Vielleicht hammse dass ja auch geschenkt bekommen...Ich wüsste nicht woher der WDR sonst an Geld kommt.aber der Musikantenstadl, oder wie? Gruß PanoramannDaher ist das nicht der Auftrag einer Grundversorgung!
Meistens haben die Kunden von mir gefressen, was ich ihnen als Honorar serviert habe. Einmal habe ich mir sogar ein Eigentor bei Preisverhandlungen geschossen. Ich bot eine günstige Pauschale für mehrere Panos bei einem Bauträger/Immofuzzi in Spanien an.
Als Kunde würde ich mich ein wenig über deine Wortwahl wundern und mir überlegen, welche Meinung du von mir wohl haben magst....
Michael (der seine Kunden schätzt)
... @ tom ... der kunde sieht doch meistens nicht, wieviel arbeit in manchem bild steckt
Zitat
Essen, 21.07.2010, Zur DJV-Veröffentlichung "Zeche Zollverein missachtet Panoramafreiheit" nehmen wir Stellung:
Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. ä. aufgenommen werden, nutzen. Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt.
Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: "Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein."
Fotogenehmigungen für redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.
Fotografieren zu privaten Zwecken
Das Fotografieren zu privaten Zwecken ist ohne Fotogenehmigung erlaubt.
Fotogenehmigungen für kommerzielle Nutzung:
kostenpflichtig sind Aufnahmen, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden, z.B. in Werbeanzeigen, deren Inhalte in keinem Bezug zum Welterbe Zollverein stehen.
Quelle: life PR
Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden.
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