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iceman_fx

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21

Donnerstag, 5. August 2010, 15:14

Prinzipiell gilt: wenn fremder Content in die eigene Seite integriert wird, macht man sich strafbar. Wenn es aber in einem neuen Fenster geöffnet wird, dann nicht.

22

Donnerstag, 5. August 2010, 15:50

Unbedingt Rechtsanwalt nutzen

Mein Tip aus mehrfacher eigener Erfahrung in Bezug Urheberrechtsverletzung ist folgender:



Bei einer so eindeutigen Geschichte (es ist definitiv eine Urheberrechtsverletzung wenn das Bild auf der Seite der beklagten erscheint) unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren.



Die Kosten des RA muss von der Gegenseite, also der Beklagten getragen werden.

Ein RA wird anhand der Übersicht der Bildhonorare von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing den Marktüblichen Preis für die Nutzung ermitteln. Dieser unterscheidet sich meist gewaltig bei verschiedenen Nutzungsarten wie Print, Werbung oder Internet.

Auf den ermittelten Preis wird in der Regel mindestens 100% aufgeschlagen, da das Bild unerlaubt genutzt wurde. Dies wird regelmäßig durch Gerichtsurteile bestätigt. (siehe z.B. im BVPA Der Bildermarkt - Handbuch Der Bilderagenturen)



Dann würde ich noch empfehlen dem Anwalt mitzuteilen nicht besonders streitlustig zu sein und die Beklagte mit Zahlung eines angemessenen Betrages ohne Verfahren davon kommen zu lassen.

Die wären bei so eioner Beweislast schon sehr blöd alles noch teurer werden zu lassen falls es zum Verfahren kommt, das sowieso schon verloren wäre.



Beste Grüße

23

Donnerstag, 5. August 2010, 17:16

Seit ZKM ist mir die Geschichte mit einvernehmlicher Regelung nicht mehr geheuer


ein bisschen ot, aber was ist eigentlich aus der "zkm" geschichte geworden? ich habe seinerzeit ein paar euro ans "komittee" gespendet, und herrn xxy auch eine abmahnung geschickt. dann gab es auf einmal untereinander knatsch, leute sind gedisst worden, -und irgendwie habe ich den faden verloren, hatte jobmaessig recht viel tun.

@ michael. koenntest du mich vielleicht updaten?

danke und gruss,
-fredman

iceman_fx

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24

Donnerstag, 5. August 2010, 17:23

d
Die Kosten des RA muss von der Gegenseite, also der Beklagten getragen werden.

das sehe ich anders.
man muss erstmal in vorkasse gehen, es sei denn du hast einen anwalt, welcher das auch so macht.

25

Donnerstag, 5. August 2010, 17:30

Es kann je nach Verhandlungssache schon sein das man in Vorkasse treten muss. Bei neuer Mandantschaft schon eher als bei Dauerkunden :-)

Aber sicher ist, das bei eindeutigen Fakten und Gewinn des Verfahrens der Verlierer zahlt.

Aber ganz genau erfährt man dies nur beim "Anwalt" ob er Vorkasse möchte oder nicht.

iceman_fx

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26

Donnerstag, 5. August 2010, 18:14

Das ist wahr. Wenn es eindeutig ist, dann der Verlierer.

27

Donnerstag, 5. August 2010, 18:41

Einen Punkt solltest du bei all dem vielleicht noch beachten: Sitzt dein "internationales Unternehmen" in D, oder irgendwo auf der Welt? Wenn es nicht in D sitzt, wird es komplizierter und teurer. Vor allem dann, wenn du den "Anwalt"-Weg wählst.
Und nur um mal die Honorarhöhe etwas klar zu rücken: Sowas ist eindeutig niedrig vierstellig. Nicht weniger.

28

Donnerstag, 5. August 2010, 19:47

Ja, einen Firmensitz hat das (japanische) Unternehmen auch in Deutschland.

So, ich habe einen Anwalt für Internet- und Marken-Recht befragt und der hat mir empfohlen, zu versuchen, die Sache gütlich ohne Abmahnung, etc. zu regeln.

Also habe ich einen freundlichen Brief geschrieben und eine Rechnung bei gelegt.

Ich hoffe, das klappt so, da ich weder Dollarzeichen in den Augen habe noch Lust dazu, mich zu streiten.

Die Art und Weise ist es, die mich einfach ärgert.

Mal sehen, was passiert. Der Anwalt hat sich Hardcopy's gemacht und ich habe den Seitenquelltext sowie eigene Hardcopy's gespeichert.

Ich bin gespannt auf die Reaktion und werde berichten.

Link zum Panorama

Vielen Dank für die Hinweise und Ratschläge von Euch!

Gruß,
Andreas
Die Sinne betrügen nicht. Nicht, weil sie immer richtig urteilen, sondern weil sie gar nicht urteilen; weshalb der Irrtum immer nur dem Verstand zur Last fällt. (Immanuel Kant)

29

Donnerstag, 5. August 2010, 21:18

Ich bin gespannt auf die Reaktion und werde berichten.

Link zum Panorama
Da scheinen noch Drittrechte verletzt zu sein. Ich meine, was sagt Kaiser Franz dazu? ;-)

30

Donnerstag, 5. August 2010, 21:27

Auf die Reaktion bin ich auch mal gespannt...

Ob der Link zu deinem Pano einen Urheberrechtsverstoß (welch ein Wort...) darstellt, kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen (ich glaube eher nicht), aber die Abbildung eines Ausschnittes aus deinem Pano (rundumansicht_4.jpg) ist ganz sicher einer! Die Datei liegt auf deren Server. Dilettanten at work... In der Haut des verantwortlichen "Webmasters" möchte ich nicht stecken...

Good Luck


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

31

Donnerstag, 5. August 2010, 21:32

Interessant ist auch der folgende Satz aus deren Impressum:

"Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Kenwood Electronics Deutschland GmbH."

Ich glaube, die werden die Rechnung zahlen...


"Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich bin bereit, mein Leben dafür einzusetzen, dass Sie sie äußern dürfen" (Voltaire)

www.panoramann.de

32

Donnerstag, 5. August 2010, 21:35

Das ist doch die Aufnahme wo du zwischendurch auch mal kurz durftest ...
Vielleicht solltest du dann auch mal mit den Leuten reden die das damals vermittelt haben und fragen wie die dazu kommen das ohne Rücksprache zur Veröffentlichung weiter zu geben. Oder hat Kenwood das zufällig gefunden?

33

Donnerstag, 5. August 2010, 21:51

Wenn du Pech hast

geht der Schuss nach hinten los. Wem gehört die Karre denn? Hattest du eine Genehmigung oder einen Auftrag für die Aufnahmen?
knapp vorbei ist auch daneben ...

34

Donnerstag, 5. August 2010, 22:54

... alle haben es gesehen, aber ....

.... na erstmal haben wir jetzt alle das pano auf der fremdseite gesehen ..... so far so good ...
aber : irgendetwas finde ich an dieser geschichte noch störend .... wer hat den zugriff auf das
pano .... vielleicht die autobesitzer ? .... oder die aussteller ? .... möglicherweise hat sich von
dort einer über selbstverständlichkeiten, wie z.b. dich zu fragen, hinweggesetzt .... das würde
ich vor einen brief an den webseitenbetreiber noch abklären .... ansonsten ist ja offensichtlich,
dass andere sich mit deiner arbeit schmücken .... und das geht nicht ... so oder so .....

meint
mthrills
make tomorrow today.

35

Samstag, 21. August 2010, 18:51

So ist es nun aus gegangen ...

Wie bereits geschrieben, hatte ich an das betreffende Unternehmen eine freundlichen Brief geschrieben mit der Bitte die Verlinkung zu meinem Webspace zu entfernen und mich für den Auftrag bedankt.
Rechnung und CD mit den zwei Flash-Dateien anbei.

Der Link war einen Tag später verschwunden und das Geld ein paar Tage später auf meinem Konto.

Also absolut streßfrei gelaufen und vielleicht gibt es ja irgendwann einmal einen direkten Auftrag;-))!

Danke für die Tipps,
Gruß,
Andreas
Die Sinne betrügen nicht. Nicht, weil sie immer richtig urteilen, sondern weil sie gar nicht urteilen; weshalb der Irrtum immer nur dem Verstand zur Last fällt. (Immanuel Kant)

36

Samstag, 21. August 2010, 19:53

Glückwunsch!
Ist doch beruhigend, daß es wenigstens noch ein paar anständige Gauner gibt.

37

Samstag, 21. August 2010, 21:58

sauber ..

sauber .... so muss das sein .... so gehört sich das ...
schade nur, dass eben mancher zeitgenosse eben nicht weiss, was mann so macht und was nicht ...
in diesem sinne ... trink einen drauf ...

meint
mthrills
make tomorrow today.

HolgerS

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38

Sonntag, 22. August 2010, 07:27

Vielleicht noch ein Tipp

Vielleicht einige Tipps aus einem aktuellen Fall.

Ich habe auf einer fremden Internetseite rund 300 (!) Panoramen von mir gefunden. Für die Nachberechnung habe ich die Honorarempfehlungen des VDJ benutzt. In einem solchen Fall geht es definitiv nicht ohne Rechtsanwalt. Ich bitte zu Bedenken, dass derzeit kein Rechtsanwalt mehr nach BRAGO, sondern fast ausschließlich auf Basis eines Stundensatzes arbeitet. Das bedeutet wirklich, dass man bei kleinen Forderungen mehr an den Anwalt zahlt, als was am Ende das Gericht einem zuspricht. Eines der großen Hemmnisse ist, dass gerade ältere Richter viele Probleme mit dem Verständnis der digitalen Welt haben. Die Aussage: "Ist doch nur ein Foto" ist sehr verbreitet. Bein Gegenargument, dass wir dafür im Jahr fast 50.000 Kilometer fahren, Technik im Wert von über 40.000 Euro einsetzen und mehrere Stunden Arbeitszeit für die Postproduktion einsetzen, relativiert das ein wenig, doch nicht immer ist wirkliches Verständnis da. Die Empfehlung hier ist,
- sich immer ein auf Medienrecht spezialisierten Anwalt nehmen,
- sich über den Weg, wie man die Verletzung gefunden hat Aktennotizen anfertigen
- so viele Screenshots machen wie möglich
- immer eine offene Honorarberechnung mit der Empfehlung eines Verbandes beilegen

... und viel Zeit einplanen. :)

Das war jetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes, sondern nur eine unvollständige Aufzählung von Erfahrungen.

Viele Grüße
Holger Schulze

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www.afb-media.de
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plz visit www.gigapixel-dresden.de


39

Donnerstag, 26. August 2010, 23:13

Hallo,

der Fall hat sich ja erfreulich geklärt.

Falls jemand selber lesen möchte, ich habe gerade ein kostenloses PDF (89 Seiten!) zumThema entdeckt:
http://www.karstenundschubert.de/publika…fotografen.html

Habe ich aber noch nicht selbst gelesen.

Evtl. kann ein Betroffener oder an der Juristerei Interessierter was dazu sagen.

40

Freitag, 27. August 2010, 08:59

Hallo Andreas,

es freut mich, das Dein Problem doch so unproblematisch gelöst werden konnte.
Aus eigener Erfahrung kenn ich das Problem "Bilder- und Panoramen-Klau" leider auch anders ....

Gruß Bernd