Eine falsche Schreibweise verändert hier den Sinn beträchtlich.
Zitat
Die Admins bearbeiten ihre/Ihre Daten.
Abgesehen vom schiefen Satzbau sind es hier nicht die Rechte des angesprochenen Uploades, die verletzt werden, sondern die von Dritten (...ihren Rechten...).
Zitat
Werden Dritte aufgrund der Verwendung des Bildmaterials in Ihren Rechten verletzt und machen diese gegen die Vermarktungsplattform Schadenersatzansprüche oder Forderungen geltend, so hält der Fotograf/Uploader die Vermarktungsplattform auf das erste Anfordern hiervon frei und trägt die entstehenden Kosten.
Was? Die wollen alle meinen Sender mit diesem System erweitern? Nein!
Zitat
Wir hatten so viele Kunden, die Ihren Sender jetzt mit unserem System erweitern wollen,....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »panox« (12. September 2011, 18:59)
...
Zu 1. Im Gegenteil. Das ist sogar viel, wenn man überhaupt marktfähig bleiben möchte. ... Es werden z. B. 3.000 Kalender vom Kunden bestellt und gedruckt (VISIT-WORLD trägt vorerst die kompletten Herstellungs- und Vertriebskosten als Eigenrisiko).
...
Das Sie zusätzlich ganz nebenher die Arbeit eines erstklassigen und renommierten 360°-Fotografen (Cris Witzani) respektlos verunglimpfen, wird Sie in den Kollegenkreisen sicher schlagartig sympathischer machen.
Die Panos von Chris Witzani auf dessen Webseite sind qualitativ viel besser (http://panoramafotografie.schnurstracks.…enen/index.html)
Warum wird dann mit solch schlechten Panos gestartet? Ist mir ein Rätsel.
Da stimme ich Ihnen zu. Da ist Ihr Text, verglichen mit anderen AGBs und EULAs, auch für Nichtjuristen verständlich formuliert.
Zitat
(ich denke, der "schiefe" Satzbau ist in der deutschen Juritiksprache relativ üblich).
verliere ich da nicht das Recht an meinen eigenen Bildern?
Zitat
aus dem Fotografenvertrag:
II. Übertragung Nutzungsrechte
1. Der Fotograf/Uploader überträgt für die Verwendung des eingebrachten Bildmaterials der
Vermarktungsplattform sämtliche Nutzungsrechte am Bildmaterial für jede von ihm im
Accountmanagement (Online-Mitgliedskonto) gewählte Art der kommerziellen und/oder nicht
kommerziellen Nutzung. Mit übertragen ist auch das Recht, Neben- und Folgerechte
wahrzunehmen
verliere ich da nicht das Recht an meinen eigenen Bildern?
Zitat
(C) Wegfall des Honoraranspruchs, Vertriebsprovision 1. Der Honoraranspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die von der Webseite und/oder deren beauftragten Dritten (z. B. Vertriebsbeauftragte) nicht zu vertreten sind. 2. Der Honoraranspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet; er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet.
Zitat
@ Galileo
In der Theorie würde ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen.
Die Praxis, grad im Printbereich, sieht leider anders aus. Es kann durchaus passieren, dass ein Kunde erst zwei oder drei Monate verspätet zahlt, währenddessen natürlich die Druckerei ebenfalls schon ihre Rechnung beglichen haben möchte (sonst werden halt die Folgeprojekte vorerst nicht gedruckt, auch nicht möglich). Wir spielen währenddessen Bank und bei mehreren solchen Aufträgen kann man sich vorstellen, um welche Summen es sich dreht. Mahnungen hin oder her.
Noch schlimmer sind jedoch komplette Zahlungsausfälle. Geht ein Kunde insolvent oder aus anderen Gründen erhält man sein Geld als Lieferer nicht, dann kann das an die Substanz gehen. Und leider leben wir in einer Zeit, wo solche Sachen oft passieren (uns noch nicht, wir beginnen ja grad). Und genau das ist mit dem Risiko der kompletten Herstellungskosten gemeint.
verliere ich da nicht das Recht an meinen eigenen Bildern?
Zitat
aus dem Fotografenvertrag:
II. Übertragung Nutzungsrechte
1. Der Fotograf/Uploader überträgt für die Verwendung des eingebrachten Bildmaterials der
Vermarktungsplattform sämtliche Nutzungsrechte am Bildmaterial für jede von ihm im
Accountmanagement (Online-Mitgliedskonto) gewählte Art der kommerziellen und/oder nicht
kommerziellen Nutzung. Mit übertragen ist auch das Recht, Neben- und Folgerechte
wahrzunehmen
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »JGA« (13. September 2011, 14:44)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »iceman_fx« (13. September 2011, 14:12)
Dass man die Urheberrechte immer behält ist klar - diese sind auch niemals wirklich abtretbar.
Wenn es so geschrieben ist, wie es jetzt hier steht, dann heisst es aber trotzdem, dass ich mein Bild an niemanden anderen verkaufen kann ohne Ihre Plattform zu nutzen bzw. dies gesondert mit Ihnen abzuklären, wenn es sich um ein gleichwertiges Produkt handelt und nicht über Ihre Plattform erstanden wird.
Es gibt einfache und auschließliche Nutzungsrechte. Einfache treffen hierbei eigentlich zu, da nur für das eine Produkt/den einen Fall dieses Bild genutzt werden darf.
Dies kommt dann bei jeder Bestellung eines Kunden neu zustande, da es auch immer wieder ein neuer Fall ist.
Einige Fotoplattformen bieten dem Uploader an, gegen eine höhere Provision auf eine Drittvermarktung zu verzichten.
Eine Frage habe ich noch zu den Provisionen. 1% je verkauftem Produkt ist es ja momentan - Beispiel Kalender.
Haben Sie schon öfters Auflagen der großen Kalender von 3000+ verkauft ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JGA« (13. September 2011, 14:34)
Mit übertragen ist auch das Recht, Neben- und Folgerechte
wahrzunehmen
Für spätere Produkte im Printshop (Poster, etc.) werden die Honorare anders gelagert sein, da hier der Markt ein gänzlich anderer ist.
Aber beobachten Sie gern kritisch unsere Plattform sowie deren Entwicklung
Mit übertragen ist auch das Recht, Neben- und Folgerechte
wahrzunehmen
Was ist darunter zu verstehen?
Für spätere Produkte im Printshop (Poster, etc.) werden die Honorare anders gelagert sein, da hier der Markt ein gänzlich anderer ist.
Da ich dann aber sämtlich Nutzungsrechte schon übertragen habe, kann die Provision für den Fotografen auch 0% sein...
Aber beobachten Sie gern kritisch unsere Plattform sowie deren Entwicklung
Das werde ich...
Jura ist leider nicht mein Fachgebiet, aber so aus meinem Laien-Verstand heraus habe ich bei den AGBs kein gutes Gefühl. Vielleicht ändert sich ja mal eines von beiden.
Ich wünsche viel Erfolg!
Noch schlimmer sind jedoch komplette Zahlungsausfälle. Geht ein Kunde insolvent oder aus anderen Gründen erhält man sein Geld als Lieferer nicht, dann kann das an die Substanz gehen
Hallo JGA,
vielen Dank für Ihre Antwort zu meinen Ausführungen.
Mir ist jedoch bei folgender Erklärung:
Noch schlimmer sind jedoch komplette Zahlungsausfälle. Geht ein Kunde insolvent oder aus anderen Gründen erhält man sein Geld als Lieferer nicht, dann kann das an die Substanz gehen
... nicht ganz klar, weshalb Sie das Risiko eines Zahlungsausfalls komplett auf den Fotografen abwälzen. Im Geschäftsleben hat nunmal jeder Kaufmann ein gewisses Risiko zu tragen, dafür gibt es Geschäftsberichte, Bonitätsprüfungen, und, - immer beliebter -, Abschlags- oder gar Vorauszahlungen.
Sie reduzieren den "Verlust" des Fotografen auf den Honorarausfall, - vergessen jedoch daß auch der Fotograf Zeit und Mühe in Erstellung und Bearbeitung des Mtivs investiert hat. Sie sind "lediglich" die Agentur die derlei wertvolles Bildmaterial mit geschicktem Marketing und vergleichswiese geringem Aufwand an die Frau oder den Mann bringt.
Es wäre doch viel besser wenn ein Jeder für sich Liefer- und Zahlungsrisiken in seine Gebühren einkalkuliert und seinen UANs dadurch einen fairen Lohn zahlt, oder?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JGA« (15. September 2011, 17:47)
Ach, da fällt mir gerade ein, was machen Sie eigentlich wenn Sie eine Mail von Herrn Müller-Lüdenscheid erhalten, der sich auf einem Panorama wiedererkennt und dies moniert? Bild ändern? Was, wenn das Bild bereits in Druck gegangen ist? Wer haftet hier?
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