.
Die fett markierten Stellen müssen unbedingt mit der Forsetzung des Satzes betrachtet werden: "für jede von ihm im Accountmanagement (Online-Mitgliedskonto) gewählte Art der kommerziellen und/oder nicht kommerziellen Nutzung..."

Diese Bedingung ist natürlich elementar und wir sind überzeugt, dass auch kein 360°-Fotograf seine Motive anderweitig zur Verfügung stellen würde.
An den AGB findet man dies in Punkt 3 bestätigt, im Fotografenvertrag findet sich in der Aufzählung zu Punkt II. im Gesamten. Es wird stets die Übertragung der Nutzungsrechte forciert mit dem Ziel der gemeinsamen Gewinnabsicht, wenn wir seine Motive z. B. drucken.
Auch in den FAQ (http://www.visit-world.de/de/photographer/faq) wird dieser Fakt sofort in der ersten Frage "Was ist VISIT-WORLD" beantwortet.


@ panox

Nein, ich gehe nicht davon aus das (uns) dies oft passiert. Im Gegenteil.
Im Jahr vielleicht ein-, möglicherweise zweimal. Optimal wäre gar nicht. Es wird bei Geschäftskunden die absolute Ausnahme sein, aber auch wenn wir den kompletten Mahnlauf beschreiten würden, ist es "physikalisch" leider nicht ausgeschlossen (egal wie sehr man im Vorgang mit creditreform etc. prüfen wird). Wir werden dennoch alles daran setzen im Vorlauf zu prüfen, schon aus reinem Eigeninteresse. Man hört am Markt jedoch "oft" davon, aber solche Fälle verteilen sich mehrere Anbieter.

Dein Ansatz ist richtig - ja, die Risiken werden formell von beiden getragen.
Allerdings trägt VISIT-WORLD das reine Kostenrisiko und gibt ggf. richtig viel Geld für den Druck aus, während dem Fotografen - so ärgerlich das ist - "lediglich" das Honorar entgeht (bitte nicht falsch verstehen, ich möchte nur die Relationen aufweisen). Ich bitte diesen Passus daher zu verstehen.
Da wir in Kürze das Modell auch auf andere Länder übertragen bis hin nach Nordamerika und eben dort auch Geschäftskunden bestellen, kann im Vorhinein nicht die Hand ins Feuer gelegt werden für wirklich alle Kunden.


@ Panoramann
Sehr schade. Ich finde Ihre 360°-Motive sehr gut. Sie decken eine Menge interessante Standorte ab.
Aber beobachten Sie gern kritisch unsere Plattform sowie deren Entwicklung und ich würde mich freuen, irgendwann auch Ihre Motive mit im Portfolio zu haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »JGA« (13. September 2011, 14:44)


iceman_fx

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33

Dienstag, 13. September 2011, 14:04

Ich habe jetzt lange mitgelesen und sehe, dass bei einigen Sachen doch viel Unklarheit besteht.
Bzgl. der Nutzungsrechte greife ich das Thema dann doch mal auf.

Dass man die Urheberrechte immer behält ist klar - diese sind auch niemals wirklich abtretbar.
Wenn es so geschrieben ist, wie es jetzt hier steht, dann heisst es aber trotzdem, dass ich mein Bild an niemanden anderen verkaufen kann ohne Ihre Plattform zu nutzen bzw. dies gesondert mit Ihnen abzuklären, wenn es sich um ein gleichwertiges Produkt handelt und nicht über Ihre Plattform erstanden wird.

Es gibt einfache und auschließliche Nutzungsrechte. Einfache treffen hierbei eigentlich zu, da nur für das eine Produkt/den einen Fall dieses Bild genutzt werden darf.
Dies kommt dann bei jeder Bestellung eines Kunden neu zustande, da es auch immer wieder ein neuer Fall ist.
Einige Fotoplattformen bieten dem Uploader an, gegen eine höhere Provision auf eine Drittvermarktung zu verzichten.

Wenn Sie nun die ausschließlichen Rechte beanspruchen, darf ich als Fotograf dieses Bild nicht an Dritte weitervertreiben. Selbst die eigene Werbung bedarf dann einer Genehmigung/Absprache mit dem Inhaber (bei gleichem Produkt), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Dies sollte also dringends in Ihren AGB überarbeitet werden.


Eine Frage habe ich noch zu den Provisionen. 1% je verkauftem Produkt ist es ja momentan - Beispiel Kalender.
Haben Sie schon öfters Auflagen der großen Kalender von 3000+ verkauft ?
3000 erscheint mir als Rechenbeispiel dann doch etwas hoch für den großen Kalender.
Vielleicht wäre eine Provisionsstaffel sinnvoll.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »iceman_fx« (13. September 2011, 14:12)


34

Dienstag, 13. September 2011, 14:27


Dass man die Urheberrechte immer behält ist klar - diese sind auch niemals wirklich abtretbar.
Wenn es so geschrieben ist, wie es jetzt hier steht, dann heisst es aber trotzdem, dass ich mein Bild an niemanden anderen verkaufen kann ohne Ihre Plattform zu nutzen bzw. dies gesondert mit Ihnen abzuklären, wenn es sich um ein gleichwertiges Produkt handelt und nicht über Ihre Plattform erstanden wird.


Der Fotograf kann jederzeit seine Motive noch auf anderen Plattformen für dortige Dienstleistungen anbieten bzw. auch selbst "außerhalb" von VISIT-WORLD Produkte des Panoramas verkaufen.

(Was wir jedoch ausschließen möchten, ist, dass der Fotograf schon einer anderen Plattform Exklusivrechte gewährt hat (z. B. Lizenzen) und zusätzlich bei uns hochlädt. Das ist natürlich nicht erlaubt.
AGB, Absatz 4 (g): Der Fotograf/Uploader schaltet nur solche Bilder für die kommerzielle Nutzung frei, die hierfür nicht durch Rechte Dritter gesperrt sind. Dies bedeutet insbesondere, dass diese Bilder nicht bei Dritten eingespielt sind, die diese Bilder mit exklusiven Lizenzen verkaufen können.)


Es gibt einfache und auschließliche Nutzungsrechte. Einfache treffen hierbei eigentlich zu, da nur für das eine Produkt/den einen Fall dieses Bild genutzt werden darf.
Dies kommt dann bei jeder Bestellung eines Kunden neu zustande, da es auch immer wieder ein neuer Fall ist.
Einige Fotoplattformen bieten dem Uploader an, gegen eine höhere Provision auf eine Drittvermarktung zu verzichten.


Ihre Ausführungen treffen es auf den Punkt, richtig.
Letzteres bieten wir nicht an, da wir uns nicht für eine "normale" Fotoplattform sehen. Die 360°-Schiene ist doch schon sehr speziell.
Zudem würde eine höhere Provision sofort unseren Kalkulationsrahmen sprengen und es bliebe wirklich kein Gewinn mehr übrig.


Eine Frage habe ich noch zu den Provisionen. 1% je verkauftem Produkt ist es ja momentan - Beispiel Kalender.
Haben Sie schon öfters Auflagen der großen Kalender von 3000+ verkauft ?


Die 1% gelten ausschließlich für Kalender (zur Erinnerung: und natürlich je Motiv, bei 3 Motiven wären es 3%). Für spätere Produkte im Printshop (Poster, etc.) werden die Honorare anders gelagert sein, da hier der Markt ein gänzlich anderer ist.
Zur zweiten Frage: Nein - nicht >3.000, wir sind erst mit diesen Möglichkeiten seit letzten Donnerstag online (z. B. das Modell der Sammelbestellung, welche ab nächste Woche freigeschalten wird).
Die andere Hälfte der Antwort ist: ja, rund um Chemnitz, unseren Standort, haben wir schon größere Auflagen (>1.500) an Kunden abgesetzt. Was einfach daran liegt, dass wir von hier um die Ecke inclusive dem Erzgebirge ein breites Portfolio an Motiven vorrätig haben. Genau aus diesem Grund bauen wir auf die Motive der Fotografen, dadurch lassen sich schnell und konzentriert weitere geographische Regionen mit Kunden erfassen. Außerdem sind so auch internationale Kalenderzusammenstellungen für Großunternehmen möglich, was wir bisher nicht leisten konnten (eher regionale Kalender für kleinere Unternehmen).

PS: eine Honorarstaffelung ist so nicht möglich. Die Kalkulationsvoraussetzungen und -zusammensetzung ändert sich auch bei unterschiedlichen Auflagen quasi kaum, so dass es eher weniger als der 1% wäre statt mehr. Dmit die Sache aber "leicht" zu rechnen ist haben wir uns für den 1% je Motiv je tatsächlich verkauften Kalender entschieden. Das "zwingt" uns zu höheren Abnahmemengen im Eigeninteresse, lässt uns aber auch im Falle kleiner Auflagen grad noch Luft zum Atmen.
Einen Kalkulationsrechner mit Honorar- und Provisionsanteil ist übrigens im Accountbereich - Cash Center für den Fotografen frei verfügbar. Hier kann er selbst probieren und testen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JGA« (13. September 2011, 14:34)


35

Dienstag, 13. September 2011, 15:48

Mit übertragen ist auch das Recht, Neben- und Folgerechte
wahrzunehmen

Was ist darunter zu verstehen?

Für spätere Produkte im Printshop (Poster, etc.) werden die Honorare anders gelagert sein, da hier der Markt ein gänzlich anderer ist.

Da ich dann aber sämtlich Nutzungsrechte schon übertragen habe, kann die Provision für den Fotografen auch 0% sein...

Aber beobachten Sie gern kritisch unsere Plattform sowie deren Entwicklung

Das werde ich... ;)
Jura ist leider nicht mein Fachgebiet, aber so aus meinem Laien-Verstand heraus habe ich bei den AGBs kein gutes Gefühl. Vielleicht ändert sich ja mal eines von beiden.

Ich wünsche viel Erfolg!

Happy Panoing!


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

36

Dienstag, 13. September 2011, 16:21

Mit übertragen ist auch das Recht, Neben- und Folgerechte
wahrzunehmen

Was ist darunter zu verstehen?


Ein typischer Passus, welcher bei allen Bild-Upload-Plattformen zu finden ist. So auch bei uns.
Ich bin selbst kein Jurist und kann es auch nicht so treffend erklären, aber Folgerechte können von VW u. a. wahrgenommen werden, um eine Wertsteigerung zu bewirken und den Verkauf der Motive dahingehend zu unterstützen.
(Als Bsp: V-W verkauft Kalenderauflage an Tourismusverband. Der Fotograf erhält die Provision über den Verkauf, wir unseren Umsatz. Der Tourismusverband verkauft das Produkt jetzt seinerseits zu einem höheren Preis, wobei hier sowohl für V-W als auch den Fotograf keine weitere Erlös-Beteiligung erfolgen kann. Dem Tourismusverband ist aber nicht gestattet, seinerseits das das Motiv für die Vorlage oder den Druck weiterer Produkte zu nutzen.)
Ich denke, das stimmt so.


Für spätere Produkte im Printshop (Poster, etc.) werden die Honorare anders gelagert sein, da hier der Markt ein gänzlich anderer ist.

Da ich dann aber sämtlich Nutzungsrechte schon übertragen habe, kann die Provision für den Fotografen auch 0% sein...


Würden wir das nur einmal versuchen, dann wäre der Fotograf mit seinen Motiven weg, auf und davon. Es reicht schon, dass er dies prüft indem er für sich selbst ein Poster bestellt und in seinem Account dem kein Honorar gegenübersteht.
Abgesehen davon ist die reine Übertragung der Nutzungsrechte nicht gleichbedeutend, dass ein Honorar schon festgelegt ist. Insbesondere, da wir explizit kommunizieren, dass es für jeden Verkauf (Geldfluss) durch ein Panorama auch immer eine Honorarbeteiligung gibt.
Aber wie schon gesagt: die genaue Honorarhöhe für den Print-Einzelvertrieb können wir jetzt noch nicht nennen, einfach weil dazu noch umfangreiche Verhandlungen mit Printdienstleistern geführt werden müssen und Kosten kalkuliert. Ich fände es unseriös, jetzt irgendeinen einen pauschalen Satz zu versprechen und dann zurückrudern zu müssen.
Wenn der Printshop online geht, werden die registrieren Fotografen per mail informiert und konkrete Sätze genannt (bzw. sind im Accountmanagement hinterlegt) - jeder Fotograf kann dann entscheiden, ob das für ihn infrage kommt oder nicht. Dies gilt übrigens auch für andere Dienstleistungen, welche wir noch planen.



Aber beobachten Sie gern kritisch unsere Plattform sowie deren Entwicklung

Das werde ich... ;)
Jura ist leider nicht mein Fachgebiet, aber so aus meinem Laien-Verstand heraus habe ich bei den AGBs kein gutes Gefühl. Vielleicht ändert sich ja mal eines von beiden.
Ich wünsche viel Erfolg!


Das Gefühl kann ich sehr gut nachvollziehen. Bei AGB´s habe ich als Privat- und Geschäftsperson grundsätzlich nie ein "gutes" Gefühl, weil man theoretisch das gesamte Werk durchackern muss und auf die Sache hin auch vollumfänglich "begreifen". Egal wo man sich anmeldet oder wie man einen Vertrag schließt (egal ob das die AGB von amazon, ebay, googlemail etc. sind). Meist bleiben dabei immer offene Fragen.
Aber wir haben wirklich versucht, die Sache so transparent wie möglich zu gestalten. Der typisch juristische Textstil bleibt jedoch leider nicht aus, da wir uns nicht im rechtsfreien Raum bewegen wo wir neben den Bedingungen (Selbstschutz) auch Verpflichtungen haben.

37

Donnerstag, 15. September 2011, 17:07

Hallo JGA,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meinen Ausführungen. Mir ist jedoch bei folgender Erklärung:

Noch schlimmer sind jedoch komplette Zahlungsausfälle. Geht ein Kunde insolvent oder aus anderen Gründen erhält man sein Geld als Lieferer nicht, dann kann das an die Substanz gehen


... nicht ganz klar, weshalb Sie das Risiko eines Zahlungsausfalls komplett auf den Fotografen abwälzen. Im Geschäftsleben hat nunmal jeder Kaufmann ein gewisses Risiko zu tragen, dafür gibt es Geschäftsberichte, Bonitätsprüfungen, und, - immer beliebter -, Abschlags- oder gar Vorauszahlungen. Sie reduzieren den "Verlust" des Fotografen auf den Honorarausfall, - vergessen jedoch daß auch der Fotograf Zeit und Mühe in Erstellung und Bearbeitung des Mtivs investiert hat. Sie sind "lediglich" die Agentur die derlei wertvolles Bildmaterial mit geschicktem Marketing und vergleichswiese geringem Aufwand an die Frau oder den Mann bringt.

Es wäre doch viel besser wenn ein Jeder für sich Liefer- und Zahlungsrisiken in seine Gebühren einkalkuliert und seinen UANs dadurch einen fairen Lohn zahlt, oder?

38

Donnerstag, 15. September 2011, 17:24

Ach, da fällt mir gerade ein, was machen Sie eigentlich wenn Sie eine Mail von Herrn Müller-Lüdenscheid erhalten, der sich auf einem Panorama wiedererkennt und dies moniert? Bild ändern? Was, wenn das Bild bereits in Druck gegangen ist? Wer haftet hier?

39

Donnerstag, 15. September 2011, 17:36

Hallo JGA,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meinen Ausführungen.


Sehr gern, Galileo.


Mir ist jedoch bei folgender Erklärung:

Noch schlimmer sind jedoch komplette Zahlungsausfälle. Geht ein Kunde insolvent oder aus anderen Gründen erhält man sein Geld als Lieferer nicht, dann kann das an die Substanz gehen


... nicht ganz klar, weshalb Sie das Risiko eines Zahlungsausfalls komplett auf den Fotografen abwälzen. Im Geschäftsleben hat nunmal jeder Kaufmann ein gewisses Risiko zu tragen, dafür gibt es Geschäftsberichte, Bonitätsprüfungen, und, - immer beliebter -, Abschlags- oder gar Vorauszahlungen.


Geschäftsberichte und Bonitätsprüfungen sind zwar probate Mittel, aber leider nicht 100% zuverlässig. Denn beide werten eher die Vergangenheit aus, um ggf. Prognosen für die Zukunft (oder Gegenwart) zu erstellen. Ein Indiz, aber keinesfalls Gewissheit.



Sie reduzieren den "Verlust" des Fotografen auf den Honorarausfall, - vergessen jedoch daß auch der Fotograf Zeit und Mühe in Erstellung und Bearbeitung des Mtivs investiert hat. Sie sind "lediglich" die Agentur die derlei wertvolles Bildmaterial mit geschicktem Marketing und vergleichswiese geringem Aufwand an die Frau oder den Mann bringt.

Es wäre doch viel besser wenn ein Jeder für sich Liefer- und Zahlungsrisiken in seine Gebühren einkalkuliert und seinen UANs dadurch einen fairen Lohn zahlt, oder?


Den ersten beiden Zeilen muss ich fast gänzlich widersprechen (Ausnahme: Zeit und Mühe des Fotografen).
Ich "reduziere" den "Verlust" nicht, ich versuche die Relationen zu vermitteln. Wir verlieren "echtes" Geld (nicht zu knapp), der Fotograf erhält kein "zusätzliches" Geld=Honorar (sicher auch nicht schön, aber wenigstens ist es nicht weniger als vorher geworden).
Das diese Produkte mit "vergleichsweise geringen Aufwand" an den Kunden gebracht werden, ist völlig falsch. Die Kunden kommen nicht einfach mal auf die Plattform und bestellen drauflos. Fast jeder Kunde muss aufwendig akquiriert werden und solch eine Akquise hat niemals den perfekten "Wirkungsgrad". Vertriebsnetze müssen mit potenten Partnern errichtet werden und teils eine Marktverdrängung durchgeführt werden. Die Beschäftigung von Vertriebspersonal, die Schaffung von ausgedehnten Vertriebsnetzen (zu nicht immer günstigen Konditionen), die Beschäftigung von Entwicklerteams, die Betreibung der Plattform incl. Sicherheitsmaßnahmen wie Backups, Server usw. verschlingt viel Geld, richtig viel Geld.
Mit geringen Aufwand hat das rein gar nichts zu tun, denn das ist hartes Business (Sie dürfen uns nicht mit Bildagenturen wie fotolia verwechseln, wo die eine User die Bilder hochladen und auf der anderen Seite die Käufer ebenfalls onlie die Bilder gleich downloaden können um sie in Webseiten einzusetzen etc.. - dort ist der Aufwand durch die fast völlig auf Online-Verkauf únd-Marketing ausgerichtete Unternehmensstruktur in diesem Part deutlich einfacher. Und auch das kostet viel Geld.)

Liefer- und Zahlungsrisiken beschränken ist in der Theorie wieder gut und schön. Leider sind Vorkasse (auch teilweise) im Printgeschäft nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht üblich und werden vom Kunden idR komplett abgelehnt. Der Markt ist einfach zu groß und er geht woanders hin.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass dies wohl absolute Ausnahmen sein werden, die aber eben wegen ihrer "physikalischen" Nichtausschließbarkeit mit bedacht werden müssen. Gefühlte 90% aller AGB beschäftigen sich ohnehin mit Worst Cases.

Die Zeit und Mühe des Fotografen sollen dadurch keinesfalls geschmälert werden, jedoch müssen wir hier die Brücke zwischen Verkaufbarkeit (Preis) und Risiko finden. Ich bin überzeugt, unsere Lösung ist absolut fair. Aber hier entscheidet jeder Fotograf selbst, ob diese Bedingung für ihn ein KO-Kriterium darstellt.

PS: Bin bis Montag unterwegs - falls weitere Fragen auftauchen, antworte ich sie ab da an gern weiter.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JGA« (15. September 2011, 17:47)


40

Donnerstag, 15. September 2011, 17:46

Ach, da fällt mir gerade ein, was machen Sie eigentlich wenn Sie eine Mail von Herrn Müller-Lüdenscheid erhalten, der sich auf einem Panorama wiedererkennt und dies moniert? Bild ändern? Was, wenn das Bild bereits in Druck gegangen ist? Wer haftet hier?


Solange sich das Foto mit Herrn Müller-Lüdenscheid im öffentlichen Raum befindet und er nicht unmittelbarer, fokussierter Bildbestandteil ist, wird er schlecht was dagegen unternehmen können (siehe quasi alle Reisebände über Deutschland oder in der Welt). Insbesondere da er sich in einem 360°-Panorama befindet (wo ist da der Mittelpunkt?). Panoramafreiheit. KunstUrhG.
Bevor Motive in den Druck gehen, schauen wir sie uns natürlich auch alle noch einmal an. Gibt es irgendwo massive Bedenken, handeln wir natürlich vor dem Druck (Motiv in Absprache Kunde tauschen, Rückfrage Fotograf, ...).
Und selbstverständlich müssen wir davon ausgehen, dass der Fotograf alle Rechte an seinen hochgeladenen Motiven innehat. Da sich auch der Fotograf auf die Panoramafreiheit bezieht (Personen, ...) sehe ich da kein unmittelbares Problem.
Wir tun alles dafür, um es von Anfang an zu keinerlei wie auch immer gearteter Haftungsansprüche in einem Projekt kommen zu lassen. Nicht dem Fotografen gegenüber und selbstverständlich auch nicht VISIT-WORLD gegenüber.
Sollte es aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal zu solch einem Fall kommen (kann man nicht ausschließen), dann richtet sich das wohl nach den genauen Umständen des Einzelfalls, eine pauschale Antwort kann man da nicht geben.