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21

Samstag, 6. Februar 2010, 09:04

Ich wüsste nicht woher der WDR sonst an Geld kommt.
Vielleicht hammse dass ja auch geschenkt bekommen...
Daher ist das nicht der Auftrag einer Grundversorgung!
aber der Musikantenstadl, oder wie? Gruß Panoramann


Ich gehe auch davon aus, dass dafür kein Geld gezahlt wurde. Aber wenn es nur um eine Referenz ging ist diese Qualität im Sinne der Kundengewinnung natürlich kontraproduktiv. Dann hätte man besser gar nichts gemacht.

AltundF4

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22

Samstag, 6. Februar 2010, 12:15

Meistens haben die Kunden von mir gefressen, was ich ihnen als Honorar serviert habe. Einmal habe ich mir sogar ein Eigentor bei Preisverhandlungen geschossen. Ich bot eine günstige Pauschale für mehrere Panos bei einem Bauträger/Immofuzzi in Spanien an.


Als Kunde würde ich mich ein wenig über deine Wortwahl wundern und mir überlegen, welche Meinung du von mir wohl haben magst....

Michael (der seine Kunden schätzt)


Nanana, wer wird denn hier persönlich werden...

Was hat mein Geschribsel hier im Forum mit dem Umgang mit meinen Kunden zu tun ?
Bleib einfach locker, jeder bekommt sein Stück vom Kuchen, auch wenn Du Dich offensichtlich bemühst, Mitbewerber schlecht darzustellen um Dich selbst in den Himmel zu heben... :-P



23

Samstag, 6. Februar 2010, 19:46

immer wieder das gleiche

... es ist doch immer wieder das gleiche : ... da mühen sich manche professionelle panorama-fotografen um qualitativ hochwertige bilder und ehrliche preise und dann kommen so ein paar michelin-männchen um die ecke, grölen 'PANORAMA' und verderben mirnixdirnix die preise .... ... @ tom ... der kunde sieht doch meistens nicht, wieviel arbeit in manchem bild steckt ( es sei denn, du zeigst ihm vergleichsbilder ) und so versteht er auch meist nicht die preisdifferenz zum amateur ... und mal ehrlich ... in den wenigsten ausnahmen ist ein kunde bereit, ein zweites mal (bessere) panorama-bilder in auftrag zu geben ... will sagen: ist das erst einmal durch schnurzpiepen versaut, bringt es auch ein profi nicht mehr sauber hin ... und DAS ist sehr ärgerlich .... irgendwann geht dann nämlich der quailitätsanspruch in den a.... und mann fragt sich: warum gebe ich mir soviel mühe, wenn ich doch auch billig schnelles geld machen kann ? was die wdr-bilder betrifft, so würde ich mich nicht trauen, anno 2009 oder 2010 so einen grottenkram abzuliefern, auch nicht als geschenk ... ... und das noch: eine lobhdelei auf 'gutes geschäft mit wenig einsatz' wie dieses .... auch wenn es hier deutsch- sprachig ist... You can fool some people some times, but you can't fool the people all the time.... wir alle mögen, so denke ich zumindest, weder schmarotzer noch abzocker .... sinniert mthrills
make tomorrow today.

24

Sonntag, 7. Februar 2010, 09:57

... @ tom ... der kunde sieht doch meistens nicht, wieviel arbeit in manchem bild steckt


Der Preis wird in solchen Fällen (Veröffentlichung) und in vielen anderen (den meisten) Fällen auch, nicht so sehr durch  die Arbeitoder der Aufwand, den der Produzent hat, bestimmt. Viel entscheidender ist der Nutzen, den der Veröffentlicher hat.
Solange dieser Nutzen interessant ist und den Preis rechtfertigt, wird der Kunde kaufen (Nutzungshonorar zahlen). Wenn aber ein anderer Produzent ein scheinbar ähnlich nützliches Produkt ("Ramschpanorama") zu geringerem Nutzungshonorar (oder gar umsonst) anbietet, wird der Kunde höchstwahrscheinlich dahin wechseln.

Es müsste also gelingen, dem Kunden den besonderen Nutzen der hochwertigeren Panoramen klar zu machen, wenn man ein höheres Honorar erzielen will. Das wird für den einzelnen Panoramaprouzenten schwierig werden.
Tom!
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Figo

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26

Mittwoch, 21. Juli 2010, 18:36

Danke, Jürgen für den Link! Hier ist die Stellungnahme der Zeche Zollverein:

Zitat

Essen, 21.07.2010, Zur DJV-Veröffentlichung "Zeche Zollverein missachtet Panoramafreiheit" nehmen wir Stellung:

Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. ä. aufgenommen werden, nutzen. Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt.

Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: "Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein."

Fotogenehmigungen für redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.

Fotografieren zu privaten Zwecken
Das Fotografieren zu privaten Zwecken ist ohne Fotogenehmigung erlaubt.

Fotogenehmigungen für kommerzielle Nutzung:
kostenpflichtig sind Aufnahmen, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden, z.B. in Werbeanzeigen, deren Inhalte in keinem Bezug zum Welterbe Zollverein stehen.

Quelle: life PR

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27

Mittwoch, 21. Juli 2010, 19:00

Aber es ist eigentlich kein Problem... Es gibt doch einen Antrag zum Fotografieren:

http://www.zollverein.de/upload/Presse%2…FG_inkl_AGB.pdf

Sind nur 9 Seiten PDF!

Pöhhh !

28

Mittwoch, 21. Juli 2010, 20:16

... pah ...

.... das sind doch kontroll- und macht-freaks, denen es um spielchen geht ....

... als fotograf, der einfach schöne bilder aus dem zollverein zeigen möchte,
hast du bei solchen gummiband-auslegungen keine chance..... das ist wie
mit den cops in us..... guggst du sie an, wirst du verhaftet, weil du hinguggst ...
guggst du weg, wirst du verhaftet, weil du nicht hinguggst .....

ich verweise nochmal auf die facebook-seite von 'ich bin fotograf, kein terrorist'

http://www.facebook.com/pages/Im-a-Photo…34046017?ref=ts

greint
mthrills
make tomorrow today.

29

Mittwoch, 21. Juli 2010, 22:41

Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden.


Das ist ein Problem, denn das Gelände der Zeche Zollverein (es heisst übrigens nicht "des Zollvereins") ist in keiner Weise vom öffentlichen Grund getrennt, es gibt keine Zäune oder ähnliches, die das Gelände von der Strasse trennen.
Es ist so nicht zu erkennen, wo das Hausrecht überhaupt greifen soll.
Tom!
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